Von einem Fallbuch kann nicht erwartet werden, dass der gesamte Lehr- und Prüfungsstoff aus z. B. drei Jahren Polizeistudium enthalten ist. Wir haben indes diejenigen rechtlichen Inhalte in unsere Fälle aufgenommen, die erfahrungsgemäß immer wieder in Strafrechtsklausuren vorkommen. Für einen vollständigen Überblick über den Stoff muss ein Lehrbuch herangezogen werden. Einzelne Rechtsfragen können auch gezielt durch einen Blick in einen Kommentar zum Strafgesetzbuch beantwortet werden. Einschlägige Literatur zum Strafrecht kann etwa dem Literaturverzeichnis entnommen werden. Aus diesem Grund haben wir auch weitgehend auf die Erörterung von Konkurrenzverhältnissen zwischen den einzelnen Strafbarkeiten einer Person verzichtet.
Häufig gibt es im Strafrecht nicht nur den einen Lösungsweg oder sogar nicht nur die eine richtige Lösung. Dies haben wir an den typischen Stellen deutlich vermerkt. Es muss aber auch darauf hingewiesen werden, dass natürlich vorrangig diejenigen Anforderungen zu beachten sind, die vom jeweiligen Dozenten und Prüfer konkret gestellt werden, sei es bezogen auf das Verständnis einer Rechtsfrage oder auf den Aufbau einer Prüfung.
Liebe Dozentin, lieber Dozent,
nicht nur beim selbständigen Lernen und Üben durch Studierende und Auszubildende soll das vorliegende Fallbuch helfen. Auch Ihnen möchten wir unsere Unterstützung anbieten. Teil des Bachelorstudiums ist das so genannte angeleitete Selbststudium. Es zählt also zu Ihren Aufgaben, neben der Lehre die Studierenden auch auf Ihrem Lernweg zu begleiten, etwa durch das Stellen bestimmter Aufgaben. Nichts anderes gilt selbstverständlich auch für die Ausbildung im mittleren Dienst. Dabei können sehr unterschiedliche Aufgabenarten ausgewählt werden. Nach unserer Erfahrung ist es aber besonders wichtig und lehrreich, die Lernenden so früh wie möglich mit der Fallbearbeitung zu konfrontieren, zu Anfang natürlich mit überschaubaren Sachverhalten. Später werden sich Fälle anbieten, die der Abschlussklausur immer ähnlicher werden. Unsere Fälle sollen ein Angebot für Sie sein. Nutzen Sie sie gerne als Aufgaben für Ihre Studierenden und Auszubildenden. Besonders würden wir uns natürlich freuen, wenn Sie zu diesem Zweck den Studierenden und Auszubildenden unser Buch empfehlen können.
Für alle, Lernende und Lehrende, gilt:
Die Polizei hat unter anderem die Aufgabe, Straftaten präventiv zu verhüten und repressiv zu verfolgen. Dies kann erfolgreich nur funktionieren, wenn Beamtinnen und Beamte über ein gutes strafrechtliches Fachwissen verfügen. Dies zeigt sich in vielen praktischen Zusammenhängen. Nur derjenige kann eine sinnvolle Strafanzeige über einen Ladendiebstahl schreiben, der die Diebstahlsvoraussetzungen des § 242 StGB kennt und verstanden hat. Nur diejenige kann in einer Vernehmung zu einem Tötungsdelikt die richtigen Fragen stellen, um den Täter gegebenenfalls auch wegen eines Mordes zu überführen, die die unterschiedlichen Mordmerkmale des § 211 StGB beherrscht. Nur wer die Voraussetzungen eines Rücktritts vom Versuch nach § 24 StGB kennt, kann möglichen Ausflüchten eines Beschuldigten etwas entgegensetzen. Die Aufzählung ließe sich unendlich fortsetzen.
Das Strafrecht hat also eine sehr große Bedeutung in der Ausbildung einer Polizeibeamtin und eines Polizeibeamten. Dementsprechend sind die strafrechtlichen Anforderungen in der Lehre und in den Prüfungen hoch. Wenn wir mit dem vorliegenden Buch einen Beitrag dazu leisten können, dass Studierende und Auszubildende diesen Anforderungen gerecht werden können und dabei auch den Spaß an diesem spannenden Fach nicht verlieren, wären wir sehr zufrieden. Dabei gibt es sicherlich auch noch Dinge, die wir besser machen können. Anmerkungen und Vorschläge nehmen wir daher sehr gerne entgegen.
Zuletzt möchten wir uns bedanken – beim Richard-Boorberg-Verlag für das uns entgegen gebrachte Vertrauen und die gute Zusammenarbeit, insbesondere mit unserem Leitenden Lektor, Herrn Hanno Thielen; und bei allen strafrechtlichen Kolleginnen und Kollegen für die vielen Fachdiskussionen, die unseren Beruf interessant halten und für die Entstehung dieses Buchs wertvoll waren.
Vor allem aber wünschen wir allen Studierenden und Auszubildenden auf ihrem Weg in den Polizeiberuf viel Freude und viel Erfolg in der nächsten Strafrechtsprüfung!
Bonn, im Juni 2020
Prof. Dr. Christian Laustetter (christian.laustetter@hspv.nrw.de)
Prof. Dr. Andreas Mertens (andreas.mertens@hspv.nrw.de)
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Fall 1
Schwerpunkte: Körperverletzung, Kausalität, Objektive Zurechnung
Fall 2 Schwerpunkte: Totschlag, Notwehr
Fall 3 Schwerpunkte: Gefährliche Körperverletzung, Objektive Zurechnung, Rechtfertigender Notstand
Fall 4 Schwerpunkte: Totschlag, Notwehr, Rechtfertigender Notstand, Entschuldigender Notstand
Fall 5 Schwerpunkte: Schwere Körperverletzung, Notwehr, Notwehrexzess
Fall 6 Schwerpunkte: Sachbeschädigung, Defensivnotstand, Aggressivnotstand
Fall 7 Schwerpunkte: Diebstahl mit Waffen, Besonders schwerer Fall des Diebstahls
Fall 8 Schwerpunkte: Diebstahl, Versuch, Rücktritt vom Versuch, Besonders schwerer Fall des Diebstahls
Fall 9 Schwerpunkte: Wohnungseinbruchdiebstahl, Versuch, Rücktritt vom Versuch, Hausfriedensbruch, Sachbeschädigung
Fall 10 Schwerpunkte: Diebstahl, Unterschlagung, Hehlerei
Fall 11 Schwerpunkte: Diebstahl mit Waffen, Besonders schwerer Fall des Diebstahls, Mittäterschaft, Mittäterexzess
Fall 12 Schwerpunkte: Totschlag, Mittäterschaft, Beihilfe, Diebstahl, Unterschlagung, Anstiftung
Fall 13 Schwerpunkte: Fahrlässige Körperverletzung, Körperverletzung mit Todesfolge, Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte
Fall 14 Schwerpunkte: Error in persona vel objecto, aberratio ictus, Totschlag, Versuch, Sachbeschädigung, Fahrlässige Tötung
Fall 15 Schwerpunkte: Fahrlässige Körperverletzung, Totschlag durch Unterlassen, Unterlassene Hilfeleistung
Fall 16 Schwerpunkte: Mord, Versuch, Rücktritt vom Versuch
Fall 17 Schwerpunkte: Besonders schwerer Fall des Betrugs, Versuch, Erschleichen von Leistungen
Fall 18 Schwerpunkte: Betrug, Diebstahl, Unterschlagung, Computerbetrug
Fall 19 Schwerpunkte: Schwerer Raub, Mittäterschaft, Nötigung, Schwerer räuberischer Diebstahl, Notwehr, Jedermannfestnahmerecht
Fall 20 Schwerpunkte: Erpressung, Raub, Schwere räuberische Erpressung
Fall 21 Schwerpunkte: Besonder schwerer Fall des Diebstahls, Urkundendelikte, Beihilfe, Betrug, Versuch, Freiheitsberaubung, Mord
Fall 22 Schwerpunkte: Nachstellung, Hausfriedensbruch, Besonders schwere Vergewaltigung, Versuch, Körperverletzung, Notwehr, Nachstellung mit Todesfolge
Fall 23 Schwerpunkte: Brandstiftungsdelikte
Fall 24 Schwerpunkte: Beleidigung, Gefährliche Körperverletzung, aberratio ictus, Versuch, Fahrlässige Körperverletzung, Widerstand gegen und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte, Sachbeschädigung, Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Strafvereitelung, Unterlassen, Bestechung und Bestechlichkeit
Dölling, Dieter/Duttge, Gunnar/Rössner, Dieter : Gesamtes Strafrecht: StGB, StPO, Nebengesetze; Handkommentar, 4. Auflage, Baden-Baden 2017 (zitiert: Bearbeiter in: Dölling/Duttge/Rössner, HK-StGB)
Erhardt, Elmar: Strafrecht für Polizeibeamte, 6. Auflage, Stuttgart 2020 (zitiert: Erhardt, Strafrecht für Polizeibeamte)
Fischer, Thomas : Strafgesetzbuch mit Nebengesetzen, 67. Auflage, München 2020 (zitiert: Fischer, StGB)
Holzberg, Ralf/Reichelt, Matthias : Hauptstudium Strafrecht – Eine praxisorientierte Darstellung, 1. Auflage, München 2019 (zitiert: Holzberg/Reichelt, Hauptstudium Strafrecht)
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