Bijan Nowrousian - Strafrecht für die Polizei

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In einem Band ist alles drin
Das Buch stellt den gesamten strafrechtlichen Lernstoff in 3 Teilen dar:
Grundlagen und Methodik des Strafrechts (inkl. Gutachtenstil)
Allgemeiner Teil (Tatbestand, Schuld, Versuch, Täterschaft etc.)
Die einzelnen Tatbestände der prüfungsrelevanten Straftaten
Strafrecht ist Kernwissen
Das Strafrecht gehört zum Kernwissen von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten – in der Ausbildung wie auch in der Praxis. Die Auszubildenden und Studierenden müssen also lernen, sowohl die strafrechtliche Methodik sicher zu beherrschen als auch eine Vielzahl von Straftatbeständen zu verstehen und anzuwenden.
Zurechtkommen mit ungewöhnlichen Fällen
Die Praxis muss darüber hinaus in der Lage sein, ungewöhnliche, neue Fallkonstellationen strafrechtlich zu bewerten und sich darauf einzustellen – einerseits polizeitaktisch, andererseits im Hinblick auf die verfügbaren eingriffsrechtlichen Maßnahmen.
Maßgeschneidert für die Polizei
Die Inhalte des Lehrbuchs sind auf die besonderen Erfordernisse der strafrechtlichen Ausbildung von Polizistinnen und Polizisten abgestimmt und auf das Wesentliche fokussiert: Die Autoren vermitteln ein fundiertes Grundwissen über die einschlägigen Strafrechtsnormen. Darüber hinaus zeigen sie den Leserinnen und Lesern auf, wie man mit Hilfe des Normtextes und dieser Wissensbasis selbständig Rechtsprobleme löst.
Praktische Bezüge erleichtern das Lernen
Die Verfasser geben auch immer wieder spannende Einblicke in die alltägliche polizeiliche Arbeit, um so die Bezüge zwischen Lernstoff und Praxis zu veranschaulichen. Inhaltliche Zusammenhänge des Strafrechts mit den anderen Fächern des Lehrplans werden verdeutlicht.
Geschrieben für …
… Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte im Studium und in der Ausbildung.

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Strafrecht für die Polizei

Kompaktlehrbuch mit Praxistipps

Prof. Dr. Bijan Nowrousian

Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW

Luca Bahne

Polizeikommissar z. A.

Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek | Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über www.dnb.deabrufbar.

Print-ISBN 978-3-415-07128-5‎

E-ISBN 978-3-415-07130-8‎

© 2022 Richard Boorberg Verlag

E-Book-Umsetzung: abavo GmbH, Buchloe

Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung, die nicht ausdrücklich vom Urheberrechtsgesetz ­zugelassen ist, bedarf der vorherigen Zustimmung des Verlages. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen, Bearbeitungen, Übersetzungen, Mikroverfilmungen und die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen.

Titelfoto: © Maksim Kabakou – stock.adobe.com

Richard Boorberg Verlag GmbH & Co KG | Scharrstraße 2 | 70563 Stuttgart

Stuttgart | München | Hannover | Berlin | Weimar | Dresden

www.boorberg.de

Vorwort

Statt eines Vorwortes: Gebrauchsanweisung zum Arbeiten mit dem Buch

Der reguläre Text: Strafrecht …

Das Buch enthält über den regulären Text hinaus Passagen, die jeweils als „Praxisbox“ überschrieben sind.

Der reguläre Text ist dabei das Strafrechtslehrbuch im engeren Sinne. Er umfasst das gesamte Pflichtprogramm für das ganze Polizeistudium, von einer Einführung in die Methoden über allgemeine Fragen wie Vorsatz und Rechtswidrigkeit bis zu den relevanten Straftatbeständen[1] – und enthält dabei alles, was für den Studienerfolg im Strafrecht nötig ist.

Seinem Verständnis nach ist es dabei weniger ein Lehr-, sondern vor allem ein Lernbuch: Der Stoff wird also nicht einfach präsentiert, sondern anhand eines aktiven Arbeitens mit dem Normtext und der schrittweisen Lösung von Fällen mit dem Leser erarbeitet. Den maximalen Nutzen hat man daher, wenn man nicht nur mitliest, sondern aktiv mitdenkt, also selber mit Normtext, Systematik und gestellten Leitfragen arbeitet und so Schritt für Schritt nicht nur neues Wissen erwirbt, sondern zugleich immer mehr Sicherheit in der selbstständigen Arbeit mit juristischen Methoden.

Die Praxisbox

Der eilige Leser, etwa bei der Vorbereitung auf eine nahende Klausur, kann sich daher auf den regulären Text beschränken. Empfohlen ist dies aber ausdrücklich nicht!

Denn die Praxisbox schlägt die Brücke vom strafrechtlichen Studienstoff zum polizeilichen Alltag: Schlaglichtartig und themenbezogen finden sich dabei Hinweise auf begleitende eingriffsrechtliche Maßnahmen, Bezüge zur Anzeigenaufnahme und zur Aktenführung, Ausführungen zum Tatnachweis in der Praxis und zum gezielten Führen von Ermittlungen sowie immer ­wieder knifflige Fälle, die einem in der Praxis durchaus begegnen können.

Auf diese Art werden die Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Studienfächern deutlich, zeigt sich die hohe praktische Relevanz des Strafrechts auch für die schutzpolizeiliche Arbeit, wird der strafrechtliche Stoff auf originelle Art weiter eingeübt und vertieft – und wird von Anfang an Lust gemacht darauf, all das eines Tages selber in der Praxis umzusetzen.

Die Autoren wünschen daher eine Lektüre, die nicht nur bildet, sondern vor allem auch Freude und Vorfreude weckt. Ein Feedback und ­Anregungen für Verbesserungen nehmen sie dabei gerne entgegen.

Literatur und Rechtsprechung sind bis zum 25.06.2021 berücksichtigt.

Münster/Soest, im August 2021

[1] Der reguläre Text ist dabei das Strafrechtslehrbuch im engeren Sinne. Er umfasst das gesamte Pflichtprogramm für das ganze Polizeistudium, von einer Einführung in die Methoden über allgemeine Fragen wie Vorsatz und Rechtswidrigkeit bis zu den relevanten Straftatbeständen[1] – und enthält dabei alles, was für den Studienerfolg im Strafrecht nötig ist. Seinem Verständnis nach ist es dabei weniger ein Lehr-, sondern vor allem ein Lernbuch: Der Stoff wird also nicht einfach präsentiert, sondern anhand eines aktiven Arbeitens mit dem Normtext und der schrittweisen Lösung von Fällen mit dem Leser erarbeitet. Den maximalen Nutzen hat man daher, wenn man nicht nur mitliest, sondern aktiv mitdenkt, also selber mit Normtext, Systematik und gestellten Leitfragen arbeitet und so Schritt für Schritt nicht nur neues Wissen erwirbt, sondern zugleich immer mehr Sicherheit in der selbstständigen Arbeit mit juristischen Methoden. Die Praxisbox Der eilige Leser, etwa bei der Vorbereitung auf eine nahende Klausur, kann sich daher auf den regulären Text beschränken. Empfohlen ist dies aber ausdrücklich nicht! Denn die Praxisbox schlägt die Brücke vom strafrechtlichen Studienstoff zum polizeilichen Alltag: Schlaglichtartig und themenbezogen finden sich dabei Hinweise auf begleitende eingriffsrechtliche Maßnahmen, Bezüge zur Anzeigenaufnahme und zur Aktenführung, Ausführungen zum Tatnachweis in der Praxis und zum gezielten Führen von Ermittlungen sowie immer ­wieder knifflige Fälle, die einem in der Praxis durchaus begegnen können. Auf diese Art werden die Zusammenhänge zwischen den verschiedenen Studienfächern deutlich, zeigt sich die hohe praktische Relevanz des Strafrechts auch für die schutzpolizeiliche Arbeit, wird der strafrechtliche Stoff auf originelle Art weiter eingeübt und vertieft – und wird von Anfang an Lust gemacht darauf, all das eines Tages selber in der Praxis umzusetzen. Die Autoren wünschen daher eine Lektüre, die nicht nur bildet, sondern vor allem auch Freude und Vorfreude weckt. Ein Feedback und ­Anregungen für Verbesserungen nehmen sie dabei gerne entgegen. Literatur und Rechtsprechung sind bis zum 25.06.2021 berücksichtigt. Münster/Soest, im August 2021 [1] Enthalten sind alle Straftatbestände aus allen Pflichtmodulen im Studiengang PVD der HSPV NRW, ergänzt um die Delikte der Bedrohung, § 241 StGB, und der Geldwäsche, § 261 StGB. Enthalten sind alle Straftatbestände aus allen Pflichtmodulen im Studiengang PVD der HSPV NRW, ergänzt um die Delikte der Bedrohung, § 241 StGB, und der Geldwäsche, § 261 StGB.

Erster Teil:Grundlagen und Methodik

1.Strafrecht – was ist das?

Was ist „Strafrecht“ eigentlich überhaupt? Womit befasst es sich? Was unterscheidet es von anderen Rechtsgebieten? Darum soll es zuerst gehen. Die Frage ist also zunächst: welche Rechtsgebiete gibt es überhaupt? Was macht diese dabei aus? Und vor allem: was macht das Strafrecht dabei aus? Zur Illustration dient dabei nachfolgender

Fall 1:

Der B hat sich seinen Traum von einem Haus im Grünen verwirklicht und außerhalb der Stadt ein Haus gebaut. Leider hat er die erforderliche Baugenehmigung nicht eingeholt und hätte sie aus Landschaftsschutzgründen auch nicht erhalten. Als das Bauamt davon erfährt, schickt der zuständige Sachbearbeiter S dem B ein Schreiben, in dem steht, dass B das Haus beseitigen müsse. B, der weiß, wo der ihm flüchtig bekannte S wohnt, ist so verärgert, dass er zum Haus des S fährt und dort so lange gegen den Briefkasten tritt, bis dieser viele Beulen hat. Welche Rechtsgebiete sind berührt?

Als Hinführung soll folgende erste Überlegung dienen: Was im Fall hat überhaupt alles rechtliche Relevanz und wen betrifft es jeweils?

Es gibt zunächst die Beseitigungsanordnung (und vorangehend den Schwarzbau durch B). „Beteiligt“ an der Beseitigungsanordnung sind B und die Baubehörde.

Rechtlich relevant ist ferner die Zerstörung des Briefkastens:

Zum einen kommt es durch die Tritte des B zur Entstehung eines materiellen Schadens bei dem S als Privatperson; beteiligt sind insoweit B und S.

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