Christian Laustetter - Fälle und Lösungen im Strafrecht für die Polizeiausbildung

Здесь есть возможность читать онлайн «Christian Laustetter - Fälle und Lösungen im Strafrecht für die Polizeiausbildung» — ознакомительный отрывок электронной книги совершенно бесплатно, а после прочтения отрывка купить полную версию. В некоторых случаях можно слушать аудио, скачать через торрент в формате fb2 и присутствует краткое содержание. Жанр: unrecognised, на немецком языке. Описание произведения, (предисловие) а так же отзывы посетителей доступны на портале библиотеки ЛибКат.

Fälle und Lösungen im Strafrecht für die Polizeiausbildung: краткое содержание, описание и аннотация

Предлагаем к чтению аннотацию, описание, краткое содержание или предисловие (зависит от того, что написал сам автор книги «Fälle und Lösungen im Strafrecht für die Polizeiausbildung»). Если вы не нашли необходимую информацию о книге — напишите в комментариях, мы постараемся отыскать её.

Von Fall zu Fall
Der Band beinhaltet 24 Fälle mit unterschiedlichem Schwierigkeitsgrad und ist nach strafrechtlichen Schwerpunkten gegliedert.
Das Lernkonzept
Die Fälle sind so konzipiert, dass sie bereits von Beginn des strafrechtlichen Lernens an genutzt werden können. Anfänglich sind die Fälle recht einfach und bedienen sich nur weniger grundlegender Inhalte, die schon zu Beginn der strafrechtlichen Ausbildung vermittelt werden. Im weiteren Verlauf gestalten sich die Fälle schwieriger und umfangreicher. So können sich Leserinnen und Leser an die klausurmäßige Darstellung gewöhnen und die Falllösungen selbst einüben.
Bundesweit geeignet
Rechtsfragen, die wegen der in den Bundesländern unterschiedlichen Lehrpläne und Modulbeschreibungen noch nicht behandelt wurden, können von den Bearbeiterinnen und Bearbeitern ohne Probleme ausgelassen werden. Da die rechtlichen Schwerpunkte im Inhaltsverzeichnis stichwortartig aufgezählt sind, können jeweils die passenden Fälle zur Bearbeitung herangezogen werden. Auf diese Weise ermöglicht die Fallsammlung maßgeschneidertes strafrechtliches Lernen.
Schritt für Schritt zum Prüfungswissen
Ausgehend von der Lehrveranstaltung über das Nacharbeiten des Stoffs mithilfe des Lehrbuchs bis hin zur Umsetzung in der Form einer Fallbearbeitung werden die Nutzerinnen und Nutzer Stück für Stück zu «Strafrechts- und Klausurprofis».
Das Lehrbuch
für Studium und Ausbildung im gehobenen und mittleren Dienst der Länderpolizeien.

Fälle und Lösungen im Strafrecht für die Polizeiausbildung — читать онлайн ознакомительный отрывок

Ниже представлен текст книги, разбитый по страницам. Система сохранения места последней прочитанной страницы, позволяет с удобством читать онлайн бесплатно книгу «Fälle und Lösungen im Strafrecht für die Polizeiausbildung», без необходимости каждый раз заново искать на чём Вы остановились. Поставьте закладку, и сможете в любой момент перейти на страницу, на которой закончили чтение.

Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

Zu prüfen ist, ob der Erfolg T auch objektiv zuzurechnen ist. Dies ist dann der Fall, wenn der Täter ein rechtlich missbilligtes Risiko geschaffen hat, das sich im tatbestandsmäßigen Erfolg niedergeschlagen hat. 8T hat durch den Faustschlag ein rechtlich missbilligtes Risiko geschaffen, das sich auch im tatbestandsmäßigen Todeserfolg niedergeschlagen hat. Folglich ist der Erfolg T auch objektiv zurechenbar.

Somit ist der objektive Tatbestand des § 212 Abs. 1 StGB erfüllt.

2. Subjektiver Tatbestand

S müsste auch den subjektiven Tatbestand erfüllt haben.

Hierfür müsste er vorsätzlich gehandelt haben. Vorsatz ist das Wissen und Wollen der Tatbestandsverwirklichung. 9Vorliegend wusste T um die Möglichkeit, dass sein Faustschlag gegen die Schläfe tödlich sein könnte. Gleichwohl hat er sich mit diesem Risiko abgefunden und es somit zumindest billigend in Kauf genommen. Damit hat er zumindest mit Eventualvorsatz und damit vorsätzlich gehandelt.

Der subjektive Tatbestand ist somit erfüllt.

II. Rechtswidrigkeit

Fraglich ist, ob T rechtswidrig gehandelt hat. Rechtswidrig handelt, wer sich nicht auf einen Rechtfertigungsgrund berufen kann.

T könnte vorliegend in Notwehr gemäß § 32 StGB gehandelt haben.

1. Notwehrlage

Dafür müsste eine Notwehrlage bestanden haben.

a) Angriff

Zu prüfen ist, ob ein Angriff auf T vorlag. Ein Angriff ist jedes willensgetragene Verhalten eines Menschen, das ein rechtlich geschütztes Interesse zu verletzten droht. 10Vorliegend versuchte O, den T mit Tritten im Unterleib zu treffen. Dies stellt ein willensgetragenes menschliches Verhalten dar, welches die körperliche Unversehrtheit des T zu verletzten drohte. Demnach lag ein Angriff vor.

b) Gegenwärtig

Fraglich ist, ob der Angriff auch gegenwärtig war. Gegenwärtig ist der Angriff, wenn er unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch andauert. 11Die Tritte von O in Richtung des Unterleibes des T fanden gerade statt bzw. dauerten noch an. Demnach war der Angriff gegenwärtig.

c) Rechtswidrig

Der Angriff des O müsste auch rechtswidrig gewesen sein. Das wäre der Fall, wenn er nicht seinerseits durch einen Rechtfertigungsgrund gedeckt gewesen wäre. 12

In Betracht kommt eine Rechtfertigung durch Notwehr gemäß § 32 StGB.

Klausurhinweis: An dieser Stelle gilt es nun, den Überblick nicht zu verlieren, denn innerhalb der Notwehrprüfung des T wird nun eine Notwehrprüfung des O vorgenommen (sog. Inzidentprüfung oder Schachtelprüfung). Dies wird durch eine konsequente Gliederung erleichtert.

aa) Notwehrlage

Zu prüfen ist, ob für O eine Notwehrlage vorlag.

(1) Angriff

Fraglich ist, ob ein Angriff auf O vorlag.

Klausurhinweis: Definitionen müssen nicht ständig wiederholt werden, wenn diese bereits einmal wiedergegeben worden sind. Allenfalls ist auf die bereits erfolgte Definition hinzuweisen.

T hat O gegen die Wand gedrückt und gewürgt, so dass dieser kaum noch Luft bekam. Dies stellt ein willensgetragenes menschliches Verhalten auf das Individualrechtsgut der Gesundheit und des Lebens von O dar. Demnach lag ein Angriff des T auf O vor.

(2) Gegenwärtig

Der Angriff des T müsste auch gegenwärtig gewesen sein. Das Würgen des O durch T fand gerade statt und dauerte noch an. Demnach war der Angriff des T auch gegenwärtig.

(3) Rechtswidrig

Fraglich ist, ob der Angriff des T auch rechtswidrig war. Für den Angriff des T durch das Drücken gegen die Wand und das Würgen sind jedoch keine Rechtfertigungsgründe ersichtlich. Insbesondere liegt allein in einem Streitgespräch kein Angriff vor. Demnach war der Angriff des T auch rechtswidrig.

Somit lag für O eine Notwehrlage vor.

bb) Notwehrhandlung

Es müsste auch eine Notwehrhandlung vorgelegen haben.

(1) Verteidigung

Zu prüfen ist, ob eine Verteidigung vorlag. Verteidigung ist jedes Verhalten, das sich gegen die Rechtsgüter des Angreifers richtet. 13Vorliegend richteten sich die Tritte des O gegen die Rechtsgüter des Angreifers T. Demnach lag eine Verteidigung vor.

Klausurhinweis: Der Prüfungspunkt der Verteidigung kann in Fällen, in denen sich diese – wie hier – offensichtlich gegen Rechtsgüter des Angreifers richtet, auch gänzlich weggelassen werden.

(2) Erforderlichkeit

Die Verteidigung müsste auch erforderlich gewesen sein.

Dies setzt zunächst voraus, dass die Verteidigung geeignet war, den Angriff abzuwehren. Dies wäre der Fall, wenn sie hierzu förderlich gewesen wäre. Die Tritte waren zur Abwehr des Angriffs förderlich. Demnach war die Verteidigung geeignet.

Zudem dürfte kein milderes Mittel zur Verteidigung existieren, welches zur Abwehr des Angriffs gleich wirksam gewesen wäre. 14Vorliegend wurde O von T gegen die Wand gedrückt und gewürgt, so dass O keine Luft mehr bekam. Mildere Mittel als die versuchten Tritte in den Unterleib, die angesichts der Situation des O gleich wirksam zur Beendigung des Angriffs geführt hätten, waren vorliegend nicht ersichtlich. Demnach war die Verteidigung insgesamt auch erforderlich.

Klausurhinweis: Im Gegensatz zu einer umfassenden Verhältnismäßigkeitsprüfung ist bei der Notwehr keine Güterabwägung (entsprechend der eingriffsrechtlichen Angemessenheit) vorzunehmen. 15

(3) Gebotenheit

Die Verteidigung in Form der versuchten Tritte müsste auch geboten gewesen sein. Geboten ist eine Verteidigung, wenn diesbezüglich keine sozialethischen Einschränkungen des Notwehrrechts bestehen. 16Solche Einschränkungen waren vorliegend nicht ersichtlich. Demnach war die Verteidigung des O auch geboten.

Klausurhinweis: Keinesfalls ist es im Rahmen der Gebotenheit angebracht, die Fallgruppen, bei denen sozialethische Einschränkungen in Betracht kommen, vollständig aufzuzählen, wenn für deren Vorliegen – wie hier – keinerlei Anhaltspunkte bestehen. Nur wenn ernstlich eine Einschränkung der Notwehr in Betracht kommt, ist dies vertieft anhand der bekannten Fallgruppen zu erörtern.

cc) Subjektives Rechtfertigungselement

Letztlich müsste zudem das subjektive Rechtfertigungselement vorliegen. Dies wäre der Fall, wenn O in Kenntnis der Notwehrlage und mit Verteidigungswillen gehandelt hätte. O handelte vorliegend in Kenntnis der Notwehrlage und um sich gegen das Würgen des T zu verteidigen. Demnach liegt auch das subjektive Rechtfertigungselement vor.

Zwischenergebnis 1

Demnach hat O bei der Ausführung der Tritte in Notwehr gehandelt. Sein Angriff auf T war daher nicht rechtswidrig.

Zwischenergebnis 2

Mangels eines rechtswidrigen Angriffs durch O bestand für T somit keine Notwehrlage. Also hat T vorliegend nicht in Notwehr gemäß § 32 StGB gehandelt. Demnach kann T sich nicht auf einen Rechtfertigungsgrund berufen.

T handelte rechtswidrig.

III. Schuld

Auch Entschuldigungsgründe kommen vorliegend nicht in Betracht. T handelte folglich auch schuldhaft.

Ergebnis

T hat sich wegen Totschlags gemäß § 212 Abs. 1 StGB strafbar gemacht, indem er O einen Faustschlag gegen die Schläfe verpasste.

Читать дальше
Тёмная тема
Сбросить

Интервал:

Закладка:

Сделать

Похожие книги на «Fälle und Lösungen im Strafrecht für die Polizeiausbildung»

Представляем Вашему вниманию похожие книги на «Fälle und Lösungen im Strafrecht für die Polizeiausbildung» списком для выбора. Мы отобрали схожую по названию и смыслу литературу в надежде предоставить читателям больше вариантов отыскать новые, интересные, ещё непрочитанные произведения.


Отзывы о книге «Fälle und Lösungen im Strafrecht für die Polizeiausbildung»

Обсуждение, отзывы о книге «Fälle und Lösungen im Strafrecht für die Polizeiausbildung» и просто собственные мнения читателей. Оставьте ваши комментарии, напишите, что Вы думаете о произведении, его смысле или главных героях. Укажите что конкретно понравилось, а что нет, и почему Вы так считаете.

x