Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Teil 1 Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte Inhaltsverzeichnis A. Einführung B. Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Individualbeschwerde C. Behandlung der Beschwerde durch den EGMR D. Urteil des EGMR E. Kosten des Verfahrens F. Wiederaufnahme des nationalen Strafverfahrens 1 Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ( EGMR ) in Straßburg werden zunehmend auch von deutschen Strafgerichten und Strafverfolgungsbehörden rezipiert. Insbesondere im Strafprozessrecht sind in den letzten Jahren über das Verfahren der Individualbeschwerde (Art. 34 EMRK) europaweit verbindliche strafprozessuale Standards festgeschrieben worden, die der Verteidiger für das eigene Mandat fruchtbar machen und nach Erschöpfung des nationalen Rechtsschutzes selbst durch einen Gang nach Straßburg für den individuellen Fall nutzbar machen kann. Trotz einer stetig steigenden Zahl an Individualbeschwerden und einer damit verbundenen Arbeitsbelastung des EGMR wird dessen Judikatur in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen und – mit Hilfe von Verteidigern – neue strafprozessuale Problemfelder erschließen.
A. A. Einführung Teil 1 Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte › A. Einführung › I. Die Europäische Menschenrechtskonvention und ihre Protokolle
Einführung A. Einführung Teil 1 Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte › A. Einführung › I. Die Europäische Menschenrechtskonvention und ihre Protokolle
I. Die Europäische Menschenrechtskonvention und ihre Protokolle
II. Bedeutung und Rangstellung der EMRK im deutschen Recht
III. Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)
IV. Verfahrensarten vor dem EGMR
V. Zugänglichkeit der Rechtsprechung des EGMR
VI. Arbeitsbelastung des Gerichtshofs
VII. Reformen des Kontrollsystems
VIII. Urteile und Entscheidungen gegen Deutschland
IX.Spruchkörper des Gerichtshofs
1. Einzelrichter, Ausschüsse, Kammern, Große Kammer
2. Ausschluss/Befangenheit eines Richters
3. Kanzlei
B. Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Individualbeschwerde
I. Zuständigkeit des EGMR
1. Sachliche Anwendbarkeit der EMRK (ratione materiae)
2. Persönliche Unvereinbarkeit mit der EMRK (ratione personae)
3. Zeitliche Anwendbarkeit der EMRK (ratione temporis)
4. Örtliche Anwendbarkeit der EMRK (ratione loci)
II. Parteifähigkeit des Beschwerdeführers
III. Prozess-/Verfahrensfähigkeit des Beschwerdeführers
IV. Postulationsfähigkeit (Vertretung – locus standi)
V.Beschwerdebefugnis (Opfereigenschaft)
1. Selbstbetroffenheit
2. Unmittelbare Betroffenheit
3. Gegenwärtige Betroffenheit (Wegfall der Opfereigenschaft)
a) Potentielle Opfer
b) Wegfall der Opfereigenschaft
c) Sonderfall: Tod des Beschwerdeführers
VI. Erschöpfung aller innerstaatlichen Rechtsbehelfe
1.Im deutschen Strafprozess zu erschöpfende Rechtsmittel
a) Vertikale Erschöpfung
b) Horizontale Erschöpfung
2. Zeitpunkt
VII. Frist
1. Fristbeginn
2. Fristende
VIII.Form
1. Inhalt der Beschwerde und sonstige Formvorgaben
2. Grundsatz der freien Kommunikation mit dem Gerichtshof
IX. Wiederholte Überprüfung (res iudicata)/Litispendenz
X. Offensichtliche Unbegründetheit
XI. Rechtsschutzbedürfnis/Missbrauch des Beschwerderechts
XII. Unerheblicher Nachteil
C. Behandlung der Beschwerde durch den EGMR
I.Vor der Zuweisung an einen Spruchkörper
1. Registrierung der Beschwerde durch die Kanzlei
2. Zuteilung der Beschwerde an eine bestimmte Sektion
3. Schriftverkehr mit der Kanzlei des Gerichtshofs
a) Formale Anforderungen
b) Inhaltliche Vorgaben
c) Einhaltung von Eingabefristen
4. Zugang zur Verfahrensakte
II. Behandlung der Beschwerde vor den verschiedenen Spruchkörpern des EGMR
1. Zuweisung der Beschwerde an einen Spruchkörper
2. Entscheidung über die Zulässigkeit der Beschwerde
a) Verfahren vor dem Einzelrichter
b) Verfahren vor einem Ausschuss
3. Entscheidung über die Begründetheit der Beschwerde
a) Verfahren vor dem Ausschuss
b) Verfahren vor einer Kammer
c) Gemeinsame Entscheidung über Zulässigkeit und Begründetheit
d) Veröffentlichung der Entscheidung über die Zulässigkeit der Beschwerde
4. Abgabe der Rechtssache an die Große Kammer
5. Überprüfung des Kammerurteils durch die Große Kammer
6. Streichung der Beschwerde im Register
III.Das Verfahren im Einzelnen
1. Anordnung vorläufiger Maßnahmen
2.Vergleichsverhandlungen (friendly settlement, Art. 39 Abs. 1 EMRK)
a) Beendigung des Verfahrens aufgrund einer gütlichen Einigung
b) Gescheiterter Vergleich und einseitige Erklärungen (unilateral declarations)
c) Gütliche Einigung nach Feststellung der Konventionsverletzung (Follow-up Friendly Settlements)
d) Durchsetzung der Zusagen einer gütlichen Einigung/einseitigen Erklärung
3. Gewährung einer Verfahrenshilfe
4. Anordnung der obligatorischen Vertretung
5. Schriftliches Verfahren – Vorbereitung der mündlichen Verhandlung
6. Antrag auf Festsetzung einer gerechten Entschädigung
7. Information und Ladung der Verfahrensbeteiligten
IV.Ablauf der mündlichen Verhandlung
1. Grundsätze
2. Öffentlichkeit der Verhandlung
3. Anwesenheit der Parteien
4. Obligatorische Vertretung
5. Beweiserhebung
6. Beteiligung Dritter
7. Einvernahme von Zeugen und Sachverständigen
8. Verhandlungsprotokoll
9. Schlussantrag
D. Urteil des EGMR
I. Beratung und Abstimmung
II. Prüfungsumfang
III. Inhalt des Urteils
IV.Bindungswirkung des Urteils
1. Inter-partes-Wirkung
2. Bindung über Einzelfall hinaus
3. Im Übrigen: Normative Leitfunktion
4. Pilotverfahren
V.Entscheidung über eine gerechte Entschädigung
1. Allgemeine Grundsätze
2. Ersatz des materiellen Schadens (pecuniary damage)
3. Ersatz des immateriellen Schadens (non-pecuniary damage)
4. Erstattung der Kosten und Auslagen (costs and expenses)
5. Verzinsung der Entschädigungssumme (default interest)
6. Durchsetzung des Entschädigungsanspruchs; Abtretbarkeit und Pfändbarkeit
VI. Unterzeichnung, Verkündung und Zustellung des Urteils
VII. Antrag auf Auslegung des Urteils
VIII. Überwachung des Urteils
IX. Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens vor dem EGMR
X. Berichtigung von Fehlern in Entscheidungen und Urteilen
E. Kosten des Verfahrens
F. Wiederaufnahme des nationalen Strafverfahrens
Teil 2 Kontrollausschüsse auf der Ebene der Vereinten Nationen
A. Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen – Human Rights Committee (HRC)
I. Rechtliche Grundlage
II.Zulässigkeit einer Individualbeschwerde (admissibility)
1. Beschwerdefähigkeit/Beschwerdegegner
2. Beschwerdebefugnis/Beschwerdegegenstand
3. Vertretung
4. Erschöpfung der nationalen Rechtsbehelfe (Art. 2 IPBPR; Art. 5 Abs. 2 lit. b FP, Rule 96 lit. f)
5. Form der Beschwerde
6. Frist für die Einlegung der Beschwerde
7. Rechtsschutzbedürfnis
8. Offensichtliche Unbegründetheit der Beschwerde
9.Verbot der Überwachung der schriftlichen Korrespondenz von Straf- und Untersuchungsgefangenen mit dem HRC
a) Strafgefangene
b) Untersuchungsgefangene
III. Behandlung eingehender Individualbeschwerden
IV. Erlass einstweiliger Maßnahmen (interim measures)
V. Entscheidung des HRC über die Begründetheit der Beschwerde (decision on the merits)
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