Ralf Budde - Vertragsmanagement im Projektgeschäft

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Vertragsmanagement im Projektgeschäft
Kein Projekt ohne Vertrag. Das Wissen um die richtige Anwendung von Verträgen ist ein wesentlicher Baustein für den Projekterfolg. Dieses Buch richtet sich an alle Mitarbeiter, die sich mit nationalen und internationalen Projekten beschäftigen und vermittelt ein grundsätzliches Verständnis zur Vertragsgestaltung und Vertragsinterpretation.
Dieses Buch erläutert unter anderem die Unterschiede von Verträgen, die nach deutschem Recht vereinbart wurden, als auch Verträge, bei denen das anglo-amerikanische Rechtssystem zugrunde gelegt wird.
Dieses Buch bietet einen schnellen Überblick zu den wesentlichen Begriffen, Verfahren und Vertragsfragen.

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Wer als Beklagter einsieht, dass die Forderung des Klägers zu Recht besteht, kann eine "Anerkenntnis" abgeben: er wird dann im Wege eines "Anerkenntnisurteils" verurteilt: das Urteil wird nicht begründet, ist nicht anfechtbar und kostet weniger.

Gegen Urteile des Amtsgerichts oder Landgerichts kann man regelmäßig dann innerhalb einer Frist von einem Monat ab der Zustellung Berufung einlegen, wenn man in einer Höhe von mehr als 600,-- € verloren hat. Hierfür ist auf jeden Fall die Hilfe eines Anwaltes erforderlich.

Ergebnis des gerichtlichen Verfahrens

Im Idealfall hat nicht nur das Gericht den Rechtsstreit entschieden oder beigelegt, sondern die Parteien erfüllen anschließend auch ihre Verpflichtungen freiwillig und vollständig. Wenn die unterlegene Seite ihre Pflichten nicht freiwillig erfüllt, kann man aus dem Urteil oder dem Vergleich die Zwangsvollstreckung betreiben. Urteil und Vergleich sind so genannte vollstreckbare Titel.

Kosten

Wenn man eine Klage erheben will, so sind die Kosten des Gerichts und ggf. die Gebühren des eigenen Anwaltes zunächst vorzustrecken. Bevor der "Gerichtskostenvorschuss" nicht eingezahlt ist, wird die Klage nur zugestellt. Eine Verjährung wird unterbrochen, wenn man das ausdrücklich beantragt und seinen Antrag begründet. Zum Gerichtskostenvorschuss hinzu kommen die Auslagen für Zeugen oder Sachverständige, die man benennt - wenn das Gericht sie vernimmt. Ein Anwalt könnte außerdem einen Vorschuss auf seine Gebühren (Die Abrechnung erfolgt regelmäßig gemäß BRAGO oder gemäß Einzelvereinbarung) verlangen. Die Kosten muss letztlich diejenige Partei tragen, die den Prozess verliert. Sehr oft aber gewinnen beide Parteien teilweise. In diesem Fall werden die Kosten entsprechend geteilt. Die Anwaltskosten lt. BRAGO beruhen immer auf dem Streitwert. Jedem Streitwert ist eine Gebühr (10/10) zugeordnet. Für jeden anwaltlichen Leistungsbereich fällt diese Gebühr in einem Teilwert an. Die BRAGO teilt die Grundgebühr immer in 'Zehntel' ein. (z.B. 2/10, 5/10, 13/10) Die so abgestuften Posten werden addiert und ergeben die Gesamtkosten. Zu diesen Kosten werden evtl. Gerichtsgebühren, Auslagen (Telefon, Kopien, Fahrtkosten...) addiert. Erbrachte Dienstleistungen werden nicht doppelt berechnet. Schwierig ist grundsätzlich die Anrechnung bereits erbrachter Leistungen und die Ermittlung des Streitwertes.

Prozessführung in Großbritannien und Wales

(Umfangreiche Informationen finden sich unter der Adresse http://www.legalservices.gov.uk/ Die offizielle Website des „department of constitutional affairs“ findet sich unter http://www.dca.gov.uk/ [Stand: 2020])

Ein Gerichtsverfahren wird dadurch eingeleitet, dass folgende Dokumente bei Gericht eingereicht werden:

eine Klageschrift (Claim Form), die über den Streitwert und die Art Ihrer Klage Auskunft gibt und

eine Klagebegründung (Particulars of Claim), die den Hintergrund der Klage und die relevanten Fakten darstellt. Ferner müssen die Grundlage für das Klagebegehren und die Höhe der behaupteten Forderung bzw. ein anderes Klageziel angeben werden.

Die Klageschrift und die Klagebegründung müssen innerhalb von 4 Monaten nach dem Eingang der Klage der anderen Partei zugestellt werden.

Wenn der Beklagte sich gegen die Klage mittels einer Klageerwiderung verteidigen möchte, muss er folgende Schritte unternehmen:

ein Formular bei Gericht einreichen, in dem der Beklagte die Zustellung bestätigt und anzeigt, sich gegen die Klage verteidigen zu wollen (Acknowledgement of Service form); dies muss grundsätzlich innerhalb von 14 Tagen nach der Zustellung der Klage an ihn geschehen; und/oder

dem Kläger eine Klageerwiderung zustellen, in der er die Gründe dafür angibt, warum er sich dem Klagebegehren widersetzt; dies muss der Beklagte grundsätzlich innerhalb von 28 Tagen nach Zustellung der Klageschrift tun.

Hat der Beklagte seine Verteidigungsbereitschaft nicht wie oben erwähnt durch ein "Acknowledgement of Service form" angezeigt, muss er seine Klageerwiderung innerhalb von 14 Tagen nach Klagezustellung dem Kläger zustellen.

Anfechtung der gerichtlichen Zuständigkeit

Der Beklagte kann die Zuständigkeit des Gerichts anfechten, wenn der Rechtsstreit einen internationalen Bezug aufweist, so dass er argumentiert, dass die Gerichte eines anderen Landes zuständig seien oder dass die Parteien eine bindende Vereinbarung darüber getroffen haben, den Streit vor einem Schiedsgericht schlichten zu wollen. Ist dieser Punkt zwischen den Parteien umstritten, wird das Gericht, üblicherweise in einem besonderen Termin, die Streitfrage entscheiden.

Der Weg zur Gerichtsverhandlung

Ist die Klageerwiderung bei Gericht eingereicht, sendet das Gericht beiden Seiten besondere Fragebögen zu (Allocation Questionnaires) und setzt eine Frist für deren Rücksendung an das Gericht. "Allocation" bedeutet, dass der Richter den Rechtsstreit zunächst einer bestimmten Verfahrensart zuweist. Sobald das Gericht den ausgefüllten Fragebogen erhält oder wenn die gesetzte Frist verstrichen ist, weist es den Fall folgenden möglichen Verfahrensarten zu:

dem "Small Claims Track" (gewöhnlich für Fälle mit einem Streitwert bis £ 5.000,00);

dem "Fast Track" (gewöhnlich für Fälle mit einem Streitwert von £ 5.000,00 bis £ 15.000,00); oder

dem "Multi-Track" (gewöhnlich für Fälle mit einem Streitwert über £ 15.000,00 oder für Fälle von besonderer Komplexität).

Der finanzielle Wert der Klage ist der Hauptgesichtspunkt bei der Entscheidung über die richtige Verfahrensart. Das Gericht berücksichtigt aber auch andere Faktoren wie z.B. die Vielschichtigkeit der Streitfragen, den Wert einer möglichen Widerklage und die Menge an Zeugenbeweisen, die erforderlich sein könnten.

Die genauen Verfahrensschritte hängen davon ab, welchen "Track" das Gericht wählt, von welcher Art und welchem Wert die Klage ist und wie das Gericht an die Sache herangeht. Dennoch gibt es einige Verfahrensschritte, die für die meisten Prozesse typisch sind.

"Disclosure"

Jede Partei gibt der anderen darüber Auskunft, ob sie Dokumente im Hinblick auf die sich auf die im Streit befindlichen Punkte besitzt - egal ob die Dokumente von Nutzen sind oder nicht - und gibt der anderen Seite die Möglichkeit, diese Dokumente einzusehen.

Austausch von Zeugenaussagen:

Jede Seite hat der anderen schriftliche Aussagen der Zeugen zuzustellen, die sie zum Beweis von Tatsachen benennen will. Das Gericht enthält eine Kopie der Zeugenaussagen.

Sachverständigenbeweis:

In manchen Fällen benötigt das Gericht die Hilfe von Sachverständigen, um den Fall zu entscheiden. Der Sachverständigenbeweis kann dadurch geführt werden, dass jede Seite ihren eigenen Sachverständigen benennt oder dass ein gemeinsamer Sachverständiger von beiden Parteien ausgewählt wird. Auch der Sachverständige hat zunächst ein schriftliches Gutachten zu erstellen, das der anderen Partei und dem Gericht zugestellt werden muss.

Vor der Hauptverhandlung können verschiedene zusätzliche Schritte erforderlich sein. Es ist üblich, dass die Parteien bei Verfahrensfragen Anträge an das Gericht stellen. Diese Anträge werden "interlocutory applications" genannt, über die im Rahmen von "interlocutory hearings" entschieden wird.

Die Hauptverhandlung (Gerichtstermin)

Der genaue Verlauf des Prozesses oder der abschließenden mündlichen Verhandlung hängt von den Besonderheiten des Einzelfalls und dem "Track" ab. Im "Small Claims Track" findet in der Regel ein relativ informeller und schneller Termin vor einem "District Judge" ("Bezirksrichter") statt. Dieser dauert üblicherweise nicht länger als zwei Stunden. Bei dieser Verfahrensart können die Parteien, wenn sie es wünschen, selbst vor Gericht auftreten. Zeugen müssen zu dem Termin erscheinen und jeder Seite wird im wesentlichen die Gelegenheit gegeben, dem Gericht den Fall von ihrem Standpunkt aus zu erläutern, die relevanten Dokumente vorzulegen und sowohl den eigenen Zeugen als auch der Gegenseite und ihren Zeugen Fragen zu stellen. Beim "Fast- und Multi-Track" ist der Verfahrensgang eher förmlich und oft werden Barrister beauftragt. Jede Partei hat die Möglichkeit, dem Gericht ihre Sichtweise des Falls darzustellen. Zeugen werden von beiden Seiten befragt. Obwohl ein Fast Track-Verfahren in der Regel nicht länger als fünf Stunden dauern sollte, kann es sich auch schon mal über zwei Tage erstrecken. „Multi-Track-Verfahren“ können hingegen erheblich mehr Zeit in Anspruch nehmen.

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