Ludwig Strackerjan - Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg - 991 Seiten

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Ludwig Strackerjan
Aberglaube und Sagen aus dem Herzogtum Oldenburg
Erster Band.
Vorrede zur ersten Auflage.
Vorliegende Sammlung ist dem Volksmunde entnommen.
Wo ausnahmsweise aus gedruckten Quellen geschöpft
wurde, sind diese angegeben. Es fehlt indessen
viel, daß ich alles aus mündlicher Überlieferung
Gesammelte selbst dem Volke abgelauscht hätte. Fleißige
Mitarbeiter in den verschiedensten Lebensstellungen,
besonders zahlreich aber Lehrer protestantischer
Volksschulen, sind mir behilflich gewesen.
Auch aus mehreren Kasernen und aus dem Hebammen-
Institute sind mir durch gütige Vermittelung
wertvolle Beiträge geliefert. Ich muß darauf verzichten,
meine Mitarbeiter namentlich aufzuführen, zumal
da manche eine Nennung sich ausdrücklich verbeten
haben. Nur eine Ausnahme gestatte ich mir, indem ich
meinem Freunde, Herrn Professor J.F. Minssen zu
Versailles, auch an dieser Stelle meinen Dank ausspreche
für die Bereitwilligkeit, mit welcher er seine
im Saterlande zu philologischen Zwecken aufgezeichneten
Proben satersch-friesischer Mundart mir zur
freiesten Benutzung überließ. Einige der besterzählten
Märchen und Schwänke habe ich dadurch meiner
Sammlung gewonnen. Leider zwang mich die Rücksicht
auf das größere Publikum, dieselben ihres friesischen
Gewandes zu entkleiden.
Der Titel des Werkes verspricht nur Aberglauben
und Sagen, das Werk enthält aber noch Volksüberlieferungen
anderer Art: Märchen, Schwänke, Bräuche,
Reime, Rätsel. Da sachlich diese Ausdehnung der
Sammlung kein Bedenken erregen wird, hoffe ich, daß
mir die Ungenauigkeit des Titels verziehen werde.
Unter dem Aberglauben habe ich dem Spuk einen
größeren Raum bewilligt, als ihm sonst zugestanden
zu werden pflegt. Mir schien dies Gebiet bisher ein
wenig zu geringschätzig behandelt zu sein, wie ich
glaube, weil es zu wenig gekannt, seine Bedeutung im
Volksleben zu wenig gewürdigt ist. Manche Spukgeschichten
habe ich, um Wiederholungen zu vermeiden,
unterdrückt.

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auf den Altar beschwören, und schon manche

Familie ist auf diese Weise über das Schicksal

eines Angehörigen beruhigt worden. Während des Totenamtes

kann der Geistliche den Verstorbenen befragen,

an welchen Ort seine Seele gekommen ist. Man

sagt auch, wenn der Priester bei der Totenmesse vor

der Wandlung lange betet und langsam zur Wandlung

kommt, und dabei die Kerzen hell brennen, erfährt er,

ob die Seele selig geworden (Münsterland). Aber

auch die schwarze Kunst (204) gewährt die Mittel,

längst verstorbene Menschen zu zitieren und sprechen

zu lassen, oder doch wenigstens dem Auge zu zeigen.

178.

Das Wiedergehen ist nicht an Zeit und Ort gebunden,

aber es gibt doch Zeiten und Orte, wo die Wiedergänger

sich vorzugsweise gern zeigen. Mit Dunkelwerden

beginnt die Zeit der Geister, und läßt man die Haustür

offen, so kommen sie herein. Namentlich ist die Stunde

nach Mitternacht die Geisterstunde:

tüsken twölw un een

sünd alle Geister to Been,

aber die zwölfte Stunde, d.i. die Stunde vor Mitternacht,

ist kaum weniger beliebt. In der Osternacht

sind alle Wiedergänger sichtbar; wer dann draußen

ist, kann sie erblicken (Münsterland). Von den Orten

ist der Kirchhof der besuchteste, dann einsame Wege

auf der breiten Heide, Wassertümpeln, vereinzelte

Gebüsche oder Sandhügel, Moore, Holzungen. Die

Regel aber ist freilich, daß der Wiedergänger den Ort

aufsucht, wo er im Leben beleidigt ist, gewirkt, gesündigt

hat. – Sonntagskinder können leicht Spuk

sehen; auch heißt es (Oldenbg.), wer im Frühjahr die

erste Schwalbe erblickt, indem er über die linke

Schulter schaut, kann das Jahr alle bösen Geister

schauen.

179.

Die Wiedergänger erscheinen in mannigfachen Gestalten.

Einige zeigen sich so, wie sie sich im wirklichen

Leben gezeigt haben: Körper, Kleidung, Benehmen

sind eine treue Wiedergabe dessen, was man an

dem lebendigen Menschen gekannt hat. Andere erscheinen

in ihrem gewöhnlichen körperlichen Aussehen,

aber in weiten weißen, grauen oder schwarzen

Gewändern; es sind die Totenhemde, in denen sie auftreten.

Ist der Wiedergänger noch von seiner qualvollen

Wanderung zu erlösen, so ist das Gewand weiß;

ist dasselbe aber grau oder schwarz, so ist alle Rettung

vorbei, der Wiedergänger ist auf ewig verdammt,

ein Teufelsgenosse, und wird endlich selbst Teufel.

Oftmals erscheinen ferner die wandelnden Seelen als

Flammen (die unschuldigen als kleine, meist blaue

Flämmchen, die verdammten in der Regel größer).

Sternschnuppen und Irrlichter sind Seelen, und zwar

die Irrlichter – Spoklechter, fürige Kärls – verdammte.

Ganze glühende Menschengestalten und Menschen

mit glühenden Geräten sind nicht selten. In allen diesen

Erscheinungen treibt der sich zeigende Wiedergänger

gewöhnlich das, was ihn zum Spuken gebracht

hat.

Vielfach nehmen die verdammten Seelen Tierge-

stalten an, so die von Hunden, Katzen (176 e), Raben

(208 e), Krähen (208 d), Elstern und anderen Tieren.

Es kommt sogar der Fall vor, daß ein Wiedergänger –

es ist ein Mörder und zwar ein Brudermörder – das

eigentliche Kennzeichen des Teufels, einen Pferdefuß

führt. Auch Tiergestalten, welche auf das begangene

Verbrechen hindeuten, werden gewählt. Verwünschte

müssen das sein und tun, wozu sie verwünscht sind.

Mitunter müssen die Wiedergänger, mag ihre Gestalt

sonst sein, welche sie wolle, eine große schwere Kette

klirrend hinter sich herschleppen; auch dies gilt als

Zeichen der Verdammnis. – In Holle heißt es, die

Wiedergänger schwebten über der Erde weg, und die

Beine seien häufig nicht zu entdecken; damit stimmt

eine Mitteilung aus Ramsloh 553 e.

Selbstmörder gehen als Teufel in Gestalt eines

Hundes, eines Kalbes ohne Kopf usw. nach der Stelle,

wo der Selbstmord geschehen, setzen sich dort und

verschwinden, um bald den alten Gang wieder aufzunehmen,

und so müssen sie immer wieder den alten

Weg gehen, den sie in ihrem Leben das letzte Mal gegangen

sind. Haben sie in ihrem Leben schlechte

Taten verübt, so müssen sie auf den Wegen wieder

gehen, die sie im Leben zur Begehung ihrer Bosheiten

gegangen sind. Hat jemand aus Furcht vor Strafe

Selbstmord begangen, so muß er immer wandern,

kann niemals Ruhe finden; nur wenn er mit dem ewi-

gen Juden zusammentrifft, darf er mit diesem unter

zwei aufgestellten Eggen eine zeitlang ruhen (vgl.

247). Wer ihm auf seiner Wanderschaft entgegentritt,

erhält einen Stoß, daß er ohnmächtig niederfällt. Ist

ein Selbstmörder im Leben von seiner Familie

schlecht behandelt worden und hat aus Verzweiflung

Hand an sich gelegt, so rächt er sich nach dem Tode

dadurch, daß er Unheil über seine Angehörigen heraufbeschwört:

Viehsterben, Krankheiten usw. Wer die

schwarze Kunst versteht, kann ihn wegbeten oder dadurch

unschädlich machen, daß er das Kreuzzeichen

am Hause anbringt oder auf dem Wege, der zum Gehöft

führt. Geizige gehen wieder als Hunde, die Arme

haben, oder als Gestalten, die halb Mensch halb Kalb

sind. Sie sind verurteilt, das Geld, das sie beiseite geschafft

haben, immerfort umzuschmelzen und wählen

dazu besondere Plätze. Wer sie dabei überraschen

kann und schlägt mit dem Stock ins Feuer, so daß die

Kohlen auseinander fliegen, und dann am folgenden

Tage den Ort wieder aufsucht, der kann die Goldstükke

zusammensuchen und zum beliebigen Gebrauch

verwenden (Wildeshausen).

a.

Unten im Kniphauser Schlosse hört man oft des

Nachts die Türen klappern, und einzelne haben gesehen,

daß alsdann eine Frau mit einem Schlüsselbunde

an der Seite durch Gänge und Zimmer wandelt. Das

ist die Benlopsche, die Beischläferin eines ehemaligen

Häuptlings Lübbe Onken, die ihres Geliebten Ehefrau

Reinolde mit einer Biersuppe vergiftet hat; sie bewacht

noch jetzt die Räume, in denen sie ehemals als

Herrin gewaltet hat.

b.

In einem Bauernhause des Butjadingerlandes sah man

oft in einer Seitenstube einen Mann von kleiner Gestalt,

mit einem braunen Rock und einer weißen

Mütze bekleidet, vor einem offenen Schreibpult sitzen.

Er beschäftigte sich mit einem Stücke Papier,

welches er erst las und dann zerriß. Die Fetzen verbrannte

er an einem vor ihm stehenden Lichte; dann

verschwand er. Dieser kleine Mann war der verstorbene

Herr des Hauses, der ein Testament vernichtet und

dadurch sein Gut bekommen hatte. Nun hatte er im

Grabe keine Ruhe. Sein Sohn, um des Spukes los zu

werden, ließ das ganze Hinterhaus umreißen und ein

neues bauen, worauf der Geist verschwunden war.

c.

Ein reicher Mann in Emden dachte durch Betrug seinen

Reichtum noch zu vermehren und machte einen

falschen Bankerott. Allein sein böses Gewissen ließ

ihm keine Ruhe, und er brachte sich selbst ums

Leben. Nahe bei seinem Hause wohnte ein Müller,

der aber seine Mühle draußen vor der Stadt hatte.

Eines Abends begab sich der Müller von der Mühle

auf den Weg nach Hause; da es aber sehr stark zu regnen

anfing, spannte er seinen Schirm auf. Der Weg

führte ihn am Kirchhofe vorbei, und wie er bei diesem

vorüberging, kam ein Mann vom Kirchhof herab, trat

mit unter den Schirm und ging mit ihm des Weges

weiter. Der Müller fing an zu reden über das schlechte

Wetter und dies und das, bekam aber keine Antwort,

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