geleistete Gelübde ungelöst ließ, überhaupt
geizig war und keine Almosen spendete, so kehrt er
wieder und sucht lebende Freunde und Verwandte zur
Erfüllung zu veranlassen. Das Versprechen, nach dem
Tode einem Freunde zu erscheinen, muß gleichfalls
erfüllt werden. Beispiele zu dem ersten Satze siehe
182 a-c, g-i, l.
a.
Zwei Freundinnen in Löningen hatten sich gegenseitig
versprochen, wer von ihnen zuerst sterbe, solle der
anderen erscheinen und von ihrem Lose im Jenseits
Nachricht geben. Als nun die eine gestorben war, erschien
sie der anderen mittags, als diese gerade beim
Buttern war, und sagte: »Ich habe noch vieles abzubüßen,
und lachen und weich liegen wird oben für die
größte Sünde gehalten.« Dann verschwand sie.
b.
Zwei Arbeiter, welche zusammen nach Holland zum
Grasmähen gingen, waren sehr gute Freunde und arbeiteten
viele Jahre zusammen, ohne je Streit zu bekommen.
Diese gaben sich das Versprechen, wer von
ihnen zuerst stürbe, solle wieder kommen und dem
anderen Nachricht geben, wie es ihm in jener Welt
gehe. Als sie nun einst wieder im Frühjahr nach Holland
reisen wollten, wurde der eine Tages vorher
krank, so daß er nicht mitgehen konnte und der andere
allein ziehen und sich einen neuen Kameraden suchen
mußte. Als der abgereiste etwa vierzehn Tage in Holland
gewesen war und eines Morgens aus der Scheune
trat, wo er des Nachts geschlafen, kam sein alter
Freund, welchen er krank zurückgelassen hatte, ganz
rüstig daher geschritten. Er rief aus: »Wo kommst du
her, bist du wieder gesund, daß du nachkommst?«
Darauf sagte jener, er sei tot und komme, weil er es so
fest versprochen habe; es solle aber doch kein Mensch
ein solches Versprechen geben, denn wenn es versprochen,
müsse es auch gehalten werden, und es falle
doch so schwer, wieder zu kommen. Es gehe ihm
sonst gut, aber sein Freund möge doch, wenn er wieder
nach Hause komme, sich seiner Kinder annehmen,
daß sie gut blieben; damit habe er es zu leicht genom-
men und müsse dafür noch eine Zeit lang Strafe leiden.
Auch möge der Freund seiner Witwe sagen, daß
sie doch strenge auf ihre Kinder achte. Und damit war
er verschwunden. (Visbek.)
Vgl. 179 f, p, 208, d, e.
175.
Wer zur Bestätigung einer Sache sich verwünscht und
dennoch lügt, muß nach seinem Tode wiedergehen
und das tun oder sein, wozu er sich verwünscht hat.
Ebenso muß umgehen, wer von anderen mit Grund
verwünscht wird.
a.
Ein Strumpfhändler kehrte in ein Wirtshaus ein, setzte
sich ans Feuer hinter den Herd und schlief ermüdet
ein, den Mund weit geöffnet. Da gab der Teufel dem
Wirte, welcher nach dem Gelde des Strumpfhändlers
lüstern war, ein, ihm kochend heißen Brei in den
Mund zu gießen und ihn so zu töten. Die Mordtat
blieb unentdeckt; der Wirt kam allerdings in Verdacht,
aber er leugnete frech und reinigte sich vor Gericht
durch einen Eid. Noch auf dem Totenbette, als
man in ihn drang, beteuerte er seine Unschuld an dem
Tode des Strumpfhändlers und vermaß sich zu sagen,
wenn er der Mörder sei, wolle er schreien bis zum
jüngsten Tage. Dann starb der Wirt, und von der Zeit
an erschien allnächtlich in seinem Hause ein fliegendes
Untier, daß durch heftiges Schreien die Hausbewohner
erschreckte und belästigte. Zwar gelang es
einem katholischen Pater, das schreiende Gespenst zu
bannen, aber vom nächsten Tage an zeigte sich nun
eine Menschenhand auf der Hille an der Diele. Es war
die Hand, die der Mörder als er den Meineid schwur,
zum Himmel emporhielt. Und so oft man diese Hand
auch wegbrachte und begrub, sie war immer wieder
da. (Wüstenld.)
Vgl. 181c.
b.
Zu Neustadt-Gödens wohnte früher eine alte Frau,
welche die Gewohnheit hatte, immer am Abend spät
in den Garten zu gehen. Als sie nun einmal kurz nach
Mitternacht in das Haus zurückgehen wollte, sah sie
an einem Birnbaum ein großes weißes Gespenst stehen.
Erschreckt lief sie davon und erzählte einer
Schauspielerin, die bei ihr im Hause wohnte, was sie
gesehen. Diese war so beherzt, das Gespenst dreimal
anzurufen, aber dasselbe gab keine Antwort und rührte
sich nicht. Jetzt wurden die Nachbarn geweckt, und
das Gespenst verschwand. Ein ganz alter Mann erzählte
aber, daß seit seinem Gedenken das Gespenst
alle zehn Jahre erschienen sei. Später wurde die Stelle,
wo das Gespenst gesehen, umgegraben, und man
fand unter dem Birnbaum einen hohlen Stein mit
einem Deckel. In dem Stein befand sich ein Stück Papier,
worauf geschrieben war, daß früher in diesem
Hause ein Zinngießer gewohnt, dessen Frau eine Hexe
gewesen sei. Dieselbe habe ihren Mann immer sehr
schlecht behandelt, und er habe ihr daher gewünscht,
daß sie nach ihrem Tode alle zehn Jahre wiederkommen
müsse. Das Papier aber trug die Jahreszahl 1345.
Seit der Zeit ist also das Gespenst alle zehn Jahre erschienen.
c.
Das Gut Eihausen, Ksp. Zwischenahn, gehörte früher
einem Herrn von Pottendorf. Dieser ist es, welcher die
breiten Gräben um das Herrenhaus und die Nebengebäude
gezogen hat. Er verwandte dazu 200 Soldaten,
die er bei der Arbeit so quälte und plagte, daß sie ihn
verfluchten. Darum geht er nachts wieder, auf einem
weißen Schimmel reitend. Der Herr von Pottendorf
hat sich auch sonst viel zu Schulden kommen lassen,
daher hat man ihn zuletzt nach Preußisch Minden
kommen und dort die eiserne Jungfrau küssen lassen
(505 e). Seine Leiche aber ist nach Zwischenahn gebracht
und dort begraben worden. – Ein anderes Beispiel
s. 548 c.
176.
Diejenigen, welche sich im Leben Verbrechen zu
Schulden kommen lassen, finden keine Ruhe im
Grabe. Sie müssen zur Strafe wiederkehren, je gewisser,
je größer das Verbrechen, je mehr es unmittelbar
gegen Gott und seine hauptsächlichsten Gebote gerichtet,
oder auch je häßlicher und gemeinschädlicher
es ist; doch scheint kaum eine Sünde zu existieren,
welche nicht wenigstens in einigen Fällen ein Wiedergehen
zur Folge hätte. Mord, Meineid, Frevel gegen
die Religion, dann falsches Messen der Kornhändler,
Müller und Landmesser, Grenzverrückungen der Bauern,
Betrug, Wucher und hartherziger Geiz, endlich
ruchloses Leben im allgemeinen kommen am häufigsten
vor. – Außer den gleich folgenden Beispielen
vergleiche noch: wiedergehende Mörder 179 a, h, n,
u, v, x, 181 c, 183 f, s, 503 b, 594 a, 550 a. Selbstmörder
179 c, r, 183 a. Meineidige 179 o, 180 k, 181
a, 182 n, 183 f, r, 184 e. Teufelsverbündete 179 r,
183 o. Sabbathschänder 176 h (vgl. auch den Wilden
Jäger 247), Kornwucherer 181 d, 183 l, Müller 182 s,
183 g. Landmesser 179 i, 184 o. Grenzverrücker 179
l, m, t, 182 d, e, p, q, r. Betrüger und Fälscher 179 b,
183 e, m, q. Diebe und Räuber 179 w, x, 182 f, 506 f,
553 g. Geizige 182 k, m, o, 183 k, 519 a. Ruchlose
Leute 179 t, 173 n, p, 184 a, b.
a.
Als im Jahre 1813 die Russen in Löningen waren, ließen
sie einen Wagen, auf welchem die Kriegskasse,
eine Menge Tuch und andere wertvolle Sachen sich
befanden, vor Richters Hause die Nacht auf der
Straße stehen, stellten aber eine Schildwache dabei.
Drei Löninger, welche den Wert der Ladung kannten,
machten die Schildwache betrunken und stahlen Geld
und Tuch. Als am andern Morgen der Diebstahl bekannt
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