Hugo Friedländer - Pitaval des Kaiserreichs, 1. Band

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Pitaval des Kaiserreichs, 1. Band: краткое содержание, описание и аннотация

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Das breite Publikum begeistert sich für die Einblicke in das pralle Leben des Deutschen Kaiserreichs und seine Schattenseiten. Mörder und Betrüger, hochrangige Politiker und anarchistische Terroristen, einfache Arbeiter und adlige Rittergutsbesitzer – alle landen bei Hugo Friedländer irgendwann vor dem Kadi. Er zitiert wortwörtlich den verbalen Schlagabtausch vor Gericht. Da fetzt sich der Staatsanwalt mit der Verteidigung und der Richter treibt dem Angeklagten im Kreuzverhör die Schweißperlen auf die Stirn. Zwischendurch darf es auch ruhig mal menscheln und gelacht werden. Hier verwandeln sich die Kriminalfälle in «Forensische Dramen», wie es Hugo Friedländer selbst nennt. Spannung bis zur Urteilsverkündung ist garantiert. Man weiß ja nie, wie es ausgeht.

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»Das werde ich dir auf dem Molkenmarkt sagen.«

Auf dem Molkenmarkt habe sich herausgestellt, daß Wolschina einen Kriminalschutzmann arretiert hatte. ( Heiterkeit .) Dergleichen Ähnlichkeitstäuschungen hätten der Polizei schon viele Schwierigkeiten gemacht. Der Sachverständige ließ sich dann über das Bertillonsche System aus und knüpfte hieran seine Betrachtungen über die Ohrenfrage. Bekanntlich gäbe es nicht zwei Personen auf der Welt, die vollständig gleiche Ohren hätten. Ebensowenig wie zwei vollständig gleiche Hände. Das Ohr des kleinen Grafen habe an einer Stelle eine ähnliche Abflachung, wie das der angeklagten Gräfin, es beständen aber außerdem so viele Unterschiede, daß darauf unmöglich ein abschließendes Urteil sich aufbauen ließe.

Am 19. Verhandlungstage begannen die Plädoyers .

Staatsanwalt Dr. Müller führte aus: Wenn Ihnen vor Jahr und Tag jemand mit den geradezu verblüffenden Einzelheiten des polnischen Dramas gekommen wäre, so würden Sie diese für das Produkt einer überhitzten Romanphantasie oder für die Ausgrabung aus mittelalterlichen Chroniken gehalten haben. Und in der Tat, eine ganze Reihe von Momenten sind hier in Erscheinung getreten, die einer weiten Vergangenheit anzugehören scheinen. Kein Roman, kein Theaterstück kann, wie sich hier wieder zeigt, an das wirkliche Leben mit seinen kaleidoskopartigen Mannigfaltigkeiten heranreichen. Das wirkliche Leben schlägt in dieser Beziehung jede Konkurrenz. Der Staatsanwalt beleuchtete alsdann in eingehender Weise die Zeugenaussagen und schloß mit etwa folgenden Worten:

Gegenüber diesen unwiderleglich feststehenden Tatsachen lassen Sie sich, meine Herren Geschworenen, nicht durch allerlei Nebendinge von der Hauptsache ablenken. Wenn Sie dieser meiner Ansicht folgen und das verdächtige Verhalten der Gräfin vor und nach der angeblichen Entbindung, das durch nichts zu beschönigen ist, wenn Sie ferner die ehelichen und wirtschaftlichen Verhältnisse und den mysteriösen Aufenthalt der Gräfin in Paris berücksichtigen, so können Sie sich der zwingenden Beweiskraft solcher Tatsachen unmöglich entziehen. Die Beweise sind so zwingend und überzeugend, daß man sich eigentlich an den Kopf fassen und sich fragen muß, warum es erst noch der Entrollung eines so kolossalen Beweismaterials bedurfte. Wer logisch denken kann, der muß sich zu der Überzeugung bekennen, daß die Gräfin das Verbrechen begangen hat. Wenn Sie noch mehr Beweise verlangen sollten, dann würden Sie dem viel angefeindeten Schwurgerichtsverfahren direkt das Todesurteil sprechen. ( Unruhe auf der Geschworenenbank .)

Die Gräfin ist schuldig, und zwar schuldig der Kindesunterschiebung, um dadurch Vermögensvorteile zu erlangen. Um nichts und wieder nichts wird diese Gräfin sicher nicht ein fremdes Bankert annehmen und ihr eigenes Nest beschmutzen. Es handelt sich keineswegs in erster Linie um einen »Kampf ums Majorat«. Diese Zivilstreitigkeiten müssen hier völlig im Hintergrunde bleiben; sie gehören vor das Zivilgericht, hier aber handelt es sich um ein Delikt gegen die allgemeine Rechts- und Staatsordnung, das geeignet ist, den öffentlichen Glauben zu erschüttern, wie denn auch das frühere Zivilurteil durch Lug und Trug zustande gekommen ist.

Meine Herren Geschworenen! Ich bin am Schluß, und ich lege das Urteil vertrauensvoll in Ihre Hände. Ob hoch oder niedrig, ob Gräfin oder armes Dienstmädchen, das dürfen Sie nicht in Betracht ziehen. Sie haben allein dem Recht zum Siege zu verhelfen. Aber um eins bitte ich Sie noch: Halten Sie sich nur an die Tatsachen, und lassen Sie sich von diesen nicht durch das Beiwerk abbringen. Halten Sie sich auch frei von allen Sentimentalitäts- und Gefühlsanwandlungen. Nicht Sie, sondern das Zivilgericht hat über das Majorat die Entscheidung zu fällen. Aber das eine sage ich Ihnen frei und offen: nach Lage der Akten und nach der Beweisaufnahme wird kein preußisches Zivilgericht – darauf gebe ich Ihnen Brief und Siegel – auch nur einen Augenblick zweifeln, die Identität des Kindes auszusprechen. Zeigen Sie durch Ihren Spruch, daß der alte Satz noch immer Wahrheit hat: »Es gibt noch Richter in Berlin!« Ja, zeigen Sie, daß es noch Richter in Berlin gibt, die sich nicht auf der Nase herumtanzen lassen von finsteren Scheinmächten und von Leuten, die vermeinen, Meineid auf Meineid schwören zu können, und die nachher zu ihrem Geistlichen beichten gehen. Legen Sie die Axt an die Wurzel des Übels, das schon Opfer genug gehabt hat und noch mehr nach sich ziehen wird. Der Zweck einer Strafe ist, zu bessern und zu sühnen. Wenn Sie ein Schuldig sprechen werden, dann wird das reinigend und sühnend wirken und den Leuten in Wroblewo wird dann vielleicht ein Licht aufgehen, daß es etwas gibt, was höher steht, als knechtische, sklavische – falschverstandene Hingebung; und das ist die Majestät des Gesetzes.

Erster Staatsanwalt Steinbrecht beantragte ebenfalls in längerer Rede gegen alle Angeklagte das Schuldig. Gegen den Grafen Hektor Kwilecki, so bemerkte der Erste Staatsanwalt, sei das ganze Polentum in Bewegung gesetzt worden. Das Polentum sei erbittert, weil auf seine Anregung hier manch häßliches Bild aus dem polnischen Adelsleben enthüllt worden sei. Deshalb stehe das ganze Polentum, hoch und niedrig, gegen den Grafen Hektor, deshalb sei man bestrebt, die fünf polnischen Angeklagten den deutschen Richtern zu entreißen. Er glaube, an der Hand untrüglicher Tatsachen nachgewiesen zu haben, daß die Gräfin das Kind untergeschoben habe, daß dies aus gewinnsüchtiger Absicht geschehen, sei ganz zweifellos.

Verteidiger Justizrat Wronker führte aus: Die öffentliche Meinung, wie sie ja auch in der Presse zum Ausdruck kommt, stellt sich auf den Standpunkt, es sei hier ein Kampf ums Majorat. Diese Auffassung entspricht nicht der Auffassung der Gräfin Wensierska-Kwilecka. Sie kämpft um ihr Kind und die Familie, die sich um sie geschart hat, sie kämpft um ihre Ehre, und wir, die wir der Gräfin beistehen, kämpfen für das Recht. Herr Staatsanwalt Dr. Müller hat gestern mit Emphase betont, daß es den Kampf ums Recht gelte. Aber die königliche Anklagebehörde hat nicht allein das Vorrecht, das Recht zu finden, gepachtet, auch wir nehmen es in Anspruch für uns. Das objektive Recht hier zu finden, wird Ihre Aufgabe sein. Die Art, wie der Kampf sich hier abgespielt hat, gibt ihm etwas Sensationelles. Soweit es sich darum handelte, ob die Nachgeburt im Topf nach Berlin gebracht worden ist, ob Schweineblut in Weinflaschen gefüllt worden ist, wird es nach Art eines Kolportageromans das Herz eines Dienstmädchens, das Ackerstraße vier Treppen wohnt, erfreuen. Das Sensationelle dieses Prozesses für uns Männer liegt in dem Prozessualen; es liegt in der Befürchtung, daß hier etwas nicht stimme. Weite Kreise haben hier diese Empfindung und man sagt sich: da müssen die Räder der Justiz nicht in Ordnung sein .

Sehen wir uns die Eigenart dieses Prozesses näher an. Hinter mir sitzt eine Frau, gegen deren Moralität niemand etwas vorgebracht hat, mit einem makellosen Leben, von der wir gehört haben, wie sie ihr Vermögen für das Majorat aufgewendet hat. Sieht diese Frau so aus, daß man sie fähig halten könnte, aus gewinnsüchtiger Absicht ein gemeines Verbrechen zu begehen?'

Und von wem wird die Gräfin belastet? Von Fräulein Hedwig Andruszewska, von Herrn Peter Hechelski, von Frau Ossowska und von Frau Valentine Andruszewska. Das sind die Zeugen, gegen die das Wort der Gräfin einfach verpufft im Winde. Aber steht denn die Gräfin allein? Ich denke, nein, und doch ist sie isoliert worden. Sie beruft sich auf das Zeugnis von treuen Leuten, die in ihrem Dienst standen, von Leuten ferner, mit denen sie gesellschaftlich verkehrt. Aber was geschieht mit diesen Leuten, die auftreten, um ihre Unschuld zu beweisen, während man ihr doch umgekehrt die Schuld nachweisen muß. Die alte, treue Dienerin Knoska tritt für die Gräfin ein, man glaubt ihr nicht, eine Lehrersfrau, die Kwiatkowska, tut dasselbe, man glaubt ihr nicht; Frau von Moszewska, eine zwölffache Großmutter, man glaubt ihr nicht, denn ihr haftet ja der Makel an, daß sie die Schwester des Grafen ist. Frau von Koczorowska eilt über die Grenze, tritt für die Gräfin ein, man glaubt ihr nicht. Die Wienskowska hat jetzt andere Bekundungen gemacht wie früher, sie wird verhaftet, und ich bin der Ansicht, sie wird vielleicht heute noch nicht wissen, weshalb sie verhaftet worden ist. Bei aller Hochachtung vor den Gründen, die ich respektiere, frage ich mich doch, ob diese Verhaftung gerechtfertigt gewesen ist. Die Knoska und die Kwiatkowska sind verhaftet, gegen die Frau von Koszorowska, eine hochachtbare Dame, ist die Voruntersuchung eingeleitet, gegen die alte Frau von Moszewska ebenso. Wohin kommen wir, wenn wir schon bei Frau von Koczorowska annehmen wollten, daß sie aus besonderem Interesse gehandelt habe, dann erst bei den Belastungszeugen? Da stehen wir alsdann doch völlig vis-à-vis de rien. Der Staatsanwalt hat nach dem Gesetz mehr Recht als die Verteidigung , er steht im Kontakt mit dem Untersuchungsrichter und hat jederzeit das Recht der Akteneinsicht. Das gibt ihm auch ein Übergewicht über die Verteidigung. Zwar ist hier in diesem Saale das Wort gefallen: »Die Staatsanwaltschaft ist die objektivste Behörde der Welt.«

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