Hugo Friedländer - Pitaval des Kaiserreichs, 1. Band
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M. H. Geschworenen! Schwer war die Bürde Ihres Amtes, und schwerwiegend sind die Folgen, die sich an Ihren Spruch knüpfen. Es handelt sich darum, soll die Frau Gräfin ins Zuchthaus wandern, soll den Eltern das Kind, dem Kinde die Eltern genommen werden. Was des Kindes harrt, hat uns Graf Hektor in einer schwachen Stunde verraten. Er sagte, ich werde es nicht zum Schuster und Schneider bringen, und man wird sorgen müssen, daß es nicht zum Verbrecher wird. Was berechtigt den Herrn Grafen Hektor, so von diesem schönen Knaben zu sprechen, der in seiner Unschuld keine Ahnung hat, welchen Kampf hier die Verteidiger seiner Eltern durchkämpfen, dessen unschuldsvolle Seele nichts ahnt von den Niederungen dieses Lebens.
Sprechen Sie die Angeklagten frei, und geben Sie denen endlich die Ruhe wieder, die seit sechs Jahren verleumdet und verfolgt werden wie ein gehetztes Wild.
Verteidiger Rechtsanwalt Dr. v. Rychlowski (Posen): Der Kampf um das Majorat reiche weit zurück. Schon von vornherein hätten die Agnaten das Kind im Mutterleibe bekämpft, weil man befürchten mußte, daß das Kind ein Knabe, also ein unerwünschter Konkurrent in der Nachfolgeschaft, sein könnte. Das Vorgehen der Agnaten mußte die Gräfin erbittern, und daß der Trotz über die Klugheit siegte, hat die arme Frau ja schwer genug büßen müssen. Graf Hektor Kwilecki hat hier betont, daß er nicht um das Majorat, sondern um die Ehre kämpfe. Das mag glauben, wer will, vielleicht liegt hier auch eine Selbsttäuschung vor. Wie erklärt man es sich denn dann, daß die Agnaten, wie auch dieser Prozeß ausfallen möge, einen zweiten Zivilprozeß um das Majorat führen wollen. Nun hat hier Graf Hektor erklärt, daß er persönlich auf das Majorat verzichte . Diese nichtssagende, unverbindliche und verspätete Erklärung hat mich an die Fabel von dem Fuchs und den Trauben erinnert. Für die Mitstreiter des Herrn Grafen Hektor handelte es sich jedenfalls aber nicht um eine Ehrensache, sondern um eine Geschäftsfrage. Das Laienauge und das Künstlerauge sind sich darin einig, daß der schöne Knabe der Gräfin überaus ähnlich sieht. Wenn alles schwinden sollte, so ist, meine Herren Geschworenen, dies der feste Punkt: Sie werden nimmermehr einer Mutter ihr Ebenbild vom Busen reißen und es einer anderen Frau zu sprechen. Der Staatsanwalt hat von » großer Phantasie « gesprochen, die größte Phantasie hat er aber selbst entwickelt, indem er ausführte, daß der Knabe sich den schönen Schwestern angepaßt haben kann. (Heiterkeit.) Der Staatsanwalt ist auch auf das alte polnische ancien régime zu sprechen gekommen. Ich könnte darauf erwidern, dränge aber meine Worte von den Lippen zurück, denn ich verschmähe es, in diesen Saal Sachen hineinzutragen, die nicht dahin gehören . Der Staatsanwalt hat Ihnen, meine Herren Geschworenen, auch vorgeführt, daß Sie dem Institut des Geschworenengerichts Schaden zufügen könnten, wenn Sie die Angeklagten nicht schuldig sprechen. Sie haben nach Ihrem Eide nur nach bestem Gewissen und Wissen Ihren Spruch zu fällen. Daß es zu solchem Prozeß kommen konnte, ist sehr bedauerlich, aber begreiflich. Graf Hektor hatte schon bei dem Posener Prozeß 100000 Mark ausgesetzt , falls er den Prozeß gewönne – noch eine solche Prämie, und vielleicht machen neue Leute neue Enthüllungen über das große Geheimnis. Ich zweifle nicht, daß die Gräfin als Siegerin, wenn auch mit vernichtetem Lebensglück, diesen Saal verläßt, daß Sie Ihr die Ehre und die lang entbehrte Freiheit wiedergeben werden.
Nach mehrstündiger Beratung verneinten die Geschworenen bezüglich aller Angeklagten die Schuldfragen. Dementsprechend sprach der Gerichtshof alle Angeklagten frei, erklärte die Haftbefehle für aufgehoben und legte die Kosten des Verfahrens der Staatskasse auf. Noch während der Plädoyers hatten sich vor dem Gerichtsgebäude viele Tausende von Menschen angesammelt. Der Wahrspruch der Geschworenen wurde in dem uberfüllten Zuschauerraum mit lautem Bravo begleitet. In demselben Augenblick schallten von der Straße aus Tausenden von Kehlen stürmische Hochrufe in den Saal.
Der Hannoversche Spieler- und Wucherprozeß
Olle ehrliche Seemann.
Eine der schlimmsten Leidenschaften, der in der ganzen Kulturwelt gefrönt wird, ist zweifellos das Spiel, und zwar ganz besonders das Karten- und Roulettespiel in den verschiedensten Formen, wenn es nicht zur Unterhaltung, sondern als Glücksspiel, zum Zwecke des »corriger la fortune« betrieben wird. Den Spielbanken in Wiesbaden, Baden-Baden und Homburg wurde 1866 nach geschehener Annexion von dem Fürsten Bismarck ein jähes Ende bereitet. Soweit mir bekannt, ist der Inhaber dieser Spielbanken, Monsieur Blanc, damals nach Monaco übergesiedelt. Aber nicht nur dort, sondern auch in Nizza, Ostende und anderen Orten wird dem Glücksspiel in leidenschaftlichster Weise noch heute obgelegen. Obwohl das gewerbsmäßige Glücksspiel in Deutschland gesetzlich verboten ist, wird in allen Gesellschaftskreisen noch vielfach dieser Leidenschaft gefrönt. Der große Spielerprozeß in Hannover und der Prozeß gegen den Klub der »Harmlosen« in Berlin haben blitzartig in das Spielerwesen hineingeleuchtet.
Im Oktober 1893 erregte ein vor der Strafkammer des Landgerichts Hannover geführter Spieler- und Wucherprozeß ein ganz unendliches Aufsehen, und zwar hauptsächlich, weil weit über 100 Offiziere aller Truppengattungen vom Generalmajor bis zum Leutnant abwärts aus allen Garnisonorten Deutschlands als Zeugen geladen waren. Angeklagt waren: 1. Bankier Max Rosenberg, 2. Bankier Albert Heß, genannt Seemann, 3. Bankier Louis Abter, 4. Bankier Ludwig Sußmann, 5. Rentier Johann Fährle, 6. Rittmeister a.D. Freiherr v. Meyerinck, 7. Rentier Samuel Seemann, genannt » der olle ehrliche Seemann« , 8. Bankier Julius Rosenberg, 9. Geschäftsreisender Ludwig Stamer.
Max Rosenberg, Abter, Albert Heß und Rentier Albert Arnold Lichtner betrieben in Hannover ein »Bankgeschäft«, d.h. sie boten unter dem Deckmantel eines solchen den Offizieren der Hannoverschen Garnison und denen der Hannoverschen Militärreitschule durch Zirkulare Gelddarlehen an. Wenn nun ein Offizier Geld geliehen haben wollte, so trugen die »Bankiers« zunächst Bedenken. Schließlich erklärten sie sich bereit, die verlangte Summe auf Wechsel und Ehrenschein gegen 5-6% Zinsen und 1-2% Provision, die sofort in Abzug gebracht wurde, zu leihen. Bares Geld erhielten aber die Offiziere in nur kleinen Beträgen, den größten Betrag erhielten sie in Gestalt von braunschweigischen, sächsischen und Hamburger Lotterielosen, und zwar nicht in Originallosen, sondern in Anteilscheinen, sogenannten Verzichtlosen, das heißt die Offiziere hatten nur auf die Klasse, auf die der Anteilschein lautete, ein Anrecht, aber auch nur bis zu einem Gewinn von 2000 Mark. Wenn das Los mit einem höheren Gewinn herauskam, so fiel er den Darleihern zu. Auf die folgende Klasse hatten die Offiziere in den meisten Fällen kein Anrecht. Auf die letzte Klasse, die bekanntlich die meisten Chancen bietet, hatten die »Verzichtlose« niemals Anrecht. Es war keine Seltenheit, daß ein Offizier Verzichtlose im Betrage von 10000 Mark und darüber im Besitz hatte. Wenn nun am Verfalltage der Wechsel nicht eingelöst werden konnte, so war, um eine Prolongation des Wechsels zu bewirken, ein neuer Loskauf erforderlich, und zwar in noch höherem Betrage als bei der ersten Ausstellung des Wechsels. Es kam infolgedessen vor, daß ein Offizier, der sich einige hundert Mark geliehen hatte, in kurzer Zeit eine Schuldenlast von vielen tausend Mark hatte. Bei einer Prolongation der Wechsel oder einem zweiten Darlehen erhielten diejenigen, die für bestimmte Losnummern die erste oder mehrere Vorklassen bereits bezahlt hatten, andere Losnummern, wofür sie wiederum die Vorklassen bezahlen mußten. Deren bisherige Nummern erhielten andere Offiziere, die die Vorklassen auch noch einmal bezahlen mußten. Ein Offizier, der sich von Abter 2500 Mark lieh, mußte für 8500 Mark Verzichtlose nehmen, so daß der zu unterschreibende Wechsel auf 11000 Mark lautete. Der Vater eines Offiziers, ein Rittergutsbesitzer, übergab diesem selben Abter 2000 Mark mit dem Auftrage, damit Schulden seines Sohnes zu bezahlen. Abter berechnete sich für seine »Bemühungen« 300 Mark; die Schulden hat er nicht bezahlt, sondern das Geld für sich behalten. Max Rosenberg, Heß, Fährle, Samuel Seemann, v. Meyerinck, Stamer, Abter, der bereits erwähnte Rentier Lichtner und ein Leutnant a.D. Freiherr v. Zedlitz-Neukirch besuchten alle größeren Badeorte und Rennplätze des In- und Auslandes und große deutsche Städte, in denen sie durch Falschspielen eine große Anzahl Offiziere, Rittergutsbesitzer, Studenten usw. in des Wortes vollster Bedeutung ausplünderten . Sie stellen ihre Kumpane unter falschem Namen als Großfabrikanten oder Großindustrielle, Barone oder Grafen vor und flüsterten den Offizieren ins Ohr, diese Herren hätten stets viel Geld bei sich, seien leidenschaftliche Spieler, hätten aber kein Glück im Spiel, es sei daher ein leichtes, diesen Leuten 50 bis 80000 Mark abzunehmen. Wenn sich nun die herangeschleppten Opfer zum Spiel verleiten ließen, dann wendete sich das Blättchen. Die »Großindustriellen« waren » ausnahmsweise « stark vom Glück begünstigt, denn sie spielten mittelst doppelter Roulette, bzw. gezeichneter Karten, und wußten auch durch Winke aller Art das Glück stets an sich zu fesseln, so daß die Offiziere, Studenten usw. oftmals in einer Nacht viele tausend Mark verloren. Wenn nun die Gerupften nicht das genügend bare Geld bei sich hatten, mußten sie für den Restbetrag einen Wechsel geben. Wenn Samuel Seemann, der in Berlin wohnte, mit seiner Roulette aber die Welt durchzog, nach Hannover kam, da bestellte v. Meyerinck die geeigneten Zimmer im Hotel de Russie daselbst; er sorgte außerdem dafür, daß zahlreiche Offiziere ins Hotel kamen und daß beim Spiel keine Störung eintrat. Den aufwartenden Kellnern nahm v. Meyerinck die bestellten Speisen und Getränke vor der Tür ab. Lichtner schrieb einmal an seine Konkubine aus Baden-Baden: »Ich habe so ziemlich ein großes Unternehmen durchgeführt, jedenfalls habe ich mich nicht umsonst geplagt.« Dieser Brief bezog sich auf ein Spiel in Baden-Baden, bei welchem er am Tage vorher, in Gemeinschaft mit v. Meyerinck, einem Rittergutsbesitzer Landfried 60000 Mark abgenommen hatte. Um den Verlierer nicht mißtrauisch zu machen, verlor Lichtner zum Schein ebenfalls 60000 Mark. v. Zedlitz wußte Landfried zu überreden, für 6000 Mark für ihn Bürgschaft zu leisten. v. Zedlitz versicherte dem Landfried: die Bürgschaft sei eine bloße Form, seine Mutter, die sehr begütert sei, werde die 6000 Mark sofort bezahlen. Landfried mußte jedoch die 6000 Mark bezahlen, denn die Mutter des v. Zedlitz, einstmals eine Sehr begüterte Dame, hatte durch den Leichtsinn ihres Sohnes längst ihr ganzes Vermögen verloren. Stamer schrieb von Homburg an von Zedlitz eine Postkarte: »Gestern großes Jeu mit Boditzka, nach allen Richtungen hin angeschossen. Es wird höchste Zeit für den Blattschuß auf Friedlaender.« Mit Friedlaender wurde der Rittergutsbesitzer Landfried bezeichnet, dem bereits in Baden-Baden in einer Nacht 10000 Mark abgenommen worden waren und der in Homburg von neuem gerupft werden sollte. Zu den interessantesten Persönlichkeiten auf der Anklagebank gehörte der Rittmeister a.D. Freiherr v. Meyerinck. Dieser bekundete auf Befragen des Vorsitzenden, Landgerichtsdirektors Heinroth : Er habe bei Bresa zwei Güter besessen. Das eine hatte einen Kaufpreis von 180000 Talern, das andere von 110000 Talern. Für eins hatte er 120000 Taler, für das andere 80000 Taler angezahlt. Im Jahre 1880 sei er genötigt gewesen, beide Güter zu verkaufen. Er habe 855000 Mark und 360000 Mark dafür erhalten. Er sei alsdann mit seiner Familie nach Koburg, 1885 nach Hannover gezogen.
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