Hugo Friedländer - Pitaval des Kaiserreichs, 1. Band

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Pitaval des Kaiserreichs, 1. Band: краткое содержание, описание и аннотация

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Das breite Publikum begeistert sich für die Einblicke in das pralle Leben des Deutschen Kaiserreichs und seine Schattenseiten. Mörder und Betrüger, hochrangige Politiker und anarchistische Terroristen, einfache Arbeiter und adlige Rittergutsbesitzer – alle landen bei Hugo Friedländer irgendwann vor dem Kadi. Er zitiert wortwörtlich den verbalen Schlagabtausch vor Gericht. Da fetzt sich der Staatsanwalt mit der Verteidigung und der Richter treibt dem Angeklagten im Kreuzverhör die Schweißperlen auf die Stirn. Zwischendurch darf es auch ruhig mal menscheln und gelacht werden. Hier verwandeln sich die Kriminalfälle in «Forensische Dramen», wie es Hugo Friedländer selbst nennt. Spannung bis zur Urteilsverkündung ist garantiert. Man weiß ja nie, wie es ausgeht.

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Angeklagte : Will ich ausgeblasen werden und hier Erde sein, wenn ich was weiß von solcher secret – wie sagt man doch, Geheimnis?

Vors. : Seit wann sind Sie verheiratet?

Angekl. : Seit dem 12. Juli 1864.

Vors. : Sie waren am 27. Januar 1897, als Sie einem Kinde das Leben gegeben haben wollen, 51 Jahre alt?

Angekl. : Jawohl.

Vors. : Ihre Ehe soll nicht sehr friedlich gewesen sein. Angekl. : Glücklich war sie nicht. Vors. : Sie soll mehr wie nicht glücklich gewesen sein, Sie sollen Ihren Gatten oft mit sehr groben Schimpfworten bedacht haben?

Angekl. : Oft war ich böse, oft habe ich geschimpft; es gab aber auch Zeiten, wo wir sehr gut lebten, namentlich in den letzten Jahren.

Vors. : Also früher war Ihr eheliches Verhältnis mehr schlecht als gut?

Angekl. : Es war bald so, bald so.

Auf weiteres Befragen bemerkte die Angekl.: Sie habe fünf Kinder geboren. Der Älteste, ein Knabe, sei 1865 geboren und bald verstorben. Ihre älteste Tochter sei 1866, die zweite 1873 und die dritte 1879 geboren. Vors. : Sie sollen häufig von Ihrem Mann getrennt gelebt und sich gar nicht um ihn gekümmert haben?

Angekl. : Ich bin häufig monatelang bei meinen Eltern gewesen, da war die Trennung doch natürlich.

Vors. : Sie sollten schon vor Jahren den Offenbarungseid leisten, zogen es aber vor, ins Ausland zu gehen?

Angekl. : Es waren Schulden meines Mannes, die mich nichts angingen. Ich habe alles, was wir nötig hatten, selbst gekauft und auch bezahlt.

Vors. : Der Gerichtsvollzieher soll bei Ihnen aus – und eingegangen sein. Er soll so häufig zu Ihnen gekommen sein, daß er »Onkel« genannt wurde?

Angekl. : Das ist wahr.

Vors. : Ihre Schuldenlast soll 450000 Mark betragen haben, Sie sollen sehr verschwenderisch gelebt haben?

Angekl. : O nein. Ich habe sehr viel Geld ausgeben müssen , aber nicht für meine Person. Ich habe das Schloß aufbauen lassen und alles gekauft, was sich in Wroblewo befindet. Es waren 20 Zimmer, aber keine Möbel oder sonst was, das hat natürlich eine erhebliche Summe verschlungen. Mein Vater hat mir häufig Geld gegeben, um die Schulden meines Mannes zu bezahlen.

Vors. : Sie sollen geäußert haben: »Ich muß mit meinem Körper eine Veränderung vornehmen, damit die Leute glauben, ich sei in gesegneten Umständen, dann werden wir wieder Kredit erhalten«?

Angekl. : Herr Vorsitzender, das ist leeres Gerede.

Vors. : Als Sie im Sommer 1896 von Montreux nach Wroblewo zurückkehrten, sollen Sie angegeben haben: Sie seien in anderen Umständen?

Angekl. : Das ist richtig.

Vors. : Es wird nun von der Anklage angenommen, daß dies Heuchelei war, es sei Ihnen nur darauf angekommen, einen männlichen Erben vorweisen zu können, der einst Anspruch auf das Majorat hätte und daß Sie deshalb ein fremdes Kind untergeschoben haben?

Angekl. : O bitte, mein Mann ist so gesund, wie ein Mann nur sein kann.

Vors. : Sie hatten Ihren Verwandten angezeigt, daß Sie nochmals Mutter werden würden und Ihre Entbindung im Auslande vornehmen lassen wollten?

Angekl. : Jawohl.

Vors. : Sie wissen, daß Ihre angebliche Schwangerschaft bei den Agnaten ein solches Mißtrauen erregte, daß diese brieflich an Sie die Aufforderung richteten, im Reichsgebiet zu entbinden. Sie wissen auch, daß wiederholt gesagt wurde, Sie müßten in Posen auf offenem Markte entbunden werden, sonst glaube man es nicht?

Angekl. : Das waren nur Späße. Der Angeklagte, Grat Zbigniew Kwilecki bestritt, sich der Beihilfe zur Kindesunterschiebung schuldig gemacht zu haben. Der kleine Joseph Stanislaus sei sein natürlicher Sohn, er sei stolz darauf.

Vors. : Sie sollen zu einigen Leuten, die die große Schönheit des Kindes betonten, gesagt haben: Ich wünschte, der Junge wäre tot?

Angekl. : Das ist eine krasse Unwahrheit.

Vors. : Sie sollen eine schlechte Ehe geführt haben, zumal Sie mehrere Liebesverhältnisse hatten?

Angekl. : Weshalb sollte ich nicht Liebesverhältnisse haben. (Große Heiterkeit im Zuhörerraum.)

Der Vorsitzende setzte darauf die Vernehmung der angeklagten Gräfin fort und hielt ihr vor, daß sie die im Jahre 1828 geborene Dienerin Aniela Andruszewska im Januar 1897 nach Krakau mit dem Auftrage gesandt habe, ihr einen neugeborenen Knaben mit schwarzen Augen und dunklem Haar zu besorgen. Die alte Frau, die 1900 gestorben sei, habe dies ihrer Tochter Hedwig auf dem Sterbebett erzählt und hinzugefügt, daß die Schwangerschaft der Gräfin eine Komödie gewesen sei. Der Vorsitzende hielt der Angeklagten ferner vor, daß der Droschkenkutscher sich gemeldet habe, der am 26. Januar 1897 zwei schwarz gekleidete, verschleierte Damen, die polnisch sprachen, von der Kaiserin-Augusta-Straße nach dem Schlesischen Bahnhof gefahren habe. Der Kutscher habe am Bahnhof lange Zeit warten müssen. Als die Damen aus dem Bahnhofsgebäude gekommen seien, hatte die eine unter ihrem Mantel einen großen Gegenstand. Er habe die Damen nach der Kaiserin-Augusta-Straße zurückgefahren und dafür 6 Mark und 1 Mark Trinkgeld erhalten. Die Angeklagte versicherte auf alle diese Fragen, daß sie richtig entbunden habe.

Die angeklagte Hebamme Ossowska bemerkte: Sie habe aus Anhänglichkeit zu der gräflichen Familie der Gräfin schriftlich bescheinigt, daß sie richtig geboren habe und dies auch auf dem Gericht in Posen beschworen. Sie habe aber falsch geschworen. Sie müsse das bekennen, da sie ihr Gewissen bedrücke.

Die angeklagten Dienerinnen beteuern, sich der Beihilfe zur Kindesunterschiebung nicht schuldig gemacht zu haben.

Eine große Anzahl Zeugen bestärkten den Verdacht der Kindesunterschiebung, einige Damen vom polnischen Hochadel beschworen jedoch, daß sie der Entbindung in der Kaiserin-Augusta-Straße beigewohnt haben bzw. bald nach geschehener Entbindung am Wöchnerinnenbett erschienen seien. Es habe eine richtige Entbindung stattgefunden. Sehr lange Zeit nahm die Vernehmung der Hedwig Andruszewska in Anspruch. Diese versicherte: ihre Mutter habe ihr auf dem Sterbebett erzählt: die Entbindung der Gräfin sei eine Komödie gewesen. Die Mutter sei im Auftrage des gräflichen Ehepaares im Januar 1897 nach Krakau gefahren, um einen neugeborenen Knaben mit schwarzen Augen und dunklem Haar zu besorgen. Dies habe sie auch nach anfänglicher Weigerung getan. Sie habe einen solchen Knaben durch Vermittelung einer Krakauer Hebamme einem armen Dienstmädchen in einer Vorstadt Krakaus für 100 Gulden abgekauft, obwohl der Knabe schon einige Wochen alt war. Der Knabe sei nach Berlin gebracht worden. Dieser Knabe werde jetzt als von der Gräfin geboren ausgegeben. Von einer Anzahl Zeugen wurde Hedwig Andruszewska als wenig glaubwürdig und auch als rachsüchtig bezeichnet. Sie soll auch geäußert haben, sie werde sich an der Gräfin wegen schlechter Behandlung rächen. Mehrere Zeugen bekundeten: Die alte Andruszewska sei im ganzen Monat Januar und auch ganz bestimmt am 26. und 27. Januar in Wroblewo gewesen. Die Warschauer Hebamme, die die Gräfin entbunden, weilte nicht mehr unter den Lebenden. Ihr Sohn, der nebst seiner Frau aus Warschau als Zeuge erschienen war, vermochte nichts von Belang zu bekunden.

Von Bedeutung war die Zeugenaussage des Grafen Hektor Kwilecki, aus dessen Vernehmung folgendes mitzuteilen ist.

Vors. : Welches persönliche oder pekuniäre Interesse haben Sie selbst an dem Ausgang dieses Prozesses?

Zeuge : Ich habe vor allen Dingen das Interesse, daß die Wahrheit an den Tag komme. Ich betrachtete es gewissermaßen als meine Pflicht, dahin zu wirken, daß mein Vater von dem Vorwurf befreit würde, daß sein bezüglich des Knaben erhobener Verdacht unberechtigt gewesen sei. Als Familienmitglied habe ich schließlich doch auch ein Interesse daran, daß die Familie rein bleibt und nicht ein Kind in die Familie kommt, das der uneheliche Sohn einer sonst vielleicht ganz braven Person ist und den man dann als seinen Vetter und später vielleicht als Haupt der Familie anerkennen muß. Keineswegs leitet mich Habsucht . Ich habe genug und brauche nicht nach der Übernahme des verlotterten Majorats zu streben, das mindestens für eine Generation gar kein Geschäft ist. Ich halte es für die Pflicht eines jeden, der einmal in das Majorat eintreten würde, für diejenigen, die, schuldig oder unschuldig, aus dem Majorat herausmußten, Sorge zu tragen. Ich halte es für meine Pflicht, die Lebensversicherungspolice des Herrn Grafen weiter zu zahlen, für die armen Komtessen , die für die ganze Geschichte doch nichts können, zu sorgen, aber auch für den Jungen zu sorgen , der unglücklich ist, weil er aus seinen Verhältnissen herausgerissen und verzogen worden ist. Ich würde ihn nicht, wie angedeutet worden ist, zu irgendeinem Schuster oder Schneider, sondern ganz woanders hinbringen, um dafür zu sorgen, daß er nicht künftig zu einem Verbrecher würde. Von einem Plus aus der Bewirtschaftung des Majorats wird auf Jahre hinaus nicht die Rede sein können. Unsere Familie ist seit 500 Jahren in Ehren gewesen. Ich kenne keine Familie in ganz Europa, die es sich gefallen lassen würde, daß ein hergelaufenes uneheliches Kind plötzlich der Besitzer eines Majorats werde. Ich bin an die ganze Geschichte nur höchst ungern herangetreten, mir liegt an der Verurteilung nichts, denn es ist nicht angenehm, Angehörige seines Namens und seiner Familie hinter Schloß und Riegel zu wissen. Dieses Strafverfahren ist ja nur das Vorspiel, das Nachspiel wird in Posen kommen, denn nach Schluß dieses Prozesses werde ich den Zivilprozeß in Posen aufnehmen. Richtig ist, daß einmal der Gräfin der Gedanke nahegelegt worden ist, zur Vermeidung des Eklats doch ins Ausland zu gehen. Es tut mir ja leid, daß es soweit gekommen ist, aber vor allen Dingen muß doch die Wahrheit an den Tag kommen.

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