Markus W. Behne - HighSpeed.eu
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Netze sind ein heikles Thema. Nicht umsonst gehören Autobahnen nicht einzelnen Unternehmen, sondern dem Staat. Nicht umsonst dürfen Energieunternehmen keine marktbeherrschenden Kartelle bilden und Preisabsprachen vornehmen. Es leidet sonst das kleine Unternehmen, das die Straßen benutzen muss. Es leiden die Konsumentinnen und Konsumenten, die nur ein Unternehmen „wählen“ können, das ihnen den Strom liefert. Dieses Prinzip gilt immer und überall. Eine neue Technologie bedeutet doch nicht, dass ökonomische Gesetze außer Kraft treten. Nein! Die netzbetreibenden Unternehmen haben eine Aufgabe: Die schnellen Netze und einen Breitbandzugang zu schaffen. Und am günstigsten geht das, wenn sie miteinander konkurrieren und so Qualität und Preise durch Angebot und Nachfrage entstehen.
In der Vorlage werden die Sätze und Wörter, die nicht gelten sollen, mit einem Stift gestrichen.
2.2.1 Kommission – Eröffnungsrede
Sehr geehrte Ministerinnen und Minister,
sehr geehrte Abgeordnete,
sehr geehrte Damen und Herren,
Wir werden Ihnen gleich einen Vorschlag für eine Anpassung der bisherigen Regeln für die Förderung des Breitbandausbaus der EU vorlegen. Es geht nicht mehr um das Klein-Klein! Es geht um High Speed!
Wir alle haben uns im Jahr 2010 eine Strategie Europa 2020 gegeben, um Wachstum, Wachstum, Wachstum zu schaffen. Nachhaltiges Wachstum, integratives Wachstum und intelligentes Wachstum. Jetzt sind wir in der zweiten Halbzeit! Ja, wir haben gut gespielt, wir haben hart gearbeitet, wir haben erfolgreich agiert! Aber wir haben das Spiel noch nicht gewonnen. Wir müssen noch intelligenter werden und wir müssen schneller werden!
Das heißt vor allem: Wir müssen die intelligenten Unternehmen – kleine, mittlere und große – schneller ins weltweite Netz bringen. Viele haben viel investiert in Forschung und Entwicklung! Jetzt wollen sie ihre Innovationen gewinnbringend zu ihren Kunden bringen. Und die Kunden, die Unternehmen genauso wie die Verbraucherinnen und Verbraucher warten nicht. Sie wählen einfach ihre Produkte und Dienstleistungen aus dem weltweiten Angebot! Unsere Unternehmen müssen auf diesem Markt präsent sein, sonst machen andere das Geschäft, sonst gestalten andere unsere Zukunft. Sonst suchen sich unsere Intelligenten einen anderen Standort, außerhalb der EU, wo sie den schnellen Zugang ins Netz und zum Markt haben!
Wir müssen also handeln! Jetzt!
HighSpeed.eu! Das heißt: Das schnelle Internet vorantreiben! Investitionen ermöglichen! Zugänge schaffen!
Unser Vorschlag für eine neue Verordnung für den Ausbau des schnellen Internets wird ihnen zeitnah zugehen.
Ich möchte sie nun bitten, mit ihren Beratungen zu beginnen und für das Wohl aller Menschen: egal ob User, Programmiererin oder Beschäftigter in der auf Innovationen angewiesenen Industrie, gute Entscheidungen zu treffen. Sie können sich auf die Mitarbeit der Kommission – so viel kann ich versprechen – jeder Zeit verlassen.
2.3 Rat – Gruppenprofil
Der Rat der Europäischen Union ist die Versammlung der Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedstaaten der EU auf der Ebene der Ministerinnen und Minister. Jeweils in ihrer fachlichen Zusammensetzung beraten und entscheiden die Mitglieder des Rats über Vorschläge der Kommission für einen Rechtsakt. Dasselbe geschieht im Europäischen Parlament (EP). Auf diese Weise befinden sich Rat und EP (beide Legislative) in einem Mitentscheidungsverfahren. Beide Partner beschließen miteinander, vertreten aber jeweils unterschiedliche Interessen. Das EP vertritt die Bürgerinnen und Bürger direkt. Im Rat treffen die Interessen der Mitgliedstaaten aufeinander und werden gebündelt den Interessen des EP gegenübergestellt. Der Vorsitz im Rat wird abwechselnd von den Mitgliedern übernommen. Im Planspiel wird eine Person zur Präsidentin oder zum Präsidenten gewählt. Die Sitzung beginnt mit einer kurzen Vorstellungsrunde, in der die Mitglieder ihre Position erläutern, ohne schon Forderungen zu stellen. Im Rat herrscht in der Regel ein freundlicher und kollegialer Umgangston. Die Kommission nimmt - wenn sie es einrichten kann - an den Sitzungen teil und hat auch Rederecht. Das Mitglied der Kommission sitzt dann neben der Präsidentin oder dem Präsidenten. Beschlüsse zur Änderung von Vorlagen werden im Rat im Mitentscheidungsverfahren in der Regel mit der qualifizierten Mehrheit gefasst.
Obwohl die gemeinsame Entwicklung von Infrastrukturen schon sehr lange gemeinsam in der EU gefördert werden, sind die Interessen der Mitgliedstaaten auch im Bereich High-Speed Internetausbau zum Teil sehr unterschiedlich. Wer ein eigenes Ziel verwirklichen will, muss einen Antrag auf eine Änderung stellen. Damit eine solche Änderung in eine Vorlage aufgenommen wird, muss eine qualifizierte Mehrheit im Rat erreicht werden. Um eine Mehrheit zu bekommen, müssen Absprachen mit anderen Ratsmitgliedern getroffen werden. Dabei können Kompromisse zu einzelnen Fragen gefunden werden, es können aber auch ganz unterschiedliche Fragen miteinander verbunden werden, so dass man Unterstützung von Mitgliedern erhält, deren eigentliches Ziel ein anderes ist. Im Gegenzug sagt man seine eigene Unterstützung in anderen Fragen zu. Das EP wird allerdings in einem ähnlichen Prozess ebenfalls Änderungen beantragen. Wer sichergehen will, dass die eigenen Ziele erfolgreich verwirklicht werden können, sollte daher auch mit einzelnen Mitgliedern oder auch ganzen Fraktionen aus dem EP sprechen.
Wenn Sie einen Antrag auf Änderung der Gesetzesvorlage stellen wollen, sprechen Sie vorher mit genügend Mitgliedern des Rats, um eine Mehrheit zustande zu bekommen. Beantragen Sie nötigenfalls hierfür eine Sitzungsunterbrechung. Erst nachdem Sie sich der Mehrheit sicher sind, stellen Sie den Antrag, indem Sie zuerst die entsprechende Stelle in der Vorlage vorlesen und dann den eigenen Vorschlag. Die Ratspräsidentin oder der Ratspräsident wird gleich darauf abstimmen lassen.
2.3.1 Rat – Bulgarien - Rollenprofil
In der Republik Bulgarien leben auf fast 111 Tausend Quadratkilometern rund 7,2 Millionen Einwohnerinnen und Einwohner. Damit ist Bulgarien nach der Bevölkerungsgröße auf Platz 16 der EU-Mitgliedstaaten. Die alte Volksrepublik Bulgarien war bis 1989 Teil des, auf die Sowjetunion ausgerichteten, Ostblocks und von der demokratischen Einigung Westeuropas ausgeschlossen. Nach den ersten freien Wahlen 1990 strebte die Republik Bulgarien in die Europäische Union, der sie schließlich zusammen mit Rumänien am 1. Januar 2007 beitrat. Bulgarien hat den Euro noch nicht eingeführt. Trotz seiner Größe ist die Wirtschaftsstruktur Bulgariens relativ schwach entwickelt. Bulgarien stellt in der EU den 21. größten ökonomischen Partner in der EU dar mit einem Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2015 von rund 44 Mrd. Euro.
Sie halten den Ansatz für richtig, dass nur die Regionen, die weit weg sind, gefördert werden sollen. Die Zentren in der EU, die Großstädte und Ballungsräume können und müssen sich selber helfen. Dort sind schließlich die Netzbetreiber und die meisten Internetfirmen zuhause! Die einfallsreichen Köpfe in den ländlichen Regionen aber haben bisher keinen Zugang zum schnellen Internet. Diese Einzelpersonen oder kleinen Firmen (kleine und mittlere Unternehmen - KMU) brauchen einen schnellen Zugang. Die KMU könnte man auch fördern. Wichtiger aber ist die Regionalförderung, dann bekommen die KMU sowieso, was sie brauchen.
Der europäische Binnenmarkt ist deshalb so wahnsinnig erfolgreich, weil die Regionen und Mitgliedstaaten und mit ihnen die Unternehmen in Konkurrenz zu einander stehen. Erst die europäische Konkurrenz schafft weltweite Konkurrenzfähigkeit. Deshalb muss es in der Hand der Mitgliedstaaten liegen, Regionen und Unternehmen zu fördern. Die Mitgliedstaaten wissen schon selbst am besten selbst, was gut ist für sie. Deshalb sollte am besten auch ganz auf eine Höchstgrenze von Förderungssummen verzichtet werden. Wenn das nicht geht, sollte die Höchstgrenze sehr hoch liegen.
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