Eine Fortschreibung der von Kant eingeleiteten Umkehrung der nativistischen Denkungsart in Sachen elterlicher Versöhnungspflicht (
Natalschuldumkehr) findet sich beim Psychoanalytiker Sandor Ferenczi (1873-1933) in einem Atemzug mit einer Umpolung von Freudschem Lebenstrieb und Todestrieb. Anders als bei Freud der Fall, beginne kindliches Leben nicht mit überwiegendem Lebenstrieb, sondern mit einem ausgeprägten Todestrieb. Für diese Neuzuordnung des Todestriebs in die Frühzeit des Kindes macht Ferenczi geltend, dass das Kind sich vom Nichtsein in weniger starkem Maße emanzipiert hat als der Erwachsene. Diesem Gedanken parallel läuft eine Überlegung Ferenczis, wonach die Lebewesen einst dem schützenden Meer entstiegen, was sie fortan als Rückkehrwunsch zumindest in ein umgebendes Fruchtwasser mit sich herumtrügen. Was den Menschen angeht, so emanzipiere er sich erst mit dem Erwachsenwerden von der Vorherrschaft der rückkehrwilligen Triebe – die nur im Tod an ihr Ziel gelangen könnten – zugunsten des lebensbejahenden Triebs. In diesem Geflecht aus individueller Nichtsnähe des Kindes und phylogenetisch mitgeschleppter Regressionswilligkeit als vorherrschender Todestrieb residiert für Ferenczi die von ihm folgendermaßen dargestellte Elternpflicht:
„Das Kind muß durch ungeheuren Aufwand von Liebe, Zärtlichkeit und Fürsorge dazu gebracht werden, es den Eltern zu verzeihen, daß sie es ohne seine Absicht zur Welt brachten, sonst regen sich alsbald die Zerstörungstriebe. Und das ist eigentlich nicht zu verwundern; ist doch der Säugling dem individuellen Nichtsein noch viel näher und ihm nicht durch Lebenserfahrung entrückt, wie der Erwachsene. Das Zurückgleiten in jenes Nichtsein mag also bei den Kindern viel leichter vor sich gehen. Die den Schwierigkeiten des Lebens standhaltende „Lebenskraft“ ist also nicht eigentlich angeborenerweise von großer Stärke, sondern sie befestigt sich anscheinend nur, wenn taktvolle Behandlung und Erziehung eine fortschreitende Immunisierung gegen physische und psychische Schäden allmählich herbeiführen. Entsprechend dem Abstieg der Morbiditäts- und Mortalitätskurve im mittleren Lebensalter, dürfte also der Lebenstrieb den Vernichtungstendenzen erst im Alter der Reife die Waage halten.“
(S. Ferenczi, Das unwillkommene Kind und sein Todestrieb, Internationale Zeitschrift
für Psychoanalyse, herausgegeben von Sigm. Freud, XV. Band 1929 Heft 2/3, S. 153
Internet: http://www.archive.org/stream/InternationaleZeitschriftFrPsychoanalyseXv/IZ_XV_1929_Heft_2_3_djvu.txt)
Da laut Ferenczi das Vermögen, mit Lebenswidrigem fertigzuwerden erst mit den Jahren ausgebildet wird, könne es fatale Konsequenzen zeitigen, wenn Eltern ihren Kindern nicht mit einem Höchstmaß an Zuwendung signalisieren, dass es in der Welt willkommen ist. Aus seiner Praxis bietet Ferenczi einen Fall, in dem bei einer Person aus dem empfundenen Unwillkommensein [
Entschuldigung, dass ich geboren bin] in der Welt nicht bloß suizidale Tendenzen erwuchsen, sondern überdies ein larviertes Fragen danach, warum man sie überhaupt ins Dasein gerufen habe:
„Als ein besonders schwerer Fall von seit Kindheit bestehender Lebensunlust entpuppte sich der Fall von Alkoholismus bei einer noch jugendlichen Dame, die natürlich auch Schwierigkeiten in der analytischen Situation wiederholt zum Anlaß zu nur schwer beherrschbaren Selbstmordimpulsen nahm. Sie kann sich erinnern, aber auch Mitglieder ihrer Familie bestätigen es, daß sie als drittes Mädchen einer knabenlosen Familie höchst unliebsam empfangen wurde. Sie fühlte sich natürlich unschuldig und trachtete durch frühreifes Grübeln den Haß und die Ungeduld der Mutter zu erklären. Eine Neigung zu kosmologischer Spekulation mit einem Einschlag von Pessimismus behielt sie zeitlebens bei. Ihre Grübeleien über die Herkunft alles Lebendigen waren gleichsam nur die Fortsetzung der unbeantwortet gebliebenen Frage, warum man sie denn überhaupt zur Welt gebracht hat, wenn man sie nicht freundlich zu empfangen gewillt war.“ (Sandor Ferenczi, Das unwillkommene Kind und sein Todestrieb, Internationale Zeitschrift
für Psychoanalyse, herausgegeben von Sigm. Freud, XV. Band 1929 Heft 2/3, S. 152 Internet: http://www.archive.org/stream/InternationaleZeitschriftFrPsychoanalyseXv/IZ_XV_1929_Heft_2_3_djvu.txt)
Einige Sätze aus den oben zitierten Paragraphen hat Hans Blumenberg in seinem Werk Höhlenausgänge zitiert, wo wir zuallererst auf Ferenczis Elternpflicht stießen. Bei Blumenberg ist kurz zu verweilen, weil er im Brückenschlag von Ferenczi zurück zu Kant und zu den griechischen Tragikern das Ausmaß elterlicher Schuld im Zeugungskontext mit der Bewertung „niemals auszugleichendes Schuldverhältnis“ auf forcierte Weise zutage treten lässt:
„Wenn es nach dem Wort der griechischen Tragödie für den Menschen besser wäre, nicht geboren zu sein, und sich diese tragische Quintessenz vor dem Blick des psychologischen Analytikers umsetzt in den Sachverhalt, dass die Ausstoßung der Leibesfrucht aus ihrer Höhle, wie aus dem in Urzeiten verlorenen Schoß des Meeres, die im Tod und nur durch ihn zurückgenommene Kränkung des davon betroffenen Wesens ist, dann können diejenigen nicht schuldig genug sein, die dies erstlich und letztlich zu vertreten haben. Aus der traulichen Idylle der Familie, der Besorgtheit der Eltern mit ihren Kindern, ist ein letztes und niemals auszugleichendes Schuldverhältnis geworden. Die ganze Nichtrechtfertigung des Lebens als solchen sich zurechnen zu lassen, können Eltern üblicherweise nicht zu einem adäquaten Ende bringen, auch wenn ihnen schon Kant entgegen aller klassischen und landläufigen Ethik auferlegt hatte, das ohne seine Einwilligung entstandene Wesen mit dem Faktum seiner Existenz auszusöhnen.“ (Blumenberg, Höhlenausgänge, S. 73f)
Jemanden zu zeugen, fährt Blumenberg fort, ist vor diesem Hintergrund eine Verfehlung von solchem Ausmaß, dass man ihre Behandlung in die Hände eines Fachmannes legen muss, in die Hände eines Psychoanalytikers – „jedenfalls am wenigsten in die Hände derer, die sich doch nur aus diesem metaphysischen Vorwurf herauszureden gesonnen sein würden.“ (A.a.O., S. 74)
Andere Fachleute, in deren Hände Blumenberg die mit jeder Zeugung einhergehende Verfehlung an dieser Stelle nicht legt, sind Philosophen wie er einer ist. Philosophen nämlich, die aus den Konsequenzen der jedesmaligen Zeugungsverfehlungen – die sich zum
Experimentum mundi summieren – den Schluss ziehen, dass besser keine Menschen mehr hervorzubringen sind. Davon, dass
Blumenberg selbst unter diese Philosophen zu rechnen ist, auch wenn er seine Nähe zum Antinatalismus nirgends explizit zu machen scheint und sie immer nur mittels thematischen Fügungen und Konstellationen von Zitaten durchschimmern lässt, zeugt die Anwesenheit weiterer antinatalistischer Arrangements an diversen anderen Stellen seines Werks.
Schaffung von Daseinsbewältigungskompetenz als Elternpflicht (Schopenhauer)
Schopenhauer sagt: „Nur eine Verpflichtung ist mir bekannt, die nicht mittels einer Übereinkunft, sondern unmittelbar durch eine bloße Handlung übernommen wird; weil der, gegen den man sie hat, noch nicht da war, als man sie übernahm; es ist die der Eltern gegen ihre Kinder. Wer ein Kind in die Welt setzt, hat die Pflicht, es zu erhalten, bis es sich selbst zu erhalten fähig ist.“ (Die beiden Grundprobleme der Ethik, SW III, S. 754)
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