„Allein man kann die Beantwortung dieser Sophisterei sicher dem Ausspruche eines jeden Menschen von gesundem Verstande, der lange genug gelebt und über den Werth des Lebens nachgedacht hat, um hierüber ein Urtheil fällen zu können, überlassen, wenn man ihn fragt: ob er wohl, ich will nicht sagen auf dieselbe, sondern auf jede andre ihm beliebige Bedingungen (nur nicht etwa einer Feen-, sondern dieser unserer Erdenwelt) das Spiel des Lebens noch einmal durchzuspielen Lust hätte.“
Während also die Verteidiger Gottes vorbringen, wer einmal ins Dasein getreten ist, wolle selbst dann nicht aus dem Dasein scheiden, wenn dieses von Schmerzen erfüllt ist, glaubt Kant anführen zu können, dass niemand erneut in ein – wie immer modifiziertes – Dasein eintreten wollen würde, nachdem er das Leben gründlich kennengelernt und darüber nachgedacht hat. Wer hierin nur eine Privatmeinung Kants erkennt, sollte bedenken, dass Kants Argument argumentationslogisch überlegen ist: Wer einmal existiert, wird durch einen vernunftfernen, sich philosophischer Aufklärung weitgehend entziehenden biologischen Imperativ – bionom – im Dasein festgehalten; wer darüber reflektiert, so Kant, würde nicht nochmals zu existieren beginnen und leben wollen. Ob Kant Recht hat, ließe sich nur durch eine repräsentative Umfrage ermitteln.
Kant lässt die Verteidiger Gottes nun als weiteres Argument vorbringen, dass „das Übergewicht der schmerzhaften Gefühle über die angenehmen von der Natur eines tierischen Geschöpfes, wie der Mensch ist, nicht könne getrennt werden…“ – Was besagt, dass die Anwesenheit von Menschen auf Erden nicht ohne körperlichen Schmerz zu haben ist. Hiergegen bringt Kant die entscheidende und scharf an den historisch informierten Antinatalismus grenzende Gegenfrage vor: „dass, wenn dem also ist, sich eine andre Frage einfinde, woher nämlich der Urheber unsers Daseins uns überhaupt ins Leben gerufen, wenn es nach unserm richtigen Überschlage für uns nicht wünschenswerth ist.“ An dieser Stelle vollführt Kant eine beachtliche Distanzierung von der kaum je hinterfragten Voraussetzung des Seinsollens von Menschen. Zieht man von dieser Infragestellung des Seinsollens von Menschen Kants transzendentaltheologische Überbauung ab, so bleibt – anstelle des nur mehr postulierten göttlichen „Urhebers unseres Daseins“ – der sich fortpflanzende Mensch, der Gott und Unsterblichkeit weder widerlegen noch beweisen kann. Betonen wir die Fragwürdigkeit des nur noch als Postulat mitgeführten Schöpfers mit seinem Heilsbeiwerk, steht jetzt unversehens nicht mehr Gott vor dem von Kant einberufenen Gerichtshof der Vernunft, sondern die sich fortpflanzenden Menschen.
Kants Ausführungen inhäriert die Verpflichtung, nicht ohne Rechtfertigung (Anthropodizee) Menschen zu zeugen. Zudem trifft der gegen Gott gerichtete Vorwurf, er hätte besser gar keine Menschen schaffen sollen als leidende, den Menschen stärker als Gott, da Menschen nicht die Möglichkeit haben, ihren Kindern einen Jenseitsausgleich zuzusichern. Wobei, um dies zu wiederholen, auch der Jenseitsausgleich bei Kant in Frage steht: Laut Kritik der praktischen Vernunft von 1788 ist das Jenseits eben nicht ohne Weiteres als paradiesische
Entschädigungsanstalt für irdische Mühsal zu denken, sondern vielmehr als Gelegenheit zu weiterer Pflichterfüllung im Fortschritt der unsterblichen Seelen zum Besseren (vgl. KpV, Dialektik, 2. Hauptstück, IV. Die Unsterblichkeit der Seele, als ein Postulat der reinen praktischen Vernunft).
Haben nun aber die bislang gezeugten menschlichen Seelen postmortal Gelegenheit zum Besseren fortzuschreiten, so fragt es sich, warum Kant zugleich noch an der Notwendigkeit festhält, das irdische Jammertal mit seinen im Dienste des Kulturfortschritts stehenden Kriegshandlungen bis zum Eintreten eines nebulösen ewigen Friedens zu verlängern. Genügt es nicht, darauf zu hoffen, dass die bislang existierenden Seelen posthum zum immer besser werden?
Ohne dass Kant dies so ausgesprochen hätte, legt seine kritische Philosophie in Kombination mit seinem realistischen Blick auf die bisherige Geschichte nahe, dass wir statt einer Theodizee einer Anthropodizee bedürfen – einer Rechtfertigung der Hervorbringung von Menschen durch Menschen in Anbetracht des bisherigen und zu erwartenden Geschichtsverlaufs. An dieser Stelle könnte man versuchen, Kants Gedanken zur Erziehung als Baustein für eine Anthropodizee ins Spiel zu bringen. Einerseits müssten Eltern alles ihnen zu Gebote Stehende tun, um ihre Kinder bis zur Volljährigkeit mit der elternverordneten Existenz derart zufrieden zu machen, dass die Kinder das Dasein gegenüber dem Nichtsein gewählt haben würden, hätten sie die Wahl gehabt (
Natalschuldumkehr (retrospektive Elternabsolution)). Allerdings müsste man diesen präexistentiellen Kindern mit Kant davon abraten, das irdische Dasein zu wählen, da er selbst sagt, niemand, der kennt, würde ein irdisches Dasein erneut durchmachen wollen!
In seiner Schrift „Über den Gemeinspruch: Das mag in der Theorie richtig sein, taugt aber nicht für die Praxis“ von 1793 stützt sich Kant auf „meine angeborne Pflicht, in jedem Gliede der Reihe der Zeugungen (…) so auf die Nachkommenschaft zu wirken, daß sie immer besser werde (wovon also auch die Möglichkeit angenommen werden muß), und dass so diese Pflicht von einem Gliede der Zeugungen zum andern sich rechtmäßig vererben könne. Es mögen nun auch noch so viel Zweifel gegen meine Hoffnungen aus der Geschichte gemacht werden, die, wenn sie beweisend wären, mich bewegen könnten, von einer dem Anschein nach vergeblichen Arbeit abzulassen: so kann ich doch, so lange dieses nur nicht ganz gewiß gemacht werden kann, die Pflicht (als das Liquidum) gegen die Klugheitsregel, aufs Untunliche nicht hinzuarbeiten, (als das Illiquidum, weil es bloße Hypothese ist) nicht vertauschen; und, so ungewiß ich immer sein und bleiben mag, ob für das menschliche Geschlecht das Bessere zu hoffen sei, so kann dieses doch nicht der Maxime, mithin auch nicht der notwendigen Voraussetzung derselben in praktischer Absicht, daß es tunlich sei, Abbruch tun.“ (Schriften zur Geschichtsphilosophie, S. 160)
Hier legt Kant gegen einen mit Blick auf die bisherige Geschichte ins Blickfeld drängenden historisch informierten Antinatalismus (siehe insbesondere seine Formulierung: „von einer dem Anschein nach vergeblichen Arbeit abzulassen“) nahe, die Kette der Fortzeugungen deswegen nicht abbrechen zu lassen, weil ja für Eltern die vage Aussicht besteht, durch Erziehung an einer künftigen besseren Welt mitzuwirken und niemand apodiktisch sagen dürfe, dass bessere Zeiten nicht kommen würden.
Aber auch dieser Gedanke schafft nicht aus der Welt, was Kant in seiner Theodizeeschrift fragte: Warum man uns überhaupt ins Dasein treten lässt. Warum sollte es von Belang sein, etwa durch gute Erziehung jenen hypothetischen „für unsere Nachkommen so erfreulichen Zeitpunkt schneller herbeizuführen“ (a.a.O., S. 34), wenn auf dem Wege dorthin Milliarden Menschen leiden und sterben mussten, ohne dass sich für ihre Zeugung ein außeregoistischer Grund anführen ließe?
Mit seinem Standpunkt, die „ungesellige Geselligkeit“ (a.a.O.,S. 25) des Menschen mit der Folge unabsehbarer Kriege verrate „die Anordnung eines weisen Schöpfers; und nicht etwa die Hand eines bösartigen Geistes“ (a.a.O., S. 27) überschreitet Kant die spätestens in der Kritik der reinen Vernunft gezogenen Grenzen, denen zufolge wir von Gott nichts wissen können und nicht einmal seine Existenz als wissbar unterstellen dürfen. So gesehen aber scheint es ebenso gerechtfertigt, von einem bösen Schöpfer auszugehen. Mit seiner Rede vom „bösartigen Geist“ gibt Kant das im Weiteren auszuführende Thema vor.
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