Einleitung
Aufklärung und Schuld
Antinatalismus als Konsequenz der Religionsaufklärung?
Indem Albert Caraco die Behauptung aussprach, ohne Hoffnung und Glauben würden die Menschen ihre Fortpflanzung sofort einstellen (
Optimismus), versuchte er einen Zusammenhang zwischen Religion und Antinatalismus zu etablieren: „Ich bin nicht der einzige, der das behauptet, was ich hier vorbringe, aber wenn es welche gibt, die wie ich denken, würden sie es wagen, dies zu schreiben oder besser: es von der Höhe einer Kanzel herab zu verkünden? Und welche Regierung würde eine Lehre dieser Art dulden? Und welche Religion solche Predigten? Sie fordern uns nachdrücklich auf, zu hoffen und zu glauben, wir sollen irgend etwas hoffen, wir sollen glauben, was wir auch wollen…“ (Caraco, Brevier, S. 112)
Wenn der Glaube und die durch ihn vermittelte Hoffnung pronatalistische Einstellungen stabilisieren, dann steht zu erwarten, dass die Fortpflanzungsraten mit schwindender Religiosität zurückgehen. Mit dem Vorantreiben der Religionsaufklärung würde man folglich dem Antinatalismus Vorschub leisten.{20}
Aufklärung, sexuell-antinatalistische
Prägnant formuliert Karl Kraus das Wesentliche sexueller Aufklärung: „Sexuelle Aufklärung ist insoweit berechtigt, als die Mädchen nicht früh genug erfahren können, wie die Kinder nicht zur Welt kommen.“ (Karl Kraus, Die Fackel, Nr. 406-412, S. 135)
Aufklärung, Zeitalter der
In seiner bahnbrechenden Studie „O wär‘ ich nie geboren!“ führt
Rölleke über das Zeitalter der Aufklärung aus: „Jene vernunftgläubige, sich optimistisch gebende Epoche hatte kaum Sorgen mit existentiellen Fragen und Nöten grundsätzlicher Art; ganz im Gegenteil: Hier mehren sich die Stimmen, die das Geschenk des menschlichen Lebens freudig preisen.“ (Rölleke, S. 29f) Denken wir neben anderen an
Voltaire, Ratschky (
Ach! Wär‘ ich kinderlos!),
Lessing oder
Kant, war die Epoche der Aufklärung vielleicht doch nicht so durchgängig daseinsfroh wie Rölleke unterstellt.
Klopstock, Friedrich Gottlieb (1724–1803)
Als Reaktion auf die unheilvolle
Kette der Fortzeugungen, in die hineingestellt man sich vorfindet und in die man andere hineinstellt, gestaltet Klopstock einen selten anzutreffenden antinatalistischen Doppelfluch:
„Wenn mit gerungenen Händen die Braut um den Bräutigam wehklagt;
Wenn nun, aller Kinder beraubt, die verzweifelnde Mutter
Wütend dem Tag', an dem sie gebar, und geboren ward, fluchet.“
(Klopstock, Der Messias, AW, S. 260)
Sophie von La Roche (1730–1807)
In „Rosaliens Briefen“ der deutschen Salonnière Sophie von La Roche (1730–1807) begegnet uns die philanthropisch-antinatalistische Madame Fr**, die deshalb nicht den Existenzbeginn eigener Kinder bewirken möchte, weil diese unweigerlich leiden oder anderen Menschen Schaden zufügen würden (
Heils- und Unheilspropensität). Man macht ihr deswegen – im daseinsfrohen Sinne, den Rölleke der Aufklärung insgesamt unterstellt – einen Vorwurf, der sich vielleicht dahingehend deuten lässt, sie halte diese Kinder lebendig begraben, indem sie „sie“ nicht zeugt:
„Die gute Madame Fr** wünschte kinderlos zu seyn, um dem doppelten Elend zu entgehen, ihre Kinder leidend, oder übelthätig zu sehen: und mir kam es höchst traurig vor, dass das mütterliche und menschenfreundliche Herz der Frau Fr** für das Glück und die Tugend ihrer Kinder keinen andern Zufluchtsort erblickte, als das Grab.“ (Sophie von La Roche, Rosaliens Briefe, Bd. 1, S. 209)
Matthias Claudius (1740–1815)
Gegen den nach seinem Dafürhalten dunklen Topos des Nichtgeborenseinwollens bringt Rölleke die lichte
Daseinsdankbarkeit eines Matthias Claudius‘ ins Spiel, die für das Zeitalter des Aufklärung typisch gewesen sei. Doch ausgerechnet Claudius macht sich nachstehend Gedanken, die die Sorgen der oben erwähnten guten Madame Fr** zu bestätigen scheinen:
„Sieht Er, wenn ich die Welt und das Leben, wie es darin geführt wird, ansehe; so gehen mir alle Kinder und sonderlich meine eigne, die da hinein und da durch sollen, im Kopf herum, und ich möchte sie wohl gegen das Verderben einbalsamieren und feuerfest machen können. Wahrlich die Leute haben nicht unrecht, die darüber in Ernst nachsinnen und in sich zu Rat gehen.“ (Claudius, Asmus omnia sua secum portans, S. 310) Man möchte Claudius mit dem paradoxen Satz stärken: Den größten Dienst erweist man Kindern, indem man sie nicht hat.
Ausblendung, thanatalistische
Eltern, die den Existenzbeginn eines Kindes bewirken, bei dem medizinisch indiziert ist, dass es unverbrüchlich nach 7 Wochen, 8 Monaten oder 9 Jahren sterben muss, werden als gewissenlos gescholten. Hingegen werden Eltern, die so handeln, dass ein Mensch zu existieren beginnt, von dem biologisch gewiss ist, dass er nach 70, 80 oder 90 Jahren sterben wird, beglückwünscht. Aber auch der 80-Jährige ist das Kind bestimmter Eltern. Seine Krankheiten und sein Sterben mögen sogar qualvoller sein als das der Kinder, die nach wenigen Wochen, Monaten oder Jahren verscheiden und von denen es heißt, man hätte sie gar nicht erst zeugen dürfen. Warum bleibt den Eltern dieser alt gewordenen Kinder jeder Vorwurf erspart? Meint man etwa, der 80-Jährige hätte Krankheiten und Sterben verdient, weil ihm im Leben doch auch viel Gutes widerfuhr? Geschieht es ihm also nur recht, wenn er jetzt „büßt“?
Vom 54-Jährigen, den ein Herzschlag ereilt, bis zur 90-Jährigen, die von einem Auto „erfasst“ wird, weil es ihr nicht gelingt, die Straße rechtzeitig zu überqueren: Auch diese Personen sind nicht einfach nur namenlose Ältere oder Greise. Sie bleiben zeitlebens die Kinder bestimmter Eltern. Beim Dahinscheiden 5- oder 9-jähriger Kinder hat man diese Eltern vor Augen, beim Tod älterer oder alter Personen hingegen nicht. Dabei sind es jedes Mal Eltern, die ihre Kinder zum Sterben verurteilt haben. Dies trifft für den 5-Jährigen, von dem aufgrund einer genetischen Disposition gewiss ist, dass er kaum älter werden wird, ebenso zu wie für den 90-Jährigen, von dem aufgrund der allgemeinmenschlichen biologischen Disposition gewiss ist, dass er kaum noch älter werden wird.
Dass beim Tod älterer Menschen die Eltern
thanatalistisch ausgeblendet bleiben, liegt naturgemäß wesentlich daran, dass sie nicht mehr am Leben sind. Ihr eigenes Dahinscheiden sei es durch Unfälle, Krankheiten oder biologische Grenzen hat sie scheinbar der Verantwortung für den Tod ihrer Kinder entzogen: Ältere Menschen haben keine Eltern mehr, die das Sterben dieser ihrer Kinder miterleben müssten. Dies führt uns zu einem Gedankenexperiment. Stellen wir uns vor, medizinischer Fortschritt habe allen Menschen eine Lebensspanne zwischen 100 und 200 Jahren beschert, in die sie in der geistigen und körperlichen Verfassung eines heutigen munteren 70-Jährigen verbleiben. – Wobei es jedoch so sei, dass vollkommen unvorhersehbar ist, wann eine Person in dem medizinisch erschlossenen Lebensraum zwischen 100 und 200 Lebensjahren stirbt und wann geistiger oder Körperlicher Verfall einsetzt. Eine Konsequenz dessen wäre, dass zahllose alte Eltern Krankheit und Sterben ihrer gleichfalls alten Kinder miterleben müssten. Millionen frische 170-Jährige würden relativ beschwerdefrei leben, während ihre 140-jährigen Kinder bereits dahinsiechen.
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