„Fernab dem Sein – objektiv fragen: was soll das Ganze? Wer außen stünde, ergötzt es den?“ (Anzengruber, zit. nach Guthke, S. 227). Anzengruber evoziert das Bild eines außerweltlichen Beobachters und nimmt damit die
anthropofugale Perspektive ein, die jede Person einnehmen sollte, die in Erwägung zieht, so zu handeln, dass ein neuer Mensch zu existieren beginnt. Findet sie den Blick auf die Welt erträglich, muss sie sich in Anbetracht zahlloser Missstände sadistische Neigungen nachsagen lassen. Hält sie den Zustand der Welt für unerträglich: wie kann sie da eigene Kinder in die Welt setzen oder pronatalistische Positionen vertreten?
Dizee-Transformation
Anzengruber,
Viertes Gebot
Anzengruber
Untersuchungen an fossilen menschlichen Kiefern belegen, dass der
Zahnschmerz seit Urzeiten ein Begleiter des Menschen gewesen ist. Allein dieser Jahrzehntausende währende Zahnschmerz wird dafür gesorgt haben, dass verklausulierte Niegewesenseinswünsche seit Menschengedenken über Berg und Tal zu vernehmen waren, ohne dass in den noch schriftlosen Kulturen die Handhabe zur Überlieferung in unsere Gegenwart bestanden hätte. Diesbezüglich ließe sich mit Cioran sogar spekulieren: „Während der langen Höhlennächte müssen zahlreiche Hamlete unaufhörlich monologisiert haben, denn die Mutmaßung ist gestattet, dass der Höhepunkt der metaphysischen Grübelei lang vor jener universalen Fadheit erreicht war, die dem Aufbruch in die Philosophie gefolgt ist.“ (Vom Nachteil, geboren zu sein, S. 21) Demnach wäre das Gros antinatalistischer Äußerungen unwiderruflich verloren.
Ägypten
Arendt, Hannah (1906–1975) – Mutter der Natalität (Gebürtlichkeit)
Hannah Arendt ist die Mutter des
Natalität (Gebürtlichkeit). Manche ihrer Adepten versuchen gar, diesen Begriff ins Zentrum ihrer Philosophie zu stellen, um von dort aus gegen eine vermeintliche Todesversessenheit der Philosophie vorzugehen und auf die Geburtsvergessenheit aufmerksam zu machen.
Arendt sieht der Conditio inhumana durchaus ins Auge, sie erwähnt das „Leiden, von dem es immer zu viel auf der Erde gegeben hat...“ (Arendt, Elemente…, S. 941) Und als Gesellschaftstheoretikerin stellt sie nicht in Aussicht, dass sich dies ändern könnte. Gleichwohl erteilt sie der Fortsetzung der bisherigen Geschichte keine Absage, sondern hält unter Hochhaltung der Gebürtlichkeit an der Fortpflanzung leidenmüssender Menschen fest.
Arendts narrative Anthropodizee
Auch wenn man sie als Mutter der Gebürtlichkeit bezeichnen mag, rekurriert Arendt nicht auf den Begriff der Natalität, um das zu leisten, was dem Versuch einer Anthropodizee am ehesten gleichkommt. Gegen unsere Todesgebürtlichkeit (
Thanatalität) bietet sie in ihrem Werk Vita actica nicht die Natalität auf, sondern verfolgt diesen Ansatz:
„Dass wir es als Lebende überhaupt aushalten, mit dem Tod vor Augen zu existieren, dass wir uns nämlich keineswegs so verhalten, als warteten wir nur die schließliche Vollstreckung des Todesurteils (
Todesurteil lebenslang) ab, das bei unserer Geburt über uns gesprochen wurde, mag damit zusammenhängen, dass wir jeweils in eine uns spannende Geschichte verstrickt sind, deren Ausgang wir nicht kennen. Der Lebensüberdruss, das taedium vitae, ist vielleicht nichts anderes als ein Erlahmen dieses Gespanntseins.“ (Arendt, Vita Actica, S. 184)
Arendt lässt hier außer Betracht, dass wir nicht nur in (eine) Geschichte(n) verstrickt sind, sondern bionome Imperative und soziale Anforderungen uns zu Tätigkeiten nötigen, ohne die unser Stoffwechsel alsbald zum Erliegen käme oder unser sozialer Abstieg bevorstünde. Wir wollen nicht bloß in Erfahrung bringen, wie es mit uns weitergeht, sondern wir werden durch biologische Imperative zum Weitermachen gedrängt. Arendt setzt ihre Anthropodizee fort:
„Der Grund, warum die Spannung des Lebens, gleichsam der Elan des mit der Geburt gegebenen Anfangs, anhalten kann bis zum Tode, liegt darin, daß die Bedeutung einer jeden Geschichte sich voll erst dann enthüllt, wenn die Geschichte an ihr Ende gekommen ist, daß wir also zeit unseres Lebens in eine Geschichte verstrickt sind, deren Ausgang wir nicht kennen.“ (Ebd.) An dieser Stelle versucht Arendt, sich den Lotteriecharakter unseres Daseins für ihre Anthropodizee dienstbar zu machen. Da wir nicht wissen, wie das Leben ausgeht, wollen wir ihm beiwohnen, wie gebannte Zuschauer einer Vorführung. Es ist schwer nachvollziehbar, warum die mit dem Sinnlosigkeitsleiden der industriellen Arbeitswelt wohlvertraute Arendt hinter jeder Biographie eine bedeutende Geschichte wähnt, der der Betreffende (mit seinem beruflichen und gesellschaftlichen Dasein womöglich Unzufriedene) bis zur brutalen Sterbenskatastrophe beiwohnen will, deren Regie sich menschlicher Kontrolle entzieht.
Sofern Arendt einen
Élan natal unterstellt, indem sie vom „Elan des mit der Geburt gegebenen Anfangs“ spricht, könnte es scheinen, als wolle sie im Sinne einer abstrakten Natalität (für Arendt ist die Geburt zunächst eine „nackte Tatsache“) ein „Von der Geburt weg“ gegen ein „Auf den Tod hin“ ins Feld führen und die vorgebliche Todesversessenheit der Philosophie mit einer Erinnerung an Natalitätsvergessenheit neutralisieren. Allerdings weiß Arendt sehr wohl darum, dass nicht unsere biologische Geburt entscheidend ist, sondern unsere soziale, das, was sie die „zweite Geburt“ nennt, durch die wir zuallererst in Geschichte(n) eingebunden werden:
„Sprechend und handelnd schalten wir uns in die Welt der Menschen ein, die existierte, bevor wir in sie geboren wurden, und diese Einschaltung ist wie eine zweite Geburt, in der wir die nackte Tatsache des Geborenseins bestätigen, gleichsam die Verantwortung dafür auf uns nehmen.“ (A.a.O., S. 165)
Hier räsoniert die Mutter der Natalität etwas vorschnell: Mit der Personwerdung des Kleinkindes haben wir ein handelndes und sprechendes Wesen vor uns. – Aber ist es hierdurch elternentlastend verantwortlich für sein Geborenwordensein? Mitnichten. Arendts Versuch, die Eltern aus der Verantwortung zu entlassen, scheitert bereits daran, dass das Kleinkind zwar sprechen und handeln kann, längst aber nicht für sich selbst sorgen. Weshalb
Kant die Eltern erst mit der Volljährigkeit des Kindes aus der Verantwortung entlässt.
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