Julius Wolff - Das Recht der Hagestolze

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Der Raubgraf von der Burg Regenstein weitet rücksichtslos seinen Machtbereich aus. Mit jedem erfolgreichen Eroberungszug rund um die Stadt Quedlinburg wächst seine Angriffslust. Doch langsam formiert sich der Widerstand.
"Der Raubgraf" schildert mit anschaulichen Bildern das Leben in der Harzregion während des Mittelalters. Julius Wolff hat für seinen historischen Roman umfassend in geschichtlichen Originalquellen recherchiert.

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Zurzeit lebten drei Brüder des Geschlechtes, Bligger, der älteste, Konrad, der jüngste, beide verheiratet und mit Kindern gesegnet, und, dem Alter nach in der Mitte zwischen diesen beiden, Hans, jener Hagestolz, um dessentwillen Bligger sich in die ihm feindlich gesinnte Stadt hinein gewagt hatte. Diese drei Brüder besaßen vier Burgen, die nahe beieinander über dem Städtchen Neckarsteinach auf den Bergen des rechten Flußufers standen. Bligger wohnte in der größten, der Mittelburg, die mit der kleinen Vorderburg durch eine Zugbrücke verbunden war; Konrad hauste auf der Hinterburg und Hans endlich auf Burg Schadeck, vom Volke auch das Schwalbennest genannt, weil sie hoch, frei und keck über dem Tale wie ein angeklebtes Nest an einem schroffen Felsen hing.

Dort lebten sie keineswegs einsam und abgeschieden, ohne ebenbürtige und gleichgesinnte Nachbarn; vielmehr waren innerhalb der nächsten vier oder fünf Meilen von Neckarsteinach stromaufwärts die bewaldeten Höhen zu beiden Seiten des vielgewundenen Tales mit stattlichen und von ritterlichen Geschlechtern bewohnten Burgen besetzt, wie sie in solcher Zahl auf so kleinem Raume nirgend anders, auch nicht am Rheine, zu finden waren. Neckarsteinach gegenüber lag auf hohem Kegel die Veste Dilsberg, der Sitz des kurpfälzischen Gaugrafen über den Kraich-, Enz- und Elsenzgau; dann folgten stromauf die Burgen Hirschhorn, Eberbach, Stolzeneck, Zwingenberg, Minneburg, Dauchstein, Hornberg, Horneck, Guttenberg und Ehrenberg, eine immer gewaltiger, als die andere, und jede mit Dörfern und Höfen und weiten Waldungen als Eigentum versehen oder als erbliches Lehen bedacht.

Die mächtigsten, reichsten, aber auch gefürchtetsten aller Burgherren des Neckartales waren die Landschaden von Steinach, und wenn sich Herr Bligger auch nur bei Nacht und als Mönch verkleidet in die Stadt Heidelberg hineinschlich, so war das immerhin schon ein sehr gewagtes Spiel für ihn, denn er hatte eine böse Rechnung bei ihr auf dem Kerbholz. Darum suchten jetzt die beiden Brüder möglichst rasch von dannen zu kommen und ritten in schlankem Trabe durch die vom Monde mehr und mehr erhellte Nacht heimwärts, ohne miteinander zu reden, ein jeder mit seinen eigenen Gedanken beschäftigt.

Des verwegenen Ritters heimlicher Besuch in Heidelberg hatte aber folgende Veranlassung. Am gestrigen Tage hatte in Bliggers Abwesenheit ein Jude, der sich Isaak Zachäus von Ingolstadt nannte, in Begleitung seines Sohnes, eines hübschen, dunkeläugigen Jünglings, auf der Mittelburg vorgesprochen, sich als Arzt für Menschen und Vieh ausgegeben, gefragt, ob hier etwa die einen oder das andere seiner Kunst und seines vielerprobten Rates bedürftig seien, und sich schließlich erboten, den Burgbewohnern das Horoskop zu stellen, denn er sei auch in Astrologie und höherer Geometrie wohl bewandert und erfahren. Darauf war die Burgfrau mit Freuden eingegangen, und der Sterndeuter hatte sie nach Tag und Stunde der Geburt sämtlicher Familienglieder gefragt, um danach seine Berechnungen zu machen. Nun besaß Frau Katharina ein altes Gebetbuch der Mutter ihres Gemahls, in welche diese alle wichtigen Familienereignisse, also auch die Geburten ihrer Kinder, eigenhändig verzeichnet hatte. Das holte sie hervor und ging dem landfahrenden Weisen aus dem Morgenlande mit den nötigen Zeitangaben zur Hand. Dieser hatte darauf in einsamem Gemache bei guter Verpflegung den ganzen Tag geschrieben, gerechnet und allerlei seltsame Figuren gezeichnet, bis er der Burgfrau die Ergebnisse seiner Nachforschungen mitteilen konnte. Es war aber nicht viel dabei herausgekommen; lauter günstige oder nichtssagende Prophezeiungen für die Zukunft aller ihrer Angehörigen hatte der Hebräer der Burgfrau verkündigt, Prophezeiungen, nach denen sich weder ein ungewöhnliches Glück erhoffen, noch ein besonderes Unheil befürchten ließ. Nur über ihren Schwager Hans hatte er einen seltsam lautenden Ausspruch getan, denn er behauptete: »Junker Hans wird einmal sein Glück in einem Kloster finden.« Daraufhin hatte Frau Katharina den Wahrsager gründlich ausgelacht. Hans, der ritterlichste, lebenslustigste der drei Brüder, der am liebsten im Sattel oder beim Becher saß oder im Forste pirschte und von seinem Freunde, dem Abt des Benediktinerklosters Sinsheim und dessen Konventualen, die er oft tagelang besuchte, die erbaulichsten und abenteuerlichsten Geschichten erzählte, der, der gerade sollte selber einmal in ein Kloster gehen? unmöglich! ganz undenkbar! Aber Isaak Zachäus war ihren launigen Einwendungen gegenüber kühl und ernst bei seinem Ausspruch geblieben und hatte hinzugefügt: »Junker Hans ist neunundvierzig Jahr alt, und wenn er nicht binnen Jahr und Tag heiratet, so verfällt nach dem Recht der Hagestolze all sein Hab und Gut als Erbe Eurem gnädigsten Pfalzgrafen.«

Das hatte die Burgfrau stutzig gemacht; sie hatte von einem solchen Rechte noch niemals gehört, forschte näher danach und ließ es sich von dem Juden genau erklären. Kurz darauf war Herr Bligger nach Hause gekommen und war ebenso erstaunt über die unerhörte Neuigkeit wie seine treffliche Hausfrau.

Was wußten diese unerschrockenen, allezeit derb zufahrenden Ritter, Junker und Knappen vom Recht und von Rechtsgewohnheiten. Allenfalls kümmerten sie sich ein wenig um das Lehnsrecht, im übrigen aber ließen sie nur das Faustrecht gelten und schlichteten alle Händel mit dem Schwerte. Der Fall, daß einer ihrer Genossen als Junggeselle gestorben wäre, war im ganzen Bereiche ihrer Bekanntschaft seit Menschengedenken nicht vorgekommen, und so hatten sie keine Ahnung von einem sogenannten Recht der Hagestolze.

Herr Bligger beschloß indessen sofort, der Sache auf den Grund zu gehen und gleich am nächsten Tage einen Rechtsgelehrten der jungen Universität zu Heidelberg darüber zu befragen, den Sterndeuter aber samt dessen Knaben bis zu seiner Rückkehr auf der Burg festzuhalten. Seiner Hausfrau legte er strenges Stillschweigen, besonders Bruder Hans gegenüber, auf und weihte anderen Morgens nur seinen Bruder Konrad ein, in dessen Begleitung er den Ritt zur feindlichen Stadt unternahm. Nachdem ihm nun der Magister die Auslassungen des Juden in allen Punkten bestätigt hatte, ging ihm die Angelegenheit schwer im Kopfe herum. Er grübelte darüber während des ganzen Rittes, und Konrad wollte ihn darin jetzt nicht mit unzeitigen Fragen unterbrechen. Erst dicht vor dem Scheidewege zu ihren Burgen frug Bligger endlich den Bruder: »Woran hast du unterwegs gedacht, Konrad?«

»Natürlich an nichts anderes,« erwiderte Konrad, »als wie wir das fertig bringen sollen, Hans zu verheiraten.«

»Das war auch mein einziger Gedanke,« sagte Bligger, »aber ich komme damit zu keinem Ende. Meine Meinung ist, wir rufen unsere Freunde zusammen und beratschlagen, ob wir nicht gemeinschaftlich gegen dieses vermaledeite Hagestolzenrecht etwas ausrichten können.«

»Und Hans?«

»Hans ist bei seinen Freunden in Sinsheim und wird hoffentlich noch ein paar Tage ausbleiben; darum leidet die Sache keinen Aufschub, denn er darf nichts davon merken. Reite du morgen nach Hirschhorn und Eberbach und lade Otto und Schenk von Erbach zu einer Zusammenkunft übermorgen bei mir ein; ich werde Ernst mit demselben Auftrag nach Zwingenberg zu Engelhard und nach Stolzeneck zu Albrecht von Erlickheim schicken.«

»Gut! ich werde reiten,« sprach Konrad, »aber die Beratung wird auch zu keinem anderen Schlusse führen, als zu dem, den du von dem Heidelberger Doktor mitbrachtest: Hans muß heiraten!«

»Ja, aber sage nur wen?!« erwiderte Bligger. »Ich hielt in Gedanken schon Brautschau für ihn, aber vergeblich. Für unsere jungen Burgfräulein ringsum ist er zu alt; in Heilbronn oder Heidelberg darf er sich nicht blicken lassen, und dazu, daß er auf Werbung im Reiche herumtraben sollte, bringen wir ihn erst recht nicht. Nur Eine wüßte ich, die er sich nehmen könnte, wenn er wollte und wenn sie wollte; das wäre –«

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