Julius Wolff - Das Recht der Hagestolze
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"Der Raubgraf" schildert mit anschaulichen Bildern das Leben in der Harzregion während des Mittelalters. Julius Wolff hat für seinen historischen Roman umfassend in geschichtlichen Originalquellen recherchiert.
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»Hier steht es,« sagte er dann, mit dem Finger auf das Blatt zeigend.
»Ihr meint das jus misogamorum, das Recht der Hagestolze, das man eigentlich das Recht des Fürsten auf das Erbe der Hagestolze nennen sollte,« erwiderte ohne langes Besinnen der Gelehrte. »Allerdings, Herr, solch ein Recht gibt es, und ich kann Euch darüber alle Auskunft erteilen, die Ihr wünschen möget.« Darauf erhob er sich, kramte in einem Schranke unter seinen Schriften und fand bald ein Heft heraus, das er vor sich auf den Tisch legte, darin blätternd und suchend. »Hier steht es,« sagte er dann, mit dem Finger auf das Blatt zeigend: »misogamus amittit jus et potestatem testandi, ein Hagestolz verliert sein Erblassungsrecht und muß sein Gut der Obrigkeit des Ortes, wo er sein domicilium hat, überlassen, vermag also nicht durch ein testamentum oder anderen letzten Willen seine Güter weder an seine Blutsfreunde noch an andere Leute zu verordnen und zu vermachen.«
»Hm! hm!« stieß der Fremde hervor; »läßt sich daran nichts drehen und wenden?«
Der Doktor schüttelte den Kopf und sprach bald frei aus dem Gedächtnis, bald ablesend: »Was der defunctus verläßt, nimmt der fiscus hin, auch wenn ersterer sein Hab und Gut ganz oder teilweise bei Lebzeiten verkauft und das Geld an sich genommen hat. Denn so man erfahren kann, daß der bald sterbende Hagestolz in fraudem fisci von seinen Gütern oder Barschaften anderswohin verschafft, muß solches hinwiederum ad locum domicilii und wo er gehauset und verstorben, angeschafft werden. Indessen hat solche confiscatio gemeiniglich nicht statt in allen Gütern des Hagestolzen, sondern nur in seinen wohlgewonnenen Gütern, die er selber in seinem Stande, Nahrung, Getrieb und Arbeit erworben, ersparet und erübrigt hat, nicht aber in seinen Erb- oder Stammgütern, wie auch nicht in seinen Lehngütern.«
»Aha! das klingt schon besser!« sagte der Gast.
»Ja, so steht es geschrieben,« erwiderte der Doktor, »aber, edler Herr, das Recht wird verschieden ausgelegt und gehandhabt, und es ist hierzulande schon vorgekommen, daß auch das Erbgut eines verstorbenen Hagestolzen eingezogen worden ist. Sollte es Euch nebenbei ganz unbekannt sein, daß unser gnädigster Kurfürst, Pfalzgraf Ruprecht der Zweite, ein sehr starkes Begehren nach Landbesitz hat und deshalb per fas et nefas –«
»Das weiß ich vielleicht besser, als Ihr, achtbarer Herr Doktor!« unterbrach ihn der andere mit einem eigentümlichen Lächeln. »Was ist aber nun Euer Rat, um solche schmähliche confiscatio zu verhindern?«
»Wenn Euer Freund – oder seid Ihr es selbst?«
»Nein, mein Bruder ist es.«
»Wenn also Euer Bruder das Zeitliche segnet, will sagen, mit Tode abgeht, so beerbt ihn der fiscus; daran ist nichts zu ändern, edler Herr. Ist er schwer krank?«
»O bewahre! er steht, Gott sei Dank! auf zwei sehr gesunden Füßen.«
»Wie alt ist er denn schon?«
»Neunundvierzig Jahr.«
»Neunundvierzig erst? noch nicht fünfzig?« rief der Doktor lebhaft, »nun, dann ist ja noch nichts verloren und verdorben! Denn wisset, edler Herr, das Hagestolzenrecht gewinnt erst Kraft und Gültigkeit, wenn der Erblasser fünfzig Jahr drei Monat und zwei Tage alt ist.«
»Das ist mir auch gesagt worden, aber was hilft's?«
»Euer Bruder muß heiraten!«
»Heiraten!« lachte der Gast, »der und heiraten!«
»Ja, wenn er nach Überschreitung vorgemeldeter Altersgrenze als lediger Mann stirbt, so ist sein Hab und Gut rettungslos für Euch verloren. Er kann sich aber auch noch später beweiben, und wenn er sich dann auch keiner Nachkommenschaft mehr erfreuen sollte, so beerben ihn doch seine nächsten Blutsverwandten und nicht der Pfalzgraf.«
»Seid Ihr dessen sicher und gewiß?«
»Ohne allen Zweifel und Irrung!«
Der Fremde stand auf, machte nachdenklich in dem kleinen Gemach ein paar klirrende Schritte auf und ab, zog dann ein Ledersäckchen unter der Kutte hervor und legte zwei blanke Goldgulden auf den Tisch: »Ich sage Euch allen schuldigen Dank, Herr Doktor Christoph Wiederhold!« sprach er dann, »gehabt Euch wohl!« Und die Kapuze wieder über den Kopf ziehend, schritt er zur Tür hinaus, es gern zulassend, daß ihm der Magister mit der Lampe zur Treppe hinunter leuchtete und selber die Haustür aufschloß.
Mißmutig und so schnell es die fast völlige Dunkelheit erlaubte, eilte der Vermummte dem Tore zu und klopfte den Wächter heraus. Dieser kam mit den Schlüsseln aus seinem Stübchen und beleuchtete den Auslaßfordernden mit einer mattbrennenden Hornlaterne. »Ach, Ihr seid es, ehrwürdiger Bruder! Nun, habt Ihr Euer Geschäft in unserer guten Stadt zu Eurer Zufriedenheit zu Ende gebracht?« frug er in Erwartung eines guten Schließpfennigs mit unterwürfigem Tone, während er das Schlüsselloch der kleinen Nachtpforte suchte, die sich für Fußgänger in dem großen Torflügel öffnen ließ.
»Was schiert dich meine Zufriedenheit?« fuhr ihn der Mönch an, »ich bin nicht in der Laune, dir Rede zu stehen. Vorwärts! Tür auf! oder ein Kreuzhageldonnerschlag soll dir –«
»– in die Kniekehlen fahren!« fiel ihm der Wächter lachend ins Wort, indem er das Pförtchen aufsperrte. »Das Sprüchlein kenn' ich, Herr Bligger Landschad von Steinach!«
»Woher, du Schuft?«
»Von manchem Fuhrmann hab' ich's gelernt, dem Ihr die Fracht unterwegs ohne seinen Dank erleichtert habt, Herr Ritter!« entgegnete der Wächter trotzig.
»Dir geb' ich noch was zu!« sprach der also Gehöhnte, und der Wächter fühlte einen Faustschlag im Nacken, daß er taumelte, während der andere durch die Pforte ins Freie entwich.
Kaum aber war der Ritter auf der Brücke, auf die aus den zerreißenden Wolken etwas helleres Licht fiel, als er hinter sich den lauten Notruf des Wächters vernahm, den dieser auf seinem Horne blies. Er beschleunigte seine Schritte und streifte im Gehen die Mönchskutte ab, sie über den Arm hängend. Im Panzerhemd, das er trug, konnte er nun freier und rascher ausschreiten und tat dies auch, die linke Hand am Schwertgriff. Jetzt ließ er einen gellenden Pfiff auf dem Finger erschallen, worauf aus nicht zu großer Entfernung derselbe Ton als Antwort klang. Dann näherte sich schnell doppelter Hufschlag, und bald hielt ein gleichfalls gepanzerter und bewehrter Reiter vor ihm, der noch ein leeres Pferd am Zügel führte.
»Nun, wie steht's?« frug der Reiter.
»Er muß heiraten, anders kein Ausweg!« erwiderte Herr Bligger, während er sich in den Sattel schwang. »Aber jetzt vorwärts! Der Torwart hat mich erkannt und schlägt Lärm; wir werden sie bald hinter uns haben, und da kommt schon der Mond hervor.«
Die Reiter gaben ihren Rossen die Sporen und preschten die Straße stromaufwärts am Neckarufer dahin. –
Der Torwart hatte sich nicht geirrt und den scheinbaren Mönch bei seinem rechten Namen genannt, der in Heidelberg sehr wohl bekannt war, aber nicht sonderlich gut angeschrieben stand, was der Träger dieses Namens auch ganz genau wußte.
Die Herren von Steinach waren ein ritterliches Geschlecht, dessen Ursprung zwar, wie der so vieler Adelsgeschlechter, in Dunkel gehüllt war, von dem aber schon Urkunden aus der ersten Hälfte des zwölften Jahrhunderts reden. Sie genossen eines weit verbreiteten Ansehens, erfreuten sich eines großen Besitzes und hatten vielfach Hofämter und hohe Kirchenwürden inne gehabt. Einer der ihrigen, auch ein Bligger von Steinach, war ein berühmter Minnesänger gewesen, der im ersten Viertel des dreizehnten Jahrhunderts blühte. Wahrscheinlich ihm zu Ehren führten die Nachkommen eine schwarze Harfe in goldenem Felde im Wappenschilde. Der Ruhm aber, den sich die Enkel erworben hatten, war etwas zweifelhafter und anrüchiger Natur, denn sie lebten zumeist aus dem Stegreif, und manches Schiff, das auf dem Neckar, mancher Frachtwagen, der auf der Landstraße von Heilbronn nach Heidelberg oder in umgekehrter Richtung fuhr, hatte ihre dreist zugreifende Hand fühlen müssen. Einer von ihnen, namens Ulrich, hatte das Räuberhandwerk so arg getrieben, daß ihm das Volk, weil er dem Lande so großen Schaden zufügte, den Schimpfnamen »Landschaden« beilegte und der Kaiser die Reichsacht über ihn verhängte. Vogelfrei, wie er nun war, nahm er an einem Kriegszuge gegen die Ungläubigen teil, schlug einem gefürchteten Anführer der Sarazenen das Haupt ab und brachte es dem Kaiser zur Sühne, so daß dieser ihn wieder zu Gnaden aufnahm und ihm erlaubte, einen gekrönten Sarazenenkopf als Helmzierde im Wappen zu führen. Den Namen Landschaden aber behielt er und sein Folgegeschlecht für alle Zeiten bei, und die tapferen Degen sorgten auch ferner durch ihr Tun und Treiben dafür, daß die Bedeutung dieses Namens nicht in Vergessenheit geriet.
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