Julius Wolff - Julius Wolff - Der Raubgraf

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Der Raubgraf von der Burg Regenstein weitet rücksichtslos seinen Machtbereich aus. Mit jedem erfolgreichen Eroberungszug rund um die Stadt Quedlinburg wächst seine Angriffslust. Doch langsam formiert sich der Widerstand.
"Der Raubgraf" schildert mit anschaulichen Bildern das Leben in der Harzregion während des Mittelalters. Julius Wolff hat für seinen historischen Roman umfassend in geschichtlichen Originalquellen recherchiert.

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Inhalt

Titelseite Julius Wolff Der Raubgraf

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Impressum

Julius Wolff

Der Raubgraf

1.

Auf einem Felsen hoch über der Stadt Quedlinburg im alten Harzgau steht eine Kaiserpfalz, die schaut rundum in das blühende, fruchtbare Land vom fernblauenden Hackelforst und vom Huywald im Norden bis zu dem langhingestreckten Kamme des Gebirges, der den Blick im Süden begrenzt.

Die ragende Burg ist die Schöpfung und zugleich das erinnerungsreiche Grabmal König Heinrichs des Städtegründers, des Vogelstellers und seiner Gemahlin Mathilde aus des alten Sachsenhäuptlings Wittekind Geschlecht. Wie sie beide dort oben gehaust, so ruhen sie auch beide dort in der schönen Krypta der Schloßkirche und mit ihnen ihre Enkelin Mathilde, des großen Ottos rühmliche Tochter.

Bedeutende Menschen und denkwürdige Tage hat dieses Schloß gesehen. Die Kaiser sächsischen und fränkischen Stammes und auch die Hohenstaufen nahmen hier oft langen Aufenthalt und hielten Reichstage und glänzende Hoftage. Mehr als einmal haben auch königliche Frauen von hier aus das Deutsche Reich regiert, so die Kaiserin Adelheid, ferner die geistvolle Theophano und endlich Mathilde, die als Reichsverweserin für ihren nach Italien gezogenen Neffen Otto III. im nahen Derenburg sogar einmal einen Reichstag hielt.

Die jüngere Mathilde, die dort oben in der Krypta schlummernde Tochter Kaiser Ottos I., war die erste Äbtissin des freiweltlichen Frauenstiftes, das König Heinrich hier errichtete und das er und seine Nachfolger mit einer Fülle von hoheitlichen Rechten ausstatteten, wie sie kein zweites geistliches oder weltliches Stift im heiligen Römischen Reiche besessen hat. Für Töchter aus Herrscher- und vornehmen Adelsfamilien bestimmt und an keine Ordensregel gebunden, stand es unmittelbar unter dem Kaiser. Die aus der freien Wahl der Konventualinnen hervorgehende Äbtissin hatte den Rang eines Reichsfürsten, hatte Sitz und Stimme auf der rheinischen Prälatenbank des Reichstages zu Regensburg, und kein Herzog oder Graf hatte irgendwelche Gewalt in ihrem Gebiet, als einzig der von ihr eingesetzte Schirmvogt.

In dem Zeitraume von vier Jahrhunderten, die seit seiner Gründung vergangen waren, hatte das Stift an Land und Leuten stetig zugenommen, und als unter Kaiser Ludwig dem Bayer die fünfzehnte Äbtissin, Jutta von Kranichfeld aus Thüringischem Grafenhause, im Schlosse zu Quedlinburg den goldgefaßten Krummstab führte, gebot sie über einen sehr ansehnlichen Besitz, zu dessen Schutz und Schirm sie eines starken männlichen Armes bedurfte.

Ein solcher fehlte ihr auch keineswegs. Seit zwei Menschenaltern waren Schutzvögte des Stiftes die Grafen von Regenstein, die schon eine fürstliche, auf eigenem Erbgut und beträchtlichen Lehen ruhende Macht besaßen und deren Stammsitz, eine gewaltige Bergfeste, sich fast im Mittelpunkte des großen Harzgaues erhob.

Innerhalb der Grenzen dieses Gaues, d. h. zwischen Oker und Bode im Westen und Osten und zwischen dem Kamme des Gebirges im Süden und der großen Niederung, die sich von Aschersleben bis Börßum zieht, im Norden, lag außer der Grafschaft Regenstein und dem Stifte Quedlinburg auch das von Karl dem Großen gegründete Bistum Halberstadt mit den ihm untergebenen Bezirken, ferner die Herrschaft der Grafen von Blankenburg, einer losgelösten Seitenlinie des Regenstein'schen Gesamthauses, das kleine Gebiet der Grafen von Wernigerode und endlich ein schmaler Streifen des Fürstentums Anhalt in der Gegend von Wegeleben.

Die Hauptmachthaber im Gau, der regierende Graf von Regenstein, die Äbtissin von Quedlinburg und der Bischof von Halberstadt, waren alle drei in ihren Ämtern und Würden noch ziemlich neu.

Graf Albrecht II. von Regenstein war als ein Mann Anfang der Dreißiger und als der älteste sechs noch lebender Brüder seinem Vater Ullrich erst vor ein paar Jahren in der Regierung gefolgt.

Nicht lange danach hatte die Gräfin Jutta von Kranichfeld den erledigten Stuhl der Äbtissin bestiegen, jedoch ohne den Wunsch, zeitlebens darauf sitzen zu bleiben.

Und um dieselbe Zeit war auch der Bischof gleichen Namens wie der Graf, Albrecht II., Bruder des Herzogs von Braunschweig-Wolfenbüttel, nach langen Streitigkeiten im Domkapitel gewählt, hatte auch das bischöfliche Regiment in seiner Diözese sofort übernommen, war aber von dem in Avignon residierenden Papst Johann XXII. nicht bestätigt, weil man sich dort nur einer geringen Fügsamkeit zu ihm versah.

Der herrschsüchtige Prälat wußte jedoch die Bischofsweihe auch ohne den päpstlichen Segen zu erlangen. Der Erzbischof Matthias von Mainz hatte sich endlich bereit erklärt, ihm dieselbe im Dome zu Halberstadt zu erteilen, und auf dem Schlosse Heinrichs des Voglers war ein Schreiben eingetroffen, welches die Äbtissin und das ganze Kapitel des weltlichen Gotteshauses zu Quedlinburg zur Inthronisation des Bischofs feierlich einlud.

Die Fürstin schwankte, ob sie die Einladung annehmen sollte oder nicht, denn manches sprach dafür und manches dagegen. Nicht allein die Pflicht der Höflichkeit, sondern auch Rücksichten der Staatskunst geboten der Äbtissin, der Konsekration mit ihren Dignitarien beizuwohnen, allein sie fürchtete ihrer reichsunmittelbaren Hoheit etwas zu vergeben, wenn sie zur Verherrlichung, gleichsam im Gefolge des trutzigen Nachbars erschien, der ohnehin schon nach einem ihm nicht zukommenden Übergewicht strebte. Schon aus früherer Zeit, wo sie beide Jahre lang an demselben Fürstenhofe gelebt hatten, kannte sie seinen hochfahrenden und begehrlichen Sinn, und diese Erinnerungen trugen sehr dazu bei, der Äbtissin die Entscheidung über Annahme oder Ablehnung der Einladung zu erschweren. Die zwei, mit denen sie in ihrem Wohngemach darüber zu Rate saß, die Pröpstin Kunigunde von Woldenberg und der Stiftshauptmann Willekin von Herrkestorf, der als Kanzler ihren weltlichen Geschäften und Rechtssachen vorstand, waren beide für die Annahme.

„Bedenket wohl, gnädigste Frau“, sprach der Stiftshauptmann, ein untersetzter Herr mit ausdrucksvollem Gesicht und schon stark ergrautem Haar, „bedenket wohl, daß der hochwürdigste Bischof es übel vermerken würde, wenn Ihr nicht kämet! Ist er doch vor Jahr und Tag zu Euch gekommen, als Ihr das Kreuz mit der Reliquie des heiligen Servatius zum ersten Male vor versammeltem Volk auf öffentlichem Markte truget.“

Die Äbtissin sah den Stiftshauptmann mit großen Augen an und sagte: „Glaubt Ihr wirklich, der Bischof hätte uns nur geladen, um uns seine Lieb' und Freundschaft zu beweisen?“

„Welchen anderen Grund könnte er haben, Fürstin?“

„Denselben, Herr Stiftshauptmann, aus welchem er sich im vergangenen Jahre anmaßte, in unserem Stift eine oberhirtliche Visitation vornehmen zu wollen. Ihr erinnert Euch wohl, wie ich dieses hochmütige Ansinnen zurückwies. Und damit fing die Freundschaft an.“

„Nun, mit der Visitation war es wohl nicht so ernst gemeint“, erwiderte Herr Willekin. „Der ritterliche Bischof suchte wohl nur nach einer schicklichen Gelegenheit, Euch wiederzusehen und Euch seine große Verehrung zu bezeugen.“

Die Äbtissin schüttelte das Haupt; die Pröpstin aber nickte dem Stiftshauptmann verständnisvoll lächelnd zu und sagte: „So mein' ich auch, und jedenfalls haben wir alle Ursache, die Hand, die er uns aus eigener Bewegnis zur Versöhnung bietet, anzunehmen.“

„Versöhnung, Gräfin Kunigunde? Nein, nein! ich kenne ihn besser“, sprach die Äbtissin. „Sein Gemüt und Fürnehmen steht ganz wo anders hin. Unter der langen Regierung unserer in Gott ruhenden Vorgängerin Bertradis hat kein Bischof von Halberstadt versucht, sich in die Angelegenheiten unseres Kapitels zu mischen.“

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