Hans-Peter Richter - Juristische Grundkurse - Strafrecht - Allgemeiner Teil

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Juristische Grundkurse - Strafrecht - Allgemeiner Teil: краткое содержание, описание и аннотация

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Das Angebot an Lehr- und Lernbüchern und sog. Skripten ist inzwischen nahezu unüberschaubar. Wie sollen sich also Studierende orientieren, die einen Einstieg in das Strafrecht suchen?
Während die Professoren überwiegend das klassische Lehrbuch empfehlen (am Liebsten natürlich das eigene!) und alle Arten von Skripten verteufeln, greifen Studierende zu Recht lieber zu leichterer und preiswerterer Kost. Diesem Bedürfnis der Studierenden nach einer knappen aber ausreichen­den Darstellung trägt dieser Grundkurs Strafrecht Allgemeiner Teil 1 Rechnung. Es werden die wesentlichen Grundzüge des Allgemeinen Teils des StGB verständlich erläutert und an einfachen Fällen veranschaulicht. Durch Wiederholungsfragen wird schließlich eine Lernkontrolle ermöglicht.
So können Studierende wegen des überschaubaren Umfangs und der leicht nachvollziehbaren Art der Darstellung die wesentlichen Grundlagen des Stoffs in kurzer Zeit erarbeiten.
Um diesem Anliegen gerecht zu werden, wurde bewusst auf die Verar­beitung von Lite­ratur und Rechtsprechung in Form von Zitaten weitgehend verzichtet und die sprachli­che wie gedankliche Ausgestaltung sind ebenfalls diesem Zweck ange­passt, um so ein möglichst unproblematisches Durchar­beiten zu ge­­währleisten.
Der Stoff wird nur soweit vertieft wie es nötig ist, so dass der «rote Faden» zum ersten Verständnis erhalten bleibt.
Dementsprechend werden Streitstände und abweichende Ansichten nur an unum­gänglichen Stellen erwähnt (auch wenn dabei bewusst die sog. «Wissenschaftlichkeit» des Werkes auf der Strecke bleibt!).
Dieses Buch will und kann das «klassische Lehrbuch» oder eine gute Vor­lesung nicht ersetzen sondern es soll diese Lehrangebote ergänzend vorbereiten.

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23. Frage:

Wann ist eine solche Abweichung wesentlich/unwesentlich?

Antwort 23. Frage:

Wenn die Abweichung außerhalb/innerhalb des nach der Lebenswahrscheinlichkeit Vorhersehbaren liegt.

24. Frage:

Skizzieren Sie, wie ein Streitstand in die Falllösung einzuarbeiten ist.

Antwort 24. Frage:

1. Schritt:

Man hat nach der Feststellung, dass an dieser Stelle im Gutachten ein Streit besteht, zunächst die erste Ansicht in ihren wesentlichsten Zügen darzustellen.

2. Schritt:

Diese ist dann auf den Fall anzuwenden und festzustellen, was sich als konkretes Ergebnis dabei ergibt.

Danach stellt man die zweite Ansicht entsprechend dar und erarbeitet wiederum, welches Ergebnis man mit diesem Ansatz erhielte. Gleiches gilt dann für die dritte Ansicht usw. Sie erhalten so eine Reihe von Ergebnissen.

3. Schritt (sog. Relevanzprüfung):

Stellen Sie fest, ob diese Ergebnisse übereinstimmen oder nicht. Liegt Übereinstimmung vor, so können Sie für die weitere Lösung von diesem einheitlichen Ergebnis ausgehen. Sie dürfen!! dann den Streit nicht entscheiden, weil er keine Auswirkung auf das Ergebnis hat, also irrelevant ist.

Eine Entscheidung wäre hier folglich nicht nur überflüssig, sondern nach Gutachtensregeln sogar falsch!

4. Schritt:

Stimmen dagegen die Ergebnisse nicht überein, ist der Streit zu entscheiden.

Die Streitentscheidung erfordert eine intensive Auseinandersetzung mit den Argumenten, die für und gegen die verschiedenen Meinungen ins Feld geführt werden. Die Studierenden sollen dabei zeigen, dass sie abwägen, argumentieren und auch eigene Gesichtspunkte in die Waagschale werfen können. Schließlich ist aus den dargestellten Argumenten (in logisch schlüssiger Weise) eine Entscheidung zu folgern und so das Ergebnis festzustellen.

Weichen die Ansichten nur teilweise voneinander ab, so ist es zumindest sinnvoll, den Streit nur soweit zu entscheiden, bis die verbleibenden Ansichten übereinstimmen.

25. Frage:

Nur wann darf also ein Streit entschieden werden?

Antwort 25. Frage:

Wenn die Anwendung der verschiedenen Ansichten auf den Fall zu unterschiedlichen Ergebnissen geführt hat.

26. Frage:

Was ist bei der Kausalitätsprüfung zu beachten?

Antwort 26. Frage:

Es dürfen anstelle der hinweggedachten Handlungen keine Ersatzursachen hinzugedacht werden

27. Frage:

Was versteht man unter dem Abbruch rettender Kausalverläufe?

Antwort 27. Frage:

Eine zur Vermeidung eines Erfolges in Gang gesetzte Kausalkette wird von einem Dritten unterbrochen.

28. Frage:

Was ist in diesen Fällen zulässig?

Antwort 28. Frage:

Das Hinzudenken eines rettenden Kausalverlaufes.

29. Frage:

Was hat man demnach zu prüfen?

Antwort 29. Frage:

Ob der angelegte, rettende Kausalverlauf mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den Erfolg vermieden hätte.

30. Frage:

Was versteht man unter Doppelkausalität?

Antwort 30. Frage:

Fälle, in denen unabhängig voneinander zwei Ursachen wirken, die denselben Erfolg herbeiführen.

31. Frage:

Beschreiben Sie Fälle überholender Kausalität.

Antwort 31. Frage:

Zu einem Kausalverlauf, der einen Erfolg herbeiführen würde, tritt eine neue Ursache, die die Fortwirkung der vorherigen Bedingungen vollkommen beseitigt, aber dennoch den gleichen Erfolg herbeiführt

32. Frage:

Was beschreibt die kumulative Kausalität?

Antwort 32. Frage:

Fälle in denen erst mehrere Ursachen in ihrem Zusammenwirken den Erfolg herbeiführen.

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