Ansgar Morwood - Des Richters Recht - Ein Fall für Harald Steiner

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Des Richters Recht - Ein Fall für Harald Steiner: краткое содержание, описание и аннотация

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Richter Mühsam spricht einen Angeklagten wegen Mangel an Beweisen des Doppelmordes frei. Einige Stunden später sind der Richter und seine Frau tot.
KHK Harald Steiner, der auch schon den ersten Doppelmord bearbeitete, stößt auf eine Vielzahl an Motiven für diesen zweiten Doppelmord.
Als Richter wurde Mühsam immer wieder seiner Urteile wegen angefeindet. Auch der Umstand, dass die Mühsams jüdischer Abstammung sind, kann eine Rolle spielen.
Zudem sind sie sehr begütert. Und nicht zuletzt betrieb der Richter als Gerechtigkeitsfanatiker ein seltsames Hobby: Er nötigte politisch unkorrekte Personen Geld zu zahlen, welches von ihnen geschädigten Menschen zugute kommen sollte.
Parallelen zwischen den beiden Zweifachmorden treiben die Verwirrung auf die Spitze. Und es bleibt nicht bei den vier Mordopfern …

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Imprint

Des Richters Recht – Ein Fall für Harald Steiner

Ansgar Morwood

Copyright: © 2014 Ansgar Morwood

published by: epubli GmbH, Berlin

www.epubli.de

ISBN 978-3-7375-0061-6

Personenregister

Harald Steiner: Hauptkommissar der Kripo Köln

Monika Mink: Assistentin Steiners und seine Ehefrau

Patricia Unkel: Kriminalrätin der Kripo Köln

Ralf Frisch: Kommissar der Kripo Köln

Heinz Schmidt: Kommissar der Kripo Köln

Kurt Remich: Hauptkommissar der Kripo Köln

Hubert Land: Oberkommissar der Kripo Köln

Alfred Boomberg: Leiter der Spusi

Ernst Lambrecht: Gerichtsmediziner

Antonia Wimmer: Staatsanwältin

Ibrahim Mühsam: Strafrichter

Marianne Mühsam: Ehefrau von Ibrahim Mühsam

Jonas Mühsam: Sohn von Ibrahim und Marianne Mühsam

Rahel Mühsam: Tochter von Ibrahim und Marianne Mühsam

Wilfried Manherr: Firmeninhaber, wurde ermordet

Sandra Manherr: Ehefrau von Wilfried Manherr

Johann Manherr: Bruder von Wilfried Manherr

Jochen Manherr: Großvater von Wilfried Manherr

Walter Hack: Kompagnon von Wilfried Manherr, wurde ermordet

Gerda Hack: Ehefrau von Walter Hack

Ludo Hack: Bruder von Walter Hack

Klaus Hummel: Angeklagter in einem Mordprozess

Gerhard Hummel: Vater von Klaus Hummel

Jens Hummel: Bruder von Klaus Hummel

Gisbert Zöller: Freund von Rahel und Jonas Mühsam

Thomas Zöller: Rechtsanwalt und Vater Gisbert Zöllers

Oswald Helferich: Chef der Bauabteilung der Kölner Diakonie

Ludwig Kormann: Architekt

Silke Kormann: Architektin

Jessica Jäger: Angestellte bei Kormann

Ulrich Kemka: Inhaber eines Elektrofachbetriebs

Paul Gerber: Inhaber einer Modeboutique

Anita Gerber: Ehefrau von Paul Gerber

Olaf Mattes: Privatdetektiv

Hauptort der Handlungen

Köln

1. Des Richters letztes Urteil

Donnerstag, Richter Mühsams Todestag

Ibrahim Mühsam (63) galt seit Jahren als der unbequemste Vorsitzende am Strafgerichtshof Köln. Unbequem, aber nicht ungerecht. Im Gegensatz zu seinen Kollegen hinterfragte Mühsam Details, über die andere Richter hinwegzugehen pflegten.

Staatsanwälte mochten ihn nicht, weil er sich nicht von ihnen einlullen ließ. Verteidiger mochten ihn nicht, weil er sich selten auf Kompromisse einließ.

Trotzdem oder gerade deswegen wurde er ausnahmslos in Juristenkreisen respektiert, geachtet und sogar als das empfunden, was alle Richter sein sollten, aber selten sind: unparteiisch. Unter Mühsams Vorsitz gab es keine wortgewaltigen Dispute. Der Richter erteilte das Wort, der Richter entzog das Wort. Er quittierte Beleidigungen umgehend und ohne Vorwarnung mit Ordnungsgeldern, verwies Zwischenrufer aus dem Publikum sofort des Saales und duldete kein Gerangel oder Gemeckere auf den Zuschauerrängen. Ein laut werdender Staatsanwalt wurde umgehend von ihm zur Ordnung gerufen. Ein aufmüpfiger Strafverteidiger wurde von ihm gemaßregelt. Er hatte seine strikten Regeln, und alle befolgten strikt seine Regeln. Unter dem Strich hatte es nie einen ersichtlichen Grund gegeben, seinen Führungsstil zu kritisieren.

Daher sollte diesbezüglich besonders sein letzter Prozess, dem er wenige Stunden vor seinem Versterben vorsaß, einigen Leuten noch sehr zu denken geben.

Das Verfahren gegen Klaus Hummel (21) wegen des Doppelmordes an Wilfried Manherr (30) und Walter Hack (29) lag Richter Mühsam von Anfang an schwer im Magen. Vieles sprach eindeutig gegen den Angeklagten und nur wenig für ihn.

Mühsam hatte sich in den ersten drei Prozesstagen ein sehr genaues Bild von den Taten, den Umständen, den Zeugen, den Opfern und vom Angeklagten gemacht. Überwiegend hatte er es der Anklage und der Verteidigung überlassen, die Fragen zu stellen, und ihnen in Maßen erlaubt, gelegentlich ihre Zwischeninterpretationen kundzutun. Wie bereits erwähnt, hatte er sich im Wesentlichen darauf beschränkt das Wort zu erteilen oder zu entziehen. Da die Staatsanwältin Antonia Wimmer (34) und der Rechtsanwalt Volker Liebmann (46) bereits mit seinem Führungsstil von früheren Prozessen her vertraut waren, hatten sie sich artig seiner Moderation angepasst.

Alle anderen Richter hätten bei einem Doppelmord mindestens sieben Sitzungstage veranschlagt. Mühsam meinte aber, schon jetzt genug gehört zu haben, um ein Urteil fällen zu können. Die gesamte Anklage basierte auf Schwammigkeiten.

Um die wenigen Zweifel, die er noch hatte, auszuräumen, zitierte er eine halbe Stunde vor der anberaumten vierten Sitzung Antonia Wimmer, Volker Liebmann und den Hauptkommissar Harald Steiner, der den Fall bearbeitet hatte, in sein Richterbüro.

Der Richter sprach sogleich Klartext. „Meine Dame, meine Herren, ich kann es drehen oder wenden, wie ich will, aber der angeklagte Herr Hummel ist meines Erachtens nicht überführt. Was mir vorgetragen wurde, ist von geringem Gehalt. Da hieß es, Herr Hummel sei ein Alkoholiker, der in einem gewissen Zyklus von nüchtern und beschlagen zu lustig wechselt, dann zu nörglerisch, schließlich zu aggressiv, um dann nach einer Pause von zwei Tagen der Apathie wieder nüchtern zu sein. Die beiden Morde wurden nicht von einer Person ausgeführt, die halbwegs weggetreten ist. Sehen Sie das anders?“

Sofort erfolgte Liebmanns Reaktion. „Natürlich nicht.“

Anders die Wimmer. „Gerade der verwirrte Geist kann seltsame Dinge projizieren.“

Mühsam schien keinem der beiden Kommentare eine Bedeutung beizumessen und wandte sich nahezu demonstrativ KHK Steiner zu. „Was ist Ihre Meinung?“

Steiner zeigte sich ziemlich desinteressiert, während er antwortete. „Ich pflichte Ihnen bei, Herr Vorsitzender, Klaus Hummel ist in keinem Punkt der Anklage überführt.“

„Aber Herr Steiner“, regte sich die Wimmer auf, „Sie selber haben doch sämtliche Beiträge geliefert, die zur Anklage geführt haben.“

Hierauf widersprach Harald energisch. „Meine Leute und ich haben Beiträge geliefert, aber die Entscheidung, daraufhin eine Anklage zu erheben, lag in Ihrem Ermessen.“

Mühsam brach diesen Abschnitt der Diskussion entschieden ab. „Frau Wimmer, meine Herrn, wir brauchen gar nicht über den Geisteszustand des Herrn Hummel während der Tatzeiten zu diskutieren, nicht über seine Alibis oder Motive. Die Beisitzer und ich werden darüber zu entscheiden haben, ob ein junger Mann für fünfzehn Jahre oder mehr hinter Gittern wandert oder nicht. Wenn Ihnen jetzt nichts Besseres einfällt, als was Sie mir während den letzten drei Sitzungstagen vorgetragen haben, werde ich mich gezwungen sehen, den Angeklagten in dubio pro reo freizusprechen.“

„Aber Herr Vorsitzender…“, sprudelte es aus dem Mund der Staatsanwältin hervor, ohne dass eine Fortsetzung folgte.

Ehe das überhaupt geschehen konnte, ergriff Mühsam wieder die Parole. „Noch habe ich mir kein endgültiges Urteil gebildet. Hummel ist nicht der Mann, dem ich meine Spargroschen anvertrauen würde. Er ist aber auch nicht der Typ, der mir beim bloßen Ansehen Angst einflößen könnte, wenn ich ihm im Dunkeln auf der Straße begegnete. Mich hat mein Gefühl für Menschen noch selten getäuscht.“

Wie untertänige Lakaien beugten sich gleichzeitig Liebmann und Wimmer vor und lächelten heuchlerisch zustimmend, während Harald Steiner ungerührt stocksteif in seinem Sessel saß.

Der Richter setzte seinen Diskurs fort. „In wenigen Minuten beginnt die vierte Sitzung dieses Verfahrens. Der Angeklagte ist gehört worden, die Zeugen sind gehört worden, die Ermittler sind gehört worden, die Anklage hat ihre Fragen vorgetragen, und die Verteidigung hat ihre Fragen vorgetragen. Mir ist nicht zu Ohren gekommen, es gäbe da noch etwas, was das Gericht sich in diesem Fall anhören müsste…“

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