Ansgar Morwood - Des Richters Recht - Ein Fall für Harald Steiner

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Des Richters Recht - Ein Fall für Harald Steiner: краткое содержание, описание и аннотация

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Richter Mühsam spricht einen Angeklagten wegen Mangel an Beweisen des Doppelmordes frei. Einige Stunden später sind der Richter und seine Frau tot.
KHK Harald Steiner, der auch schon den ersten Doppelmord bearbeitete, stößt auf eine Vielzahl an Motiven für diesen zweiten Doppelmord.
Als Richter wurde Mühsam immer wieder seiner Urteile wegen angefeindet. Auch der Umstand, dass die Mühsams jüdischer Abstammung sind, kann eine Rolle spielen.
Zudem sind sie sehr begütert. Und nicht zuletzt betrieb der Richter als Gerechtigkeitsfanatiker ein seltsames Hobby: Er nötigte politisch unkorrekte Personen Geld zu zahlen, welches von ihnen geschädigten Menschen zugute kommen sollte.
Parallelen zwischen den beiden Zweifachmorden treiben die Verwirrung auf die Spitze. Und es bleibt nicht bei den vier Mordopfern …

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Richter Mühsam waren solche Details nie egal gewesen. Die sogenannten gerichtlich bestellten Experten, vor allem die Psychologen, hielt er für das, was sie nicht selten auch sind, - für Dummschwätzer, denen es nur um das Einheimsen ihrer üppigen Honorare geht.

Es war der reinste Zu- und Glücksfall gewesen, dass Frau Doktor Nadler sich ausgerechnet mit der Psyche von Alkoholikern auskannte, und es war kein Zufall, dass Mühsam sie für diesen Fall auserkoren hatte.

„Herr Vorsitzender, der Angeklagte verfügt in nüchternem Zustand über ein sehr hohes Auffassungsvermögen”, referierte die Seelenklempnerin. „In diesem Zustand agiert er ausgewogen und sehr überlegt. Er erfasst komplizierte Zusammenhänge überdurchschnittlich schnell. Leider hatte ich nicht die Gelegenheit gehabt, seine Reaktionen zu testen, wenn er betrunken ist. Allerdings kann ich aus seinen eigenen Aussagen und den Berichten anderer, die ihn in solchen Situationen schon öfter erlebt hatten, ableiten, wie sich Alkohol auf seine Psyche auswirkt. Da muss es einen gewissen Punkt gegeben haben, bei dem seine gesamte Motorik abrupt auf physische Gewalt und verbale Abartigkeiten umschaltete. Wenn dieses Schema der Realität entspricht, könnte Herr Hummel tatsächlich eine brutale Aggressivität begangen haben, aber er wird sich wohl kaum im Vollrausch aufgerafft haben, um einen ausgeklügelten Doppelmord zu begehen. Im nüchternen oder angeheiterten Zustand wäre er wohl dazu in der Lage gewesen, aber, so glaube ich, festgestellt zu haben, hätten ihn dann moralische Skrupel letztendlich davon abgehalten, ein Verbrechen zu begehen.“

Mühsam befasste sich wieder direkt mit dem Angeklagten.

„Das ist ja das Schöne an psychologischen Gutachten, Herr Hummel. Sie basieren auf Annahmen und Wahrscheinlichkeiten. Mit anderen Worten, sie sind unfehlbar fehlbar und daher sehr nützlich, wenn man sie zu verwerten versteht.“ Er hätte stattdessen auch sagen können, wenig von psychologischen Gutachten zu halten, aber so deutlich durfte er das nicht hervorheben. Er fuhr fort: „Dennoch bleibt für uns die Frage offen, in welchem Zustand Sie an jenem Diensagabend im Juli des vergangenen Jahres verkehrten. Waren Sie nüchtern, waren Sie angeheitert, oder waren Sie voll wie zehn Haubitzen? Sagen Sie es uns.“

„An dem Tag war ich echt besoffen.“

Der Richter sah zu Steiner hinüber. „Stimmt das, Herr Hauptkommissar?“

Harald sagte: „Als wir Herrn Hummel am Vormittag des Tages nach der Ermordung des Herrn Hack in seiner Wohnung aufsuchten, - da wussten wir noch nicht, dass auch Herr Manherr ermordet worden war -, befand sich Herr Hummel in einem… in einem ziemlich erbärmlichen Zustand. Er war nicht betrunken im eigentlichen Sinne, sondern befand sich in einer Phase, die man landläufig verkatert nennt.“

„Was schlossen Sie daraus, Herr Hauptkommissar?“, hakte der Richter nach.

„Dass Herr Hummel wohl am Abend zuvor ziemlich gut gebechert hatte.“

„Anzunehmen”, schloss sich Mühsam Steiners Vermutung an. „Und eines der größten Probleme, die sich für die Verteidigung des Angeklagten stellt, geht aus einhelligen Aussagen seiner nächsten Nachbarn hervor. Wenn Herr Hummel betrunken war, konnte man sehr gut hören, wie er sich in seiner Wohnung von einer Stelle zu einer anderen bewegte, weil er dabei heftiger als üblich mit seinen Füßen auf den Boden auftrat. Wenn mich meine Erinnerungen nicht trügen, will keiner dieser Nachbarn solche Geräusche am Tatabend vernommen haben. Wie erklären Sie sich das, Herr Hummel?“

„Weiß nicht. Vielleicht bin ich vor dem Fernseher eingeschlafen.“

„Lassen wir das mal im Raum stehen”, sagte der Richter und führte weiter aus. „Dann war da die Sache mit der Mordwaffe. Die ist nie gefunden worden, aber bei Ihren Ermittlungen, Herr Hauptkommissar, sind Sie auf eine gewaltige Ungereimtheit gestoßen.“

„In der Tat”, erwiderte Steiner. „Natürlich suchten wir auch die Eltern und Geschwister des Verdächtigen in Dellbrück auf. Wir hatten da bereits rausgefunden, dass der Vater des Verdächtigen, Herr Gerhard Hummel, einen Waffenschein besaß und mehrere Waffen des Kalibers 9 mm auf ihn eingetragen waren. Herr Hummel war sofort bereit, uns seinen Waffenschrank in einem der Kellerräume seines Hauses zu zeigen, und stellte dann selber fest, dass drei Waffen dieses Kalibers und die dazugehörige Munition fehlten. Die Schlösser zu dem Kellerraum und zum Waffenschrank wiesen keine Spuren auf, die ein gewalttätiges Eindringen hätten nahelegen können. Auch war nicht in das Haus der Hummels eingebrochen worden.“

Hierzu merkte der Richter an: „Genau das haben Sie und Herr Hummel senior bereits in einer der vorigen Sitzungen ausgesagt. Und es soll sogar nahezu unmöglich gewesen sein, dass ein anderer als Herr Gerhard Hummel Zugang zu den Schlüsseln für den Kellerraum und den Waffenschrank gehabt hatte. Kaum, das heißt, bis auf die Bewohner des Hauses oder eben Klaus Hummel, der seine Eltern regelmäßig besuchte. Was sagen Sie dazu, Herr Hummel?“

Klaus zuckte mit den Achseln. „Was weiß ich?! Meine Brüder sind in einem Alter, in dem man nie genug Taschengeld hat. Wozu hätte ich drei Knarren stehlen und Wilfried und Walter dann mit ein und derselben Puste abknallen sollen?“

„Gewiss, Herr Hummel, das ist schon etwas skurril”, gab der Richter zu. „Nochmals zu Ihnen, Herr Steiner.“ Harald begann sich zu fragen, wieso Hummel und nicht er auf dem Zeugenstuhl saß, so oft wie Mühsam ihm jetzt schon Fragen gestellt hatte. „Nach allem, was wir wissen, muss der Täter über ein Fahrzeug verfügt haben. Herr Hummel besaß einen VW Golf. Was gibt es dazu zu sagen?“

„Dass zumindest ein Fahrzeug im Spiel gewesen sein muss, ergibt sich aus den Zeitabläufen der beiden Morde. Herr Manherr hatte an jenem Tag einen Termin bei einem Großkunden in Dormagen. Er litt an einer Inkontinenz seiner Blase, weshalb er jedes Mal, wenn er nach Dormagen fuhr, am Worringer Bruch anhielt, um sich zu erleichtern. Dort fand man auch am Tag nach seiner Ermordung seinen Wagen und Blutspuren, die von ihm stammten. Herr Manherrs Leiche wurde zwei Tage später in der Nähe eines Truckstopps bei Frechen gefunden. Da Herr Manherr nicht, wie vereinbart, bei seinem Kunden in Dormagen erschienen war, wohl aber kurz vor 16 Uhr das Geschäft in der Kölner Innenstadt verlassen hatte, ist davon auszugehen, dass seine Ermordung vor der Ermordung seines Kompagnons stattgefunden hatte. Ungeachtet dessen, ob sein Mörder seine Leiche nun sofort anschließend nach Frechen zu der Stelle verbrachte, wo man sie später fand, oder ob er erst in die Innenstadt gefahren ist, um Herrn Hack zu erschießen, muss er Manherrs Leiche in ein Fahrzeug verstaut haben. Es besteht kein Zweifel darüber, dass Herr Manherr bereits beim Zusammentreffen mit dem Täter am Worringer Bruch getötet worden ist, weil bis auf die tödliche Schusswunde in seinem Herzen keine anderen Verwundungen festgestellt wurden, die die Blutrückstände am Tatort erklären könnten.“

„Ja, ja“, reagierte Mühsam leicht gereizt, „das wissen wir ja alles schon. Mir ging es aber in erster Linie um den Golf des Herrn Hummel.“

„Der wurde natürlich sofort am Tag nach den Morden in die KTU verbracht. Spuren von Herrn Manherr darin konnten nicht nachgewiesen werden.“

„Hierzu hatte sich ja bereits die Staatsanwältin auf den Standpunkt gestellt, Herr Hummel habe die Leiche des Opfers sorgfältig in Plastik verpackt”, erinnerte sich der Richter. „Aber was wissen wir denn nun über den Verbleib des Golfs während der Tatzeiten?“

„Für gewöhnlich stellte Herr Hummel seinen Wagen wenige hunderte Meter von seiner Wohnung entfernt ab. Wir befragten die Bewohner der an dem Parkplatz umliegenden Häuser und erhielten drei unterschiedliche Antworten. Einige behaupteten, der Golf habe seit Tagen dort gestanden und sei nicht von der Stelle bewegt worden, andere glaubten, er habe nicht laufend dort gestanden, und wieder andere wussten es einfach nicht. Jedenfalls hat niemand eindeutig gesehen, dass Herr Hummel am Tattag in sein Auto gestiegen, weggefahren und später zurückgekehrt ist.“

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