Ansgar Morwood - Des Richters Recht - Ein Fall für Harald Steiner

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Des Richters Recht - Ein Fall für Harald Steiner: краткое содержание, описание и аннотация

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Richter Mühsam spricht einen Angeklagten wegen Mangel an Beweisen des Doppelmordes frei. Einige Stunden später sind der Richter und seine Frau tot.
KHK Harald Steiner, der auch schon den ersten Doppelmord bearbeitete, stößt auf eine Vielzahl an Motiven für diesen zweiten Doppelmord.
Als Richter wurde Mühsam immer wieder seiner Urteile wegen angefeindet. Auch der Umstand, dass die Mühsams jüdischer Abstammung sind, kann eine Rolle spielen.
Zudem sind sie sehr begütert. Und nicht zuletzt betrieb der Richter als Gerechtigkeitsfanatiker ein seltsames Hobby: Er nötigte politisch unkorrekte Personen Geld zu zahlen, welches von ihnen geschädigten Menschen zugute kommen sollte.
Parallelen zwischen den beiden Zweifachmorden treiben die Verwirrung auf die Spitze. Und es bleibt nicht bei den vier Mordopfern …

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„Sie haben es erfasst”, hielt sich der Richter knapp und klar.

„Wenn ich daheim bin, halte ich mich oft in meinem Privatbüro auf. Dann schließe ich meistens auch alle Schubladen auf, aber verschließe sie nicht unbedingt wieder, wenn ich zum Beispiel zu Tisch gehe oder sonst was im oder ums Haus zu tun habe. Natürlich wäre es dann möglich, dass sich einer meiner Rangen…Aber nein, Herr Vorsitzender, Sie glauben doch nicht…?“

„Wer denn noch außer Ihren Kindern?“, fragte Mühsam streng.

„Wenn ich es mir recht überlege, so ungefähr jeder, der bei uns ein und aus geht. Aber das Wissen um die Schlüssel haben nur meine Frau, unsere Söhne, unsere Haushälterin und ich.“

Mühsam verzog seine rechte Wange zu einem eher skeptischen Lächeln. „Und die halten Sie alle für nicht imstande, sich an Ihren Waffen vergriffen zu haben?“

Hummel senior blieb auffallend ruhig. „Meine Frau hasst Waffen. Sie wüsste nichts mit so einer Spritze anzufangen. Was sollte sie auch damit anstellen? Verkaufen? Sie kennt niemanden, dem sie sie anbieten sollte, und wüsste auch nicht, was sie dafür fragen könnte. Zudem halte ich sie geldlich nicht an der kurzen Leine. Sie hat so etwas nicht nötig. Unsere Haushälterin, die Regina Hanke, arbeitet seit fast zwanzig Jahren für uns. Die würde nicht einmal ein Ein-Cent-Stück in ihre Tasche stecken, wenn sie es beim Putzen auf dem Fußboden findet. Da verhält es sich bei Jens und Mark vielleicht etwas anders. Die bekommen zwar ein angemessenes Taschengeld, aber bei Jungs in dem Alter weiß man ja nie. Trotzdem glaube ich nicht, dass sie die Waffen gestohlen haben. Gleich als mir klar war, dass die Polizei glaubte, Klaus könnte die Waffen entwendet haben, habe ich mir die beiden anderen zur Brust genommen. Ich habe ihnen klargemacht, dass es für ihren Bruder um Kopf und Kragen ging, und dass es dann wirklich nur ein Klacks wäre, wenn sie die Dinger geklaut und versetzt hätten. Wenn sie es zugeben würden, so versicherte ich ihnen, kämen sie bestimmt mit einem blauen Auge davon.“

„Ich nehme an, die Burschen haben abgestritten, sich in Ihrem Waffenschrank bedient zu haben.“

„Das haben sie, und ich glaubte und glaube ihnen.“

„Dazu neigt man als Vater meistens”, tat der Richter Hummels Worte ab. „Bliebe aber noch Ihr Sohn Klaus. Könnte er die Waffen doch an sich genommen haben?“

„Theoretisch könnte er das”, gab Gerhard Hummel zu. „Aber wozu sollte er das getan haben?“

„Sie stellen aber Fragen”, äußerte sich Mühsam amüsiert. „Beantworten Sie mir nur noch folgende Frage. Ist Klaus nach seiner Entlassung bei Hack-Manherr noch einmal bei Ihnen zuhause gewesen, und wenn ja, in welcher Verfassung befand er sich da?“

Hummel kratzte sich an seinem Hinterkopf. „Ich meine, er ist noch zwei- vielleicht dreimal bei uns gewesen. Er machte, seit er seinen Job verloren hatte, einen deprimierten Eindruck. Aber er ist immer nüchtern gewesen, wenn er zu uns kam. So viel Anstand hatte er sich bewahrt, seiner Mutter nie betrunken unter die Augen zu treten.“

Richter Ibrahim Mühsam schien genug gehört zu haben, denn er erteilte der Wimmer die Erlaubnis, Fragen zu stellen, dann Liebmann, und schließlich fragte er, ob noch Anträge gestellt werden.

Wer hätte bei dieser seltsamen Gerichtsführung unvorbereitet weitere Anträge stellen wollen?

Also las der Richter aus dem Strafregister Klaus Hummels vor. Der Angeklagte war nicht vorbestraft. Dann forderte er die Vertreter der Anklage und der Verteidigung auf, ihre Plädoyers zu halten.

Antonia Wimmer hatte längst begriffen, dass Mühsam auch nach dieser Sitzung nicht dazu neigte, den Angeklagten für schuldig zu erachten. Sie setzte voll und ganz auf das Wahrscheinlichkeitsprinzip und versuchte dem Richter eine Verurteilung durch die Forderung eines geringeren Strafmaßes wegen Alkoholgenusses schmackhaft zu machen. Man könne Hummels Alkoholsucht und sein nicht sehr reifes Verhalten bei der Strafzumessung berücksichtigen, also Jugendstrafrecht anwenden, und die darin vorgesehene Höchststrafe für Mord auf acht Jahre reduzieren.

Das war ihr hilfloser Versuch, die Sache doch noch halbwegs in ihrem Sinne geregelt zu sehen.

Umso hochtrabender war die Rede des Strafverteidigers. Volker Liebmann nahm sich dabei echt viel Zeit und ließ kaum etwas aus, was er als zweifelhaft in der Argumentation seiner Kontrahentin ins Feld führen konnte. Er brillierte vor Rhetorik und forderte natürlich Freispruch für seinen Mandanten.

Zum Schluss erteilte Richter Mühsam dem Angeklagten das letzte Wort.

Klaus Hummel sagte auf fast schon stoische Weise: „Ich habe Wilfried und Walter nicht umgebracht. Sicher, ich war ihnen böse, als sie mich rausschmissen, aber ich hatte erkannt, dass es mein eigener Fehler gewesen war, der sie dazu gezwungen hatte. Man kann mich doch nicht wegen einiger magerer Hinweise zum Mörder abstempeln. Man kann doch nicht jemandem die Freiheit und den Ruf nehmen, weil man sich manche Dinge nicht erklären kann. Bitte, Herr Richter, sprechen Sie mich frei.“

Richter und Beisitzer zogen sich zurück. Vor der Tür zum Gerichtssaal und im Saal selbst diskutierten Zuschauer, Betroffene und Journalisten über das seltsame Vorgehen des Richters. Bei einem Mordprozess war es unüblich, schon nach dem vierten Verhandlungstag das Urteil zu fällen. Auch der Ablauf dieses vierten Verhandlungstages war unüblich gewesen, und noch unüblicher war es, dass das Urteil am letzten Verhandlungstag selber gefällt wurde.

Nach einer knappen Stunde erschienen Richter und Beisitzer wieder auf dem Podium, und Richter Ibrahim Mühsam verkündete:

„Der Angeklagte, Herr Klaus Hummel, ist der ihm zu Lasten gelegten Taten nicht überführt worden. Er wird somit freigesprochen und ist aus der Haft zu entlassen und für die erlittene Untersuchungshaft zu entschädigen. Die Kosten des Verfahrens und diesbezüglichen Auslagen des Angeklagten entfallen auf die Staatskasse. Der Haftbefehl gegen ihn ist aufgehoben. Bitte setzen Sie sich.“

Alle setzten sich, nur der Richter blieb stehen.

„Ich stelle zunächst einmal fest, dass es nicht die Aufgabe eines Gerichtes ist, anhand von Probabilitäten Urteile zu fällen. Das gilt noch mehr in einem Fall, in dem ein Bürger eines oder gar mehrerer Morde angeklagt wird. Da können wir nicht hingehen und sagen, wir haben ja keinen anderen Verdächtigen finden können, haben aber einige Hinweise darauf, der Angeklagte könnte der Täter gewesen sein. Ich muss sagen, das hat Herr Hummel sehr deutlich selber in seinem Schlusswort darzulegen vermocht. Und ich halte es nicht für gerechtfertigt, einen Prozess unnötig in die Länge zu ziehen, wenn der Tenor ohnehin laufend derselbe ist. Es ist unverantwortbar einem Menschen, insbesondere einem jungen Menschen, ungerechtfertigt die Freiheit vorzuenthalten.“

Nun setzte sich Mühsam doch.

„Was haben wir gegen den Angeklagten in der Hand. Er war bei Hack-Manherr beschäftigt gewesen und ist wegen seiner Alkoholsucht entlassen worden, womit er ein Motiv gehabt haben könnte, sich an seinen beiden Arbeitgebern rächen zu wollen. Wir hörten, dass Herr Hummel sich zeitweilig bei übermäßigem Alkoholgenuss dazu steigern konnte, ziemlich unberechenbare Dinge zu tun. Wir erfuhren, dass aus dem Waffenschrank seines Vaters drei Waffen verschwunden waren, von der jede einzelne als die Tatwaffe in Frage kommt, mit der man die Opfer tötete. Wir wissen, dass der Täter ein Fahrzeug benötigte, um sein Unternehmen so auszuführen, wie er es ausgeführt hat. Herr Hummel besaß ein Fahrzeug. Wir vernahmen, dass die beiden Opfer scheinbar keine Feinde hatten, wenn man vom grollenden Herrn Hummel absieht. Die Zeugen, die am Abend des 16. Juli des vergangenen Jahres die Ermordung Walter Hacks beobachtet hatten, haben den Angeklagten in einer Gegenüberstellung als den wahrscheinlichen Täter erkannt, weil er der Statur des Mörders entsprach und sich so bewegte, wie dieser sich bewegt hatte. Sein Gesicht haben Sie nicht erkannt, weil sie es nicht gesehen hatten.“

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