Ansgar Morwood - Des Richters Recht - Ein Fall für Harald Steiner

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Des Richters Recht - Ein Fall für Harald Steiner: краткое содержание, описание и аннотация

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Richter Mühsam spricht einen Angeklagten wegen Mangel an Beweisen des Doppelmordes frei. Einige Stunden später sind der Richter und seine Frau tot.
KHK Harald Steiner, der auch schon den ersten Doppelmord bearbeitete, stößt auf eine Vielzahl an Motiven für diesen zweiten Doppelmord.
Als Richter wurde Mühsam immer wieder seiner Urteile wegen angefeindet. Auch der Umstand, dass die Mühsams jüdischer Abstammung sind, kann eine Rolle spielen.
Zudem sind sie sehr begütert. Und nicht zuletzt betrieb der Richter als Gerechtigkeitsfanatiker ein seltsames Hobby: Er nötigte politisch unkorrekte Personen Geld zu zahlen, welches von ihnen geschädigten Menschen zugute kommen sollte.
Parallelen zwischen den beiden Zweifachmorden treiben die Verwirrung auf die Spitze. Und es bleibt nicht bei den vier Mordopfern …

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Mühsam ließ seinen Blick durch den Saal schweifen.

„Worüber reden wir eigentlich? Herr Gerhard Hummel beteuerte, sein Sohn sei nie betrunken zu ihm und seiner Frau nachhause gekommen. Frau Doktor Nadler erklärte uns, der Angeklagte habe während seinen nüchternen Phasen über so etwas wie ein Gewissen verfügt, wenn ich ihre Worte mal so interpretieren darf. Andererseits hörten wir, dass Herr Klaus Hummel insbesondere dann ausrastete, wenn er sturzbesoffen war. Wie würde sich dann erklären lassen, dass er nüchtern zu seinem Vater geht und ihm drei Waffen entwendet? Irrt sich Frau Doktor Nadler? Irren sich die Menschen, die Herrn Hummel kennen? Vielleicht. Das ist nicht gänzlich auszuschließen. Aber wieso klaut er gleich drei Waffen, wenn er nur eine benötigt? Behalten wir im Hinterkopf, es ist nicht erwiesen, dass eine dieser Waffen die Tatwaffe war. Die Frau Staatsanwältin brachte diesbezüglich in ihrem Plädoyer das Wort Irreführung ins Spiel. Auch möglich.“

Der Richter nippte kurz an dem Glas Wasser, das vor ihm gestanden hatte.

„Die Tatausführungen, insbesondere der Mord an Herrn Manherr erforderte Insiderwissen. Der Täter muss Manherrs Vorliebe für den Worringer Bruch als Zwischenstopp gekannt haben. Hummel wusste davon, aber nicht nur er. Der Täter muss gewusst haben, dass ausgerechnet an diesem Tag Wilfried Manherr zu seinem Kunden nach Dormagen fahren würde. Auch das hätte Herr Hummel vermuten können, weil Herr Manherr immer um die gleiche Uhrzeit an einem der ersten beiden Tage nach Monatsmitte diesen Kunden zwecks Abrechnungen aufsuchte. Das Mordszenario vor dem Geschäft hätte durchaus von einem Betrunkenen ausgedacht worden sein können, aber bestimmt wurde es nicht von einem Volltrunkenen ausgeführt. Ich habe mir die Zeugenaussagen etliche Male durchgelesen. Die Bestimmtheit, wie der Mörder vorgegangen ist, die Art, wie er sich bewegt haben soll, widerspricht dem Verhalten eines Volltrunkenen.“

Mühsam lehnte sich gerade in seinem Richterstuhl zurück.

„Was ist mit dem Auto des Verdächtigen? Hat man es gesehen, oder hat man es nicht gesehen? Herrscht darüber Klarheit? Nicht im Geringsten! Spuren vom Opfer Manherr sind nicht darin gefunden worden. Dann haben wir noch die Aussage des Herrn Hauptkommissars zur Festnahme Herrn Hummels am Tag nach den Morden. Herr Hummel verkehrte in Katerstimmung, er wies einen immer noch hohen Alkoholanteil im Blut auf, hatte eine erste ärztliche Untersuchung ergeben. Reihen wir doch einfach eines an das andere. Hummel klaut im nüchternen Zustand drei Waffen seines Vaters. Er lauert Manherr auf, bringt ihn um und verfrachtet dessen Leiche so sorgfältig in seinem Wagen, dass darin hinterher keine Spuren der Leiche mehr zu finden sind. Aber zu diesem Zeitpunkt muss er schon ziemlich betrunken gewesen sein. Ein Widerspruch in sich. Dann fährt er in die Kölner Innenstadt, kommt daherspaziert, erschießt Walter Hack und flüchtet. Zwischen beiden Taten oder nach der letzten muss er noch eben den toten Manherr in Frechen abgelegt haben. Man braucht doch nicht über hellseherische Begabungen zu verfügen, um zu wissen, dass da einige Dinge nicht miteinander kompatibel sind. Entweder ging Herr Hummel generalstabsmäßig vor, dann muss er alles in nüchternem Zustand ausgeführt haben. Oder er agierte in Rage, aber dann ist es ausgeschlossen, dass er planmäßig handelte. Sicher, es gibt noch das Restrisiko, er könnte mit seiner Trunkenheit tüchtig geschauspielert haben. Wenn er so raffiniert gewesen wäre, hätte er doch den Faktor Nachbarn besser ausgereizt und sie nicht im Glauben gelassen, er sei nicht zuhause gewesen. Man kann es drehen und wenden, wie man will, aber man kann Herrn Klaus Hummel nicht als der Taten überführt betrachten. Mit wäre, hätte und könnte kann man nicht zu einem Schuldspruch gelangen. Die Beisitzer und ich kamen zur Erkenntnis, dass der Angeklagte bestenfalls auf Indizien hätte verurteilt werden können, aber dass sogar diese Indizien bei Weitem nicht ausreichen.“

Er wandte sich direkt an Steiner. „Herr Hauptkommissar, bei allem Respekt vor Ihren Leistungen, aber in diesem Fall haben Sie vermutlich etwas übersehen. Sie werden sich noch einmal in die Sache reinknien müssen.“

Dann sah er die Wimmer an. „Frau Staatsanwältin, in Zukunft sollten Sie erst Anklage erheben, wenn Ihre Beweisführung wasserdicht ist.“

Seine letzten Worte galten dem Angeklagten. „Herr Hummel, ich hoffe, Sie werden mit ihrer wieder gewonnen Freiheit behutsam und sinnvoll umgehen. Ich nehme an, dass Sie die fast zehnmonatige Haft vom Alkohol abgebracht hat. Versuchen Sie diese neu gewonnene Sichtweise für Ihr weiteres Leben zu nutzen.“

Er schaute abwechselnd Verteidiger und Staatsanwältin an, während er sagte: „Ihnen steht es frei, innerhalb der üblichen Frist gegen das Urteil Einspruch zu erheben. Hiermit ist die Sitzung geschlossen.“

Steiner verließ den Saal und schlängelte sich an den anderen Zuschauern und vor allem an den Journalisten vorbei. Er erreichte am Ende des Flurs eine jener Türen, die nur den Mitarbeitern des Gerichts den Zugang zu den sich dahinter befindlichen Räumen erlaubte. Sobald er diese Tür passiert hatte, konnte ihn hier kein Reporter mehr belästigen. Er hörte die Tür hinter sich zufallen, aber sogleich wurde sie wieder aufgestoßen.

„Herr Steiner! Herr Steiner! Warten Sie doch bitte.“

Er drehte sich um, wusste aber schon, wer ihn da von hinten anquatschte.

„Was ist denn, Frau Wimmer? Soll ich Sie vor der wilden Horde der Presse schützen? Oder soll ich Sie über Ihre Niederlage hinwegtrösten?“

„Witzbold!“, rief ihm die Wimmer zu. „Ich wollte nur mit Ihnen reden.“

„Worüber denn?“

„Über das Urteil.“

„Wollen Sie mir etwa in die Schuhe schieben, ich hätte es vermasselt?“

„Irgendwie schon, Steiner. Sie haben mir immerhin Hummel als einzigen Verdächtigen präsentiert.“

„Ich habe Ihnen einen Verdächtigen präsentiert, aber bestimmt keinen, den man unüberlegt unter Anklage stellen konnte. Sie hätten von Anfang an sehen müssen, auf welch dünnes Eis Sie sich begeben würden. Was verlangen Sie also noch von mir?“

„Das liegt ja wohl auf der Hand”, entrüstete sich die Staatsanwältin. „Überführen Sie Hummel!“

„Der war’s nicht. Begreifen Sie das immer noch nicht?“

„Ach, der Mühsam, der ist doch nicht mehr ganz auf der Höhe.“

„Glauben Sie?“, fragte Harald amüsiert. „Könnte es nicht eher so sein, dass Sie unbedingt eine Verurteilung brauchen? Mich soll es nicht bekümmern. Ich werde das Dossier erneut in Angriff nehmen. Eines kann ich Ihnen jetzt schon versichern, ich werde mich nicht nochmals von Ihnen dazu drängen lassen, halbe Sachen zu machen.“

Die Wimmer wollte noch etwas sagen, aber Steiner entledigte sich ihrer, indem er durch eine Seitentür entfleuchte.

Die Reporter hatten alle Hände voll zu tun, die Hinterbliebenen der Mordopfer und Vater und Sohn Hummel beim Verlassen des Gerichtsgebäudes zu belagern. Volker Liebmann erbarmte sich schließlich der Meute, baute sich medienwirksam vor dem Portal des hohen Hauses auf und gab ein Statement ab.

„Die Familie Hummel ist überglücklich über den Ausgang des Prozesses. Die Anklage hatte schweres Geschütz aufgefahren…“ So und in der Art setzte sich Liebmann zehn Minuten lang in Szene. Als er endlich zum Luftholen durchatmen musste, gelang es einem Journalisten, Gerhard Hummel um seine Befindungen zum Prozess zu befragen.

„Seien wir froh, dass es überstanden ist. Mein Sohn und ich werden nun nachhause fahren, wo wir den glücklichen Ausgang dieser elendigen Sache im Familienkreis feiern werden.“

Die Hinterbliebenen der Mordopfer Hack und Manherr zeigten sich wenig vom Urteil überrascht, nicht einmal schockiert. Johann Manherr, Bruder von Wilfried Manherr, erklärte: „Nimmt man es genau, hatte der Richter keine andere Wahl. Da gab es nichts, was Herrn Hummel echt belastete. Ich denke, anstelle des Richters hätte ich nicht anders geurteilt.“

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