Kapitel 8: Die Motorradfahrer Конец ознакомительного фрагмента. Текст предоставлен ООО «ЛитРес». Прочитайте эту книгу целиком, купив полную легальную версию на ЛитРес. Безопасно оплатить книгу можно банковской картой Visa, MasterCard, Maestro, со счета мобильного телефона, с платежного терминала, в салоне МТС или Связной, через PayPal, WebMoney, Яндекс.Деньги, QIWI Кошелек, бонусными картами или другим удобным Вам способом.
Kapitel 9: Verkehrspolizist – Warum ich? Конец ознакомительного фрагмента. Текст предоставлен ООО «ЛитРес». Прочитайте эту книгу целиком, купив полную легальную версию на ЛитРес. Безопасно оплатить книгу можно банковской картой Visa, MasterCard, Maestro, со счета мобильного телефона, с платежного терминала, в салоне МТС или Связной, через PayPal, WebMoney, Яндекс.Деньги, QIWI Кошелек, бонусными картами или другим удобным Вам способом.
Die Ableistung des Diensteides hat etwas Feierliches,
ähnlich wie auf festlichem Parkett.
Der Diensteid
§ 47 Landesbeamtengesetzt Baden-Württemberg
Zu Beginn seiner beruflichen Laufbahn legt jeder Polizeibeamte feierlich den Diensteid ab.
Ich schwöre, dass ich mein Amt nach bestem Wissen und Können führen, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, die Landesverfassung und das Recht achten und verteidigen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. (So wahr mir Gott helfe.)
Intro: Der Verkehrspolizist
Heiter bis wolkige Episoden aus der Kurpfalz
Jeder kennt ihn.
Nicht jeder mag ihn.
Fast jeder respektiert ihn.
Sein hoheitlicher Blick Seine virtuelle Art bei der Verkehrsregelung Seine freundliche Art beim Kontakt(Prädikate des Verkehrspolizisten)
Der Verkehrspolizist Heiter bis wolkige Episoden aus der Kurpfalz
Den Kindern brachte er die ersten Verkehrsregeln bei. Den Jugendlichen vermieste er den Spaß an frisierten Mopeds. Den jungen Männern setzte er beim Rasen und Tunen zu. Und irgendwie alle haben ihr Erlebnis, beim zu schnellen Fahren ertappt worden zu sein. Ist sein Bild in der Öffentlichkeit nun freundlich oder doch ablehnend – wir werden sehen.
Eigentlich könnte das Zusammenleben ganz einfach sein. Die Väter unserer Republik haben sich bei der Gestaltung des Grundgesetzes und der darauf aufbauenden Gesetzgebung schon etwas gedacht.
Artikel 1 GG garantiert die Unverletzlichkeit der Menschenwürde und Artikel 2 ermöglicht es für jeden, sich in Freiheit auszuleben.
Paragraf 1 der Straßenverkehrsordnung fordert, jeder solle sich so verhalten, dass er andere nur unvermeidbar belästigt oder gar gefährdet. Das würde durchaus reichen, um gedeihlich miteinander auszukommen. Wäre da nicht Artikel 5 GG, der Jedermanns Meinung nicht nur anerkennt, sondern auch erlaubt, diese frei zu äußern.
So entwickelte sich eine pluralistische Gesellschaft, in der Meinungsvielfalt das Zusammenleben komplizierter macht.
Das ausdrückliche Recht des Artikel 21 GG, in Parteien an der politischen Willensbildung mitzuwirken, förderte unterschiedliche Ideologien, sodass es dann im Alltag doch häufiger eines Schiedsrichters bedarf.
Keine Überraschung, denn jedes individuelle Freiheitsrecht endet dort, wo es die Rechte eines anderen einschränkt 1. Und in unserer digitalisierten Welt haben immer mehr Mitbürger verlernt, ihre Alltagsprobleme eigenständig durch Kommunikation und Interaktion zu lösen.
Die Verkehrswissenschaft hat für solche Fälle, die den Straßenverkehr betreffen, den Ansatz der „Drei E“ 2entwickelt.
Das Erste steht für Engineering und umfasst alle baulichen und technischen Optionen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. Hier ist die Polizei insbesondere bei der Unfalluntersuchung und als ständiges Mitglied in den Unfallkommissionen vor Ort vertreten.
Das Zweite steht für Enforcement und umfasst alle Sanktionsmöglichkeiten für verkehrsgefährdendes Verhalten. Hierin sind alle repressiven Verkehrsüberwachungsmaßnahmen enthalten.
Das Dritte steht für Education und beginnt beim verkehrserzieherischen Gespräch nach einem sanktionierten Verkehrsverstoß. Es lässt alle pädagogischen Spielarten zur Verbesserung des individuellen Verkehrsverhaltens zur Abwehr von Unfallgefahren zu.
Diese „Drei E“ begegnen uns im verkehrspolizeilichen Alltag ständig. Der Verkehrspolizist auf der Straße wirkt und handelt überwiegend im zweiten und dritten „E“.
Besonders oft sind es die kleinen Lässlichkeiten im Straßenverkehr, an denen sich Unmut entzündet.
Kennen Sie den Ort an dem am häufigsten und oft hemmungslos geflucht und geschimpft wird?
Ist das nicht am Steuer Ihres Autos, wenn Sie allein unterwegs sind?
Und sind es denn wirklich immer die Anderen, die Fehler machen?
Trotzdem ist es für den Einzelnen relativ selten, in eine Polizeikontrolle zu geraten, weil sich die Mehrheit überwiegend regelkonform verhält. Und begeht man mal einen Regelverstoß, so müsste just in diesem Moment ein Ordnungshüter präsent und ahndungswillig sein. Das ist im Alltag eher nicht der Fall.
Die Polizei richtet ihre Verkehrsüberwachung überwiegend an den unfallträchtigen Gefahren aus. Und diese gibt sie auch jedermann bekannt, sodass man sein Verhalten daran orientieren kann und von Kontrollen unbehelligt bleibt.
Ein noch selteneres Ereignis ist ein Verkehrsunfall. Gerade dann wird wirklich polizeiliche Hilfe erwartet und in Anspruch genommen. Und gerade hier kann der Polizist viel Sympathie gewinnen oder verspielen.
Ich muss dabei immer an die Erzählungen eines längst verstorbenen Onkels denken. Anfang der 1960er Jahre fuhren er, seine Frau und seine Tochter im Spätherbst mit einem Opel Kadett von Heidelberg nach Mannheim. Es war neblig und die Sicht war sehr schlecht. Kaum auf der Autobahn, ereignete sich vor ihm ein Auffahrunfall, der in der Nebelküche eine Massenkarambolage auslöste. Er konnte zwar noch mit Vollbremsung auf den Grasstreifen in der Mitte ausweichen, als ihm schon von hinten der Nächste ins Fahrzeug prallte. Für kurze Zeit hörte man nur noch die krachenden Einschläge im Nebel. Es gab Tote und viele Verletzte bei diesem Unfall. Es war nasskalt. Die Beteiligten standen unter Schock. Beim Warten auf die Polizei waren alle ziemlich durchgefroren. Der aufnehmende Polizeibeamte, der sich um den Onkel und dessen Familie kümmerte, hat alles richtig gemacht. Er nahm den Unfall so professionell und empathisch auf, dass er in dieser Ausnahmesituation einen bleibenden Wert schuf. „Der Wachtmeister war großartig, er verstand sein Geschäft“, bekräftigte der alte Herr seine Erinnerung an den viele Jahrzehnte zurückliegenden Unfall, von der er immer wieder bei entsprechender Gelegenheit berichtete.
Die Veredelung des Schutzes privater Rechte
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