Carl Baudenbacher - Das Schweizer EU-Komplott

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In der Schweizer Europapolitik gibt es seit dem Ende des Kalten Krieges eine Bewusstseinsspaltung. Das Volk wünscht wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der EU. Eine kleine Elite arbeitet hingegen auf eine politische Annäherung hin. Da ein Beitritt nicht zur Debatte steht, wollen die Komplotteure in Verträgen mit der EU möglichst viele points of no return schaffen. Ein Höhepunkt ist das Rahmenabkommen, nach dem die Schweiz der Überwachung durch die Kommission und der Kontrolle durch den EuGH unterworfen wäre.

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Bundesrat Stich hat die Auswirkungen dieses Entscheides erkannt (und als vermutlicher EWR-Gegner vielleicht sogar begrüsst): ‹Vollends besiegelt wurde das Schicksal der [EWR-]Vorlage [… am Tage nach der zustimmung des Volkes zum Währungsfonds, als nach dem spontanen [!] Antrag das Beitrittsgesuch zur EG beschlossen wurde› (Berner Zeitung vom 15. Januar 1998, 3).

Dieser Schritt hatte zwei gewichtige Nachteile. Erstens veranlasste er verschiedene angesehene EWR-Anhänger, ins Nein-Lager überzuwechseln, so alt-Bundesrat Chevallaz und Nationalrat Allenspach, den Direktor des Zentralverbandes Schweizerischer Arbeitgeber-Organisationen. Zweitens wurde den EWR-Gegnern das stärkste Argument gegen den EWR auf dem Silbertablett serviert. Ob das uns passt oder nicht: Für die meisten EWR-Gegner war der 6. Dezember 1992 eine EG-Beitrittsabstimmung.»

IV.6. Dezember 1992: EWR-Nein

Die Delegiertenversammlung der FDP fasste mit 231 gegen 27 Stimmen die Ja-Parole zum EWR-Beitritt, die der CVP mit 270 gegen 29 Stimmen. Die SP Schweiz befürwortete den EWR als ersten Schritt in Richtung EG. Ein EG-Beitritt sei als mittelfristiges Ziel anzustreben, da nur eine Mitgliedschaft gleichberechtigte Mitsprache und Mitverantwortung gewähre. Als einzige Regierungspartei sprach sich die SVP gegen das EWRA aus. Allerdings gab es auch in der SVP Gegenstimmen. Die EWR-Vorlage hatte sonach mit zwei Gruppen von Gegnernzu kämpfen, den Anti-Europäern, die überhaupt kein multilaterales Abkommen mit der Gemeinschaft wollten und den Pro-Europäern, denen das Abkommen nicht gut genug war oder die es allenfalls als Zwischenschritt auf dem Weg in die EU akzeptieren wollten.

Ein Bericht des Bundesrates vom 18. Mai 1992 über einen Beitritt der Schweiz zur Europäischen Gemeinschaft betonte das Ziel, der EG beizutreten und den EWR als Etappe auf dem Weg dorthin zu betrachten. Das Parlament verwies den Bericht im September 1992 im Zusammenhang mit der Debatte über das EWRA zur Vervollständigung an den Bundesrat zurück, aber da war es bereits zu spät. Der EWR hatte keine Chance mehr.

Am Sonntag, 6. Dezember 1992, lehnten 50,3 % der Stimmberechtigten und 16 von 23 Kantonen die Mitgliedschaft im EWR auf der EFTA-Seite ab. Der Bundesrat konnte das Abkommen deshalb nicht ratifizieren. Hauptgründe waren neben dem Trainingslagerargument die Furcht vor Lohneinbussen und vor dem Verlust des Arbeitsplatzes. Obwohl die Ablehung des EWR keineswegs überrschaschend kam, löste sie bei der politischen Führung, bei der Wirtschaft und in der Öffentlichkeit einen Schockaus. Wirtschaftsminister Jean-Pascal Delamuraz, der selbst massgeblich zum Fiasko beigetragen hatte, sprach später von einem «schwarzen Sonntag». Der Katzenjammer, der nun losbrach, mag dazu beigetragen haben, dass die benachbarten Liechtensteiner dem EWR eine Woche später mit einer komfortablen Mehrheit von 56 % zustimmten. Allerdings muss man festhalten, dass die liechtensteinische politische Führung umsichtiger vorgegangen war als der Bundesrat.

V.Die Lebenslüge der bundesrätlichen Europapolitik

Der Bundesrat suchte die Schuld für dieses Debakel keineswegs bei sich. Er schob sie vielmehr den Anti-Europäern um Christoph Blocher in die Schuhe. Die hatten in der Tat einen ausserordentlich heftigen Abstimmungskampf geliefert und es mit der Wahrheit nicht so genau genommen. Aber das muss man in einer Demokratie aushalten, es liegt in der Natur der Sache. Die andere Seite hatte den Vorteil, dass sie – jedenfalls offiziell – vom Bundesrat unterstützt wurde.

Intern wurde der EWR-Chefunterhändler Franz Blankart zum Sündenbockerklärt. Blankart war wohl anfänglich nicht vom EWR-Projekt begeistert und wies bei seinen Presseauftritten regelmässig auf Punkte hin, die seiner Auffassung nach kritisch waren. Eines der von Blankart verwendeten Bilder war, dass die Schweiz Gefahr laufe, den «aufrechten Gang» aufzugeben. Im Verlauf der Verhandlungen begriff er aber, dass das EWRA insgesamt ein gutes Abkommen war. Der Bundesrat tat, wie gesagt, alles, um zu vertuschen, dass er selber für das EWR-Fiasko verantwortlich war. Daran wird bis heute festgehalten. Es ist die Lebenslüge seiner Europapolitik. Man muss es aussprechen: Der EWR ist vom Bundesrat selbst und aus der Bundesverwaltung heraus sabotiert worden.

Kapitel 4

Institutionenfreier Bilateralismus als Zwischenschritt

I.EWR-Nein als Auftrag zum EU-Beitritt?

Die EWR-kritischen, tonangebenden Kreise in Bundesverwaltung und Bundesrat fühlten sich nach der Ablehnung einer EWR-Mitgliedschaft der Schweiz im EFTA-Pfeiler in ihrer Absicht bestärkt, einen Beitritt zur EU anzustreben. Das EU-Beitrittsgesuch wurde nicht zurückgezogen, obwohl es operational bedeutungslos geworden war. Nachdem der Antrag vom Mai 1992 einem Hüftschuss gleichgekommen war, standen die 1990er Jahre im Zeichen einer Debatte über einen EU-Beitritt. Um die Stimmung im Volk kümmerte man sich dabei kaum. Dass mit dem EWR-Nein ein EU-Beitritt politisch praktisch unmöglich geworden war, wurde ausgeblendet. Im Bericht zur Aussenpolitik vom 29. November 1993 hielt der Bundesrat am EU-Beitritt «als strategischem Ziel» fest.

Er fügte hinzu, er wisse ungeachtet des EWR-Neins um seine Verantwortung, im Interesse des Landes für die Zukunft klare strategische aussenpolitische Ziele zu setzen und habe wichtige Gründe, am strategischen Ziel des EU-Beitrittsfestzuhalten,

«auch wenn er sich bewusst ist, dass viele Bürgerinnen und Bürger dafür heute wenig Verständnis aufbringen. Der europäische Integrationsprozess steht nicht still, sondern entwickelt sich in Form einer Vertiefung und Erweiterung auf nord-, mittel- und möglicherweise osteuropäische Länder dynamisch fort. Im Blick auf solche, für die Stellung der Schweiz sehr bedeutsame Entwicklungen obliegt es dem Bundesrat, unserem Land alle Chancen für eine optimale Interessenwahrung offenzuhalten. Es ist deshalb seine Pflicht, auch vom Volk verworfene oder im Volk stark umstrittene Lösungen erneut zur Diskussion zu stellen, wenn die Interessen des Landes es erfordern. Tatsächlich ist der Bundesrat der Meinung, dass durch die umfassende politische Mitwirkung und Mitbestimmung auf internationaler Ebene diesen am besten gedient ist.»

Das war eine unglaublich anmassende Behauptung, die natürlich aus der Feder von Bürokraten stammte.

Der Bundesrat fügte hinzu, auch die Frage einer Teilnahme am EWR-Vertrag werde innen- und aussenpolitisch laufend einer sorgfältigen Prüfung unterzogen.

«Die Option einer Verhandlung im Hinblick auf den nachträglichen Beitritt zum EWR ist eine ernsthafte Möglichkeit, die uns von den EWR-Partnern ausdrücklich offengehalten wird. Unter Umständen könnte es sich als wünschbar erweisen, diese Form einer schweizerischen Beteiligung am europäischen Integrationsprozess ebenfalls wieder zu erwägen.»

Im Lichte der gesamten Entwicklung muss man feststellen, dass diese Bemerkungen nicht ehrlich gemeint waren.

Bundesrat und Bundesverwaltung hatten die Unterstützung der Bundesratsparteien mit Ausnahme der SVP. In ihrer Delegiertenversammlung vom April 1995 nahm die FDP mit 102 zu 81 Stimmen überraschend das strategische Ziel eines EU-Beitritts

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