Carl Baudenbacher - Das Schweizer EU-Komplott

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In der Schweizer Europapolitik gibt es seit dem Ende des Kalten Krieges eine Bewusstseinsspaltung. Das Volk wünscht wirtschaftliche Zusammenarbeit mit der EU. Eine kleine Elite arbeitet hingegen auf eine politische Annäherung hin. Da ein Beitritt nicht zur Debatte steht, wollen die Komplotteure in Verträgen mit der EU möglichst viele points of no return schaffen. Ein Höhepunkt ist das Rahmenabkommen, nach dem die Schweiz der Überwachung durch die Kommission und der Kontrolle durch den EuGH unterworfen wäre.

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Das EWRA ist das umfassendste multilaterale Assoziationsabkommen, das die EU je abgeschlossen hat. Der Nationalrat billigte den Vertrag mit 138 gegen 57 Stimmen, der Ständerat mit 38 gegen 2 Stimmen. Allerdings waren die Verhandlungen für die Schweiz nicht günstig verlaufen. Ihre Diplomaten waren schlecht auf ein multilaterales Unterfangen dieser Grössenordnung vorbereitet. Ich weiss nicht, wie oft ich von österreichischen und schwedischen Unterhändlern gehört habe, mit welcher Überheblichkeit gewisse Schweizer zu Beginn der Verhandlungen aufgetreten sind. Eine Aufforderung der Kommission, die Bereiche zu bennen, die für sie von vitalem Interesse sein würden, wurde von den EFTA-Staaten dahin verstanden, dass es darum ging, permanente Ausnahme von der Übernahme des EH acquis zu erreichen. Diese Hoffnung erfüllte sich nicht. Bemerkenswert ist, dass die Schweiz die mit Abstand längste Wunschliste vorlegte, es sollen 140 Positionen gewesen sein. Am Ende musste das alles zurückgenommen werden.

Die Schweizer nahmen die Zusage von Kommissionspräsident Delors vom Januar 1989 zum Nennwert, dass den EFTA-Staaten ein Mitentscheidungsrechtbei der Setzung neuen, für den EWR relevanten EU-Rechts eingeräumt würde. Für sie schien damit ein Traum in Erfüllung zu gehen, den man seit langem geträumt hatte: Ein Mitentscheidungsrecht zu haben, ohne EWG-Mitglied zu sein. Die Phalanx der EFTA-Staaten war freilich brüchig. Delors konnte daher sein Versprechen ein Jahr später ohne grosses Federlesen zurückziehen. Die Schweizer beharrten trotzdem auf einem Mitentscheidungsrecht. Dass die EFTA-Staaten in einem Europäischen Wirtschaftsraum nicht nur uneingeschränkten Zugang zum EG-Binnenmarkt haben, sondern auch ihre Souveränität in den Bereichen Aussenhandel, Landwirtschaft, Fischerei und Steuern behalten würden, wurde ausgeblendet. Auch dass die EFTA-Staaten ihre eigene Überwachungsbehörde und ihren eigenen Gerichtshof haben würden, wurde als unwichtig angesehen. Teile der Schweizer Delegation hielten das EWRA für ein unwürdiges Abkommen, und da man sich mit der realen Entwcklung des EWR gar nicht erst befasst, dominiert diese Sichtweise die Einstellung des Aussenministeriums gegenüber dem Abkommen bis heute. Die anderen EFTA-Staaten massen dem fehlenden Stimmrecht weniger Bedeutung bei. Mit Ausnahme von Island und Liechtenstein waren sie entschlossen, den Aufenthalt im EWR so kurz wie möglich zu gestalten und der EU beizutreten. Irgendwann stand die Schweiz kurz davor, sich aus dem Projekt zurückzuziehen. Sie entschloss sich dann trotzdem, dabei zu bleiben. Aber bei gewissen Diplomaten setzte sich sukzessive die Meinung durch, wegen des fehlenden Stimmrechts könne das EWRA nur als Zwischenschritt zu einem EU-Beitritt akzeptiert werden.

III.EU-Beitrittsgesuch aus heiterem Himmel

Die eigentlichen EWR-Verhandlungen begannen am 1. Juli 1990. Als kein Zweifel mehr daran bestehen konnte, dass die EU den EFTA-Staaten kein Mitbestimmungsrecht gewähren würde, kontaktierten zwei Diplomaten, Jakob Kellenberger und der verstorbene Bruno Spinner, einige Bundesräte hinter dem Rücken des Chefunterhändlers Franz Blankart direkt. Sie stellten die Behauptung auf, dass das EWRA wegen des Fehlens eines Mitentscheidungsrechts der EFTA-Staaten bei der Verabschiedung neuer Rechtsvorschriften ein schlechtes Abkommen sei. Es könne dem Schweizer Volk nur dann zur Abstimmung vorgelegt werden, wenn von vornherein klargestellt werde, dass es lediglich einen Zwischenschrittauf dem Weg zum EU-Beitritt des Landes darstelle. Die Mehrheit des Bundesrates liess sich überzeugen.

Am 20. Oktober 1991 fanden die eidgenössischen Parlamentswahlen statt. Von den Bundesratsparteien FDP, CVP, SP und SVP konnte einzig die SVP zulegen. FDP und CVP erlitten empfindliche Verluste. Am Tag darauf, dem 21. Oktober 1991, fand in Luxemburg die, wie sich herausstellen sollte, letzte EWR-Verhandlungsrundestatt. Es war bereits nach Mitternacht als der endgültige Durchbruch erzielt wurde. Das, was nun folgte, hat sich kaum ein Beobachter vorstellen können.

Franz Blankart beschrieb die Ereignisse des 22. Oktober 1991 20 Jahre später wie folgt:

«Anlässlich der letzten Verhandlungsrunde auf Ministerebene in Luxemburg gab es lange Wartezeiten, während derer EG-interne Konsultationen und Verhandlungen unter den Chefunterhändlern stattfanden. Endlich war es soweit. Die zwei zuständigen Bundesräte (sc. René Felber, SP-Aussenminister und Pascal Delamuraz, FDP-Wirtschaftsminister) veranstalteten eine Pressekonferenz vor versammelter Schweizer Presse. Ohne mich als Chefunterhändler vorher zu informieren oder gar zu konsultieren, wurde um 03:00 Uhr morgens (!) im Ausland (!) und erst noch im Gebäude der EG-Kommission (!) dem verdutzten Schweizer Volk mitgeteilt, inskünftig sei der EU-Beitritt das Ziel der schweizerischen Europa-Politik. Man muss wirklich von allen guten Geistern verlassen sein, um solch einen politischen Fehler zu begehen. Von da an wusste ich, dass der EWR verloren war. Einen Moment lang überlegte ich mir, ob ich das Wort ergreifen und öffentlich demissionieren sollte. Aus einer Mischung aus Loyalität und Übermüdung habe ich dann davon abgesehen. Die Tatsache, dass der Chefunterhändler diese integrationspolitische Wende zur gleichen Zeit wie die Presse erfährt, hat mich natürlich verletzt; doch habe ich unterdessen gelernt, dass es schon eine Ehre ist, wenn ein Chefbeamter nicht später als die Presse informiert wird.»

Journalisten berichteten, dass Delamuraz und Felber während der Wartezeiten nicht nur Mineralwasser zu sich nahmen. Wie sich herausstellte, war der Schritt des welschen Duos nicht mit dem Gesamtbundesrat abgesprochen. Die beiden Luxemburger Helden wussten aber, dass sie im Bundesrat eine Mehrheit hatten. Nicht nur die nationale Presse registrierte das Ereignis mit Erstaunen.

Trotzdem wäre die Abstimmung über das EWRA möglicherweise zu gewinnen gewesen. Zwar setzte nach der Luxemburger Pressekonferenz der Herren Delamuraz und Felber eine innenpolitische Debatte ein, in der wichtige Parlamentarier eine EU-Beitrittsperspektive forderten. Die SP verlangte ein rasches EG-Beitrittsgesuch. Am 10. März 1992 unterstützte der Ständerat ein Postulat, das den Bundesrat aufforderte, unverzüglich einen solchen Antrag einzureichen. Trotzdem sahen die Umfragen für den EWR nicht schlecht aus. Es wehte gar ein internationalistischer Wind im Land, als die Stimmberechtigten am 17. Mai 1992 den Beitritt zu den Institutionen von Bretton Woods(Internationaler Währungsfonds und Weltbank) mit einem Ja-Anteil von 56 % annahmen. Doch als der Bundesrat unmittelbar danach, am 20. Mai 1992, einen Antrag auf EU-Mitgliedschaft stellte, war das Schicksal des EWR besiegelt. Für die Anti-Europäer war es nun leicht zu argumentieren, es gehe bei dem geplanten Referendum nicht um eine EWR-Mitgliedschaft auf der EFTA-Seite, sondern um den Beitritt zur EU. Bundesrat Adolf Ogi, der als Direktor des Schweizer Skiverbandes populär geworden war, bestätigte dies mit der ungeschickten Aussage, der EWR sei ein hervorragendes « Trainingslager» für die spätere EU-Mitgliedschaft. Davon profitierten die hartgesottenen Anti-Europäer um Christoph Blocher. Aber der EWR war auch bei vielen, die den Beitritt der Schweiz zur EG wünschten, unbeliebt. Franz Blankart schrieb 20 Jahre später:

«Alsdann kam das formelle Beitrittsgesuch, das u. a. deshalb vorgelegt wurde, um bei einem EWR-Nein eine Alternative zur Hand zu haben. Rein theoretisch war diese Überlegung nach den Ereignissen in Luxemburg nicht falsch. Heute dürfte es jedoch wohl keinen Menschen geben, der nicht zumindest in seinem Innern zugibt, dass es sich um den grössten politischen Fehler des Bundesrates seit dem zweiten Weltkrieg handelte. Zudem war der Entscheid, wie bekannt wurde, politisch schlecht abgestützt: Vier Bundesräte waren dafür: Felber (SP), Cotti (CVP), Delamuraz (FDP) und Ogi (SVP); drei waren dagegen: Stich (SP), Koller (CVP) und Villiger (FDP). Die drei grossen Regierungsparteien waren somit selbst im Bundesrat gespalten, die SVP war es parteiintern. Auf so schwacher Basis einen solch wichtigen Entscheid zu fällen, ist zumindest erstaunlich. Die Landesregierung trennte sich um 11:30 Uhr, gelobend, den Entscheid geheim zu halten und nach Vorinformation unserer EFTA-Partner dem Volk erst in zwei Tagen zur Kenntnis zu bringen. Eine Stunde später wurde der Entscheid in den Mittagsnachrichten von Radio DRS gemeldet. Es wurde viel über diese Indiskretion gewerweisst. Vermutlich stammt sie von einem Beamten in Bundesratsnähe, der mit ihr vermeiden wollte, dass Bundesrat Ogi von seiner Partei zur Ordnung gerufen wird. Für die Informationspolitik scheint die Schweiz nicht sonderlich begabt zu sein.

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