Carl Baudenbacher
Das Schweizer
EU-Komplott
Impressum
2. Auflage 2019
© 2019 Münster Verlag GmbH, Basel
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Umschlag und Satz: |
Stephan Cuber, diaphan gestaltung, Bern |
Umschlagsbild: |
Fernando Gregory, Milan ( 123rf.com) |
Druck und Einband: |
CPI books GmbH, Ulm |
Verwendete Schriften: |
Adobe Garamond Pro, Brandon Grotesque |
Papier: |
Umschlag, 135g/m 2, Bilderdruck matt, holzfrei; Inhalt, 90g/m 2, Werkdruck bläulichweiss, 1,75-fach, holzfrei |
ISBN 978-3-907146-45-3
eISBN 978-3-907301-04-3
Printed in Germany
www.muensterverlag.ch
Vorwort
Abkürzungen
Kapitel 1Die wichtigsten europäischen Verträge der Schweiz
I.EFTA-Konvention
1.Grundzüge
2.Konfliktlösung
3.Rechtsprechung des Bundesgerichts
II.Europäische Menschenrechtskonvention
1.Grundzüge
2.Zugang der Privaten zu einem übernationalen Gericht
3.Der EMRG als Wirtschaftsrechtsgericht
III.Bilaterale Verträge mit der EU
1.Überblick
2.Konfliktlösung durch Gemischte Ausschüsse
3.Der Staat als Vormund der Privaten
4.Ausnahme: Luftverkehrsabkommen
5.Rechtsprechung des Bundesgerichts und des EuGH
Kapitel 2Distanz zur EWG
I.Traditionelle Abwehrhaltung gegen supranationale Strukturen
II.Zaungast bei der Gründung der EWG 1957
III.EWG-Assoziationsversuch 1961–1963
IV.Freihandelsabkommen mit der EWG 1972
Kapitel 3EU-Begeisterung
I.Zeitenwende am Ende der 1980er Jahre
II.Schlechter Verlauf der EWR-Verhandlungen
III.EU-Beitrittsgesuch aus heiterem Himmel
IV.6. Dezember 1992: EWR-Nein
V.Die Lebenslüge der bundesrätlichen Europapolitik
Kapitel 4Institutionenfreier Bilateralismus als Zwischenschritt
I.EWR-Nein als Auftrag zum EU-Beitritt?
II.Bilaterale I
III.Bilaterale II
IV.«24-Stunden Abkommen»
V.Offene Distanzierung vom EWR
Kapitel 5«Autonomer» Nachvollzug europäischen Rechts
I.Programm
II.Ziele
III.Gesetzgebung
1.Hauptbeispiele
2.Inkonsistenzen
IV.Anwendung des nachvollzogenen Rechts durch die Gerichte
1.Allgemeines
2.Sind Schweizer Gerichte verpflichtet, neuer Rechtsprechung des EuGH zu folgen?
3.Wie sollen Schweizer Gerichte bei Fehlen von EuGH-Rechtsprechung vorgehen?
4.Was, wenn der Gesetzgeber bewusst vom europäischen Recht abweicht?
5.Folgen Schweizer Gerichte der Rechtsprechung des EuGH?
V.Ergebnis
1.Zielkonflikte
2.Zielverfehlung
3.Mangelnde Rechtssicherheit
4.Souveränitätsverlust
VI.Entstehung eines «Schweizerischen Europarechts»
Kapitel 6Auf dem Weg zur Institutionalisierung
I.«Nein zu Europa»
II.Neuer Sprachgebrauch, aber altes Ziel
III.Unveränderte Bedeutung der PNR -Politik
IV.Ab 2008: Die EU drängt auf Institutionen
V.2010–2011: Halbherziges Schnuppern am EWR
VI.2012: Der aussichtslose Versuch, einen Schweiz-Pfeiler zu schaffen
Kapitel 72013–2017: Das «reine» EuGH-Modell
I.Eine Umstrukturierung mit Folgen
II.Kabinettspolitik – Das «Non-Paper»
III.Dynamische Rechtsübernahme
IV.Urteile des EuGH: Nicht bindend oder bindend, aber nicht endgültig?
V.Die sechs falschen Behauptungen über das Funktionieren des EWR
1.Vorbemerkungen
2.Verwechslung von Zuständigkeit und Urteilswirkung
3.Ein Sieg der Schweiz wäre nicht endgültig
4.Die EU bliebe ohne Überwachung
5.Im Gegensatz zum EuGH könnte der EFTA-Gerichtshof die Schweiz verurteilen
6.Andocken bedeutete 100 neue Überwacher
7.EFTA-Gerichtshof muss stets dem EuGH folgen
VI.Der Bundesrat übernimmt die Fremdrichterformel
VII.Fazit: Überhandnahme von Bullshit bzw. Fake News
VIII.Das EuGH-Mandat wird erzwungen
1.Widerstand
2.Bellevue Bar
3.Aussenpolitische Kommission und Kantone werden auf Linie gebracht
IX.2014: Annahme der «Masseneinwanderungsinitiative»
X.2015–2017: Treten an Ort
1.Verhandeln um des Verhandelns willen
2.Didier Burkhalter wird durch Ignazio Cassis ersetzt
3.Die EU-Kommission spielt mit harten Bandagen
Kapitel 8Britzerland?
I.Das britische Referendum vom 23. Juni 2016
II.Entwicklung der britischen Position
1.Vorbemerkungen
2.Hard Brexit
3.Soft Brexit: Chequers Plan
4.«Norway for Now»
5.Austrittsabkommen und Politische Deklaration
III.Reaktion des Bundesrates: «Mind the gap»
IV.Die Positionen der anderen EFTA-Staaten
V.Eine Chance für die EFTA und die Schweiz
1.Allgemeines
2. Special relationship Schweiz-Grossbritannien
3.Fazit
Kapitel 9Ab 2018: «Schiedsgericht» – das EuGH-Modell im Tarnanzug
I.Ein Beiprodukt des Juncker-Besuchs vom November 2017
II.Die Schweiz am Ziel Ihrer Träume?
1.Ein «Schiedsgerichtsmodell»
2.Dynamische Rechtsübernahme
3.Angebliche Selbstüberwachung der Schweiz
4.Weitere angebliche « Selling Points »: Selbstüberwachung bei den Behilfen und Kooperation Bundesgericht – EuGH
III.Die Realität bei der Streitentscheidung: Ukraine-Modell
IV.Die Linke wendet sich gegen das Rahmenabkommen
V.Der Nicht-Entscheid des Bundesrates vom 7. Dezember 2018
1.Vorgeschichte: Die EU-Kommission tritt aufs Gaspedal
2.Das September-Interview von EU-Kommissar Johannes Hahn
3.Der Bundesrat in der Bredouille
4.Der bundesrätliche Nichtentscheid 7. Dezember 2018
5.Die Reaktion der EU-Kommission
6.Kühle Aufnahme bei den Kantonen
VI.Das «Schiedsgericht» steht trotz allem wieder auf der Tagesordnung
1.Grundsatz
2.Die Schweizer Psychohygiene
3.Folgen der Nichtumsetzung des Erkenntisses des Schiedsgerichts
4.Zwischenfazit: Kaum eigene Kompetenzen des «Schiedsgerichts»
5.Unzulässige Bricolage
6.Schluss: Das ist gar kein Schiedsgericht
VII.Suche nach Alternativen
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