Bestätigungs- beziehungsweise bestätigungsähnliche Leistungen bei Kapitalmarkttransaktionen insbesondere im Hinblick auf Verkaufsprospekte
Wichtige Assurance-Leistungen zeigt Tabelle 1.1
Finanzinformationen als Beurteilungsgegenstand |
Andere Beurteilungsgegenstände |
Review (prüferische Durchsicht) |
Prüfung von Finanzaufstellungen oder deren Bestandteilen |
gesellschaftsrechtliche Sonderprüfungen |
Prüfung von Systemen und Funktionen im Bereich der Unternehmenssteuerung und -überwachung |
Prüfung von Abschlüssen für spezielle Zwecke |
Prüfung von Umwandlungen |
Prüfung im Zusammenhang mit dem IT-Einsatz im Unternehmen |
Bestätigungs- bzw. bestätigungsähnliche Leistungen bei Kapitalmarkttransaktionen |
Tabelle 1.1: Überblick über wichtige Assurance-Leistungen
Der Wirtschaftsprüfer als Steuerberater?
Für die Durchführung von Prüfungen sind Wirtschaftsprüfer und für Steuerberatung sind Steuerberater zuständig? Auch wenn eine solche Vermutung aufgrund der unterschiedlichen Namen naheliegt, ist dies unzutreffend. Auch Wirtschaftsprüfer dürfen in Steuerfragen beraten!
Steuerberatung – der Gesetzgeber spricht von »Hilfeleistungen in Steuersachen« – darf in Deutschland geschäftsmäßig nur von Personen ausgeübt werden, die dazu befugt sind. Dies gilt unabhängig davon, ob die Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich oder ent- oder unentgeltlich ausgeübt wird.
Zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen sind neben Steuerberatern auch Wirtschaftsprüfer befugt. Zu den Befugnissen eines Wirtschaftsprüfers gehört folglich auch die Steuerberatung.
Dabei umfasst »Steuerberatung« Leistungen wie die
Beratung und Vertretung von Mandanten in Steuersachen (einschließlich der Vertretung von Steuerpflichtigen vor Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof),
Bearbeitung von Steuerangelegenheiten und Hilfestellung bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten der Mandanten,
Hilfestellung bei der Erfüllung von Buchführungs- und Aufzeichnungspflichten des Mandanten,
Aufstellung (Erstellung) von Jahresabschlüssen,
Hilfeleistungen in Steuerstrafsachen und in Bußgeldangelegenheiten.
Auch wenn Wirtschaftsprüfer – ebenso wie Rechtsanwälte – zur unbeschränkten Hilfeleistung in Steuersachen befugt sind, ist ein Wirtschaftsprüfer nicht automatisch zugleich auch Steuerberater.
Steuerberater darf sich nur nennen, wer nach einer erfolgreich abgelegten Steuerberaterprüfung von den Steuerberaterkammern zum Steuerberater bestellt worden ist.
Dass viele Wirtschaftsprüfer zugleich auch Steuerberater sind, liegt daran, dass die Ablegung der Steuerberaterprüfung zu einem früheren Zeitpunkt möglich ist als die Ablegung des Wirtschaftsprüferexamens. Zugleich entfallen im Rahmen des Wirtschaftsprüferexamens Prüfungen zum Steuerrecht, wenn der Kandidat bereits Steuerberater ist. Viele, die den Berufswunsch Wirtschaftsprüfer verfolgen, legen deshalb zunächst ein Examen als Steuerberater ab und bilden sich dann zum Wirtschaftsprüfer weiter.
Ungefähr 85 Prozent aller Wirtschaftsprüfer sind zugleich auch Steuerberater, aber nur ungefähr 10 Prozent aller Steuerberater sind zugleich auch Wirtschaftsprüfer.
Aufgrund ihrer breiten Ausbildung und der Erfahrungen aus Prüfungstätigkeiten unterstützen Wirtschaftsprüfer Unternehmen als Berater in einer Vielzahl an betriebswirtschaftlichen Fragen.
Das alles und noch viel mehr: Das Leistungsspektrum
Wirtschaftsprüfer unterstützen bei unternehmerischen Entscheidungen wie
bei der Wahl der Rechtsform von Unternehmen,
bei der Kaufpreisfindung für zu erwerbende oder zu veräußernde Betriebe oder Betriebsteile,
bei der Optimierung und/oder Digitalisierung von Geschäftsprozessen,
bei der Ausgestaltung des Rechnungswesens, des Controllings oder der IT-Systeme,
beim Aufbau von internen Kontrollsystemen,
bei der Früherkennung von betrieblichen Krisen und der Einleitung von Sanierungsmaßnahmen,
bei der Organisation der Unternehmensnachfolge oder
bei der Beantragung von Fördermitteln.
Trotz der Vielfalt an angebotenen Leistungen soll auch erwähnt werden, dass der Wirtschaftsprüfer von Haus aus kein »Alles- und Besserwisser« ist. Allerdings stehen bei vielen Beratungsleistungen Themen im Vordergrund, die auch für die Abschlussprüfung oder andere Assurance-Leistungen von Bedeutung sein können.
Was für Wirtschaftsprüfer als Berater spricht
Doch warum sollten Unternehmen für Fragen wie diese auf Wirtschaftsprüfer zurückgreifen, statt irgendeinen anderen Berater zu engagieren? Wirtschaftsprüfer haben gegenüber Beratern eine ganze Reihe von Vorteilen.
Methoden-, Unternehmens- und Branchenkenntnis
Im Wettbewerb mit anderen Unternehmensberatern profitieren Wirtschaftsprüfer von ihrer Methoden- und Unternehmens- beziehungsweise Branchenkenntnis. So sind es Wirtschaftsprüfer aus ihrer Prüfungstätigkeit gewohnt, die in Unternehmen anzutreffenden Abläufe und Strukturen zu analysieren, und haben aufgrund ihrer Einblicke in eine Vielzahl von Unternehmen oft spezifische Kenntnisse über die konkreten Gegebenheiten in Unternehmen oder bestimmten Branchen.
Gewissenhaft und verschwiegen
Dass Wirtschaftsprüfer bei vielen betrieblichen Fragestellungen der erste Ansprechpartner für ihre Mandanten sind, ist nicht zuletzt auch darauf zurückzuführen, dass Berufsträger den Berufsgrundsätzen der Gewissenhaftigkeit und Verschwiegenheit verpflichtet sind.
Als Sachverständiger einsetzbar
Wirtschaftsprüfer sind außerdem ausdrücklich auch befugt, auf den Gebieten der wirtschaftlichen Betriebsführung als Sachverständige aufzutreten. Gerichte oder Behörden können Sachverständige hinzuziehen, wenn sie bei einer Fachfrage kein ausreichendes Fach- oder Sachwissen haben. Das Gutachten eines vom Gericht bestellten Sachverständigen ist ein besonderes Beweismittel (»Sachverständigenbeweis«), das der freien Beweiswürdigung durch das Gericht unterliegt.
Treuhänderische Verwaltung
Eine traditionelle Aufgabe des Wirtschaftsprüfers ist außerdem die treuhänderische Verwaltung.
Ein Treuhänder ist aufgrund eines Treuhandvertrags dazu verpflichtet, die Interessen eines Treugebers wahrzunehmen. Mit dem Treuhandvertrag schließen Sie einen Vertrag, durch den der Treuhänder im Außenverhältnis die Verfügungsmacht über das Treuhandvermögen erhält. Im Innenverhältnis zum Treugeber ist der Treuhänder allerdings an die Weisungen des Treugebers gebunden.
Da der Treuhänder die vollständige Rechtsmacht über das Treuhandvermögen erlangt, könnten Interessenkonflikte entstehen. Der Treugeber wird einen Treuhänder jedoch nur dann beauftragen, wenn er darauf vertrauen kann, dass der Treuhänder seine Verfügungsmacht nur im Sinne des Treugebers ausübt. Wirtschaftsprüfer eignen sich nicht zuletzt deshalb für Treuhandaufgaben, weil der Berufstand strengen Berufsgrundsätzen und einer hohen Regulierung durch Aufsichtsbehörden unterliegt.
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