IV.Der subjektive Tatbestand der Anstiftung
Kapitel 32: Beihilfe
I.Grundlagen
II.Der objektive Tatbestand der Beihilfe
III.Der subjektive Tatbestand der Anstiftung
IV.Sonstiges
Kapitel 33: Sonstige Teilnahmeprobleme
I.Kettenteilnahme
II.Konkurrenzen
III.Lockerungen der Akzessorietät, §§ 28, 29 StGB
IV.Die versuchte Teilnahme
V.Die notwendige Teilnahme
Teil 11: Konkurrenzen und Wahlfeststellung
Kapitel 34: Konkurrenzen und Wahlfeststellung
I.Grundlagen
II.Die einzelnen Konkurrenzen im Überblick
III.Prüfungsschema
IV.Wahlfeststellung und „in dubio pro reo“
Stichwortverzeichnis
Alternativkommentar zum Strafgesetzbuch, herausgegeben von Rudolf Wassermann , Band 1, §§ 1–21, Neuwied 1990, Band 3, §§ 80–145d, Neuwied 1986 (zitiert: Bearbeiter , in: AK)
Baumann, Jürgen/Weber, Ulrich/Mitsch, Wolfgang/Eisele, Jörg , Strafrecht Allgemeiner Teil, 12. Aufl., Bielefeld 2017 (zitiert: Baumann/Weber/Mitsch/Eisele-Bearbeiter )
Beling, Ernst , Die Lehre vom Verbrechen, Tübingen 1906 (zitiert: Beling , Die Lehre vom Verbrechen)
Blei, Hermann , Strafrecht I, Allgemeiner Teil, 18. Aufl., München 1983 (zitiert: Blei )
Eisele, Jörg , Strafrecht – Besonderer Teil I, Straftaten gegen die Person und die Allgemeinheit, 5. Aufl., Stuttgart 2019 (zitiert: Eisele , BT I)
Eisele, Jörg , Strafrecht – Besonderer Teil II, Eigentumsdelikte und Vermögensdelikte, 5. Aufl., Stuttgart 2019 (zitiert: Eisele , BT II)
Fischer, Thomas , Strafgesetzbuch mit Nebengesetzen, 67. Aufl., München 2020 (zitiert: Fischer )
Frank, Reinhard , Strafgesetzbuch, 18. Aufl., Tübingen 1931 (zitiert: Frank )
Freund, Georg/Rostalski, Frauke , Strafrecht, Allgemeiner Teil, Personale Straftatlehre, 3. Aufl., Berlin u. a. 2019 (zitiert: Freund/Rostalski )
Frister, Helmut , Strafrecht Allgemeiner Teil, 8. Aufl., München 2018 (zitiert: Frister )
Gropp, Walter , Strafrecht Allgemeiner Teil, 4. Aufl., Berlin u. a. 2015 (zitiert: Gropp )
Heinrich, Bernd , Strafrecht – Allgemeiner Teil, 6. Aufl., Stuttgart 2019 (zitiert: Heinrich , AT)
Jescheck, Hans-Heinrich/Weigend, Thomas , Lehrbuch des Strafrechts, Allgemeiner Teil, 5. Aufl., Berlin 1996 (zitiert: Jescheck/Weigend )
Kindhäuser, Urs/Zimmermann, Till , Strafrecht Allgemeiner Teil, 9. Aufl., Baden-Baden 2020 (zitiert: Kindhäuser/Zimmermann )
Krey, Volker/Esser, Robert , Deutsches Strafrecht, Allgemeiner Teil, 6. Aufl., Stuttgart 2016 (zitiert: Krey/Esser )
Kühl, Kristian , Strafrecht, Allgemeiner Teil, 8. Aufl., München 2017 (zitiert: Kühl )
Lackner, Karl/Kühl, Kristian , Strafgesetzbuch mit Erläuterungen, 29. Aufl., München 2018 (zitiert: Lackner/Kühl )
Leipziger Kommentar zum Strafgesetzbuch, 11. Aufl., herausgegeben von Burkhard Jähnke , Heinrich Wilhelm Laufhütte , Walter Odersky , Berlin 1992 ff. (zitiert: Bearbeiter , in: LK, 11. Aufl.); 12. Aufl., herausgegeben von Heinrich Wilhelm Laufhütte , Ruth Rissing-van Saan , Klaus Tiedemann , Berlin 2006 ff. (zitiert: Bearbeiter , in: LK, 12. Aufl.); 13. Aufl., herausgegeben von Gabriele Cirener, Henning Radtke, Rutz Rissing-van Sahn, Thomas Rönnau, Wilhelm Schluckebier (zitiert: Bearbeiter , in: LK, 13. Aufl.)
Maurach, Reinhart/Zipf, Heinz , Strafrecht Allgemeiner Teil, Teilband 1, 8. Aufl., Heidelberg 1992 (zitiert: Maurach/Zipf , AT 1)
Maurach, Reinhart/Gössel, Karl-Heinz/Zipf, Heinz , Strafrecht Allgemeiner Teil, Teilband 2, 8. Aufl., Heidelberg 2014 (zitiert: Maurach/Gössel/Zipf , AT 2)
Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch, 3. Aufl., herausgegeben von Wolfgang Joecks und Klaus Miebach , 8 Bände, München 2017 ff.; 2. Aufl., herausgegeben von Wolfgang Joecks und Klaus Miebach , 8 Bände, München 2011 ff. (zitiert: Bearbeiter , in: MüKo, 2. Aufl.)
Nomos-Kommentar zum Strafgesetzbuch, 3 Bände, herausgegeben von Urs Kindhäuser , Ulfrid Neumann und Hans-Ullrich Paeffgen , 5. Aufl., Baden-Baden 2017 (zitiert: Bearbeiter , in: NK)
Otto, Harro , Grundkurs Strafrecht, Allgemeine Strafrechtslehre, 7. Aufl., Berlin, New York 2004 (zitiert: Otto )
Rengier, Rudolf , Strafrecht Allgemeiner Teil, 11. Aufl., München 2019 (zitiert: Rengier )
Roxin, Claus , Strafrecht AT, Bd. I – Grundlagen: Der Aufbau der Verbrechenslehre, 4. Aufl., München 2006 (zitiert: Roxin, AT I); Bd. II – Besondere Erscheinungsformen der Straftat, 2003 (zitiert: Roxin , AT II)
Schönke, Adolf/Schröder, Horst , Strafgesetzbuch, 30. Aufl., München 2019 (zitiert: Bearbeiter , in: Schönke/Schröder)
Systematischer Kommentar zum Strafgesetzbuch, herausgegeben von Jürgen Wolter , 9. Aufl., Köln 2017 (zitiert: Bearbeiter ,in: SK)
Welzel, Hans , Das Deutsche Strafrecht, 11. Aufl., Berlin 1969 (zitiert: Welzel )
Wessels, Johannes/Beulke, Werner/Satzger, Helmut , Strafrecht Allgemeiner Teil, 49. Aufl., Heidelberg 2019 (zitiert: Wessels/Beulke/Satzger )
Teil 1:Einleitung
Kapitel 1:Einführung und strafrechtliche Grundfragen
I.Das Strafrecht in der juristischen Ausbildung
1Neben dem Zivilrecht und dem öffentlichen Recht ist das Strafrecht das dritte große Teilgebiet des Rechts, welches die Studierenden der Rechtswissenschaft im Rahmen ihres Studiums erwartet. Ähnlich wie in den anderen Rechtsgebieten, müssen in den Klausuren (hier unterscheidet man regelmäßig Anfänger-, Fortgeschrittenen- und Examensklausuren) sowie in den Hausarbeiten „Fälle“ gelöst werden. In diesen Fällen wird regelmäßig ein feststehender Lebenssachverhalt präsentiert (Bsp.: Anton sticht seinem Nebenbuhler Bruno mit einem Messer in den Hals, wobei er mit der Möglichkeit rechnet, dass Bruno tödlich verletzt ist, dies ist ihm aber egal), der anschließend zu lösen ist. Dabei müssen bestimmte examensrelevante Straftatbestände (Mord, Diebstahl, Betrug, Straßenverkehrsgefährdung etc.) nach einem genau einzuhaltenden Schema durchgeprüft werden.
2Die Prüfung endet regelmäßig mit der Feststellung, dass sich der Täter nach bestimmten Vorschriften des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar gemacht hat. Die Frage, welche konkrete Strafe zu verhängen ist (Geldstrafe, Freiheitsstrafe – jeweils in welcher Höhe) ist hingegen nicht Prüfungsgegenstand in der universitären juristischen Ausbildung. Denn hierzu bedarf es regelmäßig einer intensiven Auseinandersetzung mit der Person des Täters, dessen Vorleben, den Auswirkungen der Tat auf das Opfer etc., was in einer Klausur kaum zu leisten wäre. Diese Aspekte lernen angehende Juristinnen und Juristen in ihrem auf das Studium folgenden Rechtsreferendariat. Auch die Auseinandersetzung mit den Grundlagen des Strafrechts, die Frage nach dem Zweck und der Legitimation von Strafe (warum gibt es Strafe, wozu soll Strafe dienen?) oder strafrechtspolitische Überlegungen (welche neuen Strafvorschriften sollte der Gesetzgeber schaffen, welche bestehenden Vorschriften sollte er aufheben?) werden – auch wenn man dies bedauern mag – kaum einmal Gegenstand der Prüfung sein. Anders ist dies höchstens dann, wenn am Ende des Studiums der strafrechtliche Schwerpunktbereich gewählt wird. Insoweit sollen auch im vorliegenden Grundriss gerade der „Fallaufbau“ und die Struktur der Straftat und nicht kritische rechtspolitische Überlegungen im Zentrum stehen. Dabei soll darauf abgestellt werden, was Studierende in den Anfangssemestern benötigen, um einerseits Strafrecht „zu verstehen“, andererseits in den ersten Klausuren gut abzuschneiden. 1
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