Angela Rauhöft
Steuererklärung
2020/2021
Arbeitnehmer, Beamte
Liebe Leserin, lieber Leser!
Das Jahr 2020 stellt auch steuerlich viele Arbeitnehmer vor Herausforderungen. Kurzarbeit und damit verbundene Lohnersatzleistungen bedeuten für die Betroffenen, dass sie in der Regel eine Steuererklärung abgeben müssen. Das kann in bestimmten Fällen sogar zu Steuererstattungen führen, in anderen jedoch zu Nachzahlungen. Beide Male ist es hilfreich zu wissen, welche Ausgaben die Steuerbelastung mindern können. Und hier gibt es für das Steuerjahr 2020 gute Nachrichten: Mit der neuen Übernachtungspauschale für Berufskraftfahrer, höheren Verpflegungspauschalen für Auswärtstätigkeiten und einer neuen Steuerermäßigung für Investitionen ins eigene Heim zur energetischen Sanierung können viele Arbeitnehmer Steuern sparen.
Aus diesen und weiteren Gründen lohnt sich die Einreichung einer Steuererklärung auch für solche Arbeitnehmer, die dazu gar nicht verpflichtet sind. In den meisten Fällen gibt es Geld zurück. Für die vergangenen Jahre waren das im Schnitt rund 1 000 Euro. Wer keine Steuererklärung abgibt, verschenkt Geld.
Klar: Niemand füllt gern eine Steuererklärung aus. Die Steuergesetze sind schwer verständlich, dazu kommen neue Gerichtsurteile und Verwaltungsanweisungen. Deshalb bietet dieser Ratgeber verständliche Erläuterungen – auch den Steuerlaien. Das Buch führt Sie Schritt für Schritt durch die Formulare und weist Sie auf die Neuerungen für die Steuererklärung 2020 hin. Unsere Steuertipps, Beispiele und Übersichten konzentrieren sich auf das, was Arbeitnehmer und Beamte am häufigsten beschäftigt.
Dieser Ratgeber hilft sowohl Leserinnen und Lesern, die ihre Steuererklärung noch auf „geduldigem Papier“ ausfüllen, als auch all denen, die auf die Elektronische Steuererklärung ELSTER setzen. Die Erläuterungen zu ELSTER haben wir im Vergleich zur vorjährigen Fassung nochmals erweitert und mit weiteren Abbildungen ergänzt.
Mit Leitfaden für ELSTER
Grundkurs Lohnsteuer Grundkurs Lohnsteuer Mit diesem kleinen Grundkurs können Sie einschätzen, ob das Finanzamt Ihnen etwas zurückzahlen muss oder nicht. Er erleichtert das Ausfüllen der Steuererklärung und den Umgang mit dem Finanzamt. Wer sich danach mit Begriffen, Terminen, Fristen und den wichtigsten Anforderungen an seine Steuererklärung besser auskennt, vermeidet Fallstricke und hat in der Regel mehr Netto vom Brutto. Haben Sie jemals versucht , ein Steuergesetz, eine Anweisung der Finanzverwaltung, ein Finanzgerichtsurteil oder einen Fachbeitrag zum Steuerrecht zu lesen? Wenn ja, kennen Sie das Problem: Steuerchinesisch und ein abschreckend bürokratischer Sprachstil im Juristendeutsch. Versteht da nicht fast jeder Normalsteuerzahler nur noch Bahnhof? Selbst ganz einfache Zusammenhänge verschwinden hinter Wortungetümen. Wir versuchen, diese Knoten zu lösen und steuerliche Fachbegriffe so weit wie möglich zu vermeiden. Dort, wo sie unverzichtbar sind, werden sie so erklärt, dass auch Steuerlaien mitkommen. Die ersten wichtigen Begriffe erläutern wir gleich hier in diesem Kapitel und machen sie begreiflich. Sie erleichtern die Einsicht in viele Zusammenhänge, und sie tauchen an verschiedenen Stellen dieses Ratgebers wieder auf.
Grundbegriffe erklärt
Warum die meisten Arbeitnehmerzu viel Steuern zahlen
Abgabepflicht und Abgabekür
Termine, Fristen, Vorarbeiten
Durch die Formulare
Hauptvordruck: So geht‘s los
Anlage Sonderausgaben
Anlage Außergewöhnliche Belastungen
Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen: 20 Prozent Steuerbonus
Anlage Energetische Maßnahmen: 40 000 Euro Steuerersparnis
Anlage Sonstiges
Anlage Vorsorgeaufwand: Versicherungsbeiträge
Anlage N: Für Arbeitnehmer
Anlage Kind: Für Eltern
Anlage AV: Für Riester-Verträge
Anlage Unterhalt: Für Helfer
Anlage KAP & Co. – Für Sparer und Anleger
Weitere Anlagen: Zusatzeinkünfte
Weitere Spartipps
Das Jahresprinzip
Freibeträge für Arbeitnehmer
Gehalts-Extras vom Chef
Nebeneinkünfte
Mini-, Midi-, Maxijobs
Lohnersatz
Trauschein mit Steuereffekt
Tipps für Beamte
Hilfe vom Profi
Der Steuerbescheid
Leitfaden für ELSTER
Richtig registrieren
Die Steuererklärung mit MeinELSTER
Datenabruf nutzen
Kommerzielle Programme
Hilfe
Übersicht
Musterformulare
Stichwortverzeichnis
Mit diesem kleinen Grundkurs können Sie einschätzen, ob das Finanzamt Ihnen etwas zurückzahlen muss oder nicht. Er erleichtert das Ausfüllen der Steuererklärung und den Umgang mit dem Finanzamt. Wer sich danach mit Begriffen, Terminen, Fristen und den wichtigsten Anforderungen an seine Steuererklärung besser auskennt, vermeidet Fallstricke und hat in der Regel mehr Netto vom Brutto.
Haben Sie jemals versucht, ein Steuergesetz, eine Anweisung der Finanzverwaltung, ein Finanzgerichtsurteil oder einen Fachbeitrag zum Steuerrecht zu lesen? Wenn ja, kennen Sie das Problem: Steuerchinesisch und ein abschreckend bürokratischer Sprachstil im Juristendeutsch. Versteht da nicht fast jeder Normalsteuerzahler nur noch Bahnhof? Selbst ganz einfache Zusammenhänge verschwinden hinter Wortungetümen. Wir versuchen, diese Knoten zu lösen und steuerliche Fachbegriffe so weit wie möglich zu vermeiden. Dort, wo sie unverzichtbar sind, werden sie so erklärt, dass auch Steuerlaien mitkommen. Die ersten wichtigen Begriffe erläutern wir gleich hier in diesem Kapitel und machen sie begreiflich. Sie erleichtern die Einsicht in viele Zusammenhänge, und sie tauchen an verschiedenen Stellen dieses Ratgebers wieder auf.
Die gute Nachricht:Arbeitnehmer müssen sich mit nur wenigen Fachbegriffen plagen, und die sind noch dazu vergleichsweise übersichtlich. Die schlechte Nachricht: Manche Fachbegriffe sind in der Alltagssprache verwurzelt und stehen dort für allgemeine Sachverhalte. In der Steuerfachsprache bedeuten sie etwas ganz anderes. So werden beispielsweise Begriffe wie „Einkommen“ oder „Einkünfte“ in der Alltagssprache ziemlich gleich verwendet. In der Steuerfachsprache liegen dazwischen Welten, noch dazu ganz klar abgegrenzte. Darüber hinaus gibt es Spezialbegriffe, unter denen sich kein Mensch etwas vorstellen kann, es sei denn, er verfügt über steuerliches Fachwissen. Eine dieser Perlen der Sprachschöpfung heißt „Progressionsvorbehalt“ ( Seite 12). Für Arbeitnehmer ist es hilfreich, wenn sie mit den hier erläuterten Begriffen umgehen können. Wer sie im Hinterkopf behält oder hier wieder nachschlägt, findet sich besser durch Steuerprobleme aller Art.
Auf der Einnahmenseite dreht sich im Steuerrecht alles um den Begriff der Einkünfte. Davon gibt es sieben unterschiedliche, die sogenannten Einkunftsarten. Die unterliegen der Einkommensteuer, sind nach ihrer jeweiligen Quelle benannt und heißen deshalb einigermaßen nachvollziehbar Einkünfte aus
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