Bei Zinsen und anderen Kapitalerträgenkann es sich lohnen, eine Steuererklärung abzugeben: beispielsweise, wenn der eigene Grenzsteuersatz unter 25 Prozent liegt (
Seite 258) oder wenn der Altersentlastungsbetrag (
Seite 253) auch für Zinsen, Dividenden, Kursgewinne und andere Kapitalerträge nutzbar ist.
Sie können Kinderbetreuungskostenfür Ihr Kind bis zum 14. Geburtstag geltend machen. Diese Ausgaben sind als Sonderausgaben abzugsfähig (
Seite 136).
Zum Beispiel das Ehepaar Bianka und Ben B.
Beide haben Lohnsteuerklasse IV, wohnen in Köln und arbeiten im selben Betrieb. Die 25 Kilometer dorthin fährt das kinderlose Ehepaar an 220 Tagen im Jahr mit Bens privatem Pkw. Bianka verdient monatlich 2 500 Euro brutto, Ben 3 000 Euro. Weitere steuerlich relevante Einnahmen oder Ausgaben oder eingetragene Freibeträge haben sie nicht. Im Jahresverlauf zieht ihnen der Arbeitgeber zusammen rund 8 751 Euro Lohnsteuer und Solidaritätszuschlag ab und überweist das Geld an das Finanzamt. Wie die folgende vereinfachte Rechnung zeigt, bringt ihnen die freiwillige Abgabe einer Steuererklärung rund 423 Euro Steuererstattung, die allein von den Ausgaben für den Arbeitsweg verursacht wurde.
Bruttojahreslohn (3 000 plus 2 500 mal 12) |
66 000 |
minus Fahrtkosten zur Arbeit (220 Tage mal 25 km mal 0,30 Euro mal 2 Personen, Seite 87) |
– 3 300 |
Einkünfte |
62 700 |
minus Rentenversicherungsbeiträge (66 000 mal 18,6 %, davon 90 % Höchstbetrag im Jahr 2020 minus 6 138 Euro Arbeitgeberanteil, Seite 68und 249) |
– 4 911 |
minus Krankenversicherungsbeiträge (66 000 mal 7,75 % minus 4 % für Krankengeld, Seite 70) |
– 4 911 |
minus abzugsfähige Pflegeversicherungsbeiträge (66 000 mal 1,775 %, Seite 70) |
– 1 172 |
minus Sonderausgabenpauschale (36 mal 2) |
– 72 |
zu versteuerndes Einkommen |
51 634 |
Einkommensteuer plus Solidaritätszuschlag laut Einkommensteuertabelle (gerundet) |
8 328 |
im Jahresverlauf bei Kombination IV/IV bereits abgeführt |
8 751 |
Steuererstattung(8 995 minus 8 569, Angaben in Euro) |
423 |
Termine, Fristen, Vorarbeiten
Für die Steuererklärung 2020ist der Abgabetermin für Einkommensteuererklärungen der 31. Juli des Folgejahres. Der Tag ist 2021 jedoch ein Sonnabend. Deshalb verlängert sich die Frist bis zum Montag, den 2. August 2021.
Wer seine Steuererklärung mithilfe eines Steuerberaters oder eines Lohnsteuerhilfevereins anfertigt, hat bis Ende Februar des zweiten Jahres nach dem Steuerjahr Zeit. Das ist für die Steuererklärung 2020 dann der 28. Februar 2022. Allerdings kann das Finanzamt die Einkommensteuererklärungen steuerlich beratener Bürger bereits vorher anfordern. Es setzt dann eine viermonatige Frist zur Abgabe. Vor dem allgemeinen Termin Ende Juli ist allerdings niemand zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet.
Arbeitnehmer und Beamte sollten die Frist genau im Auge behalten. Reichen sie ihre Steuererklärung erst danach ein, kann das Finanzamt Verspätungszuschläge festsetzen. Arbeitnehmer und Beamte, die ihre Steuererklärung ohne professionelle Hilfe anfertigen und deshalb früher abgeben müssen, können eine Fristverlängerung erhalten. In der Regel genügt ein formloser schriftlicher Verlängerungsantrag an das Finanzamt mit Begründung und einem neuen Terminvorschlag. Ohne Fristverlängerung werden immer häufiger Verspätungszuschläge fällig.
WICHTIG:Wer eine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2020 abgeben muss, sollte die Frist einhalten oder eine Fristverlängerung beantragen. Wird die Steuererklärung verspätet eingereicht, kann jeder Monat mit einem Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro zu Buche schlagen.
Alle bisher genannten Termine betreffen Arbeitnehmer, die verpflichtet sind, eine Steuererklärung abzugeben. Wer freiwillig abgibt, hat dafür vier Jahre Zeit. Allerdings gibt es für diese Frist keine Verlängerung. Bis Ende 2020 nimmt das Finanzamt noch die Steuererklärung für das Jahr 2016 entgegen. Die Steuererklärung für das Jahr 2020 hat bis Dezember 2024 Zeit.
Bevor es richtig losgeht, sind ein paar Vorarbeiten zweckmäßig.
Steuererklärungsformulare.Sie besorgen sich die Vordrucke beim Finanzamt. Auch über das Internet können Sie die Formulare aufrufen, ausfüllen und ausdrucken. Sie finden sie zum Beispiel im Formularcenter der Finanzverwaltung: formulare-bfinv.de(wählen Sie im Menü links „Steuerformulare“, dann „Einkommensteuer“, dann „Einkommensteuer 2020“) oder auf den Internetseiten von Länderfinanzverwaltungen. Verwenden Sie nur die Formulare des betreffenden Jahres. Die Jahreszahl befindet sich auf jedem Formular (erste Seite, oben rechts). In diesem Ratgeber geht es immer um die Formulare des Jahres 2020 Wer eine Steuererklärung mit elektronischer Unterschrift abgibt, registriert sich bei ELSTER (
Seite 225).
Die Papiervordruckezur Steuererklärung haben sich bereits seit 2019 deutlich verändert. Einige Felder für Einnahmen müssen Sie nicht mehr ausfüllen. Auch einige Angaben werden von anderen Stellen an die Finanzverwaltung elektronisch gemeldet und müssen deshalb nicht mehr von Hand in die Erklärung eingetragen werden. Außerdem besteht die Steuererklärung seit 2019 aus mehr einzelnen Vordrucken. Jeder Arbeitnehmer muss sich herausssuchen, welche Vordrucke er benötigt. Nur der Hauptvordruck muss immer ausgefüllt werden und kann in einigen Fällen sogar ausreichen. Die Vereinfachte Steuererklärung für Arbeitnehmer gibt es dafür nicht mehr.
E-Daten und weitere Belege.Zahlreiche Daten für die Steuerberechnung werden bereits von anderen Stellen an die Finanzverwaltung gemeldet. Gleichzeitig erhalten Sie per Post einen Ausdruck dieser elektronisch gesendeten „E-Daten“. Bei Arbeitnehmern sind das die Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers oder eine Bescheinigung von der Krankenkasse oder dem Arbeitsamt über erhaltene Lohnersatzleistungen. Weitere Belege betreffen gemeldete Beiträge zum Riester- oder Rürup-Rentenvertrag. Suchen Sie auch alle anderen Bescheide, Mitteilungen und Belege über eventuell steuerpflichtige Einnahmen heraus, zum Beispiel Steuerbescheinigungen von Banken oder Mieteinnahmen. Weiterhin brauchen Sie Kontoauszüge, Quittungen, Rechnungen oder andere Belege für Ausgaben, die steuerlich relevant sein können. Sollten Sie Rechnungen nicht finden, können Sie Ersatzbelege beschaffen oder Eigenbelege ausstellen. Nachvollziehbare Eigenbelege akzeptiert das Amt etwa für Ausgaben wie Fahrtkosten zum Arzt mit dem Pkw oder die Reinigungskosten von Berufskleidung. Mit der Abgabe der Steuererklärung müssen Belege in der Regel nicht mehr eingereicht werden. Sie müssen aber vorzeigbar sein, wenn das Amt sie sehen will.
Читать дальше