Besonders wichtig ist das Infoblatt E-Daten. Für eine Übergangszeit wird das Infoblatt Sie in den nächsten Jahren begleiten. In einem Frage-/Antwortkatalog werden die Neuerungen dargestellt.
Das Weglassen der Eintragungen bei den E-Daten gilt nur für die Steuererklärung auf Papier. Wer seine Steuererklärung elektronisch ausfüllt, übernimmt weiterhin die Beträge aus den Bescheinigungen oder dem elektronischen Abruf (Leitfaden für ELSTER,
Seite 225) in seine Steuererklärung. Mit einem Steuerprogramm kann dann bereits im Voraus berechnet werden, ob eine Steuernachzahlung anfällt und wie sich Ausgaben steuermindernd auswirken.
Alle in diesem Ratgeber genannten Bestimmungen für Ehen zwischen Männern und Frauen gelten ebenso für Ehen gleichgeschlechtlicher Partner und für eingetragene Lebenspartnerschaften, auch wenn das nicht überall gesondert erwähnt wird. Die Partner der beiden letztgenannten Verbindungen werden in den Formularen als „Person A“ und „Person B“ bezeichnet (
Seite 35).
TIPP:Vergessen Sie nicht, sich von allem, was Sie ans Finanzamt schicken, eine Kopie zu machen. Kommt es zu Rückfragen, können Sie besser reagieren. Sie wissen so stets, was Sie dem Amt mitgeteilt haben.
Durch den ersten Schwung Formulare gehen wir Schritt für Schritt:
Hauptvordruck: Den brauchen alle Arbeitnehmer und Beamten,
Anlage N: für fast alle Arbeitnehmer, Beamten und Pensionäre,
Anlage KAP: für Sparer, die nicht per Abgeltungsteuer abrechnen,
Anlage Sonderausgaben: für Spenden, Kirchensteuern und Weiteres,
Anlage Vorsorgeaufwand: für alle abziehbaren Versicherungsbeiträge,
Anlage Außergewöhnliche Belastungen,
Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen: für Handwerker und andere Dienstleister,
Anlage Energetische Maßnahmen: zur Steuerermäßigung für Wärmedämmung, neue Heizung u. ä.
Anlage Kind: Die brauchen Eltern mit kindbedingten Abzugsbeträgen,
Anlage AV: für alle, die in geförderte Riester-Verträge einzahlen,
Anlage Unterhalt: für Unterstützer von anderen.
Den zweiten Schwung Formulare behandeln wir flotter und zeigen, wo sie wichtig sein können: Anlage SO, Anlage G, Anlage S, Anlage R, R-AUS, R-AV/bAV, Anlage V und Anlage WA-Est.
Hauptvordruck: So geht‘s los
Der Mantelbogen ist nicht mehr.Der Hauptvordruck wurde früher landläufig Mantelbogen genannt, weil er die einzelnen Papieranlagen wie ein Mantel umschlossen hat. Seit der Umstellung hat das Formular nur noch zwei Seiten. Für die anderen Abschnitte gibt es vier weitere Anlagen, die wir gesondert erläutern.
Die folgenden Hinweise und Tipps sind immer auf die Nummern der Formularzeilen bezogen. Damit sind sie für alle nutzbar, egal ob sie die Formulare per Hand oder elektronisch ausfüllen (
das ausgefüllte Musterformular
Seite 260).
Zeile 1 bis 5: Anträge und Zuständigkeiten
In Zeile 1machen Sie in das linke Kästchen ein Kreuz, wenn es um die Abgabe der Einkommensteuererklärung geht. Das rechte Kästchen wird markiert, wenn (auch oder nur) eine Arbeitnehmersparzulage beantragt wird.
Zeile 2kreuzen kirchensteuerpflichtige Menschen links an, wenn die Bank von ihren Zinsen oder anderen Kapitalerträgen im Jahresverlauf keine Kirchensteuer einbehalten hat. Die muss auf diesem Weg nachträglich berechnet werden. Hat die Bank laut ihren Abrechnungen bereits Kirchensteuer einbehalten, bleibt dieses Kästchen frei. Verluste aus nichtselbstständiger Tätigkeit sind zwar selten, wenn Angestellte trotzdem welche hatten, etwa wegen vorweggenommener Werbungskosten (
Seite 66), kreuzen sie das rechte Kästchen an. Sie sollten sich bei Einzelheiten der Verlustverrechnung oder -verteilung möglichst von einem Steuerprofi helfen lassen (
Seite 213).
Zeile 3fragt nach der Steuernummer. Wer noch keine hat, schreibt gar nichts oder „NEU“ hinein.
In Zeile 4tragen Sie das Amt ein, in dessen Amtsbezirk Sie zum Zeitpunkt der Abgabe der Steuererklärung wohnen. Zeile 5müssen Sie nur ausfüllen, wenn Sie seit Ihrer letzten Steuererklärung umgezogen sind. In Zeile 4am rechten Rand finden Sie den Hinweis auf die Felder in der Steuererklärung, die Sie häufig nicht mehr ausfüllen müssen. Die für Sie gemeldeten Daten, zum Beispiel vom Arbeitgeber, werden vom Finanzamt dann automatisch übernommen. Die betreffenden Felder sind mit einer dunkelgrünen Farbe hervorgehoben.
Zeile 6 bis 27: Allgemeine Angaben
Die Angabe der Telefonnummer in Zeile 6ist freiwillig, kann aber die Bearbeitung beschleunigen. In Zeile 7 und 18wird nach der elfstelligen persönlichen Identifikationsnummer gefragt. Die Steueridentifikationsnummer befindet sich in der Regel auf der Lohnabrechnung des Arbeitgebers. Wer sie noch nicht kennt, kann diese mit einem schriftlichen Antrag beim zuständigen Finanzamt oder beim Bundeszentralamt für Steuern erhalten. Ehepaare sollten darauf achten, dass dem Ehemann die Zeilen 7 bis 16zustehen. Auch wenn die Ehefrau die einzige Steuerquelle der Familie ist, kommt sie erst danach. Bei gleichgeschlechtlichen Ehepaaren und eingetragenen Lebenspartnern gehört in Zeile 7derjenige als „Person A“, dessen Nachname im Alphabet vor dem Nachnamen des anderen steht. Der andere Partner wird ab Zeile 18eingetragen. Handelt es sich um dieselben Nachnamen, entscheidet die alphabetische Reihenfolge der Vornamen. Gibt es auch dort Gleichheit, entscheidet das Geburtsdatum nach dem Motto: „Alter geht vor Schönheit“, der Ältere bekommt Zeile 7, der Jüngere als „Person B“ Zeile 18. Die Fragen zu den persönlichen Angaben bleiben insgesamt trotzdem nachvollziehbar. Eine Zugehörigkeit zu Religionen wird rechts in Zeile 10 und 21mit den dort abgedruckten Abkürzungen markiert. Weitere Abkürzungen stehen in der „Anleitung zur Einkommensteuererklärung“ des Finanzamts und finden sich auch bei ELSTER. Weil zu den Adressdaten erstmals bei Wohnsitz im Ausland die Postleitzahl und der Staat gesondert abgefragt werden, verschieben sich ab der Mitte der ersten Seite die Zeilen gegenüber dem Vorjahr.
Читать дальше