Thomas Lindemann - Feuerwehrbedarfsplanung

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Die kommunale Feuerwehrbedarfsplanung gehört zu den unverzichtbaren und in vielen Bundesländern gesetzlich vorgeschriebenen Planungsinstrumenten einer Kommune, um die bedarfsgerechte Dimensionierung ihrer Feuerwehr zu verwirklichen. Dabei sind der technische, personelle und organisatorische Bedarf des Einsatzdienstes, Ansprüche der Feuerwehr-Angehörigen und Anforderungen der Aufsichtsbehörden mit den finanziellen Möglichkeiten der Kommune in Einklang zu bringen. Nur eine fachlich fundierte Planung kann den aktuellen Herausforderungen im Feuerwehrwesen gerecht werden und einen leistungsfähigen Brandschutz sicherstellen. Das Buch beschreibt auf verständliche Weise das notwendige Handwerkszeug sowie die fachlichen Hintergründe der Feuerwehrbedarfsplanung.

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Die notwendige Fahrzeug- und Geräteausstattung sowie das notwendige Personal der Feuerwehr leitet sich qualitativ und quantitativ von der Planungszielvorgabe ab, welche taktische Einheit zur Bewältigung der Bemessungsszenarien notwendig ist. Ob und in welchem Umfang dieses Personal durch hauptamtliche oder ehrenamtliche Kräfte zu stellen ist, hängt von der jeweiligen gesetzlichen Vorgabe, der Alarmhäufigkeit (Einsatzbelastung) sowie der Alarmverfügbarkeit ehrenamtlicher Kräfte in der jeweiligen Kommune ab. Die Alarmverfügbarkeit im Ehrenamt wird insbesondere durch die Entfernung der Feuerwehrstandorte zu den jeweiligen Wohn- und Arbeits- bzw. Aufenthaltsorten der Freiwilligen Kräfte, ihrer Abkömmlichkeit vom Arbeitsplatz und aus der Freizeit und ihrer feuerwehrtechnischen Qualifikation bestimmt. Tageszeiten und Ortsteile, in denen die Freiwillige Feuerwehr einer eingeschränkten Alarmverfügbarkeit unterliegt, sind gegebenenfalls zeitlich differenziert durch eine hauptamtliche Funktionsbesetzung auszugleichen (vgl. Kapitel 9.3.3).

Die vier Planungselemente Organisation, Standorte, Fahrzeug- und Geräte sowie Personal stehen auch untereinander in starker Wechselbeziehung. Insbesondere die Standort- und Personalplanung im ehrenamtlichen Bereich sind eng miteinander verzahnt. So stellt die Erreichbarkeit der Standorte durch die Wohn- und Arbeitsorte der Freiwilligen Kräfte ein wesentliches Kriterium bei der Standortplanung dar. Die Anzahl und Verortung der Feuerwehrstandorte wiederum beeinflusst die Fahrzeugvorhaltung: Während Sonderfahrzeuge (z. B. Rüstwagen) unabhängig von der Anzahl an Standorten häufig nur einfach für das gesamte Stadtgebiet vorgehalten werden, sind die Fahrzeuge des Grundschutzes in der Regel an jedem Standort erforderlich. Je mehr Standorte existieren, desto mehr Grundausstattung ist vonnöten. Werden Standorte aufgelöst oder zusammengeführt, ist auch eine Reduzierung des Fahrzeugbestands zu überprüfen.

Als eine weitere gegenseitige Abhängigkeit des Standort- und Fahrzeugkonzepts stellen sich in der Praxis die Platzverhältnisse in den Fahrzeughallen dar: Obwohl ein bestimmtes Fahrzeug aus einsatztaktischen Gesichtspunkten einer konkreten Einheit zugeordnet werden soll, lässt die Stellplatzsituation in den Fahrzeughallen manchmal nur eine Stationierung an anderen Standorten zu.

Und auch die quantitative sowie qualitative Personalplanung mit der Anzahl und Qualifikation der Feuerwehrangehörigen steht in Zusammenhang mit dem Fahrzeugkonzept: Auf der einen Seite muss ausreichend (alarmverfügbares) Personal mit der für die Technik notwendigen Ausbildung und Anwendungsroutine zur Verfügung stehen, um Fahrzeug und Gerät zuverlässig in den Einsatz bringen zu können. 8 Auf der anderen Seite benötigt ein bestimmter Personalstamm auch einen entsprechend großen Fuhrpark: Fehlt Personal, um Fahrzeuge besetzen zu können, muss das Personal- und Fahrzeugkonzept angepasst werden. Steht hingegen ein großer Personalstamm zur Verfügung, über dessen Umstand sich die Kommune glücklich schätzen kann, sollte zur Konservierung des bestehenden Personals nicht zwangsweise auf das bedarfsplanerische Minimum im Fahrzeugkonzept abgestellt, sondern eine motivierende und praxisgerechte Lösung angestrebt werden.

Beispiel:

Können von einer personalstarken Ortsfeuerwehr gleich mehrere taktische Löschgruppen in den Einsatz gebracht werden, empfiehlt sich unter Umständen eine entsprechende Anzahl an Löschfahrzeugen für diese Ortsfeuerwehr vorzuhalten, selbst wenn analytisch ein einziges ausreichen würde.

Weitere externe Einflussgrößen

Über die oben genannten »harten Faktoren« hinaus gibt es noch eine Reihe von hier nicht abschließend genannten »weichen Faktoren«, die sowohl auf die Festlegung der Planungsziele als auch auf einzelne Elemente der Feuerwehrstruktur Einfluss nehmen.

Wie auch in anderen Lebensbereichen sind die Faktoren »Tradition« und historisch gewachsene Strukturen wesentliche Determinanten für Planungen, die es zu berücksichtigen gilt. Verfügt eine Ortsfeuerwehr seit jeher über fünf Löschfahrzeuge und ergibt eine erstmalige bedarfsplanerische Analyse einen objektiven Fahrzeugbedarf von lediglich zwei Löschfahrzeugen für diese Ortsfeuerwehr, würde die »Wegnahme« von drei Fahrzeugen mit hoher Wahrscheinlichkeit als »Downgrading« empfunden werden, welches erheblichen Einfluss auf die Motivationslage der ehrenamtlich tätigen Feuerwehrangehörigen hätte und Widerstand hervorrufen könnte. Zahlreiche ähnliche Beispiele lassen sich für historisch gewachsene Standort- und Organisationsstrukturen anführen. Auch wenn sich die Gemeinde nicht durch das Ehren- wie auch Hauptamt erpressbar machen darf, gilt es hier dennoch, tragfähige Lösungen zu finden, die sich eben nicht immer »eins zu eins« aus einer objektiven Analyse ableiten lassen (vgl. hierzu auch Kapitel 3.3 zur Nachvollziehbarkeit von Bedarfsplänen).

Neben den historisch gewachsenen Strukturen beeinflussen auch die örtlich vorhandenen einsatztaktischen Konzepte die Bedarfsplanung. Ein Konzept mit Staffel- statt Zugwachen führt zu jeweils unterschiedlichen Standortstrukturen, das Vorgehen mit einem Drei-Mann- statt mit einem Zwei-Mann-Angriffstrupp zu einer jeweils anderen Funktionsbesetzung und die Nutzung eines Wechselladersystems statt mehreren Sonderfahrzeuge auf Einzelaufbauten zu einem jeweils anderen Fahrzeugkonzept.

Zusätzlich schränkt die Finanzsituation der Kommune sowohl den Gestaltungsspielraum bei der Festlegung der Planungsziele als auch bei der konkreten Standort-, Fahrzeug- und Geräte- sowie Personalausstattung ein (vgl. auch Kapitel 2.3). Auch die Lobbyarbeit der Feuerwehrindustrie kann unter Umständen Einfluss auf die konkrete Ausstattung von Feuerwehren nehmen. Durch die Angebote und Wertschöpfungsideen der Industrie werden mitunter suggestiv Bedarfe generiert, die Eingang in Fahrzeug- und Gerätekonzeption finden. Nicht zuletzt spielen auch politische und individuelle Interessen bei der Bedarfsplanung eine Rolle. Zum Beispiel wenn eine Änderung der Planungsziele erfolgt, die die politischen Entscheidungsträger gegenüber der Bürger- und damit der Wählerschaft als höheres oder geringeres Versorgungsniveau zu rechtfertigen haben. Oder wenn die Kommune kein von den benachbarten Städten und Gemeinden abweichendes Planungsziel mit dem damit verbundenen vermeintlichen Unterschied im Sicherheits- bzw. Versorgungsniveau der Feuerwehr verantworten möchte. Die Einzelinteressen können sich auch auf einzelne Personen mit Einfluss und Gewicht beziehen, wenn sie beispielsweise Feuerwehrangehörige sind und besondere, aber sachfremde Ziele für sich und ihre Einheit erwirken möchten.

2.3 Grundsätzliche Betrachtung der Bedarfsplanung

Berlin ist nicht die Voreifel. Die Gegebenheiten im Ruhrgebiet unterscheiden sich von denen in Mecklenburg-Vorpommern. Lörrach liegt nicht auf einer Nordseeinsel, Plön nicht im Alpengebirge. Und Stuttgart ist weder Weimar noch die Oberlausitz. Die örtlichen Verhältnisse in der Bundesrepublik sind ganz unterschiedlich. Folgerichtig existieren auch keine bundeseinheitlichen Standards für die Bedarfsplanung von Feuerwehren, zumal das Feuerwehrrecht in die Regelungskompetenz der Bundesländer fällt. Selbst in den einzelnen Bundesländern gibt es entgegen weit verbreiteter Meinung kaum verbindliche Regelungen und Zielvorgaben für die Bemessung von Feuerwehren (vgl. Kapitel 4.6), weshalb der Feuerwehrbedarfsplanung eine gewisse Mystik innewohnt. Vielmehr wird als Generalklausel in den Feuerwehrgesetzen der Länder wie folgt (oder mit ähnlicher Formulierung) gefordert:

»Die Gemeinden haben eine den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten.«

Die Gesetze selbst enthalten jedoch keine Angaben darüber, was unter den unbestimmten Rechtsbegriffen »den örtlichen Verhältnissen entsprechend« und »leistungsfähig« zu verstehen ist und wie eine Feuerwehr ausgestattet sein muss, um den durch diese Rechtsbegriffe charakterisierten Anforderungen zu genügen. Da auch keine naturwissenschaftlich begründeten Planungswerte existieren, auf Basis derer sich zwingende Planungsziele bestimmen, bleibt die Festlegung der kommunalen Planungsziele für die Feuerwehrbedarfsplanung und damit des Versorgungsniveaus der Feuerwehr eine politische Entscheidung.

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