Thomas Lindemann - Feuerwehrbedarfsplanung

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Die kommunale Feuerwehrbedarfsplanung gehört zu den unverzichtbaren und in vielen Bundesländern gesetzlich vorgeschriebenen Planungsinstrumenten einer Kommune, um die bedarfsgerechte Dimensionierung ihrer Feuerwehr zu verwirklichen. Dabei sind der technische, personelle und organisatorische Bedarf des Einsatzdienstes, Ansprüche der Feuerwehr-Angehörigen und Anforderungen der Aufsichtsbehörden mit den finanziellen Möglichkeiten der Kommune in Einklang zu bringen. Nur eine fachlich fundierte Planung kann den aktuellen Herausforderungen im Feuerwehrwesen gerecht werden und einen leistungsfähigen Brandschutz sicherstellen. Das Buch beschreibt auf verständliche Weise das notwendige Handwerkszeug sowie die fachlichen Hintergründe der Feuerwehrbedarfsplanung.

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картинка 178.125 Gemeinden unter 5.000 Einwohnern,

картинка 182.230 Gemeinden zwischen 5.000 und 19.999 Einwohnern,

картинка 19619 Gemeinden zwischen 20.000 und 99.999 Einwohnern,

картинка 2080 Gemeinden über 100.000 Einwohnern.

Auch die Verteilung dieser Gemeinden ist höchst unterschiedlich: Während es in Nordrhein-Westfalen nur drei Gemeinden unter 5.000 Einwohnern gibt, existieren in Rheinland-Pfalz mehr als 2.100 solcher Kleingemeinden.

Allein dieser Umstand macht deutlich, dass es aufgrund der Unterschiede in den Kommunen keine einheitliche oder gar gleiche Dimensionierung der Feuerwehr geben kann und darf, wie auch das VG Köln in einem Urteil vom 12. April 2013 (Az.: 9 K 6650/10) bekräftigt:

»Bei der Ausrüstung der Feuerwehr ist der Gemeinde zudem ein gewisser »Beurteilungsspielraum« zuzubilligen; da es auf die örtlichen Verhältnisse ankommt, können angesichts der unterschiedlichen Größe der Gemeinden, der jeweiligen Besonder heiten bei den vorhandenen Gefahrenpotentialen und der unterschiedlichen finanziellen Möglichkeiten allgemein verbindliche Festlegungen nicht getroffen werden.«

Je mehr sich die Gemeinden voneinander unterscheiden und je inhomogener eine Gemeinde auch innerhalb ihrer Kommunalgrenzen ist, desto unterschiedlicher können die Planungsziele und die daran bemessenen Feuerwehrstrukturen ausfallen. Das Problem der vermeintlichen Gleichheit versinnbildlicht auch die in Bild 7 dargestellten Karikatur von Hans Traxler (1983). Die Aufgabe der Tiere, auf den Baum zu klettern, erscheint auf den ersten Blick gerecht, da an alle Tiere die gleiche Anforderung gestellt wird. Jedoch haben die Tiere hierzu ganz unterschiedliche Voraussetzungen, sodass die identischen Anforderungen eben nicht für alle gerecht sind.

Ebenso verhält es sich mit den Anforderungen an eine leistungsfähige Feuerwehr, die aufgrund der unterschiedlichen örtlichen Verhältnisse in den Teilräumen der Bundesrepublik ebenfalls unterschiedliche Voraussetzungen mitbringen. Was für ländliche Bereiche in Bayern passt, muss nicht auch zwingend für städtische Feuerwehren in Nordrhein-Westfalen funktionieren.

Bild 7 Chancengleichheit nach Hans Traxler Wert der Sicherheit Zu den - фото 21

Bild 7: Chancengleichheit nach Hans Traxler

Wert der Sicherheit

Zu den örtlichen Verhältnissen zählt auch die Finanz- und Verwaltungskraft der Gemeinde, die bei der Beantwortung der Frage zu berücksichtigen ist, wie viel Sicherheit sich die Gesellschaft oder eine Kommune leisten will und kann.

Sicherheit kostet Geld. Je mehr Sicherheit gewünscht ist, desto höher ist der Aufwand (zum Beispiel in Form von Kosten): Dem Diagramm (Bild 8) lässt sich qualitativ entnehmen, dass analog zum Pareto-Prinzip 10 bereits mit wenig Aufwand ein vergleichsweise hoher Wert an Sicherheit erzielt werden kann (gestrichelte Linie). Einfache Basismaßnahmen haben demnach bereits einen signifikanten Mehrwert und große Auswirkungen auf das Sicherheitsniveau. Dahingegen bedarf es ungleich größeren Aufwandes, ein bereits hohes Sicherheitsniveau noch weiter zu erhöhen. Ein hundertprozentiges Sicherheitsniveau ist reell ohnehin nicht erreichbar. Die absolute Sicherheit gibt es nicht und ist auch nicht finanzierbar, da sie in der asymptotisch dargestellten Sicherheit-Kosten-Funktion unendlich hohen Kosten entspräche.

Bild 8 Relation von Sicherheit und Aufwand Die Erwartungshaltung und das - фото 22

Bild 8: Relation von Sicherheit und Aufwand

Die Erwartungshaltung und das Anspruchsdenken der Bürger sind gegenüber dem Staat im Allgemeinen und der Feuerwehr im Speziellen hoch, jedoch scheint die Bereitschaft der Bürger für diese Sicherheit den entsprechenden Preis 11 zu zahlen oder eine eigene Vorsorge 12 zu treffen gering. Wie viel Geld die Feuerwehr dem Bürger konkret wert ist, lässt sich schwer beziffern. In Relation zu anderen Ausgaben würde vielleicht überraschen, wozu der Bürger wohl gewillt ist mehr Geld auszugeben: für die Feuerwehr oder beispielsweise für die Bundeswehr? Der jährliche Aufwand für den Wehretat beträgt rund 520,00 Euro je Bürger 13 , während sich der jährliche Aufwand für die Feuerwehr schätzungsweise auf rund 34,00 Euro je Bürger 14 beziffert. Ein Betrag, der für Sicherheit und Schutz von Leben zu hoch ist?

Und so ist es eine politische Aufgabe des Rates als kommunales Entscheidungsgremium, den Umfang der Feuerwehr mit der ihr zugewiesenen Finanzausstattung festzulegen. Bei der Erstellung eines Bedarfsplans geht es daher auch immer um den verantwortungsvollen Umgang mit Haushaltsmitteln. Der Rat, die Verwaltung und die Feuerwehr sind in ihrem Verwaltungshandeln dabei an den Grundsatz zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gebunden (vgl. Planungsgrundsätze in Kapitel 4.2).

Finanzsituation in den Kommunen

Es steht dabei immer wieder die Frage im Raum, ob die finanzielle Leistungskraft der jeweiligen Kommune überhaupt Einfluss auf die Dimensionierung der Feuerwehr haben darf. So unterscheide ein Notfall nicht, ob er in einer klammen oder in einer finanzkräftigen Kommune stattfindet: Personenschädigungen oder Schadensausbreitungen bei Unglücksfällen verlaufen in jeder Kommune unabhängig von ihrer Kassenlage gleich. Daher dürfe nur das örtliche Risikoprofil der Kommune, nicht aber ihre Haushaltssituation entscheidend sein.

Das VG Köln urteilt hierzu am 27.01.2009 (Az.: 2 K 245/08):

»Zu den örtlichen Verhältnissen, die für die Ausstattung der Feuerwehren zu berücksichtigen sind, gehört – sobald es über die Mindest- und Standardausstattung jeder Feuerwehr hinausgeht – auch die Finanzkraft der Gemeinde.«

Im Bayerischen Feuerwehrgesetz ist die Formulierung zur Leistungsfähigkeit sogar so gewählt, dass sie sich nicht etwa auf die Feuerwehr, sondern auf die Leistungsfähigkeit der Gemeinde bezieht (vgl. Art. 1 Abs. 2 Satz 1 BayFwG). Die Pflichten der Gemeinde (zur Unterhaltung einer Feuerwehr) sind demnach explizit durch die verwaltungsmäßige und finanzielle Leistungsfähigkeit begrenzt (Schober, 2014, S. 9 f). Eine »klamme« Finanzlage darf jedoch nicht als bedingungslose Entbindung von den Pflichten des Feuerwehrgesetzes verstanden werden. Die Gemeinden haben ihren Haushalt grundsätzlich so zu strukturieren, dass die notwendigen finanziellen Mittel vorhanden sind, um ihrer gesetzlichen Aufgabe zur Aufstellung, Ausrüstung und Unterhaltung einer den örtlichen Verhältnissen leistungsfähigen Feuerwehr gerecht werden zu können. Ein mangelnder oder unzureichender Ansatz im Haushalt befreit die Gemeinden nicht von dieser gesetzlichen Verpflichtung. Nach Schober kann eine Gemeinde erst auf das Erreichen der Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit verweisen, wenn sie alle Möglichkeiten zur Kostenreduzierung bzw. Mittelbeschaffung ausgeschöpft hat (z. B. Aufnahme von Krediten, Akquise von Förderungen, Konzentration auf Pflichtaufgaben, interkommunale Zusammenarbeit u. v. m.).

Die Finanzsituation der Kommunen in Deutschland ist sehr unterschiedlich. Noch bis vor wenigen Jahren befanden sich »die Gemeinden, Städte und Landkreise in der schwierigsten Finanzsituation seit Beginn der 50er-Jahre.« (Albers & Rohloff, 2007) Zwar hat sich die Haushaltslage in den letzten Jahren stabilisiert, jedoch haben die finanziellen Einschnitte bleibende Schäden hinterlassen, von denen sich die Kommunen erst noch erholen müssen.

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