Thomas Lindemann - Feuerwehrbedarfsplanung

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Die kommunale Feuerwehrbedarfsplanung gehört zu den unverzichtbaren und in vielen Bundesländern gesetzlich vorgeschriebenen Planungsinstrumenten einer Kommune, um die bedarfsgerechte Dimensionierung ihrer Feuerwehr zu verwirklichen. Dabei sind der technische, personelle und organisatorische Bedarf des Einsatzdienstes, Ansprüche der Feuerwehr-Angehörigen und Anforderungen der Aufsichtsbehörden mit den finanziellen Möglichkeiten der Kommune in Einklang zu bringen. Nur eine fachlich fundierte Planung kann den aktuellen Herausforderungen im Feuerwehrwesen gerecht werden und einen leistungsfähigen Brandschutz sicherstellen. Das Buch beschreibt auf verständliche Weise das notwendige Handwerkszeug sowie die fachlichen Hintergründe der Feuerwehrbedarfsplanung.

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Der externe Berater dient auch als Sprachrohr zur Politik und Verwaltung, dem als neutrale Instanz mitunter mehr Gehör und Glauben geschenkt wird als den Akteuren im eigenen Haus (»Prophet im eigenen Land«). Obwohl viele Konzepte und Ergebnisse auch von den eigenen Gremien in der Kommune erarbeitet werden könnten, bedarf es zur Akzeptanz manchmal der Bestätigung von neutraler Stelle, die die Sachlage neutral, objektiv und frei von eigenen Interessen beurteilt. Dabei unterliegt der externe Sachverständige keiner »Betriebsblindheit« und ist nicht emotional an die Feuerwehrstrukturen gebunden, die das Erkennen von Optimierungsbedarfen bei bestehenden Betriebsroutinen erschweren würden.

Bei unbequemen Sachverhalten (z. B. bei Standortfragen oder beim Fahrzeugkonzept) übernimmt der Sachverständige gegebenenfalls die Rolle des »Sündenbocks«, der auch »Tabu-Themen« ansprechen kann und dem in der Praxis gerne »die Schuld« für unpopuläre Entscheidungen übertragen wird, ohne dass die eigentlichen Entscheider in Politik, Verwaltung und Feuerwehr ihr Gesicht verlieren und ihren Stand sowohl bei den Betroffenen als auch in der Bevölkerung nachhaltig gefährden.

In fachgebundenen Konfliktsituationen kann der Externe als Moderator oder Mediator auf der sachlichen Ebene schlichtend und vermittelnd fungieren. Nicht zuletzt übernimmt er bei Bedarf das Projekt- und Zeitmanagement sowie die Dokumentenerstellung.

Den zuvor genannten Vorteilen stehen insbesondere die Kosten der Fremdvergabe als wesentlicher Nachteil gegenüber, die je nach Angebot selbst bei kleinen Kommunen selten im vierstelligen, in der Regel im fünfstelligen und bei Großstädten und aufwendigen Projekten im sechsstelligen Preisbereich liegen. Viele Kommunen scheuen diese Ausgaben, obwohl ein interner Personaleinsatz für die Bedarfsplanerstellung ebenfalls Aufwendungen in Form von Arbeitszeit bedeutet. Die Befürchtung des grundsätzlichen und regelhaften »Zusammensparens« oder »Aufwachsens« der Feuerwehr durch den Einsatz eines externen Sachverständigen ist zumeist unbegründet, da ein Bedarfsplan stets ergebnisoffen erstellt wird und daher kein auftragsgemäßer Kostensenkungsdruck zum Tragen kommen kann. 26

An dieser Stelle sei angemerkt, dass die aufzuwendenden Kosten zur externen Erstellung eines Bedarfsplans den Arbeitsumfang und die Verantwortung wiederspiegeln, die eine Kommune den (gegebenenfalls sogar ehrenamtlichen) Planerstellern aus den eigenen Reihen bei der Selbsterstellung aufbürdet, was sich stets vor Augen zu halten ist und der besonderen Würdigung haupt- oder ehrenamtlicher Planerstellungen aus den eigenen Reihen verlangt.

In einigen wenigen Fällen bestehen Skepsis und die Gefahr der mangelnden Akzeptanz des Einsatzes eines externen Sachverständigen. Noch ehe der Sachverständige seine Arbeit aufgenommen hat, kann es zu ablehnender Haltung bei einzelnen Beteiligten kommen, die im schlimmsten Fall bis zur Boykottierung der Mitarbeit und Datenerhebung führt. Gleiches ist jedoch auch und gerade bei der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplans durch eigene Mitarbeiter der Kommune oder konkret der Feuerwehr möglich. Auch an dieser Stelle sind eine frühzeitige und umfassende Projektkommunikation sowie die geeignete Besetzung der Projektgruppe essentiell. Allen Betroffenen sollte zum Beispiel im Rahmen von Informationsveranstaltungen Gelegenheit gegeben werden, ihre Fragen und Befürchtungen artikulieren zu können (im Zweifel können dieses die gesamte Mitglieder- und Mitarbeiterschaft der Feuerwehr sein). Häufig kann die Erläuterung der bedarfsplanerischen Zusammenhänge und methodischen Vorgehensweise bereits viele Zweifel ausräumen. Als weiterer Nachteil (ggf. aber auch Vorteil) besteht das Risiko, dass der externe Sachverständige (politisch) unbequeme Sachverhalte aufdeckt und zur Sprache bringt, wodurch ungewollt »schlafende Hunde geweckt« und »Staub aufgewirbelt« werden könnte.

Überdies ist bei der Beauftragung eines externen Sachverständigen nicht gänzlich auszuschließen an ein »schwarzes Schaf« der Branche zu geraten, der ein »Konzept von der Stange« vorlegt, statt die fachlich indizierte individuelle Betrachtung der örtlichen Bedürfnisse vorzunehmen. Erfolgreiche Konzepte, die in anderen Projekten funktioniert haben, sind nicht zwangsweise auch die besten Lösungen für die eigene Kommune. Der Einsatz von externem Sachverstand per se garantiert nicht automatisch ein fachlich und methodisch »richtiges« sowie umsetzungsfähiges SOLL-Konzept.

Dies führt zur Frage, welchen externen Sachverständigen man für die Erstellung oder Begleitung eines Feuerwehrbedarfsplans wählen sollte. Der Beratungsmarkt ist im Bereich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr sehr überschaubar. Die Eignung des externen Experten ist unter anderem davon abhängig, »wer« berät: handelt es sich um ein auf kommunale Gefahrenabwehrplanung spezialisiertes Beratungsunternehmen, eine »klassische« Unternehmensberatung mit breitem Portfolio und Kundenstamm oder um eine Einzelperson. Nicht jeder Kreisbrandmeister oder jeder Leiter einer Feuerwehr, die erfolgreiche und angesehene Fachleute in ihren Funktionen sind, sind automatisch gute Berater für andere Feuerwehrstrukturen – erst recht nicht, wenn sich diese deutlich von den ihnen bekannten Strukturen unterscheiden. Zudem schließt umfangreiches Feuerwehr-, Führungs- und Funktionsfachwissen nicht automatisch die notwendigen Kenntnisse im Bereich der Feuerwehrbedarfsplanung mit ein. Baut der externe Berater bzw. das Unternehmen gerade erst seine Fachexpertise (wohlmöglich mit ihrem Erst-Projekt) auf oder besitzt der Sachverständige bereits eine lange Liste an Referenzen? Aber selbst fachliche Kompetenz, tiefgehende Branchenkenntnis, langjährige Beratungserfahrung und umfangreiche Referenzen sind nicht automatisch Garanten für den Projekterfolg vor Ort: Der Sachverständige muss nämlich nicht nur fachlich, sondern auch charakterlich geeignet sein und zu den Akteuren in der Kommune passen.

Zu guter Letzt hängt der Projekterfolg auch davon ab, wie der konkrete Auftrag lautet und mit welchen fachlichen Herausforderungen dieser verbunden ist: Ist lediglich eine formelle Erstellung oder Fortschreibung eines Bedarfsplans mit unstrittiger SOLL-Struktur beabsichtigt, welches quasi einer reinen Dokumentenerstellung zur Bestandsaufnahme der Feuerwehr gleichkommt? Oder sind schwerwiegende Probleme zu lösen, die intensiver Begleitung von umfangreichen Entscheidungs- und Umsetzungsprozessen bedürfen? Oder sollen gar nur isolierte Einzelaspekte (z. B. eine Standortfrage oder ein Fahrzeugkonzept) extern betrachtet werden?

Neben der klassischen »ergebnisoffenen Bedarfsplanung« folgen externe Beratungsaufträge häufig dem Minimal- oder Maximalprinzip: Das bestehende Versorgungsniveau der Feuerwehr soll mit geringstmöglichen Kosten erreicht werden (Minimalprinzip) oder mit gleichbleibenden Kosten soll das bestmögliche Versorgungsniveau der Feuerwehr erreicht werden (Maximalprinzip).

In jedem Fall sollte bei der Feuerwehrbedarfsplanung gründlich abgewogen werden, ob und an welcher Stelle der Einsatz eines externen Sachverständigen Sinn macht und welche Aufgaben durch die Kommune selbst (evtl. sogar besser) erledigt werden können.

3.9 Folgen eines fehlerhaft aufgestellten Feuerwehrbedarfsplans

Die Debatte um vermeintlich verbindliche Planungsziele oder öffentliche Darstellungen in der Presse über vermeintlich rechtswidrig aufgestellte Feuerwehren wird meistens mit Falsch- oder Halbwissen geführt. So besteht in der Regel mehr Flexibilität und Gestaltungsspielraum bei der Festlegung der kommunalen Planungsziele als gemeinhin geglaubt und propagiert (vgl. Kapitel 2.3), sodass es bisher höchstens in absoluten Einzelfällen zu einem rechtswidrig oder fehlerhaft aufgestellten Feuerwehrbedarfsplan gekommen ist. Der Erläuterungserlass des Hessischen Ministeriums für Inneres und Sport vom 7. Juni 2005 (StAnz. S. 2310) mit Hinweisen zur Auslegung wesentlicher Bestimmungen des HBKG führt zur Haftungsproblematik bei Nichteinhaltung der Regelhilfsfrist aus:

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