Ursula Hochuli Freund - Kooperative Prozessgestaltung in der Sozialen Arbeit

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Kooperative Prozessgestaltung in der Sozialen Arbeit: краткое содержание, описание и аннотация

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Kooperative Prozessgestaltung ist ein Konzept für professionelles Handeln in der Sozialen Arbeit. Es handelt sich um einen methodenintegrativen, kooperativen Ansatz und ist für den praxisfeldübergreifenden Einsatz konzipiert.
Im ersten Teil des Lehrbuchs werden die professionstheoretischen Grundlagen dargestellt, u.a. Strukturmerkmale des Handelns, Professionsethik, Kooperation mit allen am Hilfeprozess Beteiligten. Vor diesem Hintergrund wird im zweiten Teil das Prozessmodell Kooperativer Prozessgestaltung entwickelt. Dabei wird unterschieden zwischen Situationserfassung, Analyse, Diagnose, Zielsetzung, Interventionsplanung, Interventionsdurchführung und Evaluation. Die Bedeutung jedes Prozessschritts wird herausgearbeitet, und es werden ausgewählte Methoden beschrieben. In einer kritischen Diskussion wird jeweils erörtert, auf welche Art und Weise diese Methoden für die gemeinsame Arbeit mit KlientInnen und für die Kooperation unter Professionellen verwendet werden können.
Das Buch ist ein Studien- und Handbuch für die Lehre, für Studierende sowie für langjährige Fachkräfte und eine Arbeitsgrundlage für Organisationen der Sozialen Arbeit.

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3.1 Professionstheoretischer Diskurs

Seit Anfang der 1970er Jahre wird im deutschsprachigen Raum eine intensive fachliche Diskussion geführt über die Professionalisierbarkeit der Sozialen Arbeit: über deren Rahmenbedingungen, Möglichkeiten und Grenzen. In der Aufbruchsphase wurde als Ziel eine umfassende Professionalisierung der Sozialen Arbeit proklamiert. Eine wichtige Grundlage hierfür war die Expandierung des Arbeitsfeldes seit den 1960er Jahren ( картинка 30 Kap. 2.2.1). Themen in dieser Debatte über die gesellschaftlichen Perspektiven der Sozialarbeit und Sozialpädagogik waren das Berufsbild und der Status von Sozialarbeiterinnen und Sozialpädagogen, vor allem aber die Notwendigkeit und die Möglichkeiten der wissenschaftlichen Fundierung der Ausbildung. Bis in die 1980er Jahre handelte es sich vornehmlich um eine standespolitische Debatte, in der es um Legitimationsfragen geht: Gelingt eine Anhebung des Ausbildungs- und Prestigeniveaus der Berufsgruppen der Sozialen Arbeit – gelingt Soziale Arbeit als ›Aufstiegsprojekt‹? (vgl. Dewe/Ferchhoff/Radtke 1992:11 f., Dewe/Otto 2011:1143).

In dieser ersten Phase entstanden Professionalisierungstheorien für die Soziale Arbeit, die sich an den klassischen Professionen orientierten. Dieses Vorbild-Modell soll zunächst beschrieben werden.

3.1.1 Modell der klassischen Profession

Professionen sind eine besondere Art von Berufen. Es sind ›gehobene‹ Berufe, mit hohem Einkommen, Status, Prestige, und das berufliche Handeln ist anspruchsvoll und qualitativ hochwertig. Um diese Sonderform eines Berufs zu verstehen, muss geklärt werden, was ein ›Beruf‹ ist. Unter Beruf wird eine bezahlte Tätigkeit verstanden, für die eine spezifische Qualifizierung, eine Ausbildung nötig ist. Aus wissenssoziologischer Sicht braucht jeder Beruf ein Mandat und eine Lizenz: Es braucht ein gesellschaftlich anerkanntes Wissen darüber, wozu und in welchem Bereich ein Beruf gut und nützlich ist (= gesellschaftlicher Auftrag, Mandat) und was die Angehörigen eines Berufs tun dürfen und tun sollen, und welche Ausbildungsanforderungen hierfür bestehen (= Lizenz). Ein Mandat wird den einzelnen Berufen allerdings nicht einfach zugewiesen, diese fordern die Zuständigkeit für eine bestimmte Aufgabe auch aktiv ein (vgl. Schütze 1992:140, Müller 2012:956). Bei Professionen nun sind die Anforderungen an Mandat und Lizenz besonders hoch. Solche hohen Anforderungen sind dann nötig, wenn die Berufstätigkeit zentrale Bereiche menschlichen Lebens betrifft, wenn der Privat- oder sogar Intimbereich von Menschen berührt ist und deshalb auch Verletzungen in diesem sensiblen Bereich möglich sind. Dies trifft vor allem für drei Lebensbereiche zu, und dazu haben sich seit der frühen Neuzeit die drei sog. klassischen Professionen ausgebildet: Für den Bereich des menschlichen Körpers, seine Gesundheit und deren Gefährdung, haben Ärzte Mandat und Lizenz. Alles, was mit der menschlichen Seele und ihrer Gefährdung zusammenhängt, liegt (oder lag) in der Zuständigkeit von Geistlichen (heute auch in derjenigen von Psychologen und Psychotherapeutinnen). Und schließlich gehört alles, was mit den Rechten von Menschen und ihrer Verletzbarkeit zusammenhängt, in den Zuständigkeitsbereich von Juristinnen (vgl. Müller 2012a:957).

Aus dem besonderen gesellschaftlichen Mandat von Professionen – der Zuständigkeit für wichtige und sensible Lebensbereiche – ergeben sich auch besondere Anforderungen hinsichtlich ihrer gesellschaftlichen Lizenz, also hinsichtlich der Organisation von Ausbildung und der Tätigkeitsausübung. Daraus lassen sich die nachfolgend dargelegten exklusiven Merkmale von Professionen ableiten (vgl. Schütze 1992:135 ff., Combe/Helsper 2011:9 f., Merten 2013a:671, Müller 2012:958, Galuske 2013:126).

Gemeinnützige Aufgabe

Probleme, zu deren Bearbeitung Professionen herangezogen werden, sind gesellschaftlich und individuell hoch bedeutsam. Die Kompetenz der Klienten jedoch reicht zur Problemlösung nicht aus. In dieser Situation hoher Gefährdung wäre eine marktförmige Hilfe unangemessen, da sie eine existentielle Abhängigkeit schaffen würde. Deshalb wird professionelle Hilfe quasi gemeinwirtschaftlich organisiert, indem Professionen von der Gesellschaft zur Problembearbeitung beauftragt werden und sich dabei zur Orientierung am Wohle des Klienten verpflichten. Aufgrund der Zuständigkeit für einen wichtigen und sensiblen Lebensbereich kann die Tätigkeit von Professionellen als Dienst an der Allgemeinheit interpretiert werden: Sie hat eine gemeinnützige Funktion. Zugleich sichert das gesellschaftliche Mandat den Professionellen ein Monopol bei den von ihnen erbrachten Leistungen (Exklusivität der Zuständigkeit, Handlungsmonopol).

Wissensbasis und wissenschaftliche Ausbildung

Angehörige von Professionen müssen in besonderer Weise kompetent sein, damit sie nicht selbst Schäden anrichten in den sensiblen Lebensbereichen, für die sie zuständig sind und wo sie Hilfe leisten sollen. Daraus ergeben sich hohe Anforderungen an die Wissensbasis einer Profession und an den Kompetenzerwerb. Professionen verfügen über ein besonderes Wissen in Bezug auf die sozialen Handlungsprobleme, sie haben eine exklusive Wissensbasis, ein systematisiertes, wissenschaftlich fundiertes (Sonder-)Wissen. Dieses bedarf spezieller Verfahren der Aneignung, d. h., es braucht akademische Ausbildungsgänge, die zumeist auch lange dauern.

Autonomie in der Berufsausübung

Menschen, die bei privaten, intimen Angelegenheiten Hilfe suchen bei Professionellen, sind in hohem Masse verletzbar. Deshalb muss verhindert werden, dass irgendwelche Interessensgruppen hier Einfluss nehmen könnten. Professionelle sind deshalb unabhängig von Weisungen in fachlichen Dingen, die praktische Berufsausübung geschieht in weitestgehender Autonomie. Das Ideal ist die selbständige, freiberufliche Tätigkeit. Mittel, um die Unabhängigkeit zu sichern, sind das Zeugnisverweigerungsrecht sowie eine materielle Privilegierung, welche die finanzielle Unabhängigkeit sicher stellen soll. Die Berufsausübung ist auch durch ein hohes Maß an Freiheit von Fremdkontrolle, d. h. von Beurteilungen der Leistungen von außen, gekennzeichnet. An deren Stelle tritt die Selbstkontrolle: Eine berufsständische Organisation übt eine fachliche Selbstkontrolle innerhalb der Profession aus und beschränkt die Möglichkeit, geschäftliche Eigeninteressen zu verfolgen. Dieses Recht der Profession auf Selbstkontrolle basiert auf einem impliziten Vertrag zwischen Gesellschaft und Profession.

Berufsethische Codices

Durch die Zuständigkeit für Probleme in sensiblen Lebensbereichen und die gemeinnützige Aufgabe ergeben sich ein spezifischer Wertbezug und eine am Gemeinwohl ausgerichtete Handlungsorientierung. Diese Bindung an zentrale gesellschaftliche Werte wird im Berufsethos verkörpert, welches die Standesorganisation (Berufsverband) auch nach außen hin offensiv artikuliert. In einer explizit artikulierten Professionsethik wird ein Kanon an kodifizierten Verhaltensregeln (code of ethics) festgelegt. Die Standesorganisation hat die Aufgabe, die Berufsausübung auch nach ethischen Standards zu überwachen. Mangelhafte Qualität der Arbeit in einem sensiblen Lebensbereich kann schwerwiegende Folgen für die Klienten haben, die abhängig sind von fachlicher Hilfe. Das wichtigste Mittel zur Vermeidung des Missbrauchs dieser Abhängigkeit ist die (Aus-)Bildung eines spezifischen professionellen Habitus: D. h., Professionelle internalisieren das Berufsethos und die zentralen professionellen Verhaltensregeln.

Die Professionssoziologie befasst sich ausführlich mit diesen (Exklusivitäts-) Merkmalen und den unterschiedlichen Professionsmodellen. An dieser Stelle soll lediglich darauf hingewiesen werden, dass die einzelnen Merkmale in den verschiedenen Professionalisierungstheorien unterschiedlich akzentuiert und kritisch untersucht werden.

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