Anne Goldbach - Pädagogik bei zugeschriebener geistiger Behinderung

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Pädagogik bei zugeschriebener geistiger Behinderung: краткое содержание, описание и аннотация

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Eine Pädagogik, welche sich über den Personenkreis von Menschen mit zugeschriebener geistiger Behinderung definiert und diesen adressiert, ist in der Verantwortung, sich selbstkritisch mit ihrer Entwicklungsgeschichte, ihrem gegenwärtigen Selbstverständnis sowie ihrer Legitimations- und Standortfrage für die Zukunft auseinanderzusetzen.
Vor dem Hintergrund einer zunehmend wahrnehmbaren Erschütterung humanistischer und demokratischer Grundwerte erfolgt in diesem Buch die Reflexion der positiven Wegmarken, aber auch der Exklusionsmacht einer «Pädagogik bei zugeschriebener geistiger Behinderung».
Das Buch widmet sich der Bedeutung menschenrechtsbasierten Handelns in ausgewählten pädagogischen Wirkungsfeldern und differenten Lebensbereichen. Es wirft einen diskriminierungssensiblen, gesellschaftskritischen Blick auf normative Setzungen innerhalb der Profession und der Disziplin einer Pädagogik, die nach wie vor Menschen auf Diagnosen festschreibt und Ausschlüsse produziert. Die Relevanzsetzungen einer daraus resultierenden «Pädagogik der Verbesonderung» sollen in Theorie, Forschung und Praxis beleuchtet werden.

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Entgegen dem Anliegen der Disability History (vgl. Bösl, Klein & Waldschmidt 2010), welche als Disziplin den Anspruch verfolgt, durch eine (Re)Historisierung von Behinderung eine »neue Geschichte von Behinderung zu schreiben« (Bösl 2010, 29), schauen wir in den folgenden Kapiteln zunächst auf die traditionelle Geschichtsschreibung, in welcher jede Form zugeschriebener Behinderung als Normverletzung betrachtet wurde und dementsprechende Exklusions- und Selektionspraktiken zur Anwendung kamen. Wir möchten hier explizit thematisieren, welche Rolle man Menschen mit sogenannter geistiger Behinderung im Kontext historischer Entwicklung zugewiesen hat und welche Konsequenzen damit für die Situation eines Lebens- und Bildungsrechtes verbunden waren. Die ausgewählten Zeitkontexte sollen jeweils einen Einblick in die Geschichtskultur der entsprechenden Epoche geben und »objektive Bedingtheiten und Funktionen und damit Praktiken des sozialen Lebens« veranschaulichen (Rüser 2008, 132).

1.1 (Soziale) Exklusion

Betrachtet man die geschichtliche Entwicklung, so waren und sind Menschen mit einer zugeschriebenen geistigen Behinderung aufgrund ihrer wahrgenommenen Andersartigkeit in den verschiedenen gesellschaftlichen Epochen immer wieder von Ausgrenzung und Selektion betroffen.

In der Antike begegnete man Menschen, deren Erscheinung oder Wesen fremd, ›andersartig‹ oder ›naturwidrig‹ war mit mythisch-religiösen Abwehrmechanismen (Speck 2016, 17). Die Spartaner ›entledigten‹ sich ihrer ›missgebildeten Neugeborenen‹ in den Schluchten des Taygetos-Gebirges. Nicht nur in Griechenland, sondern auch im römischen und germanischen Reich wurde den vermeintlichen ›Nutzlosen‹ kein Lebensrecht und keine Menschenwürde zuerkannt. Es war üblich, sie zu töten, um damit angeblich das ›Gemeinwohl‹ zu stärken (vgl. ebd.). So schrieb Aristoteles in seiner Nikomachischen Ethik von »Erscheinungsformen eines tierischen Wesens, entstanden durch Krankheit oder Verkrüppelung« (Buch VII, Kapitel 1 in Speck ebd.).

Im Mittelalter herrschten weiter mythische und dämonische Vorstellungen, die teilweise mit christlichen Deutungsversuchen durchmischt waren. Behinderung wurde als Strafe Gottes bewertet und als das ›Böse‹ identifiziert. Die Personen galten als ›vom Teufel besessen‹. Kinder mit einer Beeinträchtigung wurden als Kinder des Satans oder als ›Wechselbälger‹ bezeichnet. Es herrschte der Glaube, dass der Teufel als Bestrafung für ein in irgendeiner Weise gotteslästerliches Verhalten ein gesundes gegen ein ›missgestaltetes‹ Kind austauscht (vgl. ebd.).

Im Zusammenhang mit der geschichtlichen Entwicklung im Mittelalter werden häufig die »Tischreden« Martin Luthers aus dem Jahre 1540 zitiert, in dem er sogenannte geistesschwache Kinder als »massa carnis«, einen »Fleischklumpen ohne Seele« (ebd., 18), bezeichnet.

Es muss angenommen werden, dass insbesondere im 16. und 17. Jahrhundert viele in irgendeiner Weise andersartige Menschen durch die Kirche verfolgt und Opfer von Hexenverbrennungen wurden (Engbarth 2003; Speck ebd.). Auf der anderen Seite war es die Kirche, die später während der Zeit der Aufklärung zur Annahme, Fürsorge und Erziehung bezüglich sogenannter geistig schwacher Menschen aufrief.

Bis ins 19. Jahrhundert galten ›Menschen mit Geistesschwäche‹ nicht als Kranke; Orte, die ihnen zugewiesen wurden, waren das Narrenschiff, der Narrenturm, die Landstraße und das Gefängnis. An diesen Orten waren sie in Gesellschaft von Vagabunden, Bettlern, Armen, Kriminellen, Verschwendern oder Spielern (vgl. Engbarth 2003). Im Mittelalter unterschied man die ›harmlosen‹ von den ›gewalttätigen Irren‹. Wenn man die Menschen für ungefährlich hielt, ließ man sie sich in der Öffentlichkeit frei bewegen und kennzeichnete sie oft mit einem Narrenkostüm (vgl. ebd.). Die ›gewalttätigen Irren‹ wurden in Zucht- oder Tollhäuser eingesperrt. Bis ins 18. Jahrhundert war der Umgang mit dem sogenannten Wahn- oder Irrsinn ein Bestandteil des Bereiches polizeilicher Ordnung, während die Medizin sich nur sporadisch damit befasste. Seine Ursachen wurden vorwiegend in einem sündhaften und unmoralischen Lebenswandel gesehen. Dementsprechend waren die Behandlungs- und Erziehungsmethoden darauf ausgerichtet, Menschen ›sozialverträglich‹ machen zu wollen. ›Irre‹ waren angekettet, sie lagen nackt in ihren Verliesen, wurden geschlagen und ausgepeitscht. Weitere Zwangsmittel waren Tollriemen, Gesichtsmasken, Mundbirnen, Zwangsstühle, -betten und -särge oder Drehmaschinen. Häufig wurde Wasser in Form von Sturzbädern, Eintauchen oder Wannenbädern eingesetzt. Es gab ›Ekelkuren‹, bei denen beispielsweise durch Brechweinstein starkes Erbrechen hervorgerufen wurde, es wurden Verbrennungen zugefügt, Seile unter die Haut gelegt, die hin und her gezogen werden konnten oder ein Aderlass durchgeführt. Ziel war immer der »absolute Gehorsam«, die »Unterwerfung« und »das Brechen des krankhaften Trotzes« (ebd., 44). Des Weiteren versprach man sich durch das Zufügen von schockähnlichen und schmerzhaften Zuständen ein Entgegenwirken bzw. eine Ablenkung vom ›Wahn‹. Lange herrschte die Vorstellung, dass ›Irre‹ keine Schmerzen wahrnehmen und wie wilde Tiere ›gezähmt‹ werden müssen (vgl. Foucault 1989 in ebd.).

Erste medizinische Erklärungen für die ›Geistesschwäche‹ oder den ›Irrsinn‹ gehen in der Renaissance auf antike Vorstellungen zurück, wonach diese auf eine Störung der vier Körpersäfte Blut, Phlegma, gelbe und schwarze Galle zurückzuführen war. Entsprechend gab es Behandlungsmethoden wie den Aderlass, die Verringerung von Gallenflüssigkeit durch Brech- und Abführmittel oder die Schleimabsonderung durch Schwitzen (vgl. ebd.).

1.2 Frühe heilpädagogische Bemühungen

Von den Idealen und dem Gedankengut der Aufklärung hinsichtlich der Forderung eines Bildungsrechtes für alle Kinder ausgehend, widmete sich eine Erziehungsbewegung des späten 18. Jahrhunderts – der Philanthropismus (griech: Philanthropen = Menschenfreunde) – erstmals Kindern mit ›Erziehungsschwierigkeiten‹. Der Philanthropismus beschäftigte sich als Lehre von den sogenannten ›Kinderfehlern‹ mit kindlichen ›Unarten‹ wie u. a. Eigensinn, Schreien, Bosheit, Habsucht, Neugier und Furcht. Diese ›Kinderfehler‹ standen der ›natürlichen Erziehung‹ im Sinne Rousseaus (1712–1778) im Wege. Sie sollten durch ›Pädagogische Heilkunde‹ gemindert werden (Bleidick 1999, 21). Die Hauptvertreter des Philanthropismus waren Ch. G. Salzmann (1744–1811), J. H. Campe (1746–1818) und P. Villaume (1746–1825). Frühzeitig haben die Vertreter der Kinderfehlerlehre allerdings auf die Unterscheidung von vermeintlich ›normalen Erziehungsfehlern‹ und organischen Beeinträchtigungen hingewiesen (vgl. ebd.) und die ›Störungen‹ den entsprechenden Professionen zugeordnet. So war V. E. Milde (1777–1853) darum bemüht, die Tätigkeiten bei den Erziehungsfehlern als »Sache des Erziehers« (ebd., 22) von den organischen Behinderungen als ärztliches Zuständigkeitsfeld abzugrenzen.

Parallel erfolgten im 18. Jahrhundert erste erfolgreiche Bildungsversuche von Kindern mit Sinnesbeeinträchtigungen. In Paris wurde 1770 die erste Taubstummenschule und 1784 die erste Blindenschule gegründet. Dadurch ermutigt, gelangten Ende des 18. Jahrhunderts zunehmend Kinder mit sogenannter Geistesschwäche in das Interesse von Pädagogen (ebd.).

Erste bedeutende pädagogisch-soziale Anstöße gingen von J. H. Pestalozzi (1746–1827) aus. In seinem Werk »Anrufung der Menschlichkeit« appellierte er, sich auch den in der »niedrigsten Menschheit vergessenen Kindern« (Pestalozzi 1777 in Speck 2016, 19) und ihrer Erziehung zuzuwenden. In seiner Erziehungsanstalt auf dem Neuhof (1777/1778) nahm er neben verwaisten und verwahrlosten auch zwei Kinder mit einer sogenannten Geistesschwäche aus einem ›Tollhaus‹ auf und berichtete nachfolgend über den Erfolg seiner Erziehung. Seine Überzeugung, »dass auch Kinder von äußerstem Blödsinn, […] durch liebreiche Leitung zu einem ihrer Schwachheit angemessenen, einfachen Verdienst vom Elend eines eingesperrten Lebens errettet und zur Gewinnung ihres Unterhalts und zum Genuß eines freien und ungehemmten Lebens geführt werden können« (Pestalozzi 1778 in ebd., 20), war für die damalige Zeit unüblich und revolutionär.

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