Anne Goldbach - Pädagogik bei zugeschriebener geistiger Behinderung

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Pädagogik bei zugeschriebener geistiger Behinderung: краткое содержание, описание и аннотация

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Eine Pädagogik, welche sich über den Personenkreis von Menschen mit zugeschriebener geistiger Behinderung definiert und diesen adressiert, ist in der Verantwortung, sich selbstkritisch mit ihrer Entwicklungsgeschichte, ihrem gegenwärtigen Selbstverständnis sowie ihrer Legitimations- und Standortfrage für die Zukunft auseinanderzusetzen.
Vor dem Hintergrund einer zunehmend wahrnehmbaren Erschütterung humanistischer und demokratischer Grundwerte erfolgt in diesem Buch die Reflexion der positiven Wegmarken, aber auch der Exklusionsmacht einer «Pädagogik bei zugeschriebener geistiger Behinderung».
Das Buch widmet sich der Bedeutung menschenrechtsbasierten Handelns in ausgewählten pädagogischen Wirkungsfeldern und differenten Lebensbereichen. Es wirft einen diskriminierungssensiblen, gesellschaftskritischen Blick auf normative Setzungen innerhalb der Profession und der Disziplin einer Pädagogik, die nach wie vor Menschen auf Diagnosen festschreibt und Ausschlüsse produziert. Die Relevanzsetzungen einer daraus resultierenden «Pädagogik der Verbesonderung» sollen in Theorie, Forschung und Praxis beleuchtet werden.

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Mit der Entwicklung und Ausdifferenzierung des Hilfsschulsystems kam es allerdings nachfolgend zu einer allmählichen Verdrängung der Kinder und Jugendlichen mit sogenannter ›Geistesschwäche‹ (ebd.). Unter dem Kriterium der sozialen Brauchbarkeit und wegen des Fehlens einer tragfähigen Bildungskonzeption für diesen Personenkreis wurde eine untere Grenze für die Aufnahme an Hilfsschulen formuliert, die das »Unternormale, welches wertlos ist« (Egenberger 1913 in ebd., 28), markieren sollte. Einige dieser Kinder und Jugendlichen wurden an ›Anstaltshilfsschulen‹ überwiesen oder konnten die sogenannten Sammel- oder Vorklassen, die an einigen Hilfsschulen angegliedert waren, besuchen (vgl. ebd.). Diese entstanden ab 1917 in Berlin und später auch in anderen deutschen Städten und Landkreisen. Sie wurden für sogenannte ›schwer schwachsinnige Kinder‹ eingerichtet. In Sammelklassen lernten höchstens 15 Schülerinnen* zusammen. Wesentliche Ziele waren nicht das Erlernen der Kulturtechniken, sondern die Herausbildung körperlicher Geschicklichkeit und die Pflege des Gemüts. Die Empfehlung zum Besuch einer solchen Sammelklasse wurde in der Regel nach einem zweijährigen Besuch der Hilfsschulunterstufe und auf der Grundlage eines besonderen pädagogischen oder psychiatrischen Urteils gegeben. Vom Besuch der Sammelklassen ausgeschlossen waren die sogenannten völlig ›bildungsunfähigen‹ und pflegebedürftigen Kinder (Lindmeier & Lindmeier 2002). Im Lehrbuch des Berliner Hilfsschulpädagogen A. Fuchs (1869–1945) befindet sich ein Lehrplan für Sammelklassen. Dieser zeigt, dass diese Klassen von ihrer Schülerinnen*schaft und den Unterrichtsinhalten und -methoden als Vorläufer der ›Schulen für Geistigbehinderte‹ angesehen werden können (vgl. ebd.).

Während der Zeit des Nationalsozialismus wurden allerdings auch die Sammelklassen mit der »Allgemeinen Anordnung über die Hilfsschule in Preußen« vom April 1938 für unzulässig und die in ihnen beschulten Kinder und Jugendlichen für ›bildungsunfähig‹ erklärt. Unter dem Druck eugenischer und rassenhygienischer Bestrebungen verteidigten Hilfsschulpädagogen den Erhalt von Sammelklassen kaum. Die Bildungsfähigkeit wurde damit allen Kindern mit ›Geistesschwäche‹ abgesprochen und noch einmal mehr an deren zukünftiger Arbeitsfähigkeit und Brauchbarkeit für die Gesellschaft festgemacht (ebd., 397).

Entwicklung der Psychiatrie

Unter dem Einfluss von Medizinern und Psychiatern, insbesondere von Ph. Pinel (1745–1826) und seinem Nachfolger E. D. Esquirol (1772–1840), entwickelte sich Anfang des 19. Jahrhunderts die Lehrmeinung, dass es sich bei der sogenannten ›Idiotie‹ um eine ›Geisteskrankheit‹ handele. ›Idiotie‹ galt als somatisch bedingt, durch äußere Einflüsse kaum veränderbar und bedurfte psychiatrischer Behandlung. So beschrieb Esquirol ›Idiotie‹ (in Abgrenzung zur Verwirrtheit):

»Der Zustand des Verwirrten kann sich ändern, der des Idioten bleibt immer derselbe. Dieser hat viele kindliche Züge. Beide haben keine, oder beinahe keine Empfindungen; aber der Verwirrte zeigt in seiner Organisation und selbst in seiner Intelligenz etwas von seiner vergangenen Vollkommenheit, der Idiot dagegen ist Alles, was er war; er ist Alles, was er in Bezug auf seine primitive Organisation sein kann« (Esquirol 1838 in Lindmeier & Lindmeier 2002, 75).

Weiter führt Esquirol an, dass es zu verschiedenen Abstufungen in der intellektuellen Entwicklung kommen könne. Er unterscheidet je nach Sprachvermögen in Grade des ›Blödsinns‹, an deren Ende der dritte Grad der ›Idiotie‹ stehe, bei dem keine Worte geäußert werden können (vgl. ebd.). Während die Psychiater anfänglich noch Widerspruch von den Anstaltstheologen und -pädagogen ernteten, verfestigte sich die Psychopathologisierung der ›Idiotie‹ Anfang des 20. Jahrhunderts zunehmend. Mit der Veröffentlichung von E. Kraepelins (1856–1926) Lehre von den allgemeinen psychischen Entwicklungshemmungen, den Oligophrenien (1915), bekam der ›Schwachsinn‹ seinen Namen und seine Einteilungskriterien nach intellektueller Leistungsfähigkeit in ›Debilität‹, ›Imbezillität‹ und ›Idiotie‹ wurden entwickelt. Damit war eine psychiatrische Definition und Klassifikation geschaffen, welche die ›defektorientierte‹ und ›minderwertige‹ Sichtweise auf diese Menschen zementierte und auch Einzug in die Pädagogik hielt (vgl. ebd.).

Die Folge der Psychiatrisierung des ›Schwachsinns‹ führte dazu, dass Menschen mit sogenannter ›Geistesschwäche‹ fast zwangsläufig in Anstalten aufgenommen wurden bzw. behördlicherseits ein Anstaltszwang erwirkt werden konnte (ebd., 395). Infolge weiterer Klassifizierungen und Spezialisierungen innerhalb der psychiatrischen Anstalten wurden weitere Grenzziehungen in ›schwerabnorm‹ bzw. ›idiotisch‹ getroffen. Für diese Menschen blieben nur die Pflegeabteilungen der Anstalten, in denen es ausschließlich medizinisches Personal gab.

1.3 Die Zeit des Nationalsozialismus

Bereits zum Ende des 19. Jahrhunderts verbreitete sich in Europa rassenhygienisches Gedankengut, das in seiner Konsequenz eine Verhütung, Ausgrenzung und schließlich Ausmerzung von sogenanntem ›minderwertigem‹ Leben zur Folge hatte. Als theoretische Fundierung diente der Sozialdarwinismus, der durch den englischen Soziologen H. Spencer (1862–1896) begründet wurde. Spencer übertrug die Ideen von Ch. Darwin (1809–1882) über natürliche Auslese (Selektion) als Triebkraft der phylogenetischen Entwicklung, die dieser in seinem Hauptwerk »Die Entstehung der Arten durch natürliche Zuchtwahl oder die Erhaltung der begünstigten Rassen im Kampf ums Dasein« (Darwin 1858 in Speck 2016, 30) darlegte und das sich auf die Pflanzen- und Tierwelt bezog, auf die menschliche Entwicklung. Spencer legte seine Theorie des Sozialdarwinismus in seinem 1864 erschienenen Werk »Survival of the Fittest« dar. Weiteres vererbungstheoretisches und eugenisches Gedankengut bestärkte Ende des 19. Jahrhunderts die sozialdarwinistische Lehre. F. Galton (1822–1911), der als Begründer der Eugenetik gilt, propagierte, dass Armenfürsorge, Hygiene und Medizin die natürliche Auslese im ›Kampf um’s Dasein‹ reduzieren und zur Schwächung der ›weißen Rasse‹ führe. Die Tüchtigen sollen viele Kinder zeugen, während die ›Minderwertigen‹ von der Fortpflanzung auszuschließen seien (vgl. Klee 2010). Der Mediziner A. Ploetz (1860–1940) veröffentlichte 1895 sein Buch »Die Tüchtigkeit unserer Rasse und der Schutz der Schwachen- Grundlinien einer Rassenhygiene«. Auch er forderte, dass nur Paare mit ›bester Erbmasse‹ Kinder zeugen sollten und die ›Menschenzüchtung‹ staatlich zu regeln sei (vgl. ebd., 19). Ploetz war 1905 Mitbegründer der Gesellschaft für Rassenhygiene in Deutschland, die als erste rassenhygienische Gesellschaft der Welt ihre Tätigkeit aufnahm (vgl. ebd.).

Zudem waren nicht wenige Psychiater der Ansicht, dass ›Geisteskrankheiten‹ erblich seien und zu Armut, Kriminalität und diversen Krankheiten führen und deshalb verhindert bzw. ausgemerzt werden müssen. So stellte E. Kraepelin (1856–1926), einer der berühmtesten Psychologen seiner Zeit, 1909 in seinem Grundlagenwerk »Psychiatrie. Ein Lehrbuch für Studierende und Ärzte« heraus, dass Geisteskrankheiten auf Vererbung und Degeneration (›Entartung‹) zurückzuführen seien. Die sogenannte Dementia praecox (›Jugendirresein‹/›jugendliches Irresein‹) führe gesetzmäßig zur ›Verblödung‹ und zum ›geistigen Tod‹ der betroffenen Menschen, so die Meinung Kraeplins (vgl. ebd., 22).

1920 erschien das Buch »Die Freigabe der Vernichtung lebensunwerten Lebens: Ihr Maß und ihre Form« von K. Binding (1841–1920), einem damals angesehenen Rechtswissenschaftler, und A. Hoche (1865–1943), Mediziner und Ordinarius sowie Direktor der Universitätsklinik Freiburg. Das Werk richtet sich gegen die Existenzberechtigung von Menschen mit ›geistigen Mängeln‹ und bewertet deren Leben als ›lebensunwert‹. Ihre Versorgung wurde als sinnlos und kostspielig und somit als Last für die Gesellschaft herausgestellt und empfohlen, die sogenannten unheilbar ›Blödsinnigen‹ zu ›erlösen‹ (vgl. ebd.). Hoche klassifiziert in zwei Gruppen unheilbar ›Blödsinniger‹, denen er den Zustand ›geistigen Todes‹ zuschreibt. Eine Gruppe sind für ihn Menschen, die den Zustand des ›geistigen Todes‹ im späteren Lebensverlauf erwerben würden, eine weitere, bei denen der ›geistige Tod‹ angeboren sei. Diese würden die Gemeinschaft am meisten belasten, weil über ihre Lebenszeit ›ungeheures Kapital‹ für Nahrungsmittel, Kleidung und Heizung ausgegeben werden müsse. Hoche operiert mit Begriffen wie »Ballastexistenzen«, »Menschenhülsen«, »geistig Toten« (vgl. Klee 2010 26), die 20 Jahre später die Begründung für die Euthanasie von sogenannten geistesschwachen Menschen lieferte.

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