Titus Livius - Römische Geschichte

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Wir leben in einer Zeit, «in der wir weder unsere Fehler, noch die Heilmittel dagegen ertragen können», schreibt T. Livius Patavinus (um 59 v. Chr. – um 17 n. Chr.) im Proömium seines monumentalen Werkes über römische Geschichte ab urbe condita (von der Gründung der Stadt an). In 142 Büchern antiker Zählung stellte er chronologisch in bemerkenswerter Anschaulichkeit und nicht ohne Anekdoten von hohem Unterhaltungswert, aber auch mit klaren und versteckten Stellungnahmen dar, was sich nach der Sage oder tatsächlich in Rom seit 753 v. Chr. bis zu seiner eigenen Lebenszeit unter Kaiser Augustus ereignete. Erhalten sind aus dem Gesamtwerk die Bücher 1-10 (753 bis 293 v. Chr.) und 21-45 (218 bis 167 v. Chr.), alles Übrige nur in Inhaltsangaben, Fragmenten und Zusammenfassungen. Der Marix Verlag legt hiermit eine deutsche Ausgabe aller erhaltenen Bücher dieser wirkmächtigen Darstellung römischer Geschichte vor.

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(4) Nichtsdestoweniger forderte im Anfang des folgenden Jahres, in welchem Quintus Servilius Ahala und Lucius Genucius Konsuln waren, der Volkstribun Marcus Pomponius den Manlius vor Gericht. 2 Seine Härte bei der Aushebung hatte ihn verhasst gemacht, welche die Bürger nicht bloß durch Verlust an Vermögen, sondern auch durch körperliche Misshandlungen empfunden hatten, indem er diejenigen, die bei dem Aufruf ihrer Namen nicht antworteten, teils mit Ruten schlagen, teils gefangen legen ließ; 3 und namentlich hasste man den ihm eigenen Starrsinn und den einem freien Staat unausstehlichen Beinamen Imperiosus (der Gebieterische), den ihm die unverhehlte Äußerung einer Härte zuzog, welche er an Fremden nicht strenger als gegen nahe Verwandte, ja selbst an seinem eigenen Blut ausübte. 4 Darum machte ihm auch der Tribun unter anderen Beschuldigungen einen Vorwurf daraus, dass er seinen Sohn, einen Jüngling, den er keines Verbrechens zeihen könne, als einen aus der Stadt, aus dem Haus Verbannten von den Penaten, vom Markt, vom Tageslichte, vom Umgang mit Seinesgleichen Geschiedenen, zu sklavischer Handarbeit, in einen Sklavenzwinger, wie in einen Kerker gesteckt habe, in welchem dieser Jüngling vom höchsten Rang, 5 eines Diktators Sohn, durch das tägliche Elend erfahren müsse, dass er in der Tat einen gebieterischen Vater habe. Und welches Verbrechens wegen? 6 Weil ihm die fließende Rede, die geläufige Zunge fehle. Habe er als Vater, wenn er nur einige Menschlichkeit besäße, diesen Naturfehler schonend mildern oder durch Strafe und Misshandlung umso auffallender machen müssen? Selbst die unvernünftigen Tiere hegten und pflegten das von ihren Jungen, was etwa nicht vollkommen geraten sei, darum nicht weniger. 7 Aber beim Herkules, Lucius Manlius vergrößere das Übel seines Sohnes durch Misshandlung, halte den schwerfälligen Geist sogar nieder und ersticke den Funken natürlicher Lebhaftigkeit, der etwa noch in ihm sei, dadurch, dass er ihn als einen Dorfbuben in bäurischem Aufzug unter dem Vieh leben lasse.

(5) Alle anderen wurden durch diese Beschuldigungen erbittert, nur der Jüngling nicht; im Gegenteil, voll Verdruss darüber, dass auch er zum Vorwand dienen müsse, Hass und Verleumdung gegen seinen Vater zu wecken, fasste er, 2 um aller Welt es zu zeigen, dass er es mit seinem Vater, nicht mit dessen Feinden halte, einen Entschluss, wie ein roher und bäurischer Mut ihn eingibt, der aber, sowenig er für das bürgerliche Leben ein Muster sein kann, in Rücksicht auf die kindliche Liebe Lob verdiente.

3 Ohne dass jemand darum wusste, ging er, mit einem Dolch unter dem Kleid, in aller Frühe zur Stadt und vom Tor geradezu vor das Haus des Tribuns Marcus Pomponius. 4 Dem Türsteher sagte er, er müsse sogleich seinen Herrn sprechen, er möge nur den Titus Manlius, den Sohn des Lucius, melden. Da er sogleich vorgelassen wurde (denn es ließ sich erwarten, dass er, auf seinen Vater ergrimmt, entweder eine neue Beschuldigung oder einen der Sache förderlichen Wink mitzuteilen habe), sagte er nach gegenseitiger Begrüßung, er habe etwas mit ihm ohne Zeugen zu besprechen. 5 Kaum hatte sich auf Befehl jedermann entfernt, da zog er den Dolch, und über dem Bett stehend, drohte er, ihn auf der Stelle zu durchbohren, wenn er ihm nicht den Eid leiste, dass er in der Klage gegen seinen Vater nie wieder eine Volksversammlung halten wolle.

6 Der Tribun in Angst – denn er sah den Stahl vor seinen Augen blitzen, sich selbst allein und wehrlos, sich gegenüber einen handfesten und, was noch schlimmer war, auf seine Stärke trotzigen Jüngling – schwur den verlangten Eid wörtlich nach und trug kein Bedenken, öffentlich zu gestehen, diese Gewalttat habe ihn genötigt, die Sache aufzugeben. 7 Und danach zu urteilen, dass das Volk es allerdings lieber gesehen hätte, wenn es gegen einen so grausamen und übermütigen Beklagten sein Stimmrecht hätte ausüben können, nahm doch dem Sohn die für seinen Vater gewagte Tat nicht übel; ja man fand sie darum noch um so lobenswerter, weil selbst die große Härte des Vaters sein Herz von der kindlichen Liebe nicht abgebracht hatte. 8 Folglich erließ man nicht nur dem Vater die Verteidigung, sondern der Vorfall brachte auch dem jungen Mann Ehre ein, 9 denn da man in diesem Jahr zum ersten Mal die Einrichtung traf, die Kriegstribunen für die Legionen durch Stimmengebung zu ernennen: – vorher nämlich stellten die Feldherren selbst auch diese an, so wie noch jetzt die, welche Rufuli80 heißen –, so erhielt er von sechs Stellen die zweite, ohne dass ihm irgendein Verdienst im Frieden oder Krieg dieses Wohlwollen erworben hätte, da er seine Jugend auf dem Land und fern vom Verkehr mit Menschen zugebracht hatte.

(6) In demselben Jahr soll entweder durch ein Erdbeben oder durch sonst eine gewaltsame Wirkung etwa die Mitte des Marktplatzes in eine weite Kluft zu einer unermesslichen Tiefe eingesunken sein; 2 und dieser Schlund soll sich durch alle hineingeschüttete Erde, die jeder nach Kräften herbeischaffte, nicht haben ausfüllen lassen, bis man auf göttliche Weisung die Frage aufwarf, worin eigentlich die Hauptstärke des römischen Volkes bestehe; 3 denn dies musste nach dem Ausspruch der Seher diesem Abgrund geweiht werden, wenn man dem römischen Staat seine Dauer sichern wollte. Da heißt es nun, Marcus Curtius, ein im Krieg ausgezeichneter Jüngling, habe diejenigen, welche ihre Ungewissheit darüber äußerten, verweisend gefragt, ob es für Römer ein höheres Gut als kriegerische Tapferkeit gebe. 4 Nach gebotener Stille habe er unter Erhebung seiner Blicke zu den am Markt ragenden Tempeln der unsterblichen Götter und zum Kapitol, und die Hände im Gebet bald zum Himmel empor, bald in die weite Öffnung der Erde zu den Göttern der Toten hinabstreckend, sich selbst zum Opfer geweiht, 5 und auf seinem Pferd, das er so herrlich wie möglich geschmückt hatte, in voller Rüstung sich in den Schlund gestürzt; eine Menge Männer und Frauen hätten Geschenke und Früchte über ihn zusammengeworfen, und der Curtische See habe seinen Namen nicht von jenem früheren Curtius, der auch Mettius hieß, dem Krieger des Titus Tatius,81 sondern von diesem bekommen. 6 Könnte irgendein Weg den Forscher hier auf die Wahrheit leiten, so würde ich’s an meinem Fleiß nicht fehlen lassen, jetzt aber müssen wir uns da, wo ein zu hohes Alter die sichere Beglaubigung verweigert, an die geschichtliche Sage halten; und wirklich kennen die meisten den Namen des Sees nur aus dieser späteren Erzählung.

7 Nach der Entsühnung eines so wunderbaren Ereignisses beschloss in diesem Jahr der Senat, der nach einer die Herniker betreffenden Sitzung vergebens durch abgesandte Fetialen Genugtuung von ihnen verlangt hatte, dass je eher je lieber bei dem Volk zu beantragen sei, den Hernikern den Krieg zu erklären, und das Volk genehmigte diesen Krieg in zahlreicher Versammlung. 8 Ihn zu führen bestimmte das Los den Konsul Lucius Genucius.

Weil die Einholung des Götterwillens in dem zu führenden Krieg zum ersten Mal von einem bürgerlichen Konsul abhing, war der Staat in Spannung, bereit, in der zugestandenen Gemeinschaft der höchsten Ämter, je nachdem der Erfolg sein würde, eine glückliche oder unglückliche Maßregel zu finden. 9 Ein Missgeschick wollte, dass Genucius, der auf seinem Zug gegen den Feind viel Unternehmungsgeist blicken ließ, in einen Hinterhalt geriet, und da die Legionen im Schrecken des Überfalles flohen, töteten die Feinde den umringten Konsul, ohne zu wissen, wen sie getötet hatten.

10 Als diese Nachricht in Rom eintraf, riefen die Väter, lange nicht so betrübt über den Verlust des Staates, als sie sich durch die verunglückte Anführung des bürgerlichen Konsuls gehoben fühlten, allenthalben laut, nun könne man hingehen und Konsuln vom Bürgerstand wählen und die Einholung des Götterwillens auf die übertragen, denen sie nicht ohne Sünde anvertraut werden könne. 11 Die Väter hätten durch Bürgerbeschluss aus dem Besitz ihrer Ehrenstellen verdrängt werden können: Ob sich aber auch die unsterblichen Götter an dieses ohne ihre Zustimmung gegebene Gesetz gekehrt hätten? Sie selbst hätten ihren göttlichen Willen und die Art, ihn zu erfragen, in Schutz genommen. Kaum habe der Erste, dem dies nach menschlichen und göttlichen Rechten untersagt war, sich daran vergriffen, so habe die Vertilgung des Heeres samt seinem Führer die warnende Lehre gegeben, in Zukunft nicht mit Verletzung des Rechtes der Geschlechter Wahlen abzuhalten. Das Rathaus und der Markt hallten von solchen Reden wider. 12 Und nun ernannte der Konsul Servilius den Appius Claudius, der jetzt, weil er das Gesetz widerraten hatte, mit umso größerem Gewicht den Erfolg eines von ihm missbilligten Entschlusses rügen konnte, mit Zustimmung der Patrizier zum Diktator; und Aushebung und Gerichtsstillstand wurden angesagt.

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