Titus Livius - Römische Geschichte

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Wir leben in einer Zeit, «in der wir weder unsere Fehler, noch die Heilmittel dagegen ertragen können», schreibt T. Livius Patavinus (um 59 v. Chr. – um 17 n. Chr.) im Proömium seines monumentalen Werkes über römische Geschichte ab urbe condita (von der Gründung der Stadt an). In 142 Büchern antiker Zählung stellte er chronologisch in bemerkenswerter Anschaulichkeit und nicht ohne Anekdoten von hohem Unterhaltungswert, aber auch mit klaren und versteckten Stellungnahmen dar, was sich nach der Sage oder tatsächlich in Rom seit 753 v. Chr. bis zu seiner eigenen Lebenszeit unter Kaiser Augustus ereignete. Erhalten sind aus dem Gesamtwerk die Bücher 1-10 (753 bis 293 v. Chr.) und 21-45 (218 bis 167 v. Chr.), alles Übrige nur in Inhaltsangaben, Fragmenten und Zusammenfassungen. Der Marix Verlag legt hiermit eine deutsche Ausgabe aller erhaltenen Bücher dieser wirkmächtigen Darstellung römischer Geschichte vor.

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12 Als sie bemerkten, dass Reden dieser Art Eingang fanden, legten sie noch einen neuen Antrag vor, dass man statt der Zweimänner zur Aufsicht des Gottesdienstes Zehnmänner wählen, und die eine Hälfte aus den Bürgern, die andere aus den Vätern nehmen solle, und die Abstimmung über alle diese Vorschläge verschoben sie auf die Ankunft des Heeres, welches jetzt Velitrae belagerte.

(38) Das Jahr ging vorüber, ehe die Legionen von Velitrae zurückgeführt wurden. Folglich verzögerte sich die Verhandlung über jene Vorschläge ohne Entscheidung bis zu den neuen Kriegstribunen; denn zu Volkstribunen pflegte der Bürgerstand dieselben Volkstribunen, wenigstens die zwei, welche die Gesetze vorschlugen, wieder zu erwählen. 2 Zu Kriegstribunen wurden gewählt Titus Quinctius, Servius Cornelius, Servius Sulpicius, Spurius Servilius, Lucius Papirius und Lucius Veturius.

3 Gleich zu Anfang des Jahres kam es über die Vorschläge zum heftigsten Streit, und als die Bezirke zum Abstimmen aufgerufen wurden, die Antragsteller kein Amtsgenosse durch seine Einsprache hinderte, nahmen die bestürzten Väter ihre Zuflucht zu den zwei letzten Rettungsmitteln, der höchsten Gewalt und zum ersten Bürger. 4 Sie beschlossen einen Diktator zu wählen; gewählt wurde Marcus Furius Camillus, der den Lucius Aemilius zu seinem Magister Equitum machte. Einer solchen Zurüstung ihrer Gegner Trotz zu bieten, machten die Urheber der Vorschläge ebenfalls die höchste Entschlossenheit zur Waffe für die Volkssache, und nach angesetzter Bürgerversammlung forderten sie die Bezirke zur Abstimmung auf. 5 Als der Diktator voller Zorn und unter Drohungen, von einer Schar Patrizier umgeben, sich niedergelassen hatte, dann mit dem gewöhnlichen Streit der Volkstribunen unter sich, je nachdem sie einen Vorschlag durchsetzen wollten oder bekämpften, die Sache begann, und die Einsprache, so viel Gewicht sie durch ihre Rechtmäßigkeit hatte, ebenso viel durch die Parteilichkeit für die Vorschläge selbst und für ihre Verfechter verlor, und schon die zuerst aufgerufenen Bezirke mit einem »Dem Vorschlag gemäß« ihre Stimme gaben, da fing Camillus an:

Weil ihr euch denn, 6 ihr Quiriten, schon nicht mehr vom Tribunenamt, sondern von Tribunenwillkür leiten lasst und ihr die einst durch die Auswanderung des Bürgerstandes gewonnene Einsprache zu eurem Schaden ebenso gewalttätig wieder aufhebt, wie ihr sie errungen habt, so erkläre ich mich, ebenso sehr zu eurem als des Staates Besten als Diktator für die Einsage und werde eure vereitelte Hilfe durch Gewalt beschützen. 7 Sollten also Caius Licinius und Lucius Sextius der Einsprache ihrer Amtsgenossen nachgeben, so werde ich mich mit meinem patrizischen Amt keineswegs in eure Bürgerversammlung mischen. Wenn sie aber darauf ausgehen, der Einsprache zum Trotz dem Staat, als hätten sie ihn erobert, Gesetze aufzubürden, so werde ich nicht gestatten, dass die tribunizische Gewalt durch sich selbst aufgelöst werde.

8 Als die Volkstribunen dessen ungeachtet ihre Sache noch ebenso eifrig betrieben, sandte Camillus, von Zorn fortgerissen, seine Gerichtsdiener hin, die Bürger vom Platz zu jagen, und fügte die Drohung hinzu, wenn sie so fortführen, werde er alle Dienstfähigen in Eid nehmen und sogleich mit einem Heer aus der Stadt rücken. 9 Die Bürger selbst hatte er dadurch in großen Schrecken gesetzt, aber den Mut ihrer Führer befeuerte er durch den Streit mehr, als dass er ihn minderte. Doch legte er, noch bevor die Sache auf eine von beiden Seiten neigte, sein Amt nieder, entweder weil bei seiner Wahl, wie einige melden, ein Fehler vorgefallen war, oder weil die Volkstribunen bei dem Bürgerstand den Antrag stellten, den dieser annahm, dass Marcus Furius für jede Verfügung, die er als Diktator treffen würde, eine Strafe von 500 000 Pfund erlegen solle. 10 Wenn ich es wahrscheinlicher finde, dass er sich durch einen Wahlfehler, als durch diesen bis dahin beispiellosen Antrag habe abschrecken lassen, so bestimmt mich dazu teils die Ehrenhaftigkeit des Mannes, teils und noch mehr der Umstand, dass sogleich Publius Manlius als Diktator an dessen Stelle gewählt wurde (Und was würde es geholfen haben, diesen für einen Kampf zu ernennen, in welchem Marcus Furius schon besiegt gewesen wäre?), 11 teils weil das folgende Jahr den Marcus Furius wiederum als Diktator gehabt hat, der wenigstens nicht ohne Scham in ein Amt wieder eingetreten wäre, dessen Kraft das Jahr zuvor in seiner Person gebrochen gewesen wäre, zugleich auch, weil er damals, als auf Geldstrafe angetragen sein soll, entweder auch diesem Antrag, wodurch er sollte zur Ordnung gewiesen werden, 12 widerstehen konnte, oder auch nicht Kraft genug hatte, selbst jene zu hindern, um derer willen auch dieser gestellt worden war, und weil dennoch, solange Tribunen und Konsuln bis auf unsere Zeiten ihre Kräfte gegeneinander versucht haben, die Diktatur sich auf ihrer Höhe über sie behauptet hat.

(39) In der Volksversammlung, welche die Volkstribunen zwischen der niedergelegten ersten und der vom Manlius angetretenen neuen Diktatur, gleichsam in einer Zwischenregierung hielten, zeigte es sich, welche von den Vorschlägen dem Bürgerstand und welche den Urhebern selbst die liebsten waren; 2 denn die Anträge über die Schulden und Ländereien genehmigten die Bezirke, den über das bürgerliche Konsulat verwarfen sie. Und beides wäre durchgesetzt worden, wenn nicht die Tribunen erklärt hätten, dass sie bei dem Bürgerstand auf sämtliche Punkte zugleich antrügen. 3 Nachher gab Publius Manlius als Diktator der Sache eine für den Bürgerstand vorteilhafte Wendung, indem er den gewesenen Kriegstribun Caius Licinius, einen Bürgerlichen, zum Magister Equitum ernannte. 4 Ich finde (in den Quellen), dies sei den Vätern sehr unangenehm gewesen; der Diktator aber habe immer seine nahe Verwandtschaft mit Licinius zu seiner Entschuldigung angeführt und zugleich behauptet, die Stelle eines Magisters Equitum sei ja nicht höher als die eines Konsulartribunen.

5 Als der Tag zur Volkstribunenwahl angesetzt war, benahmen sich Licinius und Sextius so, dass sie durch die Weigerung, sich das Amt verlängern zu lassen, bei dem Volk die heftigste Begierde weckten, gerade das zu tun, was sie selbst, ohne den Schein zu haben, suchten. 6 Schon ins neunte Jahr stünden sie gegen die Vornehmen gleichsam in Schlachtordnung, nicht ohne die größte persönliche Gefahr, aber ohne den geringsten Vorteil für das Ganze. Schon wären mit ihnen selbst die angekündigten Vorschläge und die ganze Kraft des tribunizischen Amtes veraltet. 7 Zuerst habe man ihre Vorschläge durch die Einsprache ihrer Amtsgenossen bekämpft, dann durch die Wegsendung der Mannschaft in den Veliternischen Krieg; zuletzt habe man den Donner der Diktatur gegen sie gerichtet. 8 Jetzt ständen weder Amtsgenossen, noch Krieg, noch ein Diktator im Weg; ja dieser habe sogar durch die Ernennung eines Magisters Equitum aus dem Bürgerstand zu einem bürgerlichen Konsulat gleichsam ein Vorzeichen gegeben. Nur der Bürgerstand vernachlässige sich und seine Vorteile. 9 In dem Augenblick, in welchem er wolle, könne er die Stadt und den Gerichtsplatz von allen Gläubigern frei haben, frei die Ländereien von allen unrechtmäßigen Besitzern. 10 Wann denn die Bürger endlich so große Anerbietungen mit dem gehörigen Dank erkennen würden, da sie selbst jetzt, während sie die zu ihren Vergrößerungen gemachten Vorschläge annähmen, denen, die sie gemacht hätten, die Hoffnung zum Ehrenamt abschnitten? Es sei mit der Bescheidenheit des römischen Volkes unvereinbar zu verlangen, dass man es von seinen Schulden befreien und in die von den Mächtigen unrechtmäßig besessenen Ländereien führen solle, und doch ebendie Männer, durch welche es dies erreicht habe, diese im Tribunate Ergrauten, nicht nur ohne Ehrenamt, sondern auch ohne Hoffnung auf das Ehrenamt zu lassen. 11 Es möchte also zuvor bei sich selbst festsetzen, was eigentlich sein Wille sei, und dann am Tag der Tribunenwahl seinen Willen erklären. Wünsche es, dass sie die von ihnen angekündigten Vorschläge ungetrennt zur Genehmigung vorlegen sollten, so lasse sich’s hören, dass man eben diejenigen Volkstribunen wiederwählen wolle, denn diese würden auch die Durchsetzung ihrer Vorschläge zu bewirken wissen. 12 Wünsche es aber nur die Annahme dessen, was jeder zu seinem besonderen Vorteil nötig finde, so sei die gehässige Verlängerung ihres Amtes unnötig; so würden sie nicht das Tribunat, die Bürger nicht das Angekündigte erhalten.

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