Kriterien genau prüfen
Eine „grüne“ Aufmachung heißt nicht in jedem Fall, dass es sich auch wirklich um ein Produkt handelt, das Nachhaltigkeitskriterien erfüllt. Nicht Etikettenschwindel ist das Problem: Gerade bei Fonds ist in der Regel drin, was draufsteht. Allerdings sollten Anleger sich vor dem Kauf gut über die genauen Anlagekriterien informieren, damit sie hinterher nicht enttäuscht sind. Ein gesetzliches Siegel, an das sie sich halten können, gibt es noch nicht. Doch mit der Nachhaltigkeitsbewertung von Finanztest lässt sich leicht herausfinden, welches Produkt passt und welches nicht.
Kriterien für nachhaltiges Anlegen
Wer sich für nachhaltige oder ethisch ökologische Geldanlage interessiert, wird immer wieder den sogenannten ESG-Kriterien begegnen. Die Abkürzung steht für „Environmental, Social and Governance“, auf Deutsch „Umwelt, soziales Verhalten und faire Unternehmensführung“ – oder gemeinhin für ethisch-ökologisches Handeln. Diese drei Oberbegriffe haben sich bei professionellen Investoren wie Pensionsfonds oder Vermögensverwaltern als zentrale Kriterien zur Einstufung von Geldanlagen als nachhaltig durchgesetzt.
Vielfalt
Zu einer nachhaltigen Welt tragen viele Elemente bei. Aus Umwelt, vernünftigem Wirtschaften und Fairness wird zusammen eine runde Sache.
Environmental:In diesen Bereich fallen zum Beispiel umweltverträgliche Produktion, effizienter Umgang mit Rohstoffen und Abfallvermeidung oder die Reduktion von Emissionen in Luft und Wasser. Auch Unternehmen, die in erneuerbare Energie und Technologien, die bei der Bewältigung des Klimawandels helfen, investieren, fallen in dieses Kategorie.
Social:In diesen Bereich fallen Unternehmen, die hohe Standards beim Schutz der Rechte und der Gesundheit der Arbeitnehmer setzen. Kinder- und Zwangsarbeit sind tabu, ebenso wie die Diskriminierung von Frauen, ethnischen Bevölkerungsgruppen oder Minderheiten. Unternehmen, die dieses Nachhaltigkeitskriterium erfüllen, bieten faire Arbeitsbedingungen und angemessene Löhne. Zudem drängen sie auch ihre Zulieferer zur Einhaltung von Nachhaltigkeitsstandards.
Governance:Eine gute Unternehmensführung lehnt Korruption oder Bestechung grundsätzlich ab und sorgt mit der Transparenz ihrer Entscheidungen dafür, dass dies auch überprüfbar ist. Nachhaltigkeit ist in diesen Firmen Chefsache, also in der Geschäftsführung und den Kontrollorganen verankert. Die verantwortlichen Führungskräfte werden auch entsprechend ihrer Leistung für mehr Nachhaltigkeit vergütet. Whistleblower werden gehört, nicht gefeuert.
Es handelt sich bei ESG also um drei Verantwortungsbereiche, anhand derer die Nachhaltigkeit von Unternehmen bestimmt werden kann. Ein Unternehmen kann dann als nachhaltig gelten, wenn es sich auf einem dieser Themenfelder – oder am besten auf allen dreien – positiv hervortut.
Ein Trio für die gute Wirtschaft
Neben den ESG-Kriterien werden Sie häufig noch zwei weitere Kürzel hören, wenn Sie sich mit einer besseren Wirtschaftsweise beschäftigen:
Socially Responsible Investment (SRI) stellt ethische Kriterien von Investments in das Zentrum der Betrachtung. Dabei gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen. Das kann ein ausschließlich auf soziale Aspekte ausgerichtetes Verhalten sein, aber auch weiter gefasst werden und etwa ökologische Kriterien mit berücksichtigen.
Corporate Social Responsibility (CSR) bezeichnet eine Ethik, die von einer gesellschaftlichen Verantwortung bei der Führung eines Unternehmens ausgeht. Das betrifft interne Prozesse ebenso wie den Umgang mit Stakeholdern oder die Vermeidung von negativen Folgen durch die Arbeit der Firma. Dahinter steht die Überzeugung, dass sich verantwortliches Verhalten auch wirtschaftlich langfristig lohnt, etwa durch zufriedene Beschäftigte oder stabile Kundenbeziehungen.
Nun stellen sich natürlich zwei Fragen: Nach welchen Standards wird das ethischökologische Verhalten eines Unternehmens gemessen? Und wer nimmt die Bewertung vor?
Tatsächlich gibt es bisher noch keinen einheitlichen Standard für die Nachhaltigkeit eines bestimmten Unternehmens. Damit bleiben auch die ESG-Kriterien zunächst einmal sehr allgemein. Denn was genau bedeutet „umweltverträgliche Produktion“? Ohne verbindliche Maßstäbe, die einen Vergleich der einzelnen Unternehmen einer Branche ermöglichen, ist eine Einordnung und Bewertung schließlich nicht möglich.
Die EU setzt ESG-Standards
Bald wird es zumindest innerhalb der Europäischen Union eine einheitliche Definition nachhaltiger Investments geben. Darauf hat sich die EU-Kommission verständigt. Und auch das Europäische Parlament hat der Verordnung zugestimmt. Sechs Umweltziele sind damit verbunden: Investments sollen beim Klimaschutz helfen, sie sollen einen Beitrag zur Vermeidung von Treibhausgasen leisten, die nachhaltige Nutzung und den Schutz von Meeresressourcen ermöglichen, den Übergang in eine Kreislaufwirtschaft unterstützen, die Umweltverschmutzung vermindern und die biologische Vielfalt der Ökosysteme schützen und wiederherstellen.
Damit stellt die EU-Kommission Verbrauchern und professionellen Investoren eine Orientierungshilfe für den unübersichtlichen Markt zur Verfügung. Lange stritten die Mitgliedsländer über Details wie die Bewertung von Atomkraft und Gaskraftwerken. Am Ende zäher Verhandlungen steht aber nun die sogenannte EU-Taxonomie, also eine Einteilung der Investments in verschiedene Güteklassen. Drei davon wird es geben.
Unter „Grün“ werden jene wirtschaftlichen Tätigkeiten eingeordnet, die für einen geringeren CO 2-Ausstoß sorgen. Dazu zählen etwa die Solarindustrie, die Aufforstung von Wäldern oder grüne emissionsarme Mobilitätsangebote.
Die Klassifizierung „Transition“, also Übergang, steht für Aktivitäten, die im Vergleich zum Branchendurchschnitt und zur gesamten Industrie weniger Treibhausgase erzeugen.
Schließlich gibt es die Klasse „Enabling“, zu Deutsch: ermöglichen. Darin sind jene Investments enthalten, die es anderen Marktteilnehmern ermöglichen, CO 2einzusparen.
Die EU-Kommission wird damit nicht zu einer staatlichen Ratingagentur. Vielmehr müssen zunächst große Unternehmen, nach und nach dann auch mittlere und kleine Firmen neue Berichtspflichten erfüllen. Auf gut Deutsch: Die Wirtschaft muss zeigen, was sie für den Klimaschutz tut und wie diese Maßnahmen wirken.
Seit Anfang 2021 gilt der inhaltliche Rahmen für das grüne Ziel. Konkrete Kriterien für die anderen fünf müssen bis Ende 2021 vorgelegt werden. Das alles ist ein Bestandteil des „Green Deal“, mit dem Europa bis 2050 klimaneutral werden will, und erfordert riesige Investitionen in neue klimaschützende Technologien, in die Infrastruktur, aber auch in den sozialen Zusammenhalt. In diese Felder fließt nach Ansicht der EU-Kommission zu wenig Kapital von Privatanlegern und Investoren, auch weil ESG-Angebote nicht transparent genug sind.
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