René Schäfer - Das Baustellenhandbuch für den Tiefbau

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Das Baustellenhandbuch für den Tiefbau: краткое содержание, описание и аннотация

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Gerade im Bereich des Tiefbaus müssen viele Entscheidungen direkt vor Ort auf der Baustelle getroffen und die Arbeiten entsprechend den zahlreichen gültigen Richtlinien korrekt ausgeführt werden. Denn Nachbesserungen sind extrem aufwändig und kostspielig! Selbst Profis können dazu nicht alle aktuellen Normen und Richtlinien im Kopf haben.
Das Baustellenhandbuch liefert deshalb alle wichtigen Vorgaben zum Tiefbau gemäß der aktuellen DIN-Normen und Richtlinien.
Dieses bietet folgende Vorteile:
– Beinhaltet genau das, worauf es speziell im Tiefbau ankommt – praktisch sortiert nach Gewerken von A-Z
– Alle Anforderungen gemäß aktueller Vorgaben und DIN-Normen: Korrekte Ausführung und Abrechnung, normgerechte Mess- und Prüfverfahren…
– Anschauliche Darstellung durch zahlreiche Schemazeichnungen und Tabellen
– Für die Arbeit am PC oder unterwegs unterstützt das E-Book mit komfortablen Suchfunktionen und praktischen Verlinkungen
Dieses Buch ist genau das Richtige für:
Bauunternehmen (sowohl für Tiefbau als auch für Hochbau) und Spezialtiefbauunternehmen, Ingenieure, Tiefbauämter, Bauhöfe, Städte und Gemeinden, Energieversorger
Inhaltskurzübersicht
I. Baugrunderkundung und Bodenklassifikation
1 Baugrunderkundung im Feld (nach DIN EN 1997-2 und DIN 4020, Güteklassen Probennahme; Erkundungsverfahren)
2 Laborversuche (Boden / Fels, LAGA; Wasser)
3 Bodenansprache und Bodenklassifikation (Bodenansprache, Bodengruppen nach DIN 18196, Bodenklassen / Homogenbereichsprinzip DIN 18300 ff, 3.4 Bodenkenngrößen nach DIN 1055-2, LAGA)
4 Festlegung von Bau- und Bemessungswasserstände
5 Grundlagen der Bemessung geotechnischer Bauwerke
II. Ausführung von Tiefbauarbeiten
1. Gründungen (Flachgründung, Tiefgründung)
2. Baugrundverbesserung (Austausch / Polster, Verdichtung, Stabilisierung mit Bindemittel, Injektionen)
3. Baugruben (unverbaute Baugruben, Systemverbau, Trägerverbau, Spundwand, Bohrpfahlwand, Schlitzwand, Baugruben im Grundwasser)
4. Unterfangungen
5. Erdbau / Verkehrswege
6. Leitungsbau (offene Verlegung, geschlossene Verlegung)
7. Abdichtung und Entwässerung
8. Grundwasserhaltung bei der Bauausführung (offene Wasserhaltung, geschlossene Wasserhaltung)
9. Abbruch und Rückbau
10. Sicherung von Geländesprüngen (Stützwände, Gabionen, bewehrte Erde, Bodenvernagelung)
11. Verankerungen
12. Bodenverwertung
III. Mess-, Kontroll- und Prüfverfahren
Qualitätssicherung, baubegleitende Verformungsmessungen, Beweissicherung, Prüfung der Verdichtung im Erdbau, Ankerprüfungen, Integritätstests, Leckageortung bei Baugruben
IV. Absteckung und Aufmaß

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Spaltzugversuch {Spaltzugversuch}

Mit dem Spaltzugversuch kann die Zugfestigkeit einer Felsprobe ermittelt werden. Da dieser Wert in Berechnungen häufig nicht angesetzt werden kann oder darf, ist die Bedeutung in der Praxis, insbesondere bei Gesteinen mit ausgeprägten Trennflächen, eher gering.

картинка 41 3.2 Bodenaushub – Probennahme für umwelttechnische Untersuchungen

{Bodenaushub}

{Probennahme}

{Untersuchungen, umwelttechnische}

Bodenaushub, der im Laufe einer Baumaßnahme ausgehoben und nicht vor Ort wieder eingebaut wird, ist nach KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) § 3 Abs. (1) mit Stand vom 04.04.2016 als Abfall zu bewerten.

Gemäß KrWG § 7 (2) ist der Bauherr (Erzeuger oder die Besitzer des Abfalls) zur Verwertung seiner Abfälle verpflichtet. Die Verwertung von Abfällen hat Vorrang vor deren Beseitigung.

Um festzustellen, ob Bodenaushubmaterial aus umwelttechnischer Sicht zur Wiederverwertung für bodenähnliche Anwendungen oder für den Einbau in technischen Bauwerken geeignet ist, sind im Vorfeld oder baubegleitend umwelttechnische Deklarationsanalysen notwendig. Ist das Material ungeeignet, so muss es nach gültiger Rechtslage beseitigt werden. Hierfür sind ergänzende Analysen notwendig. Die notwendigen umwelttechnischen Untersuchungen können im Detail dem Kapitel 4.6 entnommen werden. In Bild 2 sind die für den Regelfall notwendigen Untersuchungen stichpunktartig zusammengestellt:

Bild 2 Notwendige umwelttechnische Untersuchungen Quelle Autoren - фото 42

Bild 2: Notwendige umwelttechnische Untersuchungen (Quelle: Autoren)

Grundvoraussetzung für eine sachgerechte Beurteilung des Bodenmaterials ist es, dass die Ergebnisse der Untersuchungen ein zuverlässiges Abbild der stofflichen Zusammensetzung des untersuchten Materials geben. Die Probennahme ist deshalb integraler Bestandteil der physikalischen und chemischen Untersuchung und beeinflusst maßgeblich die Qualität der Ergebnisse.

Grundsätzlich kann zwischen der Probennahme im Vorfeld und im Zuge der Baumaßnahme unterschieden werden. In Bild 3 sind die zur umwelttechnischen Beurteilung notwendigen Verfahren zur Probengewinnung mit Hinweis auf die Normen bzw. Richtlinien dargestellt:

Bild 3 Probennahme für Deklarationsanalytik Quelle Autoren Rechtlich - фото 43

Bild 3: Probennahme für Deklarationsanalytik (Quelle: Autoren)

Rechtlich verankert ist die Richtlinie LAGA PN 98 in der DepV (Deponieverordnung) {DepV (Deponieverordnung)} mit Stand vom 04.03.2016 unter Anhang 4 Kapitel 2. In der geplanten noch nicht rechtskräftigen Ersatzbaustoffverordnung, die derzeit als 3. Arbeitsentwurf mit Stand vom 23.07.2015 existiert, erfolgt zukünftig die Probenahme auch nach DIN ISO 10381-2.

Vor dem Hintergrund einer zeitnahen Abfuhr von Bodenmaterial von der Baustelle ist es wichtig, dass Deklarationsanalysen nach § 8 Abs. 3 der DepV mit Stand vom 04.03.2016 im Allgemeinen nicht älter als ein Jahr sein dürfen.

321 Planung und Durchführung der Probennahme Probennahme Bild 4 Planung - фото 44 3.2.1 Planung und Durchführung der Probennahme

{Probennahme}

Bild 4 Planung und Durchführung der Probennahme Quelle Autoren Für die Wahl - фото 45

Bild 4: Planung und Durchführung der Probennahme (Quelle: Autoren)

Für die Wahl des jeweils geeigneten Verfahrens der Probennahme gibt die Tabelle 1 der DIN ISO 10381-2 einen detaillierten Überblick. Die Wahl des Probebehälters kann auf der Grundlage der in der Tabelle 2 der DIN ISO 10381-2 benannten Probebehälter erfolgen. Für die Beprobung von Haufwerken ist das Kapitel 9.1.1 der LAGA PN 98 anzuwenden.

Zu beachten ist, dass bei Hinweisen auf das Vorhandensein von leichtflüchtigen organischen Stoffen (LHKW, BTEX), diese Vor-Ort im Probengefäß stabilisiert werden müssen, siehe Kapitel 8 LAGA PN 98 und DIN ISO 10381-2 Abschnitt 8.2.3.

Wichtiger Bestandteil der Probennahme ist die Führung des Probennahmeprotokolls nach LAGA PN 98. Hierzu ist die Anlage C der LAGA PN 98 zu verwenden, wobei neben den allgemeinen Angaben, wie Lage, Probennahmeverfahren und Anzahl der Einzelproben, auch anwesende Zeugen sowie der Einfluss der Witterung zu benennen sind.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist der Zeitraum von der Probennahme bis zum Eingang der Probe beim chemisch-physikalischen Labor. Vor dem Hintergrund einer möglichen ergänzenden Nachanalytik (Bestimmung der Atmungsaktivität) sollten die Proben nicht älter als 48 Stunden sein.

картинка 46 3.2.2 Probennahme im Vorfeld der Baumaßnahme

Bei der Probennahme im Vorfeld der Baumaßnahme kann das Probenmaterial mittels Schurf {Schurf} (Hand- oder Baggerschurf) oder mittels Bohrung (z. B. Rammkernsondierung oder Trockenkernbohrungen) gewonnen werden. Wenn möglich, gilt bei Sondierungen mit der Rammkernsonde sowie Trockenkernbohrungen im Bohrloch nachgefallenes Material sowie Material aus den Kontaktbereichen zum Bohrgestänge zu verwerfen. Dies ist notwendig, da durchteuftes Bohrgut an der Innenwand des Bohrgestänges bzw. – in weit geringerem Maße – des Kunststoffschlauchs anhaftet und in darunterliegende Tiefen verschleppt wird. Eine detaillierte Bodenansprache {Bodenansprache} und eine Dokumentation von „Nachfall“ helfen jedoch, Falschergebnisse aufgrund von Verschleppungen richtig zu bewerten.

Für die Probennahme im Vorfeld der Baumaßnahme wird zukünftig mit Einführung der Ersatzbaustoffverordnung (noch nicht verabschiedet) die DIN ISO 10381-1 (Stand: August 2003), die DIN ISO 10381-2 (Stand: August 2003) und die DIN ISO 10381-3 (Stand: August 2002) Anwendung finden. Hierbei sind folgende Punkte zu beachten:

Aufstellung Probennahmestrategie/-plan
Klärung Arbeitsschutz (PSA)
Organisation Geräte (Probengefäße sowie Kleingeräte, Bagger)
Festlegung des Beprobungsumfangs vor Ort
ordnungsgemäße Beprobung
Probenauswahl und Transport zum Labor

In der gängigen Praxis erfolgt die Probennahme im Vorfeld der Baumaßnahme nach LAGA M 20. Zur Ermittlung der Stoffkonzentrationen sind nach LAGA M 20 Kapitel III. 2.2 die Probennahmepunkte grundsätzlich nach einem regelmäßigen geometrischen Raster anzusetzen. Werden stark heterogene Untersuchungsflächen erwartet, so ist zu prüfen, ob eine Abgrenzung von Belastungsschwerpunkten und unbelasteten Bereichen durch Modifikation dieser Belastungsstrategie möglich ist. Die Auswahl der Beprobungspunkte hängt von der Art und Größe des Bauvorhabens ab.

Als Richtwerte für Rasterabstände gelten bei:

Flächenbauwerken: 20 m bis 40 m
Linienbauwerken: 50 m bis 200 m
Straßen und Wegen: 50 m bis 200 m
sonstige Verkehrsflächen: 20 m bis 40 m
Bei kleinflächigen Bauwerken (100 m² bis 400 m²) sind mindestens vier Beprobungspunkte sinnvoll. Beprobt wird von der Geländeoberfläche bis zur Aushubsohle.

картинка 47 3.2.3 Probennahme vor Ort im Zuge der Baumaßnahme

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