Prinzipiell vorgesehen, bisher aber bislang im Weltcup noch nicht ausgetragen, sind Teamwettkämpfe für die Damen. Diese laufen (wie bei den Herren) so ab, dass in umgekehrter Reihenfolge des Nationenrankings (siehe Folgeseite) gestartet wird.
Zunächst springen alle vier Athletinnen jeder Nation einen Durchgang, welcher in eben diese vier Gruppen unterteilt ist.
Die Zahl der Teams reduziert sich nach diesem Durchgang auf die besten Acht – sofern mehr als acht Teams am Start sein sollten.
Saison |
Nation |
Punktzahl |
2011/2012 37 |
Vereinigte Staaten von Amerika (USA) |
2228 |
2012/2013 38 |
Vereinigte Staaten von Amerika (USA) |
2260 |
2013/2014 39 |
Japan (JPN) |
2981 |
2014/2015 40 |
Österreich (AUT) |
1970 |
2015/2016 41 |
Österreich (AUT) |
2886 |
2016/2017 42 |
Japan (JPN) |
3357 |
Tabelle 2: Die Siegernationen im Nationencup. Selbsterstellte Tabelle.
Die Nationenwertung wird prinzipiell unabhängig von Teamwettkämpfen erhoben. Maßgeblich dafür ist „[d]ie Summe der erzielten WCS-D-Punkte aller Teilnehmerinnen einer Nation (Damen) – [sic!] einschliesslich der Punkte der Mannschafts- und den Anteil aus den Gemischten Mannschaftswettkämpfen – der laufenden WCS-D-Saison“ 43.
Die beste Nation einer Saison erhält indes ebenfalls einen eigenen Preis, den FIS Nationencup. Bislang waren drei verschiedene Nationen in der Lage, diesen zu gewinnen.
Natürlich muss für sämtliche Wertungen vorab geregelt werden, welche Athletinnen für Weltcups startberechtigt sind. Diese Vorschriften sind in Artikel 2 geregelt unter dem Titel „Startberechtigung für WCS-Wettkämpfe“ 44.
Die Anmeldung zu Weltcupspringen ist lediglich dann möglich, wenn die Athletin einen FIS-Code besitzt, also beim Internationalen Skiverband angemeldet ist. Zudem gibt es drei weitere Dinge, die einer Athletin die Startberechtigung verwehren könnten: das Geburtsjahr (also das Alter), die Leistungen im Weltcup und die Leistungen im Continental-Cup. Eine vierte Beschränkung wird nachfolgend ebenfalls thematisiert.
Startberechtigt sind nach Artikel 2.2: „a) Springerinnen, die […] 2000 oder früher geboren sind; b) Springerinnen, die bereits WCS-D-Punkte oder GP-D-Punkte erzielt haben; c) Springerinnen, die bei COCS-D-[…]Wettkämpfen aus der vergangenen Saison oder der laufenden Saison mindestens einen Punkt erreicht haben.“ 45
Diese Regeln gelten also für sämtliche Nationen, ebenso wie die letzte Startzulassungsbeschränkung, welche von der FIS ausgeht. In Artikel 2.3 heißt es nämlich: „[j]eder Nationale Skiverband ist berechtigt, bis zu einem Maximum von sechs (6) Springerinnen für einen WCS-D zu nennen.“ 46
Dies bedeutet also: unabhängig davon, wie viele Springerinnen einer Nation nach Artikel 2.2 startberechtigt sind – ob beispielsweise drei oder zehn – es dürfen maximal sechs von ihnen zu einem Weltcupspringen angemeldet werden. Eine Bewertung dieses Umstandes erfolgt im weiteren Verlauf dieses Buches.
Ausgenommen sind Veranstaltungen im eigenen Land.
Denn nach Artikel 2.5 des Reglements kann der Nationale Verband des Veranstalterlandes zusätzlich eine Nationale Gruppe mit bis zu sechs zusätzlichen Athletinnen nominieren 47.
Doch auch in Bezug auf diese Nationale Gruppe hat die FIS den Veranstaltern Grenzen gesetzt und diese in Artikel 2.6 festgehalten.
Dort heißt es wörtlich: „Wenn in einem Veranstalterland mehr als zwei (2) Einzel-Wettkämpfe pro Serie (GP-L und WCJ-L) geplant sind, so ist der Nationale Verband des Veranstalterlandes nur zweimal (2x) berechtigt, eine nationale Gruppe pro Serie (WCS, GP) zu stellen.“ 48
Dazu ein praktisches Beispiel: Japan ist die einzige Nation, die in der Saison 2015/2016 vier Einzelwettkämpfe ausgerichtet hat – nämlich zwei in Sapporo (17. und 18. Januar 2016) und zwei in Zao (22. und 23. Januar 2016) 49.
Das bedeutet für die Japanerinnen, dass sie trotzdem in lediglich zwei Wettkämpfen eine nationale Gruppe von bis zu zusätzlich sechs Athletinnen an den Start bringen dürfen. Oder anders ausgedrückt: in zwei der vier Wettkämpfe hatte Japan zwölf Startplätze zur Verfügung, in den anderen zwei sechs, weil dort die übliche Startberechtigungsregel griff. Die (monetären und materiellen) Preise, die Wertungen und die Startberechtigungen sind nun geklärt. Doch wie funktionieren Weltcup-Wettkämpfe genau und sorgen somit überhaupt für das Zustandekommen der Wertungen?
Diese Frage wird in Artikel 4 und seinen Unterpunkten unter dem Thema „Durchführung von WCS-D-Wettkämpfen“ geregelt und werden nachfolgend erläutert.
Da wären zunächst die drei Bestandteile eines Weltcup-Wettbewerbes. Nach Artikel 4.1 besteht eine Skisprung-Veranstaltung in der Regel aus dem offiziellen Training, einem Qualifikationsdurchgang und/oder einem Probedurchgang und zwei Wertungsdurchgängen 50.
Der detaillierte Ablauf der Veranstaltungen wird nun dargelegt. „Für das offizielle Training, den Qualifikations- und den ersten Wertungsdurchgang werden in der Auslosung drei Gruppen gebildet. Die Gruppenreihenfolge ist wie folgt:
- Gruppe I des Veranstalterlandes
- Gruppe II ( Springerinnen ohne WCS-D-Punkte)
- Gruppe III (Springerinnen mit WCS-D-Punkten)“ 51
„Die Startreihenfolge innerhalb der Gruppe wird folgendermaßen ermittelt:
- Gruppe I: Auslosung oder Setzen durch das Veranstalterland
- Gruppe II: Auslosung
- Gruppe III: In umgekehrter Reihenfolge des aktuellen WCS-D-Standes.
Für den ersten WCS-D-Wettkampf der Saison ist der WCS-D-Gesamtstand der vorangegangenen Saison [sic!] massgebend. Sobald eine Athletin im laufenden WCS-D-Stand aufscheint, ist sie für die Gruppe III gesetzt.“ 52
Anhand der folgenden Beispiele sollen die Regeln der beiden dargestellten Artikel besser verständlich gemacht werden. Die Auszüge von Start- und Ergebnislisten entstammen der Saison 2014/2015 und sind auf der Website der FIS zu finden.
Abbildung 7: Auszug aus der Startliste für die Qualifikation zum ersten Einzelspringen in Ljubno (Slowenien) am 13. Februar 2015 53. Selbsterstellte Tabelle samt Bearbeitung.
In diesem Auszug sind die drei Startgruppen erkennbar und zur besseren Unterscheidung durch den Autor farbig gekennzeichnet. Die rot eingerahmten Springerinnen (Startnummer 1 bis 4) gehören zur Startgruppe I: den Starterinnen des Veranstalterlandes. Orange eingerahmt sind die Springerinnen der Startgruppe II.
Sie waren bis zum damaligen Zeitpunkt ohne Weltcuppunkte geblieben und wurden in ihrer Startreihenfolge ausgelost.
Mit den grün eingerahmten Springerinnen beginnt die Startgruppe III. Sie werden in umgekehrter Reihenfolge des Weltcupgesamtstandes sortiert (aufsteigende Punktezahlen). Nach Artikel 4.2 reduziert der Qualifikationsdurchgang „das Starterfeld auf 40 Wettkämpferinnen. Alle Wettkämpferinnen müssen, mit Ausnahme der besten zehn (10) anwesenden Athleten des aktuellen Weltcupstandes, am Qualifikationsdurchgang teilnehmen. Für das Ergebnis zählt die erreichte Gesamtnote. Eine Springerin, der [sic!] 95 % der Höchstweite der sich zu qualifizierenden Athletinnen erzielt, dabei aber stürzte, hat das Recht, zusätzlich zu den 40 am Wettkampf teilzunehmen. (Bei Verwendung der Wind/Gate-Kompensation dient die kompensierte Höchstweite als Basis).“ 54
Abbildung 8: Auszug aus der Startliste für das erste Einzelspringen in Sapporo (Japan) am 10. Januar 2015 55. Selbsterstellte Tabelle samt Bearbeitung.
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