vil ek með Því fóstbrœðralag binda, at Þu heitir
jarl, en ek konúngr, sem við erum tilbornir…“ 81
Der Umstand, daß dies als Sonderbestimmung beim Abschluß des fóstbrœðralag ausdrücklich erwähnt wird, zeigt, wie vollständig die Gleichheit der fóstbrœðr im Normalfall gewesen sein muß.
Nach Klärung dieses Vorbehalts schwören sie sich das fóstbrœðralag („Njörfi ok Víkíngr… sórust í fóstbrœðralag“) 82.
Noch eine weitere Stelle der Þorsteins saga Víkingssonar ist im Hinblick auf das fóstbrœðralag zu erwähnen, nämlich der Bericht, den die Saga in Kapitel 20 von der Verbrüderung Belis und Þorsteins gibt. 83
Þorstein hat Beli im Kampf überwunden, schenkt dem Besiegten das Leben und schließt mit ihm das fóstbrœðralag:
… ek vil gefa Þér nú líf, ok Þat með at við verðum fóstbrœðr … 84
Von Bedeutsamkeit ist der Hinweis, daß Þorstein die Schwester seines fóstbróðir heiraten will:
… ek vil ok biðja Íngibjargar, systar Þinnar … 85
Unter diesen Bedingungen schließen sie das fóstbrœðralag
(… bundu Þeir Þetta með fastmælum …).
Snorri Sturluson: Magnúss saga blinda ok Haralds Gilla in der Heimskringla
König Erich Emune von Dänemark nahm Harald Gille nach der unglücklichen Schlacht bei Fyrileif gut bei sich auf. Er gewährte dem Harald Gille Bewirtung und Überfahrt nach Halland und gab ihm acht ungetakelte Langschiffe. Als besonderen Grund für diese außerordentliche Großzügigkeit nennt SNORRI das Bruderschaftsverhältnis, das zwischen Erich und Harald bestand:
Eiríkr konungr tók vel við honum ok mest fýrir Því, at
Þeir h
fðu svarizk í brœðralag. Han veitti Haraldi at
veizlu ok yfirferð Halland ok gaf honum átta langskip reiðalaus. 86
Ich gebe wiederum eine tabellarische Übersicht über die Verteilung der Motive in den oben besprochenen Quellen:
Die ziemlich häufigen Stellen, die dem von Axel OLRIK als „Fostbrodersituation“ charakterisierten Handlungstyp angehören, 87werden, wenn sie außer dieser ganz bestimmten Struktur über die Institution des fóstbrœðralag sonst weiter nichts aussagen, im Zusammenhang mit der friedenstiftenden und friedenbestärkenden Funktion des fóstbrœðralag angeführt werden. 88
Es fällt auf, daß die Blutsbrüderschaft in den Rechtsbüchern kein einziges Mal erwähnt wird. Vielleicht wird der Grund dafür in ihrem frühzeitigen verschwinden zu suchen sein oder auch nur in der „Vielgestaltigkeit“ des Verhältnisses, wie Konrad MAURER meinte. 89Vielleicht ist die Ursache dafür jedoch darin zu suchen, daß diese Brüderschaft ihrem Wesen nach ursprünglich einem Bereich der vorchristlichen skandinavischen Gesellschaftsordnung angehörte, der außerhalb von Sippe und Familie lag, diesen gewissermaßen diametral entgegengesetzt, und der dementsprechend auch von den Rechtsbüchern nicht erfaßt wurde. 90
Nur im § 239 des Gulathingrechtes werden „Eidbrüder“ erwähnt, und zwar wird dort ihre rechtliche Gleichstellung mit den Ziehbrüdern (fóstbrœðr) festgelegt:
Nu ero eiðbrœðr. Þeirra tecr hvárr. a œðrum. xii.
aura af viganda. Nu ero fóstbrœðr tveir fœddir upp
saman. oc hava druckit bader speina einn. Þa tecr hvarr
a œðrum .xii. aura af viganda. 91
Neben der Aussage über die Höhe der Buße ist diese Stelle ein besonders deutlicher Beleg für die Bedeutungsambivalenz des Wortes „fóstbroðir“, die offenbar auch zu dieser Zeit schon zu Mißverständnissen Anlaß geben konnte. 92
Weiters gibt es einige Runeninschriften, die Brüderverhältnisse zwischen einer größeren Anzahl von Beteiligten erwähnen. Daß damit „Bundbrüder“ und nicht natürliche Brüder gemeint waren, ist in einigen Fällen nicht zu bezweifeln. Als Belegen von „Brüder“bünden kommt diesen Inschriften größte Bedeutung zu, wenngleich in keinem einzigen Fall gesagt wird, daß das Verbrüderungsritual eine Blutmischung umfaßt habe.
Die wichtigste dieser Inschriften ist die des Runensteins von Rök. Aus ihr ist zu entnehmen, daß 20 Könige, die auf Seeland wohnten, in 4 Gruppen von je 5 „Brüdern“ geteilt waren. Die 4 Väter dieser vier Brüderkreise sollen ebenfalls „Brüder“ gewesen sein. 93
Die Inschriften auf den Runensteinen 2 und 3 von Hällestad beziehen sich ebenfalls auf eine Gefolgschaft von „Brüdern“, einen kriegerischen „Brüder“bund.
Der Turinge-Stein in Södermanland scheint auf eine ebensolche Brüderschaftsorganisation zurückzuweisen.
Im Zusammenhang mit der Frage nach der Existenz und Organisation vorchristlicher skandinavischer Brüderbünde werde ich auf die hier nur kurz erwähnten Runeninschriften genauer eingehen. 94
Wie bereits mehrfach angedeutet wurde, gab es neben dem Terminus „fóstbroðir“ auch noch die Bezeichnungen „eiðbroðir“ und „svarabroðir“. Was ist unter diesen Ausdrücken zu verstehen und wie verhalten sie sich zum Terminus „fóstbroðir“, der als einziger von ihnen zur Bezeichnung der Verbrüderung durch Blutmischung verwendet wurde?
Die Fornaldarsögur machen aber auch zwischen dem „fóstbrœðralag“, mit dem man offenbar nur mehr ziemlich unklare Vorstellungen verband, und dem „félag“ 95keinen ersichtlichen Unterschied.
Eidbrüderschaft und Schwurbrüderschaft, zwischen denen sich kein Bedeutungsunterschied feststellen läßt, 96wurden im allgemeinen als spätere Entwicklungsstufen des fóstbrœðralag angesehen, 97die sich unter einem allmählichen Zurücktreten der Blutmischung und unter Verlegung des Schwergewichtes auf die Eidesleistung von der urtümlicheren Blutsbrüderschaft abzugrenzen begonnen hatten. Dies ist zweifellos richtig, denn wenn „Brüderschaft schwören“ („sveria i brœðralag“) von der Eingehung eines Erbvertrages gesagt werden konnte, den der König von Norwegen mit dem König von Dänemark im Jahre 1038 schloß, so ist in diesem konkreten Fall gewiß nicht mehr an das alte Ritual des fóstbrœðralag zu denken. 98
Aufschlußreich für die späte Form der Brüderschaft sind zwei Stellen in der Þiðreks saga: die Schwurbrüderschaft wird in diesem Fall als „felagscap“ bezeichnet, und sie wird dadurch geschlossen, daß die sich Verbrüdernden ihre Hände ineinanderlegen. 99
Es ist nicht möglich, den genauen Zeitpunkt dieser Umwandlung festzulegen. Wahrscheinlich war die Umstrukturierung der nordischen Bundbrüderschaft um die Jahrtausendwende schon ziemlich weit fortgeschritten. 100
Die Frage, ob und wieweit die mittelalterlichen Gilden eine direkte Fortsetzung des vorchristlichen fóstbrœðralag darstellen, hat als Kernfrage zum Ursprung des Gildewesens eine große Zahl von Erörterungen dieses Problemkreises hervorgerufen. Mit der Existenz von Brüderbünden auf der Grundlage des fóstbrœðralag wie mit altgermanischen Männerbünden überhaupt wurde dabei allerdings nicht gerechnet, so daß auch Max PAPPENHEIM, der in seiner Untersuchung den altdänischen Schutzgilden den unmittelbaren Zusammenhang zwischen fóstbrœðralag und Gilde betonte, sich von vornherein zu der Einschränkung genötigt sah, daß die Blutsbrüderschaft in keinem Fall die einzige Quelle des Gildewesens gewesen sein könne. 101
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