Hanno Beck - Allgemeinbildung Wirtschaft für Dummies

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Sie interessieren sich dafür, wie die Wirtschaft tickt? Hier erfahren Sie alles Wissenswerte über die wirtschaftliche Seite Ihres Lebens, über Geldausgeben und Sparen, Altersvorsorge und Steuern, Marktwirtschaft, Banken, Geld und Wirtschaftskrisen. Das Thema Wirtschaft spielt in so viele Bereiche Ihres Lebens hinein: Wohnen und Arbeiten, Einkaufen und Gesundheit. Hanno Beck und Aloys Prinz erklären wirtschaftliche Zusammenhänge verständlich und manchmal auch amüsant, praxisnah und mit ganz konkreten Tipps für Ihr Leben als «homo oeconomicus».

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Abos von Zeitschriften, Filmkanälen (Netflix oder Amazon Prime) oder Klingeltönen,

Mitgliedschaften in Clubs und Vereinen,

schlechte Konsumangewohnheiten, die teuer sind (rauchen, viel auswärts essen),

Luxusausgaben (Besuch im Freizeitbad, teure Wochenendausflüge),

unnötige oder zu teure Versicherungen (bisweilen ist man überversichert, dazu finden Sie mehr in Kapitel 10).

Ein weiterer Schritt besteht darin, vorhandene Verträge danach zu untersuchen, ob Sie diese durch billigere Angebote ersetzen können, beispielsweise bei Versicherungen. Kommt es ganz hart, sollten Sie auch über den Umzug in eine billigere Wohnung nachdenken.

Der Schuldenwächter: Die Schufa

Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) ist so etwas wie der oberste Schuldenaufseher in Deutschland. Sie sammelt Informationen über jeden von uns – Konto, laufende Kredite und Verträge, Mobilfunkvertrag, Leasingverträge, Kreditkarten, gekündigte Kredite, Informationen aus öffentlichen Schuldnerverzeichnissen, nicht geleistete Zahlungen – und gibt Unternehmen Auskunft darüber. Wenn Sie also einen Kredit beantragen oder etwas auf Raten kaufen wollen, können die Bank und das Unternehmen sich bei der Schufa darüber erkundigen, wie es um Ihre Finanzen bestellt ist. Unternehmen nutzen die Schufa, um sich über die Zahlungsfähigkeit potenzieller Kunden zu informieren. Hat die Schufa einen negativen Eintrag über Sie, dann kann es sein, dass es nichts mit dem Kredit oder dem Ratenkauf wird. Und was hat die Schufa über Sie gespeichert? Das können Sie kostenlos erfahren, und darüber hinaus auch noch, welches Unternehmen was über Sie zu welchem Zweck abgefragt hat. Dazu fordern Sie ganz einfach eine kostenlose Kopie Ihrer personenbezogenen Daten an. Gegen eine Gebühr können Sie auch eine Schufa-Bonitätsauskunft bestellen, die Sie Geschäftspartnern oder Vermietern zeigen können (manche verlangen eine solche Auskunft), um damit Ihre Zahlungsfähigkeit zu dokumentieren.

Der nächste Schritt setzt auf der linken Seite Ihrer Aufstellung an: Welche Möglichkeiten gibt es, die Einnahmen zu steigern? Sie können bei Ihrem Chef nach einem höheren Gehalt fragen oder falls Sie keinen Job haben, sich nach einem umsehen. Das klingt einfach, ist es aber nicht, keine Frage. Einen Versuch ist es allemal wert.

Falls alle diese Bemühungen nichts bringen, wird es ernst: Dann kommt der Kuckuck.

Gerichtsvollzieher und Vermögensauskunft

Häufen sich die Mahnungen und unbezahlten Rechnungen, so steht unerwünschter Besuch ins Haus: Der Gerichtsvollzieher. Er kündigt sich in der Regel an, aber unterdrücken Sie den Impuls, einfach die Tür nicht zu öffnen – im Zweifelsfall kommt er mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss wieder und lässt Ihre Wohnung vom Schlüsseldienst öffnen – auf Ihre Kosten.

Allerdings reichen offene Rechnungen oder Mahnungen nicht aus, Ihr Gläubiger muss sogenannte vollstreckbare Titel besitzen, also Vollstreckungsbescheide, Gerichtsurteile und notarielle Urkunden. Das gilt aber nicht für Behörden, beispielsweise das Finanzamt, die können schon mit einem Bescheid vollstrecken und schicken Ihnen zwar nicht den Gerichtsvollzieher, aber einen Vollstreckungsbeamten ins Haus.

Wenn der Gerichtsvollzieher auf dem Spielplan steht, drohen zwei Maßnahmen:

Sachpfändung: Der Gerichtsvollzieher sucht nach pfändbaren Gegenständen. Kleinere nimmt er sofort mit, auf größere kommt ein Pfandsiegel (der berüchtigte Kuckuck).

Vermögensauskunft: Früher nannte man das »Offenbarungseid«. Sie müssen nun alles angeben, was Sie haben: Einkommen, Bargeld, Konten, Auto, Aktien, Kapitallebensversicherungen und andere Wertgegenstände.

Gepfändet wird alles, was Wert hat, außen vor sind nur Gegenstände des persönlichen Gebrauchs (beispielsweise Kleidung, Wäsche) und Haushaltsgegenstände (zum Beispiel Geschirr, Elektrogeräte, Kühlschrank) für eine bescheidene Haushaltsführung. Gehören Gegenstände in Ihrem Haushalt anderen Personen, dürfen sie nicht gepfändet werden. Auto und Computer werden nicht gepfändet, wenn Sie diese für berufliche Zwecke benötigen.

картинка 50Widerstehen Sie der Versuchung, vor dem Besuch des Gerichtsvollziehers wertvolle Gegenstände in den Keller oder zu Nachbarn zu schaffen. Tun Sie das, stehen Sie mit einem Bein bereits im Gefängnis. Das gilt auch für den Fall, dass Sie das Pfandsiegel entfernen oder beschädigen.

Wenn es geht, vermeiden Sie die Vermögensauskunft, indem Sie Ihre Schulden begleichen oder eine Einigung mit den Gläubigern suchen. Als Folge dieser Vermögensauskunft – die ja auch die Schufa (siehe den Kasten »Der Schuldenwächter: Die Schufa«) erfährt – kann Ihnen Ihr Dispositionskredit gekündigt werden, Sie bekommen Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche, und Pfändungen sind nun wahrscheinlicher. Ist es so weit gekommen, hilft nur noch eins: der Gang in die Privatinsolvenz.

Der letzte Gang: Privatinsolvenz

Kommt es hart auf hart, dann hilft nur noch ein letzter Schritt, die Privatinsolvenz. Das ist ein geregeltes Verfahren, das Ihnen dabei hilft, nach frühestens drei und spätestens sechs Jahren Ihre Schulden hinter sich zu lassen. Und so funktioniert das Ganze:

1 Als Erstes müssen Sie mit Ihren Gläubigern eine außergerichtliche Einigung versuchen.

2 Scheitert die Einigung, können Sie beim Insolvenzgericht einen Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens stellen. Dabei muss eine geeignete Stelle oder Person bezeugen, dass der außergerichtliche Einigungsversuch gescheitert ist.

3 Es folgt – wenn das Gericht es für sinnvoll erachtet – ein Schuldenbereinigungsverfahren; das ist ein weiterer Versuch, eine Einigung mit den Gläubigern zu erzielen, unterstützt vom Gericht.

4 Scheitert dieser Versuch, versucht der Insolvenzverwalter, im Insolvenzverfahren das noch vorhandene Sach- und Geldvermögen an die Gläubiger zu verteilen.

5 Ist das Vermögen verteilt, folgt die Wohlverhaltensphase, während der Sie den pfändbaren Anteil Ihres Einkommens an einen Treuhänder (der wird vom Gericht bestimmt) abtreten müssen und Ihnen bestimmte Pflichten auferlegt werden. Der Treuhänder verteilt dieses Geld an die Gläubiger.

6 Läuft alles glatt, werden Ihnen sechs Jahre nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens die noch vorhandenen Restschulden erlassen (wenn Sie die Verfahrenskosten selbst tragen können, fünf Jahre; begleichen Sie neben diesen Kosten auch noch 35 Prozent der angemeldeten Schulden innerhalb von drei Jahren, sind es drei Jahre). Einige Schulden, beispielsweise Geldstrafen, sind davon ausgenommen.

7 Drei Jahre nach dem Erlass der Restschulden vergisst auch die Schufa, dass Sie Privatinsolvenz angemeldet hatten.

картинка 51Privatinsolvenz – die eigentlich Verbraucherinsolvenz heißt – kann jede natürliche Person anmelden, die nicht selbstständig war; Selbstständige und Unternehmer müssen in der Regel eine Regelinsolvenz anmelden. In der Praxis sind die Unterschiede zwischen den beiden Verfahren recht gering.

Sie haben auch die Möglichkeit eines Insolvenzplanverfahrens : Sie können jederzeit noch vor dem Ende Ihres Insolvenzverfahrens einen Insolvenzplan vorlegen. Stimmt die Mehrheit Ihrer Gläubiger diesem Plan zu, können Sie sich auch auf diesem Weg entschulden.

картинка 52Kleidung, Eheringe, alltägliche Dinge und Einrichtungsgegenstände sowie Gegenstände, die zur Berufsausübung benötigt werden, können nicht gepfändet werden (also auch Ihr Auto, wenn Sie es für den Job oder den Weg dorthin benötigen); eine eigene Wohnung oder ein eigenes Haus hingegen können gepfändet werden.

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