Reinhold Rieger - Martin Luthers theologische Grundbegriffe
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Dieses Lehrbuch bietet eine Auswahl der wichtigsten theologischen Grundbegriffe Luthers, dargeboten anhand von Zitaten, die in der Weimarer Ausgabe nachgewiesen werden.
Es füllt die Lücke zwischen Konkordanzen und systematisierenden Darstellungen der Theologie Luthers und ist für Studierende, aber auch für PfarrerInnen oder ReligionslehrerInnen gedacht.
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2. Herkunft: Wenn die Gnade erlangt ist, dann hast du einen freien Willen, dann tue, was in dir ist (2, 248, 7f.). Der freie gute Wille bedarf allein Gottes und der Gnade, ohne die er nur sündigen kann (2, 702, 32f.). Christus hat uns frei gemacht von allen Menschengesetzen, besonders wenn sie gegen Gott und der Seelen Seligkeit sind (6, 443, 22–24). Also sehen wir, dass an dem Glauben ein Christenmensch genug hat, er bedarf keines Werkes, dass er fromm sei: bedarf er keines Werkes mehr, so ist er gewiss entbunden von allen Geboten und Gesetzen, ist er entbunden, so ist er gewiss frei. Das ist die christliche Freiheit, der einzige Glaube, der macht, nicht dass wir müßig gehen oder Übel tun mögen, sondern dass wir keines Werks bedürfen, um Frömmigkeit und Seligkeit zu erlangen (7, 24, 35–25, 4). Daraus man klar sieht, wie ein Christenmensch frei ist von allen Dingen und über alle Dinge, so dass er keiner guter Werke dazu bedarf, dass er fromm und selig sei, sondern der Glaube bringt ihm alles überflüssig. Wo er so töricht wäre und meinte, durch ein gutes Werk fromm, frei, selig oder Christ zu werden, so verlöre er den Glauben mit allen Dingen (7, 28, 19–23). Dass die Lehre des Evangeliums frei sei und macht freie Herzen, die an kein Werk noch Weise äußerlich gebunden, allein im freien Glauben leben, das ist die christliche Freiheit. Das Evangelium macht fröhliche, willige, freie Gewissen, denn da ist alles frei (8, 11, 9–15).
3. Man soll merken, dass die christliche Freiheit nicht darin besteht, wie viele Leute denken, dass man tut, was man will, sondern wer die Freiheit verstehen will, muss annehmen, dass die Kirche geteilt sei in zwei Stücke: eines vor Gottes Angesicht, das andere vor den Leuten. Das ist eine andere Weise, wenn man in Gottes Augen fromm ist, als wenn man vor den Leuten fromm genannt wird. Also sind wir vor Gottes Angesicht frei, in der Seele durch den Glauben, in welchem allein die Freiheit besteht. Darum ist sie nichts anderes, als dass ein Mensch ein gutes, fröhliches und unerschrockenes Gewissen habe. Dann ist er Gott nichts mehr schuldig. Das Gewissen macht ein rechter, starker Glaube. Diesen Glauben kann niemand sehen, als der ihn hat, denn er ist inwendig im Herzen. Zu dieser Freiheit wirst du nicht kommen, wenn du außen tust, was du willst, denn damit wird das Herz nicht rein, fromm, frei, bekommst auch damit kein fröhliches und ungefangenes Gewissen, du musst an einem Höheren anfangen. Die Freiheit kommt von innen her, dass wir mit Gott eins sind und wissen, wie wir mit ihm stehen (9, 566, 32–567, 24). Wenn wir nun also mit Gott eins sind und glauben, dass er uns fromm gemacht habe, so dass wir zur Frömmigkeit nichts mehr bedürfen, müssen wir kommen zu dem anderen Aspekt und sehen, was man in der Menschen Angesicht tun soll. Wenn die Seele also frei ist vor Gottes Augen, ist dennoch der äußerliche Mensch da vor den Leuten, da hört die Freiheit auf. Wenn ich aus dem Herzen und aus der Seele komme vor die Leute, bin ich in einem anderen Land. Unser Fürstentum, darin wir ganz frei sind, ist in der Seele inwendig und im Himmel, wie Paulus sagt, vor Gottes Angesicht. Aber der Leib ist in einem fremden Fürstentum, da muss ich mich lenken, handeln und tun, nach dem es die Leute leiden mögen. Das ist ein freies Gefängnis: Das Herz bleibt ungefangen, obwohl wir tun |79|müssen, was andere Leute wollen, tun wir es doch aus einem freien Gemüt. So geht die rechte Freiheit immer heraus, bleibt inwendig ungefangen (9, 567, 25–568, 3).
4. Der Irrtum vom freien Willen ist ein eigener Artikel des Antichrist. Darum ist es nicht wunder, dass er so weit in alle Welt ist getrieben, denn der Antichrist soll die ganze Welt verführen (7, 451, 4–6). Der Wille des Menschen ohne die Gnade ist nicht frei, sondern knechtisch, obwohl nicht unwillentlich (1, 147, 38f.). Jeder, der sündigt, ist ein Knecht der Sünde. Der Wille ohne die Gnade sündigt, also ist er nicht frei (1, 148, 1f.). Der freie Wille nach der Sünde ist ein leeres Wort, und wenn er tut, was in ihm ist, sündigt er tödlich (1, 354, 5f.). Der Wille des Menschen ist ohne die Gnade nicht frei zu handeln, sei es bei Gegensätzlichem, sei es bei Widersprechendem, sondern er ist notwendig gebunden und gefangen, wenn er auch frei von jedem Zwang ist. Wir sprechen nur von der Willensfreiheit in bezug auf Verdienst und Schuld. Denn in bezug auf andere Dinge, die ihm unterliegen, verneine ich nicht, dass er besteht, da er ja frei zu sein scheint in bezug auf Gegensätzliches wie Widersprechendes (1, 365, 25–34). Daraus folgt, dass der freie Wille des Menschen gar nichts vermag aus ihm selbst und es nicht in seiner Willkür frei steht, Gutes zu erkennen oder zu tun, sondern allein in der Gnade Gottes, die ihn frei macht, ohne welche er in Sünden und Irrtum gefangen liegt und nicht heraus von ihm selbst kommen mag, damit bewiesen wird, dass wir Gottes Willen nicht tun mögen aus unserem freien Willen (2, 247, 3–21). Luther wollte, das Wörtlein ‚freier Wille‘ wäre nie erfunden worden, es stehe auch nicht in der Schrift und hieße billiger ‚eigener Wille‘, der keinen Nutzen hat, oder so man es ja behalten wolle, solle man es deuten auf den neu geschaffenen Menschen, dass dadurch werde verstanden der Mensch, der ohne Sünde ist, der ist gewiss frei, wie Adam im Paradies war, von welchem auch die Schrift redet, wo sie an unsere Freiheit rührt. Die aber in den Sünden liegen, sind unfrei und des Teufels gefangen. Doch weil sie können noch frei werden durch die Gnade, magst du sie nennen freiwillige (7, 449, 24–31). Der freie Wille ist ohne die Gnade Gottes nicht frei, sondern unwandelbar gefangen und Knecht des Bösen, da er sich nicht von sich aus dem Guten zuwenden könnte (18, 636, 5f.). Daraus folgt, dass der freie Wille nur ein Name Gottes ist und dass er niemand anderem zukommt als allein der göttlichen Majestät. Wenn er Menschen zugeschrieben würde, würde er ihnen um nichts richtiger zugeschrieben, als wenn ihnen die Gottheit zugeschrieben würde, was das größte Sakrileg wäre. Es ist Aufgabe der Theologen, auf diesen Begriff zu verzichten, wenn sie von den menschlichen Fähigkeiten reden wollen, und ihn nur Gott zu lassen, ihn aus dem Mund der Rede von Menschen wegzunehmen und als ein heiliger und verehrungswürdiger Name Gott zuzubilligen (18, 636, 27–637, 3). Das Gewissen wollen und sollen wir frei haben in allen Werken, die nicht zum Glauben oder der Liebe des Nächsten dienen (12, 157, 23–29).
5. Freiheit zum Handeln: Die geistliche Freiheit ist die, durch die wir ungezwungen und freudig tun, ungeachtet von Strafen oder Verdiensten, was im Gesetz gefordert wird, die Knechtschaft aber, durch die wir in knechtischer Furcht oder kindlicher Liebe handeln. Die Freiheit ist geistlich, im Geist zu bewahren, sie ist nicht jene heidnische Freiheit vom Gesetz, sondern der bei den Menschen entgegengesetzt. Die menschliche Freiheit besteht, wenn die Gesetze verändert werden, während die Menschen gleich bleiben. Aber die christliche Freiheit besteht darin, dass ohne Veränderung der Gesetze die Menschen verändert werden, so dass dasselbe Gesetz, das zuvor dem freien Willen verachtenswert war, durch die vom heiligen Geist in unsere Herzen |80|gelegte Liebe freudig geschieht (2, 560, 12–25). Die Gerechtigkeit des Glaubens wird vor allen Werken gegeben und ist das Prinzip der Werke selbst, also ist sie die Freiheit zum Handeln (2, 575, 17f.). Die Freiheit des Glaubens gibt nicht Erlaubnis zu Sünden, wird sie auch nicht decken, sondern gibt Erlaubnis, allerlei Werke zu tun und alles zu leiden, wie sie vor die Hand kommen, dass nicht an eines oder etliche Werke allein jemand gebunden sei (6, 213, 29–32).
6. Lehre von der Freiheit: Es ist nicht erlaubt etwas zu lehren, was gegen die evangelische Freiheit ist. Denn diese Freiheit ist göttlichen Rechts, die Gott bestimmt hat. Diese Freiheit ist nicht nur die, die im Geist und Gewissen regiert, durch die wir von keinen Werken angeklagt oder verteidigt werden, sondern auch die, der alle menschlichen Gebote unterworfen sind und was in äußeren Riten befolgt werden kann, damit es erlaubt ist, sie zu befolgen oder nicht zu befolgen (8, 613, 8–16). Armut, Gehorsam, Keuschheit können beständig eingehalten werden, gelobt, gelehrt, gefordert aber nicht. Denn wenn sie eingehalten werden, bleibt die evangelische Freiheit gewahrt, beim Lehren, Geloben, Fordern jedoch nicht, weshalb die Heiligen, die sie befolgt haben, sie frei befolgten. Es ist etwas völlig anderes, wenn etwas, das weder gelehrt noch gefordert wird, geschieht, als wenn dasselbe gelehrt und gefordert wird zu tun. Dies ist aus dem Geschehenen ein Gesetz zu machen, aus dem Werk ein Gebot, aus dem Beispiel eine Regel, aus dem Zufälligen ein Notwendiges. Das erste ist aus Gott, das andere aus den Menschen (8, 616, 26–35).
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