Stefan Rother - Internationale Migrationspolitik

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Migration geht alle an: Migration ist ein globales Phänomen, Migrationspolitik wird aber oft nur im nationalen Kontext gedacht und gemacht. Dr. Uwe Hunger und Dr. Stefan Rother beleuchten die aktuellen Migrationsbewegungen, erklären die Ursachen von Arbeitsmigration und Flucht und zeigen, wie auf nationalstaatlicher und supranationaler Ebene mit Migration umgegangen wird. Kompakte und zugleich umfassende Einführung für Studierende und alle, die sich für Migration und Migrationspolitik interessieren. Mit vielen Beispielen aus dem eigenen Alltag oder den Medien Mit Infoboxen, Grafiken und Lernkontrollfragen

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Während das internationale Seerecht nur wenig Spielraum in Bezug auf den Rettungsakt selbst lässt, wird die Frage, wohin die Geretteten gebracht werden sollen, kontrovers diskutiert – und gehandhabt. Das SAR-Übereinkommen definiert zwar einen ‚sicheren Ort‘, der bei Geflüchteten jedoch nicht unbedingt dem nächstgelegenen Hafen entsprechen muss. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat dazu 2012 in einem wegweisenden Urteil Kriterien für die zukünftige Seenotrettung von Geflüchteten definiert. Im Fall Hirsi Jamaa u.a. gegen Italien wurden eritreische und somalische Geflüchtete aus Seenot gerettet und vom italienischen Grenzschutz ohne individuelle Verfahren direkt nach Libyen gebracht. Diese ‚Push-Back-Operation‘ war in Italien bereits seit mehreren Jahren gängige Praxis, wurde aber vom EGMR unter Verweis auf das Non-Refoulement-Gebot (GFK) und das Verbot der Kollektivausweisung (Zusatzprotokoll 4, Art. 4 EMRK) für rechtswidrig erklärt (Pichl und Tohidipur 2019, S.181ff.; Alberts und Flor 2016, S.58).

Der italienische Staat gründete daraufhin 2013 die Mission ‚Mare Nostrum‘, die innerhalb eines Jahres über 150.000 Menschen aus Seenot rettete, jedoch von einer auf den Grenzschutz fokussierten FRONTEX-Mission (Triton) abgelöst wurde. Auch NGOs, wie z.B. Sea Watch, traten in den folgenden Jahren vermehrt für die Seenotrettung von Geflüchteten ein, wurden aber ab 2017 massiv in ihrer Rettungsarbeit behindert. Zivilgesellschaftliches Engagement wurde so größtenteils unterbunden und politisch delegitimiert, während gleichzeitig eine, durch die deutsche Regierung initiierte, Zusammenarbeit mit der lybischen Küstenwache stattfindet. Diese wird mit Blick auf menschenunwürdige Zustände in dortigen Lagern jedoch öffentlich stark kritisiert. Insofern ist die Seenotrettung auf dem Mittelmeer stark durch politische Interessen geprägt und hängt eng mit der Asylpolitik der EU zusammen (Pichl und Tohidipur 2019, S.183-186).

Die Situation im Mittelmeer stellt keinen Einzelfall dar, wie wir am Beispiel Australiens gesehen haben. Hier haben die geschilderten restriktive Maßnahmen zum Grenzschutz dazu geführt, dass die Anzahl der Boote, die Australien ansteuern, erheblich gesenkt wurde. Laut einer vergleichenden Studie von Ghezelbash und anderen ist die Abwehr von schiffbrüchigen Booten von einem ‚Schleier des Schweigens‘ umgeben, der auch für den Grenzschutz in Europa gelte (Ghezelbash et al. 2018, S.8f., 38)

3.5 Lösungsansätze

Einer der führenden Fluchtforscher*innen Aristide Zolberg sagte zu Beginn des 21. Jahrhunderts, in Bezug auf Fluchtkrisen „there are solutions, but no quick fix“ (Zolberg und Benda 2001, S.13). Daher müssten immer langfristige Lösungen für den Verbleib von Geflüchteten gefunden werden. In der wissenschaftlichen Diskussion werden dabei vor allem drei ‚dauerhafte Lösungen‘ ( durable solutions ) diskutiert (Kosher 2012): Die beste Lösung stellt dabei immer die freiwillige Rückkehr der Geflüchteten in ihr Heimatland dar, nachdem der Konflikt vorüber ist und die Geflüchteten nicht mehr um ihr Leben fürchten müssen („voluntary repatriation“); die zweite Möglichkeit ist der dauerhafte Verbleib der Geflüchteten im Aufnahmeland und deren Integration in den nationalen Arbeits- und Wohnungsmarkt; drittens ist eine dauerhafte Umsiedlung in ein sicheres Drittland möglich ( Resettlement ). Diese Alternative wird vor allem in den klassischen Einwanderungsländern USA, Kanada und Australien favorisiert. Wir wollen im Folgenden diese drei Optionen kurz beleuchten, inwieweit sie realistisch sind und ob sie den Bedürfnissen der Geflüchteten Rechnung tragen.

3.5.1 Rückkehr

Ist die freiwillige Rückkehr bei Arbeitsmigrant*innen noch relativ problemlos und teilweise auch mit finanziellen Anreizen verbunden, so sieht die Situation bei Geflüchteten zumeist anders aus. So erfolgt eine freiwillige Rückkehr von Geflüchteten in der Realität in einem sehr geringen Maße. Im Jahr 2015 haben z.B. weltweit nur 0,9 Prozent der über 21 Millionen Geflüchteten die Rückkehrmigration in Anspruch genommen (Gerken et al. 2017). Die Rückkehr, ob sie nun organisiert oder spontan erfolgt, darf bei anerkannten Geflüchteten nicht erzwungen werden (Prinzip des Non-Refoulement). Die Repatriierung wird in Ländern, die noch schwelende Konflikte haben, jedoch häufig nicht durch flankierende Programme unterstützt, was die Existenz von Reintegrationsprogrammen der Aufnahmeländer umso wichtiger werden lässt (z.B. ERIN für sechs EU-Länder und Großbritannien). In Ermangelung dieser Programme bleibt vielen Rückkehrmigrant*innen jedoch nichts anderes übrig, als spontan und selbstorganisiert, also ohne institutionelle oder staatliche Unterstützung, zurückzukehren (ebd.).

Abbildung 21 Länder mit den meisten zurückkehrenden Geflüchteten im Rahmen von - фото 24Abbildung 21:

Länder mit den meisten zurückkehrenden Geflüchteten im Rahmen von UNHCR-Programmen 2010-2019

Quelle: UNHCR 2020.

Abschiebung

Von der freiwilligen Rückkehr ist die Abschiebung abzugrenzen. Mit der Abschiebung ist die zwangsweise Rückkehr einer einzelnen Person in das Herkunfts-, Transit- oder Drittland auf Grundlage eines Gerichts- oder Verwaltungsaktes gemeint. Nach europäischem Recht erfolgt zunächst die Ausweisung, wenn kein Aufenthaltsrecht im Aufnahmeland (mehr) besteht. Die tatsächliche physische Rückführung kann nach der Ausweisung vollzogen werden, der Rückkehrverpflichtung kann jedoch auch durch die sogenannte „freiwillige“ Ausreise innerhalb einer bestimmten Frist nachgekommen werden (European Migration Network 2019, S.13, 145, 283). In Deutschland wurden im Jahr 2019 22.100 Abschiebungen durchgeführt. Rund 8.400 von ihnen wurden im Rahmen der Dublin-III-Verordnung in andere europäische Länder überstellt. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Zahl der Abschiebungen um 6,4 Prozent zurückgegangen.1

Doch auch wenn die Geflüchteten der Aufforderung, das Land zu verlassen, nicht folgen, muss die Abschiebung nicht zwangsläufig vollzogen werden. Neben der Rechtsstellung als geflüchtet können Migrant*innen subsidiär schutzberechtigt sein, wenn ihnen durch die Rückkehr in ihr Herkunftsland ernsthafter Schaden (Folter, Tod usw.) drohen würde. Auch ein Abschiebeverbot kann ausgesprochen werden, hier handelt es sich jedoch um eine bloße Duldung der Person.2 Im Jahr 2019 hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge insgesamt knapp 184.000 Entscheidungen gefällt, davon betroffen waren circa 25 Prozent Geflüchtete, 11 Prozent subsidiär Schutzberechtigte und ungefähr 3 Prozent Geduldete (BAMF 2020, S.37).

Gegen die Abschiebung von ausländischen Staatsbürger*innen formiert sich in vielen Ländern Protest, zum Beispiel in Form von physischen Blockaden, Flughafenprotesten (bei Abschiebungen mit dem Flugzeug) oder auch dem Kirchenasyl. Der Grad der Organisiertheit variiert dabei stark und reicht von spontanen Bekundungen bis hin zu etablierten Organisationen, in Deutschland zum Beispiel Pro Asyl, die Rechtsbeihilfe anbieten. Die Forschung zu sozialen Bewegungen nimmt sich ebenfalls vermehrt diesem Thema an. Ruedlin et al. identifizieren für Deutschland, Österreich und die Schweiz beispielsweise überwiegend lokale Protestformen, die sich auf individuelle Lösungen fokussieren, anstatt den sozialen und rechtlichen Wandel der Migrationsregime voranzutreiben (Ruedlin et al. 2018).

3.5.2 Integration

Die zweite Option ist die Integration in die Aufnahmegesellschaft. Dies setzt einen komplexen Prozess in Gang, der beiden Seiten, Geflüchteten und Aufnahmegesellschaft, viel abverlangt (zu den Theorien hierzu → 9 Migration und Integration). Die derzeitige Politik setzt jedoch weniger auf Integration als auf Segregation, etwa durch die Unterbringung in Lagern. Zudem wird die Mobilität der Geflüchteten systematisch eingeschränkt, etwa in Deutschland durch die sog. Residenzpflicht. Die Fluchtforscherin Long (2013) plädiert daher für eine weitsichtigere Politik, in deren Mittelpunkt nicht Hilfeleistungen, sondern Freiheit und Entwicklung stehen.

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