Internationales
Kauf-, Liefer- und
Vertriebsrecht
von
Dr. Martin Rothermel
München
2., aktualisierte und erweiterte Auflage 2021
Fachmedien Recht und Wirtschaft | dfv Mediengruppe | Frankfurt am Main
Alle im Buch verwendeten Begriffe verstehen sich geschlechterneutral. Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet – entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat lediglich redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek
Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.
ISBN: 978-3-8005-1743-5
© 2021 Deutscher Fachverlag GmbH, Fachmedien Recht und Wirtschaft, Frankfurt am Main
www.ruw.de
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Satzkonvertierung: Lichtsatz Michael Glaese GmbH, 69502 Hemsbach
Druck und Verarbeitung: WIRmachenDRUCK GmbH, Mühlbachstraße 7, 71522 Backnang
Dieses Buch richtet sich auch in seiner zweiten, überarbeiteten und erweiterten Auflage an Praktiker, Justiziare, Anwälte und auch Studenten, die erstmalig oder immer wieder mit internationalen Kauf-, Liefer- und Vertriebsverträgen befasst sind. Ausgangspunkt ist eine ganz einfache praktische Frage: „Wie weit ist es möglich und sinnvoll, trockenen Fußes den deutschen Standardvertrag für internationale Geschäfte einzusetzen, wo regnet es hinein, welche Alternativen bieten sich, was kann man tun?“ Der zusammenfassende erste Teil kommt dafür – bis auf die neue praktische Rechtsvergleichstabelle – nun ganz ohne §§ aus. Man findet dort klare Antworten auf praktische Fragen.
Es wird dabei im ersten Teil versucht, in der EU konkret und praktisch weiterzuhelfen und für Länder außerhalb der EU (noch mehr als bisher) Anhaltspunkte zur Orientierung zu liefern. Zudem sollen Vor- und Nachteile der Vertragsgestaltung nach deutschem Recht, UN-Kaufrecht, Schweizer Recht und Common Law noch stärker ausgeleuchtet werden als in der ersten Auflage.
Der zweite Teil ist juristisch und detailliert. Dafür werden zunächst die wesentlichen Rechtsquellen sortiert, übersichtlich dargestellt und in ihrer Relevanz für deutsche Unternehmer oder Juristen bewertet. Daran schließen sich zielgerichtete inhaltliche Ausführungen zur folgenden Überlegung an: „Welches Recht gilt, welches Gericht entscheidet und wie kann oder soll man das beeinflussen?“. Diese sollen dem Leser ermöglichen, seine trockene Route durch das Bermudadreieck von Rechtswahl, Gerichtsstandswahl und Erfüllungsortvereinbarung zu finden und Ansätze für die Vertragsgestaltung zu identifizieren.
Das internationale Vertriebsrecht (Handelsvertreter, Vertragshändler, Franchise) in über 60 Ländern wird im Hinblick auf die Rechts- und Gerichtsstandswahl sowie zwingende internationale Bestimmungen und nationale Regelungen dargestellt; daraus ergeben sich Möglichkeiten und Erfordernisse für die Einflussnahme durch den Vertrag.
Ausführungen zu Eigentumsvorhalt, Konsignationslagern und Sicherungsübereignung in über 75 Ländern, zu den Incoterms®2020, zum internationalen Gewerblichen Rechtsschutz sowie dem Vertriebskartellrecht in der EU und 15 weiteren Ländern und dem internationalen Schiedsverfahrensrecht mit einer tabellarischen Darstellung von 12 Schiedsordnungen runden die Thematik ab.
Insgesamt werden somit die typischen Fragen besprochen, die dem Autor in Seminaren und Vorlesungen sowie bei der Beratung im internationalen Kauf-, Liefer- und Vertriebsrecht immer wieder gestellt werden.
Da das Buch versucht, das Recht in vielen Ländern darzustellen, zeigt es ein Standbild einer sich ständig bewegenden Materie. Die herangezogenen Quellen aktualisieren sich teilweise monatlich und gehen vielfach auf von Anwälten in anderen Ländern ausgefüllten Q&A Formulare zurück
München im Januar 2021.
1. Teil Praxisfragen
1
Grenzüberschreitender Geschäftsverkehr – wie mit internationalen Kauf-, Liefer- und Vertriebsverträgen – fühlt sich so an, als sei er weniger sicher und vorhersehbar als nationaler Geschäftsverkehr. Einkäufer, Verkäufer, Vertriebler, Unternehmer und ihre Berater, gleich ob Justiziar oder Rechtsanwalt, stellen sich viele Fragen: Welches Recht ist anwendbar? Welches Recht wähle ich? Was ist im Recht des Vertragspartners enthalten und ist das besser oder schlechter als das eigene Recht? Kann man Vorteile einer anderen Rechtsordnung vielleicht nutzen? Gibt es unbekannte nachteilige Regelungen, die (un)vermeidlich sind? Welches Gericht ist im Falle eines Streites zuständig? Wie läuft das Gerichtsverfahren ab – vor allem wenn es ein Verfahren im Ausland ist? Kann ein Urteil überall vollstreckt werden? Bringt es Vorteile oder Nachteile, ein internationales Schiedsgericht entscheiden zu lassen? Welches nehme ich? Was ist pragmatisch? Was sollte ich keinesfalls falsch machen? Wie komme ich „trockenen Fußes“ von A nach B, wo könnte es reinregnen und was ist zu tun?
2
Im Grunde bieten sich in solchen Fällen drei oder vier Wege des Vorgehens an:
– Erstens nimmt man einfach die bisher bewährten Verträge und Standardbedingungen nach deutschem Recht (oder vielleicht hat man auch einen Satz solcher Bedingungen nach UN-Kaufrecht oder Schweizer Recht parat), weil das ökonomisch ist. Vielleicht kann man damit pragmatisch alles am einfachsten „erschlagen“.
– Zweitens kann man spezielle Rechtsberater im eigenen Land und im Land des jeweiligen Vertragspartners zu Rate ziehen, um genau zu klären, welches Recht Anwendung findet, welches Recht welche Vor- und/oder Nachteile für die jeweiligen Parteien hätte sowie ob und was man wählen kann oder sollte, inwiefern dies modifiziert werden müsste und auch könnte, sowie welches Gericht entscheidet bzw. welches Gericht man idealerweise anhand des anzuwendenden Rechts, der verfahrensmäßigen Besonderheiten, der Vollstreckungsmöglichkeiten anrufen wollte oder sollte und was es sonst noch an Besonderheiten gibt (zwingende Bestimmungen, ordre public, Formvorschriften etc.), damit man einen idealen Regelungsvorschlag hat. Schlägt der Vertragspartner etwas anderes vor, lässt man das wiederum prüfen und versucht, es entsprechend zu verhandeln.
– Drittens – unter Kombination der vorstehenden Varianten eins und zwei – stellt man sich die Frage, wie weit man sich mit den bewährten Standards in unbekannte Gebiete hinausbegeben kann, ob und inwiefern also deutsches Recht zur Anwendung kommen bzw. gewählt werden kann, ob und inwiefern ein deutsches Gericht zuständig sein kann und ein deutsches Urteil vollstreckbar wäre, sowie welche Regelungen im Land des Vertragspartners möglicherweise international zwingend sind oder einen ordre public bewirken, so dass die Regelungen im Vertrag oder des eigenen Rechts nicht greifen. Auf diese Weise ließe sich abwägen, wofür man möglicherweise weitere Rechtsexpertise benötigt und was man „mit Bordmitteln erledigen“ kann. Genau hierfür dient die folgende Darstellung.
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