3 die Globalisierung gerecht zu gestalten und
4 die Umwelt zu schützen.
Diese Anliegen ergänzen sich gegenseitig und stehen in einem inneren Wirkungszusammenhang.
Unter Entwicklungspolitik im engeren Sinne versteht man die Entwicklungszusammenarbeit. Die Entwicklungspolitik im weiteren Sinne ist die globale Strukturpolitik.
EntwicklungspolitikEntwicklungspolitikim engeren Sinne im engeren Sinne (Entwicklungszusammenarbeit)
Der Entwicklungsausschuss der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Development Assistance Commitee, DAC) definiert Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit Öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (Official Development Assistance, ODA-ODA) als Leistungen der OECD-Länder, die von öffentlichen Stellen stammen und
in Form von Zuschüssen oder Darlehen gewährt werden, was im Falle der Darlehen bedeutet, dass die Mittel ein Zuschusselement von 25 % aufweisen müssen (Konzessionalität),
dem Hauptziel der Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung von Entwicklungsländern dienen und
an Entwicklungsländer bzw. Staatsangehörige von Entwicklungsländern oder an internationale Organisationen zugunsten von Entwicklungsländern vergeben werden.1
In der entwicklungspolitischen Praxis wird zwischen bilateraler und multilateraler Entwicklungszusammenarbeit unterschieden: Bilaterale Entwicklungszusammenarbeit wird von einem einzelnen Staat, multilaterale Entwicklungszusammenarbeit hingegen von einer internationalen Einrichtung vergeben. Grundsätzlich bevorzugen staatliche Geber die bilaterale gegenüber der multilateralen Entwicklungszusammenarbeit, nur knapp 30 % wird über multilaterale Stellen (einschließlich der EU) zur Verfügung gestellt.
Bilaterale EntwicklungszusammenarbeitEntwicklungszusammenarbeitbilateral
Im Rahmen der bilateralen staatlichen Zusammenarbeit unterstützt die Bundesregierung Projekte und Programme der Partner. Sie leistet ihre Beiträge unmittelbar an ein Partnerland und schließt mit ihm darüber völkerrechtlich gültige Verträge ab.
Die staatliche bilaterale Entwicklungszusammenarbeit verfügt im Wesentlichen über folgende Instrumente :
Finanzielle Zusammenarbeit Zusammenarbeitfinanzielle (FZ) : Sie dient überwiegend dem Aufbau leistungsfähiger Strukturen sowie der Finanzierung von Sachgütern bzw. Anlageinvestitionen und wird den Entwicklungsländern in der Regel in Form günstiger Kredite – für ärmste Entwicklungsländern (LDC) als nichtrückzahlbare Finanzierungsbeiträge – zur Verfügung gestellt. Bei der Finanziellen Zusammenarbeit werden vornehmlich Investitionen zum Ausbau der sozialen und wirtschaftlichen Infrastruktur, zum Umwelt, Klima und Ressourcenschutz sowie zur Stärkung des Finanzsektors finanziert.
Technische Zusammenarbeit Zusammenarbeittechnische (TZ): Sie hat vor allem die Aufgabe, die Fähigkeiten von Menschen, Organisationen und Gesellschaften in den Partnerländern zu erhöhen (Capacity Development). Technische Zusammenarbeit umfasst unter anderem folgende Leistungen: Beratung durch Fachkräfte, Finanzierung von Beratungsleistungen, Bereitstellung von Ausrüstung und Material für die Ausstattung der geförderten Einrichtungen und die Erstellung von Studien und Gutachten. Die Leistungen der Technischen Zusammenarbeit werden unentgeltlich erbracht.
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung beauftragt Durchführungsorganisationen mit der konkreten Umsetzung der entwicklungspolitischen Vorhaben der Bundesregierung. Die verantwortliche Organisation für die
finanzielle Zusammenarbeit ist die Kreditanstalt für Wiederaufbau Entwicklungsbank Kreditanstalt für Wiederaufbau Entwicklungsbank (KfW) ,
technische Zusammenarbeit die Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ).
In Einzelfällen werden die Leistungen auch direkt von der Bundesregierung erbracht, z.B. von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) oder der PhysikalischTechnischen Bundesanstalt (PTB) .
Neben der staatlichen technischen Zusammenarbeit, die im Auftrag der Bundesregierung geleistet wird, umfasst die bilaterale Zusammenarbeit auch die nicht-staatliche Zusammenarbeit nicht-staatliche Zusammenarbeit, in deren Rahmen private Träger in eigener Verantwortung – aber gefördert mit staatlichen Zuschüssen – TZMaßnahmen durchführen.
Auch Nahrungsmittel , Not und Flüchtlingshilfe , die Ernährungssicherungsprogramme und die Förderung der Zusammenarbeit mit der deutschen Wirtschaft mit Entwicklungsländern sind Formen der bilateralen Zusammenarbeit.
Zu den zivilgesellschaftlichen Organisationen zivilgesellschaftliche Organisationen, deren eigene Entwicklungsarbeit die Bundesregierung seit über 40 Jahren fördert, gehören
die Kirchen Kirchen (Evangelischer Entwicklungsdienst, Misereor) ,
politische Stiftungen politische Stiftungen (KonradAdenauerStiftungKonradAdenauerStiftung, HannsSeidelStiftungHannsSeidelStiftung, Friedrich-Ebert-StiftungFriedrich-Ebert-Stiftung, FriedrichNaumannStiftungFriedrichNaumannStiftung, HeinrichBöllStiftungHeinrichBöllStiftung, RosaLuxemburgStiftungRosaLuxemburgStiftung),
private Träger private Träger (z.B. WelthungerhilfeWelthungerhilfe, Kolping InternationalKolping International, Terre des HommesTerres des Hommes, Deutscher Genossenschaft und RaiffeisenverbandDeutscher Genossenschaft und Raiffeisenverband, KindernothilfeKindernothilfe, Deutscher VolkshochschulverbandDeutscher Volkshochschulverband, WeltfriedensdienstWeltfriedensdienst, AndheriHilfeAndheriHilfe, Karl-Kübel-StiftungKarl-Kübel-StiftungKarl-Kübel-Stiftung, Don Bosco Mondo e.V., Eirene – Internationaler Christlicher Friedensdienst, SolwodiDon Bosco Mondo e. V.).
Die Förderung zivilgesellschaftlicher Organisationen macht etwa 10 % an den Gesamtausgaben des BMZ-Haushaltes aus.
Zur Lösung globaler Strukturprobleme werden weltweit engagierte akademische Führungskräfte benötigt. Mit vielfältigen ProgrammMaßnahmen fördert das Ministerium daher im Rahmen der Wissenschafts und Hochschulkooperation die Anbindung der Partnerländer an globale Wissensnetze und die Qualifizierung akademischer Fach und Führungskräfte in entwicklungsrelevanten Sektoren. Dazu zählen die Programme des Deutschen Akademischen Austauschdienstes Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD) , der Alexander von Humboldt-Stiftung Alexander von Humboldt-Stiftung (AVH) und der Deutschen Forschungsgemeinschaft Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) , die auch vom BMZ finanziell gefördert werden.
Das BMZ arbeitet in der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit mit folgenden Partnerländern zusammen.
Region |
Kooperationsland |
Asien |
Afghanistan, Bangladesch, Indien, Indonesien, Kambodscha, Kirgistan, Laos, Mongolei, Nepal, Pakistan, Tadschikistan, Usbekistan, Vietnam |
Südosteuropa/ Kaukasus |
Albanien, Kosovo, Serbien, Ukraine |
Lateinamerika und Karibik |
Bolivien, Brasilien, Ecuador, Guatemala, Honduras, Kolumbien, Mexiko, Peru |
Naher Osten |
Ägypten, Jemen, Palästinensische Gebiete |
Afrika |
Äthiopien, Benin, Burkina Faso, Burundi, Ghana, Kamerun, Kenia, Demokratische Republik Kongo, Mali, Malawi, Marokko, Mauretanien, Mosambik, Namibia, Niger, Ruanda, Sambia, Südafrika, Südsudan, Tansania, Togo, Uganda |
Tab. 1: Bilaterale entwicklungspolitische Zusammenarbeit: Kooperationsländer mit bilateralem Länderprogramm
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