199 13.4.4 Freigabeverantwortlichkeit
200 13.4.5 Definition der möglichen Formen von Zwangsmaßnahmen und Erörterung von Situationen, in welchen Zwangsmaßnahmen typischerweise vorkommen
201 13.4.6 Alternativen zu Zwangsmaßnahmen
202 13.4.7 Umgang mit der Situation der Einleitung der Zwangsmaßnahme
203 13.4.8 Ärztliche Anordnung
204 13.4.9 Ärztliche und pflegerischer Kontrolle und Durchführung der Maßnahme
205 13.4.10 Rechtfertigungsgründe, Umgang mit Vorsorgevollmachten, Betreuerverfügungen und Betreuerbestellungsanregungen
206 13.4.11 Definition Einleitung und Durchführung des gerichtlichen Verfahrens
207 13.4.12 Ende der Maßnahme
208 13.4.13 Umgang mit Angehörigen
209 13.4.14 Flowchart
210 13.4.15 Ansprechpartner
211 13.4.16 Dokumentationsvorlagen
212 13.4.17 Anlagen
213 13.5 Empfehlungen zur Findungsphase und Umsetzung
214 14 Vorsorgeinstrumente
215 14.1 Patientenverfügung
216 14.1.1 Statistische Relevanz
217 14.1.2 Gesetzliche Grundlage
218 14.1.3 Inhalt einer Patientenverfügung
219 14.1.4 Folgendes ist bei der Erstellung einer Patientenverfügung zu beachten:
220 14.1.6 Patientenverfügung und Unterbringung, Zwangsbehandlung und freiheitsentziehende Maßnahmen und besondere Sicherungsmaßnahmen
221 14.1.7 Textbausteine für eine Patientenverfügung
222 14.1.8 Musterformular: Beispiel für eine Patientenverfügung
223 14.1.9 Musterformular: Beispiel für eine Patientenverfügung – Ausführliche Fassung
224 14.2 Vorsorgevollmacht
225 14.2.1 Statistische Relevanz
226 14.2.2 Gesetzliche Grundlagen
227 14.2.3 Inhalt einer Vorsorgevollmacht
228 14.2.4 Formvorschriften und Notarielle Vollmacht
229 14.1.5 Das Vorsorgeregister
230 14.2.5 Ablieferungs- und Informationspflicht
231 14.2.6 Musterformular: Generalvollmacht mit Betreuungs- und Patientenverfügung
232 14.2.7 Musterformular: Generalvollmacht mit Betreuungs- und Patientenverfügung – BMJ-Fassung
233 14.3 Betreuerverfügung
234 14.3.1 Grundlagen und Inhalt
235 14.3.2 Musterformular: Beispiel für eine Betreuungsverfügung
236 14.4 Behandlungsvereinbarungen
237 14.4.1 Grundlagen
238 14.4.2 Beispiel für einen alternativen Therapieansatz: Das »Weddinger Modell«
239 14.4.3 Musterformular: Behandlungsvereinbarung für die mögliche Neuaufnahme in eine psychiatrische Klinik
240 14.5 Zusammenfassung: Vorsorgeinstrumente
241 15 Die Ehegattenvollmacht
242 15.1 Herkunft und Zweck
243 15.2 Hinweispflicht des Standesamts
244 15.3 Bescheinigung für die erstmalige Ausübung des Vertretungsrechts
245 15.4 Musterformular: Bestätigung Ehegattenvollmacht
246 16 Schlusswort
247 Anlage: Wortlaut der Neufassung relevanter Normen ab 2023
248 Bürgerliches Gesetzbuch
249 Personenstandsgesetz
250 Bundesnotarordnung
251 Vorsorgeregisterverordnung
252 Familienverfahrensgesetz
253 Betreuungsorganisationsgesetz
254 Verzeichnis der Musterformulare
255 Literaturverzeichnis
256 Stichwortverzeichnis
Als Zusatzmaterialien können Sie sämtliche Musterformulare als ausdruck- und beschreibbare Worddateien herunterladen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf S. 293. Die folgenden Richtlinien sind dabei zu beachten.
Erläuterungen zur Nutzung der Vertragsmuster
Die Vertragsmuster liegen in einer Word-Fassung vor. Diese kann an den entsprechenden Stellen (Platzhalter) ergänzt und an die individuellen Gegebenheiten des einzelnen Krankenhauses angepasst werden. Die Word-Fassungen enthalten zum Teil die neben den Musterverträgen erforderlichen Anlagen.
Rechtliche Hinweise zur Verwendung der Musterverträge
Das Werk einschließlich aller seiner Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwertung außerhalb der engen Grenzen des Urheberrechts ist ohne Zustimmung des Verlages unzulässig und strafbar. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigungen des Gesamtwerkes und Übersetzungen sowie für die Einspeicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen. Der Download des Werkes schließt das Recht zu dessen Verwendung in elektronischer Form im Rahmen einer Einzelplatznutzung ein. Davon ausgenommen ist das Recht auf eine Mehrplatznutzung. Eine solche bedarf der ausdrücklichen Genehmigung, einzuholen in Form einer Lizensierung bei und durch die W. Kohlhammer GmbH. Eine Verwertung bzw. Vervielfältigung des Musters in Form von Papierkopien für die Arbeit im Unternehmen ist nur zulässig, soweit diese zum eigenen, internen Gebrauch bestimmt sind. Eine Weitergabe an externe Dritte ist untersagt.
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Das Buch beruht auf der ersten Auflage des Werkes der Autorin Scherr, welches grundlegend überarbeitet wurde. Inhaltlich stehen die rechtlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit Zwangsmaßnahmen in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen und solche der Teilhabeförderung im Mittelpunkt. Diese Maßnahmen sind an der Tagesordnung und der richtige Umgang mit diesen kritisch. Fehler sind als Freiheitsberaubung strafbar und können zu Schadensersatzansprüchen der Betroffenen sowie zu einem erheblichen Reputationsschaden der Einrichtung führen. Da die Maßnahmen stark in das Persönlichkeitsrecht der betroffenen Patienten und Bewohner eingreifen und auch für Aufmerksamkeit bei Besuchern und Angehörigen sorgen, werden sie außerhalb des Fachpersonals häufig mit Argwohn betrachtet. Aufgrund dieser Bedeutung des Themas, ist der richtige Umgang mit Zwangsmaßnahmen wichtig.
Das Buch soll den juristischen Rahmen aufzeigen und zugleich Hilfestellung bei der Umsetzung der Maßnahmen geben. Die Autoren ließen sich dabei insbesondere von Kolleginnen und Kolleginnen und deren Anfragen inspirieren.
Da sich das Thema aufgrund von juristischen Grundsatzentscheidungen (insbesondere BVerfG, Urt. v. 24.7.2018 – 2 BvR 309/15, 2 BvR 502/16, NJW 2018, 2619) und durch diese Entscheidungen notwendig gewordenen Gesetzesänderungen (z. B. Bundestags-Drucksache 18/11240 1 ) weiterentwickelt hat, hat das Thema erneut an Aktualität gewonnen. Die 2. Auflage wurde dahingehend aktualisiert und des Weiteren um ein Kapitel erweitert, welche sich mit dem Vorgehen bei der Einführung korrekter Abläufe bei Zwangsmaßnahmen beschäftigt. Es richtet sich an Praktiker und soll Juristen wie auch Nichtjuristen gleichermaßen ansprechen, welche sich mit diesem Thema beschäftigen.
Personen, gegenüber Zwangsmaßnahmen vorgenommen werden, sind nicht entscheidungsfähig. Deshalb müssen Dritte für sie entscheiden. Das sind, sofern keine Vorsorgevollmacht besteht, Betreuer. Zwangsmaßnahmen auf zivilrechtlicher Grundlage werden von diesen deshalb mitentscheiden. Die zivilrechtlichen Zwangsmaßnahmen sind sogar im Betreuungsrecht geregelt. Bereits die Erstauflage befasste sich wegen der damaligen Reform des materiellen Betreuungs- und Vorsorgerechts mit dem Thema. Der Gesetzgeber hat sich 2020/2021 erneut mit dem Betreuungsrecht befasst und Neuregelungen geschaffen, welche 2023 in Kraft treten werden (BT Drs. 19/24445 und BR Drs. 199/21; BT Drs. 19/27287; BBBl. 2021 I Nr. 21 S. 882 ff. vom 12. Mai 2021). Sofern sich daraus Änderungen für die in diesem Buch behandelten Themen ergeben, wird dies mittels eines grauen Balkens am linken Rand dargestellt.
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